Elektroinstallation in einer Wohnung (BJ1970)

Diskutiere Elektroinstallation in einer Wohnung (BJ1970) im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bin gerade dabei die Küche und das Bad in der Wohnung neu zu gestalten bzw. sanieren und benötige hierzu teilweise neue...
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Ponti

Guest
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei die Küche und das Bad in der Wohnung neu zu gestalten bzw. sanieren und benötige hierzu teilweise neue Leitungen. Derzeit ist die Wohnung mit Stegleitungen versehen, die aber noch ziemlich gut aussehen (zerbröseln nicht).
Benötigt werden in der Küche 2 neue 3er Steckdosen und 2 einser-Steckdosen werden dafür entfernt.

Ich habe mir mittlerweile auch Angebote von Elektrikern eingeholt. Leider sind die unterschiedlicher Meinung und ich kann schwer als Laie (aber handwerklich gut begabt) beurteilen wer "Recht" hat und wer mir nur viel verkaufen möchte. Um folgende 2 Meinungen handelt es sich:

Elektriker 1: will einen neuen Verteilerkasten installieren, der den neuen Richtlinien entspricht-der alte kann so nicht mehr genutzt werden. Zudem bekommt die Küche 2 neue 3er Steckdosen. Hierfür werden ebenso Stegleitungen benutzt. Für die restlichen beiden Zimmer werden die bestehenden Leitungen wenn möglich weiterhin genutzt-natürlich nach einer Prüfung. Das Bad enthält derzeit ebenso Stegleitungen. Hier möchte ich später Spots an der Decke anbringen. Lässt sich dies mit Stegleitungen überhaupt realisieren? Oder kann man für diesen Raum separat andere Leitungen verlegen (z.b. NYM-Leitungen). Wenn dies tatsächlich möglich wäre, würde ich nämliche diese Variante bevorzugen.

Elektriker 2: es muss alles neu gemacht werden. Und alle alten Leitungen raus genommen werden. Da das Bad NYM-Leitungen braucht und ein Mix nicht erlaubt ist...Was natürlich mit einem Auszug für mich bedeuten würde und viel Staub...und die bestehenden Leitungen sind eigentlich alle in Ordnung.

Mir ist Sicherheit sehr wichtig. Aber ich benötige kein Premium-Angebot (z.b. Kein Audi, BMW oder Benz-Status um es am Auto vlt. festzuhalten. Aber ein Opel oder VW sollte es schon sein....Also kein Dacia).
Was meint ihr? Kann man tatsächlich jedes Zimmer mit anderen Leitungen versehen (NYM und Stegleitungen mischen) oder nicht? Z.B. im Bad alles mit NYM-ausstatten und für die restlichen Zimmer die bestehenden Stegleitungen verwenden?
 
Fraglich ist wie der Bestand zur Zeit ist.

Bilder der Verteilung und der Enden der Stegleitung wären bei der abschliessenden Beurteilung hilfreich.

Gemischte Schutzmassnahmen mit grösseren Änderungen erfordern neue Elekrik.

Hat der Verteiler keinen Platz mehr oder ist Leistungsmässig am Ende muss er ausgetauscht werden.
Ähnliches gilt für Verteiler aus den 70-80 Jahren die noch Abstände von 100 mm haben.

Die anerkannten Regeln der Technik müssen eingehalten werden. Der Betrieb wird sonst bestraft hält er sich nicht daran.
Hält sich der Betrieb nicht daran und installiert etwas abweichenendes muss der Betreiber, ersatzweise der Eigentümer die elektrische Anlage auf den aktuellen Stand, d.h. die derzeit gültigen anerkannten Regeln der Technik bringen lassen.

Ausserdem muss man bei jeder Änderung für den geänderten Teil die aktuellen neuen Vorschriften einhalten.
 
Da es sich um eine ältere Anlage handelt und du nur Küche und Badezimmer renovieren möchtest, da muss nun nicht gleich deswegen die ganze Wohnung deswegen neu gemacht werden.
Zum Bad: Wenn es komplett saniert wird mit neuen Fliesen dann die gesamte Elektrik gleich mit erneuern. Stegleitungen im Bad sind nicht mehr zulässig
Zur Küche: Bei einer Nachrüstung neuer Steckdosen sind diese mit dem entsprechenden Leitungen und Betriebsmitteln auszustatten. Je nach dem kann diese Erweiterungen auch von dem bestehenden Leitungssystem abgegriffen werden, das kommt aber ganz darauf an was daran angeschlossen wird, sonst sind Extra Stromkreise erforderlich denn oft reichen die alten Stromkreise aber nicht aus.
Auf jedem Fall müssen die zu erneuernden Bereiche mit einem Fehlerstromschalter versehen werden was das Erneuern der Sicherungsverteilung notwendig macht.
Nun kommt es aber noch auf das Leitungsnetz an, ist es bereits 3-Polig mit gelbgrün, blau und schwarz?
 
Auf jedem Fall müssen die zu erneuernden Bereiche mit einem Fehlerstromschalter versehen werden was das Erneuern der Sicherungsverteilung notwendig macht.

Nein nur die Stromkreise die in VDE 0100-410 oder 0100-7xx gefordert sind.
 
Stegleitungen haben nur eine Verstärkte Isolierung also nur die Basisisolierung . Im Gegensatz zu NYM oder Sonderstegleitung die eine 2 Te Isolierung haben .
 
Stegleitungen im Bad waren früher im Schutzbereich III zulässig, heute gar nicht mehr (DIN VDE 0100-701.512.3).

Es gibt auch keinen sachlichen Grund mehr, dieses bröselige Zeug zu verwenden, da auch bei NYIF Schlitze hergestellt werden müssen zur nötigen Putzüberdeckung.

Macht nur Sinn, wenn die Wände im Rohbau noch unverputzt sind.
 
Ponti schrieb:
Und alle alten Leitungen raus genommen werden. Da das Bad NYM-Leitungen braucht und ein Mix nicht erlaubt ist...
Es gibt keine Vorschrift und keinen technischen Grund NYM und NYIF nicht gemischt zu betreiben.
 
NYIF darf auch weiter verwendet werden.
Es ist bei der vorhandenen Installation aber nicht genannt worden ob es sich dabei möglicherweise um zweiadrige Verkabelung mit klassischer Nullung handelt, diese sollte dringend nicht nur im Bad ersetzt werden.

Ein FI Schutz ist mit klassischer Nullung nicht möglich.

Für neue Installationen würde ich aufgrund der Empfindlichkeit von NYIF nur noch Mantelleitungen verlegen.
 
Strippe-HH hat folgendes geschrieben:
..Stegleitungen im Bad sind nicht mehr zulässig
Quelle?

Stegleitung ist verboten nach:

VDE 0100-520:2013-06 521.10.5
VEE 0100-701.2008-10 701.512.3

Der Strippe hat zu 99% Recht was Wohnbauten anbetrifft, da darf man ihm ruhig glauben.
 
Stimmt nach 0100-701
in der 520 ist das aber nicht zu lesen, da wird nur das Verlegen in trockenen Räumen verlangt, das Bad ist aber kein Feuchtraum.
siehe hierzu 0100-200 NC 3.3: Trockene Räume...Küchen in Wohnräumen und Badräume in Wohnungen und Hotels gelten im Bezug auf die Installation als trockene Räume, da in Ihnen nur zeitweise Feuchtigkeit auftritt...
 
Stegleitungen darf man noch im Sanierungsbereich für Deckenbrennstellen verwenden wenn es dort Beton-oder Ziegeldecken gibt.
Aber wir hatten diese auch in bestimmten Fällen für waagerechte Verlegung zwischen Steckdosen verwenden müssen wo uns das anordnen von waagerechten Mauerschlitzen aus statischen Gründen in Altbauten untersagt wurde.
 
Für solche Sonderlösungen wird NYIF sicher noch länger nicht aussterben.
Für die Installation von Leitungen bis 5x2,5mm² gehört meiner Meinung nach kein Schlitz gestemmt sondern der Putz entsprechend Aufgetragen, daß eine Leitung mit diesem Durchmesser darunter verschwindet.
Leider muß ja heute fast immer alles billig sein und der Putz wird dann nur minimalistisch aufgetragen.
 
Octavian1977 schrieb:
Für die Installation von Leitungen bis 5x2,5mm² gehört meiner Meinung nach kein Schlitz gestemmt sondern der Putz entsprechend Aufgetragen, ...
Bei dir geht doch immer alles nach Norm. NYM 5x2,5 hat einen Durchmesser von >12mm. Dazu kommen Wandunebenheiten und eine Mindestüberdeckung nach Norm von 5mm.
Jetzt schau dir mal die Putzstärken nach Norm für 2-lagigen, 1-lagigen, bzw Dünnlagenputz an.
Wenn du 5x2,5mm2 auf die Wand nagelst, kann der Putzer verlangen, dass du alles wieder abreißt.
 
Genau das ist ja das Problem. Eine ordentliche Putzdicke wäre mal 3cm und da ließe sich das einlegen, da aber alles billig sein muß wird halt gemurkst.
 
Octavian1977 schrieb:
Genau das ist ja das Problem. Eine ordentliche Putzdicke wäre mal 3cm und da ließe sich das einlegen, da aber alles billig sein muß wird halt gemurkst.
In der Regel ist eine Putzstärke nach VOB von 1,5cm gegeben.
 
Also ich würde eher >= 3cm Putzdicke als Murks bezeichnen.

Es reicht schon, wenn man wegen schiefen Wänden auf solch Putzstärken kommt, aber sicherlich nicht wegen auf die Wand genagelten Leitungen.
 
werner_1 schrieb:
eine Mindestüberdeckung nach Norm von 5mm.

Ohne Benennung des Putzes kann dies nicht so festgelegt werden, da die Mindeststärke eine Anforderung des Putz ist und nicht der elektrischen Anlage.
 
T.Paul schrieb:
werner_1 schrieb:
eine Mindestüberdeckung nach Norm von 5mm.

Ohne Benennung des Putzes kann dies nicht so festgelegt werden, da die Mindeststärke eine Anforderung des Putz ist und nicht der elektrischen Anlage.

Na ich hatte es damals oft genug erleben müssen wo noch auf Neubauten viel Impu verwendet wurde.
Da waren die Leitungen mangelhaft überdeckt worden und am schlimmsten war es mit dem Gipsputz gewesen.
Wie oft hatte ich den Polier oder den Verputzer sagen müssen: "Ihr sollt hier Putzen und nicht Spachteln" denn ich hatte feststellen müssen dass da nur 3-5mm Putz auf der Wand waren und Schalterdosen mit dem Rand zu sehen waren oder etwas vorstanden, so dünn war das zeug da auf der Wand.
 
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