Verriegelung von Durchlauferhitzern

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landvogt

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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Verriegelung von Durchlauferhitzern.

Situation:
Haus Altbau aus den 70er Jahren, bewohnt von einer Person
Zählerkasten/Verteilung komplett neu gemacht durch Elektrofirma
Absicherung 63A SLS Schalter vor Zähler, HAK 80A NH
Verdrahtung im Verteiler in 10mm²
2 elektronische Durchlauferhitzer je 21kw
Nachtspeicher

Es wurden dort 2 Lastabwurfrelais verbaut, die auschließlich die Nachtspeicher über Schütze abwerfen, wenn einer der beiden DLE eingeschaltet wird und Nachtstromfreigabe aktiv ist.
Es können aber beide Durchlauferhitzer gleichzeitig betrieben werden. Dafür ist kein Abwurf verbaut.

Durch den einen Bewohner sind ja nie beide gleichzeitg an, aber es kann ja auch mal Besuch kommen und dann wäre bei Volllast auf beiden der Hausanschluss ja schon mit ca 60A belastet.

Laut der örtlichen TAB gilt dieses:
Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und elektrischen Heizungsanlagen ist durch geeignete
schaltungstechnische Vorkehrungen, (z.B. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais) zu verhindern, wenn
die Summe der Anschlusswerte von Durchlauferhitzern und Elektroheizung im Haushaltsbereich 40 kVA
überschreitet.

Wenn ich den Teil richtig verstehe, bezieht sich das nur auf die Kombination von DLE und Nachtspeicher und dieser Teil ist ja erfüllt.

Es gibt keinerlei Unterlagen mehr über Genehmigungen aus der Zeit des Hausbaus und die 2 DLE sind schon seit Bau in dem Haus und in der Altinstallation gab es wohl auch keinen Abwurf.

Wie seht ihr das?
Sollte hier noch ein zusätzlicher Lastabwurf für einen der DLE eingebaut werden?
Oder anders gefragt, ist es ok, dass die Firma den nicht eingebaut hat (evtl. wegen Gleichzeitigkeitsfaktor)?


Vielen Dank im Voraus.

Chris
 
40kVA (kW) sind ja erlaubt. Mit 2x 21kW bist du knapp darüber. Streng genommen müssten die gegenseitig verriegelt werden. Aber unter den beschriebenen Umständen würde ich da nichts unternehmen.
 
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Thema: Verriegelung von Durchlauferhitzern
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