2 Lampen 1 Deckenanschluss - lüsterklemme?

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C91

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Hi, ich habe 2 Lampen, je mit 1x rotem und 1x blauem Kabel und der Deckenanschluss auch 1x rot 1x blau. Habe mir eine Lüsterklemme gekauft, siehe link: https://www.obi.de/klemmen/lux-luesterk ... /p/9509597
Wie installiere ich die Lampen richtig? Kann ich auf 1 blaues von der Decke 2 blaue von den Lampen anschließen?
Hoffe ihr könnt mir helfen,
Mfg C91[/img]
 
Wenn Du das schon fragen musst, solltest Du Dir einen Elektriker holen!
Der weiß auch was Aderendhülsen sind, würde aber wahrscheinlich Deine Billiglüsterklemmen wegwerfen und Wago-Klemmen verwenden...

So'n Baumarktschei#### brachte letztens mal jemand an, da waren schon im Neuzustand die Gewinde verknuddelt!

Ciao
Stefan
 
Dir fehlen folgende Dinge:
1.das richtige Material
2. am Deckenanschluß mindestens ein Draht mit der richtigen Farbe
3. das richtige Werkzeug
4. DIE NÖTIGE FACHKENNTNIS.
 
Wollte Wago Klemmen holen, der Obi"Fachberater" hat mir diese in die Hand gedrückt und stur gemeint das ist was ich brauche.
Aus der Decke hängt tatsächlich ein rotes, ein blaues und das weiße Kabel, daran kann ich nichts ändern.

Btw ich suche nach Hilfestellung zu einem Problem und nicht nach Bevormundung
 
Du benötigst auch die Richtige Wago klemme, weche es im Baumarkt nur selten gibt.

Hier wäre eine Klemme der Serie 221, 222, oder 224.
Die üblicherweise im Baumarkt erhältliche ist die Serie 273 oder jetzt auch 2273 welche für flexible Adern unzulässig sind.

Schraubklemmen sind zwar noch zulässig, die Unzuverlässigkeit dieser lässt den Fachmann diese aber möglichst vermeiden.

Dir fehlt am Deckenanschluß aber immer noch eine Ader, je nach Alter der Anlage und des Systemes entweder in grüngelb, grau oder schwarz.

Bei nur zwei Adern müsste es sich eigentlich um ein TN-C Netz handeln, aber die Farbgebung wäre so un zulässig, da der Nulleiter grau zu sein hätte.
rot und blau in Kombination gab es vor 1973, aber nur mit weiteren Drähten.
rot durfte zu der Zeit als Phase oder Schutzleiter verwendet werden, blau als Phase oder Neutralleiter.
Bei jeder zulässigen Kombinationsmöglichkeit fehlt immer eine Ader.

Für ein System mit klassischer Nullung, was als einziges zweiadriges (Problem-)System funktioniert, sind die Farben unzulässig, da der Nulleiter zwingend grau zu sein hatte.
 
Octavian1977 schrieb:
Du benötigst auch die Richtige Wago klemme, weche es im Baumarkt nur selten gibt.
Jeder vernünftig sortierte Baumarkt führt diese Wago-Klemmen.

Ich würde an deiner Stelle mal vorsichtig sein mit deiner negativen Baumarkt-Beurteilung.

Oder ist Brennenstuhl, BJ, Gira, Wago usw. alles minderwertige Qualität?
 
Natürlich gibt es auch hochwertige Produkte im Baumarkt, das Sortiment ist aber immer relativ begrenzt.
z.B. gibt es Merten, Gira und andere im Baumarkt zu erwerben, ein Doppelwechselschalter ist aber meist nicht zu finden.

So ist es dann auch mit den Klemmen oft.
Gibt sogar Wago Klemmen aber dann nur wenige Sorten.
 
Octavian1977 schrieb:
Natürlich gibt es auch hochwertige Produkte im Baumarkt, das Sortiment ist aber immer relativ begrenzt.
z.B. gibt es Merten, Gira und andere im Baumarkt zu erwerben, ein Doppelwechselschalter ist aber meist nicht zu finden.
Für einen Laien gibt es aber ganz schön viel (zu viel :wink: ). Und welcher Laie kann schon mit einem Doppelwechselschalter was anfangen?
 
Für einen Laien ist jedes elektrische Teil zu viel im Angebot was mehr als das einstecken eines Steckers zur Inbetriebnahme verlangt.
 
Octavian1977 schrieb:
Für einen Laien ist jedes elektrische Teil zu viel im Angebot was mehr als das einstecken eines Steckers zur Inbetriebnahme verlangt.

Das ist nur deine Meinung. Nicht nur die Baumärkte sehen es anders.
 
Da jegliche elektrische Installationsarbeiten nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht zulässig sind, ist dies nicht nur eine Meinung.

siehe hierzu §49 Energiewirtschaftsgesetz.
 
Octavian1977 schrieb:
Da jegliche elektrische Installationsarbeiten nur durch Elektrofachkräfte oder unter deren Aufsicht zulässig sind, ist dies nicht nur eine Meinung.

siehe hierzu §49 Energiewirtschaftsgesetz.
Ganz deine eigene private Meinung, da das was du behauptest steht wirklich nicht im EWG.
 
man muß schon den Verweisen folgen das stimmt wohl, aber das kommt zum selben Ergebnis:
EWG §49(1):

" Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei
sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

In der allgemein anerkannten Regel VDE 0105-100 4.2 steht dann zu lesen:

"...Hat eine Person für eine Arbeit nicht das zur Vermeidung elektrischer Gefahren oder Verletzungen erforderliche technische Wissen oder die Erfahrung, so darf sie diese Arbeit nicht ausführen, es sei denn sie untersteht dabei einer ausreichenden Aufsichtsführung."
 
Geht es noch schwammiger? Die StVO verweist doch auch nicht auf Richtlinien die von dem ADAC erlassen werden??

Hilf dem TE oder lasse deine dumme Kommentare
 
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden;

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
§ 13 Elektrische Anlage


https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
 
Der ADAC erstellt auch keine Richtlinien oder Normen.
Zudem git es in der STVO keinen entsprechenden Verweis.
Dafür gibt es in Deutschland DIN oder VDE.


Die NAV schreibt wie beschreiben auch vor wer an den Anlagen arbeiten darf, allerdings nur für Anlagen am öffentlichen Netz, was allerdings natürlich 99% aller Anlagen in De betrifft.
 
sko schrieb:
Wenn Du das schon fragen musst, solltest Du Dir einen Elektriker holen!
Der weiß auch was Aderendhülsen sind, würde aber wahrscheinlich Deine Billiglüsterklemmen wegwerfen und Wago-Klemmen verwenden...
Der weiss auch das es Leuchten sind und das Lampen in Fassungen gesteckt oder geschraubt werden.

Lutz
 
Octavian1977 schrieb:
Der ADAC erstellt auch keine Richtlinien oder Normen.
Zudem git es in der STVO keinen entsprechenden Verweis.
Dafür gibt es in Deutschland DIN oder VDE.


Die NAV schreibt wie beschreiben auch vor wer an den Anlagen arbeiten darf, allerdings nur für Anlagen am öffentlichen Netz, was allerdings natürlich 99% aller Anlagen in De betrifft.
Nein, natürlich nicht. Aber so wie du EWG mit Verweisen auf Normen eines privaten Verbands interpretierst (VDE), wäre das genauso als ob der Staat es einem privaten Club überlassen würde, Regelungen für den Straßenverkehr zu verabschieden.

Und das ist natürlich nicht der Fall. Wenn der Gesetzgeber etwas verbieten will, dann hat er dafür z.B. ein Strafgesetzbuch und werden Verbote ganz klar definiert und mit Sanktionen versehen. Demokratisch, direkt oder indirekt durch den Bundestag. Und kostenlos einzusehen. Nicht in einem privaten Verband. Der Staat kontrolliert dann auch die Einhaltung und sanktioniert gegebenenfalls.

Das alles ist in der Elektrobranche, aber auch in anderen Handwerken nicht der Fall. Du kannst ein ganzes Haus mit Artikeln aus dem Baumarkt bauen. Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, es sei nur Fachbetriebe erlaubt dort einzukaufen und die Produkte zu verarbeiten?? (Welcher Fachbetrieb kauft überhaupt beim Baumarkt ein?).

Mit diesen ständigen Wiederholungen "das darfst / kannst du nicht" erreichst du gar nichts. Stattdessen sollte man an Qualitätsverbesserungen arbeiten, laienhaft installierbare Produkte entwickeln, und vielleicht als erstes und wichtiges, die Qualität des Elektrohandwerkes verbessern. Da die meisten Pfuschereien kommen immer noch vom Elektrofachbetrieb!
 
Ein Bild des Anschlußes könnte weiterhelfen. Ist die anlage überhaupt in Deutschland?
 
Jetzt weiß ich leider immer noch nicht, wie ich die Kabel richtig in der Klemme verbinde?
 
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