Wo endet der Einflussbereich vom EVU?

Diskutiere Wo endet der Einflussbereich vom EVU? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo. Wo endet bei der Elektroinstallation die Zuständigkeit bzw der Einflussbereich vom EVU? Wie könnte man erreichen, dass ein Teil der...
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Elma schrieb:
Immerhin habe ich nun durch Zählertausch 3x20A Drehstrom statt wie bisher nur Wechselstrom bekommen. Aber das reicht immer noch nicht.
Wenn du statt Wechselstrom jetzt Drehstrom hast, muss die Verteilung doch schon umgebaut sein. Wer hat das denn gemacht?
Oder hängt hinter dem Drehstromzähler weiter alles an einem Außenleiter und die beidn anderen sind nicht angeschlossen?
Dann wundert es mich nicht, dass es immer noch nicht reicht. :?
 
Hi.

Genau so ist es. In der Garage/Scheune, die vorne an der Straße steht, ist der Hauptanschluss.
Da kommt die Freileitung rein, dort ist der Zähler.

Beim Zähler war die Eichung abgelaufen. Habe dann jemanden kommen lassen.
Dann haben sie den Zähler gewechselt, die Blindplatten oben heraus genommen und 3 Stück 20 A Schmelzsicherungen eingebaut. (Statt vorher nur eine)

Die Leitung zum Haus darf laut EVU nur mit "Augen zudrücken" mit 20 A belastet werden, da sonst der zulässige Spannungfall überschritten wird.

Sie ist ca 80m lang.

auf der andern Seite hängt nun ein CEE32 A dran. Offiziell als "Bausteckdose" weil ich Renovieren möchte.

Im Haus sitzt eine uralte Wechselstromverteilung, die ist offiziell gar nicht mehr in Betrieb.
Offiziell hatte nur die Garage/Scheune Strom und diente in den letzten Jahren zur Abstellung von KFz bzw als private Schrauberhalle.

Das Haus stand 35 Jahre leer.

Die Hauselektrik wollte ich natürlich neu machen. Aber was nützt eine neue Elektrik, wenn das EVU nicht anschließen will.

Nun war die Aussage vom EVU, dass das Haus einen kompletten Neuanschluss mit Direkteinspeisung benötigt, außerdem muss die komplette Elektrik nach den aktuellen Vorschriften errichtet und abgenommen werden.

Also kein "Durchschleifen durch die Garage". Und wegen der Entfernung muss ordentlich Querschnitt gelegt werden.
Und alles, was auf meinem Privatgelände passiert, müsste ich selbst zu 100% zahlen.
In dem Pauschalpreis sind nur ein paar wenige Meter ab öffentlicher Straße inbegriffen.

Daher meine Idee, das Haus gar nicht offiziell anschließen zu lassen, sondern weiterhin über die Garage Strom zu ziehen.
Das gefällt dem EVU natürlich nicht, die sehen das nur als "Übergangslösung" für die Dauer der Renovierungsarbeiten.

Deswegen die Idee, da irgendwie was dazwischen zu schalten, dass das Haus irgendwie als Insel zu deklarieren oder zu argumentieren dass es gar keine galvanische Verbindung zum öffentlichen Stromnetz hat, um so aus der Zuständigkeit des EVU raus zu kommen.

Alternativ bleibt nur, tief in die Tasche zu greifen, denn die Stromversorgung des Hauses macht das EVU nur "Nach Aufwand".
 
Ich würde derartige Angelegenheiten grundsätzlich meinen Elektriker klären lassen! Der hat da bestimmt wesentlich bessere Verbindungen zum VNB.

Ich sehe keinen Grund, warum der Zähler nicht in der Scheune sein sollte, anderenfalls müsste schliesslich auch eine weitere Leitung rückwärts gelegt werden, du möchtest schliesslich auch dort Strom haben.

Alternativ eine Zähleranschlußsäule an der Grundstücksgrenze.
 
ego1 schrieb:
Ich würde derartige Angelegenheiten grundsätzlich meinen Elektriker klären lassen! Der hat da bestimmt wesentlich bessere Verbindungen zum VNB.

Ich sehe keinen Grund, warum der Zähler nicht in der Scheune sein sollte, anderenfalls müsste schliesslich auch eine weitere Leitung rückwärts gelegt werden, du möchtest schliesslich auch dort Strom haben.

Alternativ eine Zähleranschlußsäule an der Grundstücksgrenze.
Genau so. Einen Elektro Meisterbetrieb ins Boot holen. Ob aber eine eigene Leitung billiger wird, ist nicht immer sicher. Denn laut VDE soll der Spannungsfall vom Zähler bis zu letzten Steckdose nicht größer als 3% sein. Und da sollte die Zuleitung bis zum Verteiler also deutlich weniger haben und diese muss für 63A ausgelegt sein. Und bei 1% Spannungsfall bist du da schon bei 50mm² Kupfer. Noch schlimmer wird es, wenn an der Grundstücksgrenze die HA-Sicherung hin kommt und der Zähler ins Haus. Denn dann darfst du nur 0,5% Spannungsfall haben und bist bei 95mm² Kupfer. Wenn dein Versorger das Kabel bis ins Haus legt, und dort die Sicherung setzt, dann ist das zumindest in unserer Gegend ein 4x50mm² Alu Kabel. So unterschiedlich kann das mitunter sein. Das EVU hat wahrscheinlich keine Norm für den max. Spannungsfall. Die müssen nur sicher Stellen, das du 230V +/- 10% an der HA-Sicherung hast.
 
Elma schrieb:
In der Garage/Scheune, die vorne an der Straße steht, ist der Hauptanschluss.
...
Die Leitung zum Haus darf laut EVU nur mit "Augen zudrücken" mit 20 A belastet werden, da sonst der zulässige Spannungfall überschritten wird.
Sie ist ca 80m lang.

Das deutet auf einen sehr duerftigen Querschnitt der Leitung hin...was fuer eine Leitung/Kabel ist denn verlegt? Querschnitt Material und Aderanzahl waeren nicht ganz uninteressant.

Elma schrieb:
auf der andern Seite hängt nun ein CEE32 A dran. Offiziell als "Bausteckdose" weil ich Renovieren möchte.

Also hast du einen Baustromanschluss mit entsprechenden (teureren) tarif bei deinem Grundversorger beantragt?


Elma schrieb:
Im Haus sitzt eine uralte Wechselstromverteilung, die ist offiziell gar nicht mehr in Betrieb.

Also liegt von der Garage zum Haus nun ein 3x.. oder 4x... oder 5x... Kabel?

Elma schrieb:
Offiziell hatte nur die Garage/Scheune Strom und diente in den letzten Jahren zur Abstellung von KFz bzw als private Schrauberhalle.

Das Haus stand 35 Jahre leer.

Naja, da kann man sich den Zustand der Verteilung vorstellen...und die Bedenken des EVU stehen in einem anderen Licht.


Elma schrieb:
Die Hauselektrik wollte ich natürlich neu machen. Aber was nützt eine neue Elektrik, wenn das EVU nicht anschließen will.

Ehmm, wieso? Die wollen doch deinen Hausanschluss neu erstellen? Nur du moechtest die Kosten nicht tragen, oder habe ich das falsch verstanden?

Elma schrieb:
Nun war die Aussage vom EVU, dass das Haus einen kompletten Neuanschluss mit Direkteinspeisung benötigt, außerdem muss die komplette Elektrik nach den aktuellen Vorschriften errichtet und abgenommen werden.

Ja, also drei Zeilen weiter oben erklaerst du, das du die Elektrik erneuern moechtest, das EVU nicht anschliessen will, nun will das EVU das die Elektrik erneuert wird und das passt dir auch nicht? Jetzt bin ich etwas verwirrt...

Elma schrieb:
Also kein "Durchschleifen durch die Garage". Und wegen der Entfernung muss ordentlich Querschnitt gelegt werden.
Und alles, was auf meinem Privatgelände passiert, müsste ich selbst zu 100% zahlen.
In dem Pauschalpreis sind nur ein paar wenige Meter ab öffentlicher Straße inbegriffen.

Ja das ist durchaus ueblich. Warum sollte der Netzbetreiber dir dein Grundstueck verkabeln? Und warum sollten andere Anschlussnehmer deinen Hausanschluss subventionieren?

Elma schrieb:
Daher meine Idee, das Haus gar nicht offiziell anschließen zu lassen, sondern weiterhin über die Garage Strom zu ziehen.
Das gefällt dem EVU natürlich nicht, die sehen das nur als "Übergangslösung" für die Dauer der Renovierungsarbeiten.

Absolut richtig und nachvollziehbar.

Elma schrieb:
Deswegen die Idee, da irgendwie was dazwischen zu schalten, dass das Haus irgendwie als Insel zu deklarieren oder zu argumentieren dass es gar keine galvanische Verbindung zum öffentlichen Stromnetz hat, um so aus der Zuständigkeit des EVU raus zu kommen.

Du kannst das Versorgungskabel von der Garage zum Haus stillegen und dann nach Herzenslust dir eine Inselanlage mit was auch immer in deinem Haus errichten. Du kannst nicht "irgendwie was dazwischen zu schalten" um eine Inselanlage im Netzparallelbetrieb zu erfinden.
 
Ich hatte 1985 mal ein altes Einfamilienhaus Baujahr 1938 saniert.
Elektroanlage und Zählerschrank wurden komplett erneuert, der uralte HAK mit 3x25A Absicherung ist geblieben.
Es gibt einen E-Herd, eine Wama und einen Trockner.
Da das Haus Verwandten von mir gehört, weis ich dass es bis heute noch nie Probleme mit durchgeschlagenen Vorsicherungen gegeben hat.
 
Hi.

Ich habe mal jemanden gefragt, der regelmäßig mit dem EVU zu tun hat, weil er in der PV Branche tätig ist.
Das EVU sieht es natürlich gerne, wenn ich einen direkten Hausanschluss im Wohnhaus nach aktuellen Standards einbauen lasse und möglichst viel davon selber zahle.

Aber es gibt wohl eine Hintertür. Ich muss nur eine Anlage einbauen, die unter das EEG fällt. Also zum Beispiel eine Einspeise-Solaranlage.
Dann ist das EVU verpflichtet, die Leistung abzunehmen, und auch die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Sprich, ich baue keine Insel. Sondern ich baue PV so groß wie nur irgendwie geht, und das dann offiziell angemeldet.

Vielleicht vermiete ich auch all meine Dachflächen an einen PV Dienstleister. Der muss dann natürlich alle Bau-
und Anschlusskosten tragen.

Und wenn dann erst mal die Zuleitung da ist, lasse ich meine Hausverteilung dort anschließen.
 
Ich zitiere mich selbst ...
T.Paul schrieb:
Kurzum: Du wirst m.E. um Investitionen nicht herum kommen und in der Größenordnung der Kosten für die Errichtung einer Inselanlage, sind sicher Maßnahmen umsetzbar, die dein Problem lindern.

Solche, wie von dir benannte, Tipps zur Ausnutzung von Lücken und Grauzonen gehören aber m.E. nicht in ein solches Forum, sondern in das persönliche Gespräch mit den Fachbetrieb.
 
Und wenn dann erst mal die Zuleitung da ist, lasse ich meine Hausverteilung dort anschließen.

Wer ist denn Betreiber bzw. Eigentümer und muss für eine ordnungsgemässe Anlage haften.
 
Elma schrieb:
Aber es gibt wohl eine Hintertür. Ich muss nur eine Anlage einbauen, die unter das EEG fällt. Also zum Beispiel eine Einspeise-Solaranlage.
Dann ist das EVU verpflichtet, die Leistung abzunehmen, und auch die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Das ist erstmal richtig, aber ...

Elma schrieb:
Sprich, ich baue keine Insel. Sondern ich baue PV so groß wie nur irgendwie geht, und das dann offiziell angemeldet.

...wer sagt dir denn, das bei einem Neuanschluss des (Wohn-)Gebauedes an das EVU-Netz kein Baukostenzuschus faellig wird? Und das du mit PVAnlagen ab einer gewissen Groesse (10kW, iirc..) dich mit an der Finanzierung des Netzausbaus durch diverlse Umlagen nach EEG beteiligen darfst, weisst du sicher auch, oder?

Elma schrieb:
Vielleicht vermiete ich auch all meine Dachflächen an einen PV Dienstleister. Der muss dann natürlich alle Bau-
und Anschlusskosten tragen.

Ich denke mal, die Leute die in diesem Geschaeftsbereich unterwegs sind, haben im Gegensatz zu dir Ahnung von ihrem Fach und koennen rechnen. Die werden dir keinen neuen Hausanschluss mit finanzieren.

quote="Elma"]
Und wenn dann erst mal die Zuleitung da ist, lasse ich meine Hausverteilung dort anschließen.[/quote]

Dan ist es nur noch ein winziger Schritt bis zum eigenen Tesla in der Garage.
 
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