Wo endet der Einflussbereich vom EVU?

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Elma

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Hallo.

Wo endet bei der Elektroinstallation die Zuständigkeit bzw der Einflussbereich vom EVU?

Wie könnte man erreichen, dass ein Teil der Installation das EVU schlicht "nichts angeht"?

Wenn man einen Trenntrafo setzen würde, wäre dann die Ausgangsseite des Trafos außerhalb der Zuständigkeit?
Dann wäre ja keine direkte elektrische Verbindung mehr da.

Oder könnte man über einen 48V DC Zwischenkreis gehen?
Also 48V Netzteil -> Pufferakku -> Wechselrichter

Dann ist nicht nur eine elektrische Trennung da, sondern die Energieflussrichtung sogar genau vorgegeben und ich bewege mich "Erstmal" auf dem Niveau Kleinspannung. Was hinter den Akkus kommt, hat das EVU meiner Meinung nach erstrecht nicht zu interessieren.

Hintergrund ist folgendes: Mein Hausanschluss ist zu schwach, um einen "modernen Lebensstil" zu führen.

Immerhin habe ich nun durch Zählertausch 3x20A Drehstrom statt wie bisher nur Wechselstrom bekommen. Aber das reicht immer noch nicht.

Das EVU kennt nur eine Lösung für mehr:
Ich muss einen neuen Hausanschluss installieren lassen. Auf eigene Kosten. Aber den gibt es nur, wenn die GESAMTE Anlage den aktuellen Vorschriften und Normen entspricht.
Preislich liegt das ganze im 5-stelligen Bereich laut Gutachter (Lange Zuleitung zu Haus, gesamte Elektrik alles neu)

Das ist aus Kostengründen also nicht umsetzbar.

Also wollte ich den Hausanschluss einfach so nutzen wie er ist. Dann knallen eben die Sicherungen öfter mal durch wenn man nicht aufpasst.

Da kommen dann die "Großverbraucher" wie z.B. Herd, Waschmaschine, Trockner usw ran.

Alle anderen Stromkreise, wo man die Leistungen noch halbwegs preisgünstig als Insel stellen kann, wollte ich dann auch über einen eigenen Wechselrichter mit Pufferakkus versorgen.
Die Stromkreise gehen das EVU dann auch nichts mehr an, meiner Meinung nach.
Und wenn die Sicherungen raus knallen, ist auch nicht gleich alles dunkel. Sollen die Sicherungen dann eben rausknallen.

Die Pufferakkus würden dann über eine kleine Inselsolaranlage nachgeladen werden.
Für Sonnenschwache Zeiten dann noch ein Ladenetzteil dazu.

Würde das hinhauen?
 
Hier mal ein Link zum Datenblatt der geplanten Anlage:

https://www.offgridtec.com/media/produc ... chuere.pdf

Lediglich den 48V Generator würde ich weg lassen. Wenn ich noch einen Generator anschaffen würde, würde ich einen "normalen" 230V oder 400V Generator anschaffen und über das Netzteil aufladen.


Aber wäre das denn dann so, dass alles was hinter dem Netzteil kommt, das EVU nicht mehr zu interessieren hat?
 
Deinen Beschreibungen nach, ist die elektrische Anlage bereits jetzt unzulässig, was der VNB duldet, bis etwas an der Anlage geändert wird.

Wäre es kein privater Wohnraum, sondern auch nur ein Bürogebäude, hättest Du schon längst die Gebäudeversicherung am Hals, die elektrische Anlage richten zu lassen. Die Duldung entsteht hier aus einer Grauzone - Sobald man Dich an einem konkreten Punkt der Störung oder Pflichtverletzung erwischen kann, ist es damit SOFORT zu Ende und Du lebst ohne Elektrizität.

Auch eine elektrische Anlage an deiner Solarinsel, muss den anerkannten technischen Regeln entsprechen.

Auch, wenn Du damit den Netzbetreiber raus nimmst, ändert dies nichts an der Gültigkeit der anerkannten Regeln der Technik, nach denen diese Änderung zu vollziehen ist.

Überdies ist mir an deinem Text ein Punkt aufgefallen, der die Anlage zu sofortiger Stillegung durch den Netzbetreiber berechtigt ... Ich benenne das vorsorglich mal nicht namentlich.

Kurzum: Du wirst m.E. um Investitionen nicht herum kommen und in der Größenordnung der Kosten für die Errichtung einer Inselanlage, sind sicher Maßnahmen umsetzbar, die dein Problem lindern. Dein Plan klingt für mich nicht plausibel und obendrein als Versuch eine unzulässig betriebene Anlage zu erhalten als unzulässig.
 
Welcher Punkt wäre denn so gravierend, dass man es sofort still legen könnte?
Die 20A Sicherungen am Anschlusspunkt?
Was im Panzerkasten ist, weiß ich nicht.

Ich habe nichts dagegen, alles neu zu machen.
Ist halt eine Kostenfrage.
Aber das EVU lässt eine Etappenweise Sanierung nicht zu.

Das neue Erdkabel als Ersatz für die Freileitung macht die Sache halt sehr teuer.
 
Was hast Du Dir denn gedacht, was deine Inselanlage kostet? Damit das halbwegs Sinn ergibt, müssten es 5kW sein, da bist Du für den 5kW Wechselrichter, min. 1.000Wp Solarmodule, >=520Ah Akkubank 48V, Verkabelung & Montage schon die ersten 10.000€ los - Dann hängt noch kein einziger Stromkreis an dieser Insel.
 
Was hast du denn für tolle Sachen, das 3x20A nicht reichen. In der Schweiz z.B. ist 3x25A Standard in 90% der Wohnungen und Einfamilienhäuser.
Bei mir im Haus gibt es 3 Sicherungen (SLS) mit 32A vor dem Zähler. Da hängt meiner Mutter ihre Wohnung, meinem Bruder seine Wohnung und auch meine dran. Die Sicherung hat noch nie ausgelöst. Mein Kumpel hat einen Reiterhof mit der gleichen Absicherung.
 
Jede Anlage die einen Anschluß in irgendeiner Weise an das öffentliche Netz hat, liegt in ganzer Fülle im "Einflußbereich" des VNB.

Eine Inselanalge ohne Netzanschluß würde allerdings genauso dem Energiewirtschaftsgesetzt unterliegen.
Dieses fordert die Einhaltung der DIN und VDE Normen.

Anscheinend ist Deine Anlage dermaßen überaltert, daß hier der VNB solches fordert.
Ich würde hier eher dringend zur sofortigen komlett sanierung raten.

Eine Inselanalge würde Dich allein von den Reinen Kosten für Batterie Solarzellen Wechselrichter, schon durchaus 10-15k€ kosten.
Wenn Du dann auch noch nur die Kleinverbracuher dranschaltest macht das Ganze noch weniger Sinn, vor allem, da die Großverbraucher weiterhin regelmäßig die Sciherungen auslösen.

Die Anlage der Insel müsste zudem auch komplett den aktuellen Normen entsprechen.
 
Ich hab noch keinen Versorger gesehen, der weiter als bis zum Zählerschrank geschaut hat. Soll heißen wenn die irgendwo auf dem Treppenabsatz eine alte Zählertafel im Holzschrank sehen, dann verweigern die einen neuen Anschluss. Alles was dahinter ist, überlassen die einem Elektromeisterbetrieb. Und wenn man da nicht das Ganze Haus auf einmal neu machen will oder kann, dann findet sich garantiert auch ein Betrieb, der erst mal nur die Zähleranlage erneuert, solange das alte Zeug nicht brandgefährlich ist.
 
Ja das ist leider so, daß es immer doch einen deppen gibt der was hinpfuscht und auch noch für die "fachgerechte Ausführung" den Kopf hin hält mit seiner Unterschrift.

Es gab mal eine Zeit da der Versorgungsnetzbetreiber vo rIn betriebnahme die Gesamtanlage begutachtet und bei Mängeln den Anschluß vverweigert.
 
Das sehe ich anders. Ich hab oft genug bei Leuten gearbeitet, die ganz einfach nicht die Kohle hatten. Und ein ganzes Haus sanieren, wenn man drin wohnt, kann man praktisch keinem Mensch zumuten. Von daher muss man irgendwo anfangen und das auf mehrere Abschnitte aufteilen.
 
Octavian1977 schrieb:
Eine Inselanalge ohne Netzanschluß würde allerdings genauso dem Energiewirtschaftsgesetzt unterliegen.

Worauf bezieht sich denn diese kuehne Schlussfolgerung? Ich finde im EnWG keinen Hinweis darauf.

Octavian1977 schrieb:
Die Anlage der Insel müsste zudem auch komplett den aktuellen Normen entsprechen.

Hast du dafuer auch eine rechtliche Grundlage zur Hand?
(Bitte nicht jetzt mit "Baugefaehrdung" argumentieren, der TE gefaehrdet ja nur sich selbst, und das darf er nach Belieben)
 
bigdie schrieb:
Ich hab noch keinen Versorger gesehen, der weiter als bis zum Zählerschrank geschaut hat...
Wird aber immer wieder gerne erzählt - genauso wie das 'Tischlein deckt dich', wo noch keiner dran gesessen hat.

Octavian1977 schrieb:
Es gab mal eine Zeit da der Versorgungsnetzbetreiber vo rIn betriebnahme die Gesamtanlage begutachtet und bei Mängeln den Anschluß vverweigert.
Und es gab mal Zeiten, da wurde dir verweigert, ein im Laden gekauften Telefonapparat einfach so an die Dose anzuschliessen.
Das war gestern!
Heutzutage haben die selber doch keine Leute mehr, die rausfahren, sondern beauftragen einen Externen und der wiederum einen Subunternehmer und der wird dafür bezahlt den Zähler zu setzen und nicht dafür sich die Anlage anzuschauen, ergo interessiert ihn das auch nicht, weil es auch sein Geld kostet, wenn er rummeckert.

Um zum Zählerablesen wird auch auf externe Dienstleister zurückgegriffen, der wiederum auf Suppies zurückgreift und der wiederum auf Ruheständler, die ihre Rente aufbessern müssen. Letzten ist so einer bei uns am Betriebstundenzähler von der Lüftungsanlage verzweifelt, weil er die Nummer nicht in seine Unterlagen finden konnte. So einer erkennt eine mangelhafte Anlage sofort auf den ersten Blick :!:

mfG
 
Hi.

Also wenn ich einen modernen E-Herd, Waschmaschine, Trockner, Mikrowelle, usw anschließe, ist die Maximalleistung von etwa 14 kW (3x20x230 = 13800) schnell ausgelastet.

Das schafft ja ein moderner Elektroherd fast schon alleine.

Die 3x20 A sind die letzten zugänglichen Vorsicherungen hinter dem Zähler der in einem Nebengebäude sitzt. Was im Panzerkasten ist, weiß ich nicht.

Der Zähler war lange über dem Eichtermin, Den haben die jetzt ausgetauscht, gegen einen Drehstromzähler.
Außerdem haben sie mir eine CEE 32 zugestanden, als "Baustrom".

Die alte private Leitung übers Grundstück, welche die anderen Gebäude und das Wohnhaus versorgt, haben sie mir mit 20A abgesichert. 20 A aber auch nur mit "Bauchschmerzen" und Augen zu drücken. Wegen dem maximal zulässigen Spannungsabfall.
Das Licht flackert schon sehr deutlich, wenn man z.B. eine Flex an macht.

Das EVU würde nun am liebsten hingehen, die Freileitung und den Zähler im Nebengebäude ausbauen. Und dann mit einem Erdkabel direkt von der Trafostation bis ins Wohnhaus. Wegen der Entfernung mit ordentlich Querschnitt. Und das kostet eben. Kupfer ist teuer.

Ich hab ja nichts dagegen, wenn das komplette Wohnhaus eine neue Installation bekommt. Eine 16A Sicherung pro Etage ist eh nicht mehr zeitgemäß.
Allerdings darf man da offiziell gar nichts machen, um den Bestandsschutz nicht zu verlieren.

Das neue Erdkabel kann ich mir schlicht und ergreifend nicht leisten.
 
Wie lang muss das Kabel denn sein?

Verlegen die nicht Alu- Kabel? Die sind viel günstiger, auch wenn ich in der Regel einen Querschnitt höher nehmen muss.

Kannst du den Tiefbau (bis auf den öffentlichen Bereich) selbst machen - spart auch ein Haufen Geld.
 
Einen Hausanschluß wirst Du nicht komplett bezahlen, sondern normalerweise einen pauschalpreis.

Für einen normalen Haushalt langt eine Spitzenlast von 5kW locker aus.
die 4,6kW pro Phase schränken etwas ein, aber nicht extrem.
Versorge z.B. Wasch und Spülmaschine mit Warmwasser, dann hast Du da schon mal deutlich weniger Belastung.
 
Du darfst nicht Anschlusswerte addieren. Viele Herde werden nach wie vor mit 1x20A betrieben und diese 20A löst nie aus. Eine Waschmaschine heizt mit 2 kW aber für die 6 Liter auf 40° zu heizen braucht die keine 5min. Eine 20A Sicherung darf sich bei 30A Strom fast eine Stunde Zeit lassen fürs Auslösen. Also selbst wenn da mal kurz mehr als 20A fließen ist das kein Beinbruch. Warum machst du nicht einfach die Leitung vom Nebengebäude ins Haus neu, wenn das der Punkt ist, der auf 20A begrenzt?
 
Da es sich aber höchst wahrscheinlich um eine 20A Schmezsicherung handelt, erzeugt die Summer der kurzzeitigen Überschreitungen des Nennstromes dann irgendwann die Auslösung.

Trotzdem denke ich, daß die Absicherung durchaus ausreichen kann wenn sie auch knapp ist.

Wenn das Ganze vorher auf Wechselstrom war und nun auf Drehstrom umgestellt wurde ergibt sich sowieso etliches an Arbeiten, da Drehstrom ja immerhin 5 Drähte und nicht 3 benötigt.

Voraussetzung ist natürlich eine gleichmäßige Aufteilung der Lasten auf die drei Phasen.
 
Octavian1977 schrieb:
Da es sich aber höchst wahrscheinlich um eine 20A Schmezsicherung handelt, erzeugt die Summer der kurzzeitigen Überschreitungen des Nennstromes dann irgendwann die Auslösung.
Blödsinn.
Bei einem Motor hast du bei jedem Start einen Überstrom. Trotzdem halten die Sicherungen 50 Jahre, wenn richtig dimensioniert.
 
Nö.
Das kommt auf die Höhe des Überstromes an, aber beim 1,4 fachen beginnt die Alterung der Schmelzsicherung

Für Motoren verwendet man heut zu tage eigentlich Motorschutzschalter.
Schmelzsicherungen vor Motoren sind üblicherweise entsprechend ausgewählt um nicht in diesem Bereich zu arbeiten.
Für einen Motor mit Nennstrom 10A wird man somit keine 10A Schmelzsicherung vorsehen.
 
Ja toll,ein Motor braucht das 6-fache, und wenn die Sicherung da 50 Jahre hält, darf sie von mir aus auch altern. Älter wird auch kein LS.
 
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