Neue Elektrik durch Elektriker ohne Eintragung?

Diskutiere Neue Elektrik durch Elektriker ohne Eintragung? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Tag, wir lassen gerade unser altes Häuschen renovieren. Als nächstes muss die Elektrik im ganzen Haus und Garten erneuert werden. Wir...
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gerks

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Guten Tag,

wir lassen gerade unser altes Häuschen renovieren. Als nächstes muss die Elektrik im ganzen Haus und Garten erneuert werden. Wir haben ein Angebt von einem polnischen Elektriker, der sagt, er habe ein europäisches Zertifikat, das ihm erlaube, in ganz Europa als Elektriker tätig zu sein.

Nachdem Bekannte von uns Bedenken geäußert haben, habe ich ergooglet, dass in Deutschland eine Eintragung ins Elektrikerverzeichnis nötig ist, um neue Installationen vorzunehmen.

Meine Fragen: Was wären mögliche Konsequenzen, wenn wir unser Haus von diesem nicht in Deutschland registrierten Elektriker neu verkabeln ließen? Sind wir als Hauseigentümer verantwortlich oder wäre es allein das Risiko des Elektrikers?

Versichert sind wir ohnehin nicht, also wäre ein nicht vorhandender Versicherungsschutz im Falle eines Brandes für uns kein Argument. Wir kennen den Mann ein wenig und vertrauen ihm, dass er weiß, was er tut, er hat langjährige Berufserfahrung. Nur wegen der Rechtslage sind wir unsicher.

Danke für eine Einschätzung und beste Grüße,

Gerks.
 
Moin, moin!
Ich würde mir einen Elektriker vor Ort nehmen!
-Reklamationen sind einfacher
-eine eingetragene Fa. sollte ihr Handwerk verstehen
-nichts gegen einen polnischen Handwerker, aber kennt er wirklich die aktuellen Vorschriften und hat die notwendigen Prüfgeräte?
 
Danke für die schnelle Antwort.

Was wären mögliche Probleme, sollte gegen eine aktuelle Vorschrift verstoßen werden? Könnten wir als Hausbesitzer rechtliche Probleme bekommen?
 
Danke für die schnelle Antwort.

Was wären mögliche Probleme, sollte gegen eine aktuelle Vorschrift verstoßen werden? Könnten wir als Hausbesitzer rechtliche Probleme bekommen?
 
Die fehlende Eintragung und das Fehlen speziell deutscher Papiere des Elektrikers an sich ist kein (rechtliches) Problem?
 
Eine Eintragung in das Installateursverzeichnis des Netzbetreibers ist fuer die Anmeldung der Anlage zum Netzanschluss und fuer alle Arbeiten im Eigentumsbereich des Energieversorgers (also Bereiche die ungezaehlte Spannung fuehren) erforderlich. Fuer die ordnungsgemaesse Ausfuehrung der Arbeiten nach dem Zaehler ist der Anschlussnehmer (du) gegenueber dem Netzbetreiber verantwortlich. Steht so im NAV, Par. 13 beschrieben. Fuer Instandhaltungsarbeiten in deinem Eigentumsbereich bist schlussendlich du verantwortlich.
 
Vielen Dank Karo, genau so eine Antwort habe ich gesucht. Das war sehr hilfreich!
 
Und wenn du Pech hast verweigert der Netzbetreiber die Wiederinbetriebnahme der Anlage. Auch wenn die ausländische Firma die Arbeiten ausführen darf, bedeutet das noch lange nicht , das sie alle Forderungen die die aktuelle Normenlage an die neue Anlage stellt erfüllt.
 
Pumukel schrieb:
Und wenn du Pech hast verweigert der Netzbetreiber die Wiederinbetriebnahme der Anlage.

Woher weisst du denn, das die derzeitige Anlage ausser Betrieb gesetzt ist? Und woher bekommt ein Versorger eine Mitteilung, ueber ausgefuehrte Instandhaltungasarbeiten an der vorhandenen Elt.-anlage? Ich kenne nur die Anmeldung zum Netzanschluss bzw. die Aenderungsmeldung (Leistungserhoeheung, Zaehleran-/um-/abmeldung o.dgl), die an den Versorger gehen. Eine Fertigmeldung von Instandhaltungsarbeiten an einer elektrischen Anlage im EFH habe ich noch nicht gesehen...
 
Wenn er die Elektrik anfasst und den Zähler da auch versetzt. Muss eine Änderungsmitteilung an das EVU gehen. Meist sind solche Änderungen auch mit einer Leistungserhöhung verbunden. Und genau da liegt der Hund begraben. Das Zertifikat selbst ist in Deutschland nicht anerkannt. EU Recht hin oder her. Der TE begibt sich hier als Betreiber der Anlage auf dünnes sehr dünnes Eis.
Rechtlich gesehen ist die Erneuerung der Elektroinstallation keine Instandhaltung, sondern die Errichtung einer Neuanlage mit allen möglichen Folgen! Das schließt auch den Zähler und Zählervorbereich ein!
 
Eine Eintragung in das Installateursverzeichnis des Netzbetreibers ist fuer die Anmeldung der Anlage zum Netzanschluss und fuer alle Arbeiten im Eigentumsbereich des Energieversorgers (also Bereiche die ungezaehlte Spannung fuehren) erforderlich. Fuer die ordnungsgemaesse Ausfuehrung der Arbeiten nach dem Zaehler ist der Anschlussnehmer (du) gegenueber dem Netzbetreiber verantwortlich. Steht so im NAV, Par. 13 beschrieben. Fuer Instandhaltungsarbeiten in deinem Eigentumsbereich bist schlussendlich du verantwortlich.

Das ist grundsätzlich falsch und Rechtsbiegerei.

Fakt ist das an Elektroanlagen nur ein eingetragenes Unternehmen bei einem Netzbetreiber tätig werden darf.
Dies gilt bis zur Steckdose und zum Leuchtenauslass für die gesamte Elektroanlage, für Neuerrichtung, Änderung und Erweiterung. Dies liegt mit Sicherheit hier vor.

Der Anlagenbetreiber bist Du. Damit haftest Du auch für Fehler in der Elektroanlage. Wird eine eingetragene Firma beauftragt kann schonmal niemand mehr behaupten, diese Firma wäre falsch ausgewählt. Ein Auswahlverschulden ist damit nicht mehr nachzuweisen. Fehler gehen dann zu lasten der Firma. Du hast auch nicht gegen die Niederspannungsanschlussverordnung verstossen.

Gängige Fehler bei Anlage aus "Polen" sind:

- SKI Zählerplatze
- fehlendeSKII Dosen
- Verlegung von YDYp anstatt Mantelleitung etc.
- Nichteinhaltung der DIN 18015
- Nichteinhaltung der VDE 100-800

etc.
 
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