magnetische Abdeckung für Lichtschalter

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hensen

Guest
Hallo,

ich möchte gerne die Wippe und den Rahmen eines Lichtschalters entfernen und dann eine Abdeckung (aus Plexiglas) mittels Magneten an den metallenen Rahmen des Einsatzes befestigen. (Letztendlich soll dann ein Funkschalter auf der Abdeckung montiert werden.)

Der eigentliche Schalter bleibt unberührt und es wird nichts an der Elektrik verändert. Der Schalter bleibt funktionsfähig.

Gibt es VDE-Vorschriften/Normen die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Die Abdeckung soll u.U. auch offiziell verkauft werden.

Besten Dank!
 
Da Schalter und Steckdosen nur in Verbindung mit ihren Abdeckungen betrieben werden dürfen sehe ich da keinen weg.


Da kannst besser den Schalter ausbauen, klemmen druff und deine Platte so aufbauen das sie per Geräteschrauben angeschraubt wird wie viele der Blindabdeckungen die am Markt erhältlich sind
 
Vergiss es.
1. haben manche Schalter hervorstehende Halterungen für die Wippe,
2. lassen sich manche Wippen nicht entfernen,
3. haben manche Schalter Kunststoffrahmen,
4. müssten es schon "Super"magnete sein, damit du das Ganze nach dem ersten Staubwischen nicht vom Boden aufsammeln kannst,
4. möchte ich durch die Plexiglasabdeckung nicht Rahmen und Tapetenreste sehen,
5. ...
 
Danke für die schnellen Antworten!

@werner_1:
zu 1. hervorstehende Schalter bzw. Halterungen sind im Design (bis 10mm) berücksichtigt.
zu 2. und 3. die Abdeckung ist natürlich nur nutzbar wenn sich Wippe und Rahmen entfernen lassen. Bei der Mehrzahl der Schalter sollte das aber gehen.
zu 4. ich habe einen funktionierenden Prototypen bei dem die Magnete super halten, kaum abzubekommen wenn einmal "angeklickt".
zu 5. das Plexiglas/Acrylglas ist natürlich eingefärbt.

Wie gesagt, der Prototyp funktioniert einwandfrei.

Die Frage ist nur "darf man das"?

kafferuler sagt leider nein. Gibt es dafür eine bestimmte VDE-Vorschrift bzw. Norm die ich nachschlagen kann?

Das Ausbauen des Schalters ist leider keine Option. Er soll ja weiterhin in Betrieb bleiben. Im Standard bleibt er eingeschaltet aber in bestimmten Situation soll er auch ausgeschaltet werden können (z.B. beim Wechsel des Leuchtmittels)
 
hensen schrieb:
Gibt es dafür eine bestimmte VDE-Vorschrift ... ?
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die CE-Zulassung des Schalters nur mit Abdeckung gilt, dann kannst du ihn nicht ohne betreiben.

Im Standard bleibt er eingeschaltet aber in bestimmten Situation soll er auch ausgeschaltet werden können (z.B. beim Wechsel des Leuchtmittels)
Soll der Benutzer dann dein Teil abnehmen und irgendwo im Rumpelkeller nach der passenden Abdeckung suchen? :shock:
 
Na um den Schalter zu betätigen brauche ich ja nicht unbedingt die Wippe. Den kann ich doch auch so benutzen.
 
hensen schrieb:
Na um den Schalter zu betätigen brauche ich ja nicht unbedingt die Wippe. Den kann ich doch auch so benutzen.

Da sagt man besser nichts dazu ...

Nur :roll:
.
 
In der prüfnorm für Schalter steht z.B

Schalter müssen so gebaut sein, dass, wenn sie wie im bestimmungsgemäßen Gebrauch montiert
und angeschlossen sind, aktive Teile nicht berührbar sind, selbst wenn Teile, die ohne Benutzung eines
Werkzeuges entfernt werden können, abgenommen wurden.
VDE 0632

Also prüft jeder Hersteller sein Material mit entsprechenden Abdeckungen usw.
Mir fällt auch so kein up Schalter ein wo ich Werkzeuglos ohne weiteres die Wippe entfernen kann und irgendwo in den tiefen der BDAs der Hersteller steht das ich die verfluchte Wippe u Rahmen anbringen muss

Da du nun diese entfernen willst um deine eigene drauf zu pappen ist dies völlig i.o. wenn du denn den gleichen Nachweis erbringen kannst wie die Hersteller sie erbracht haben

Du müsstest also erst einmal deine Abdeckung prüfen lassen mit allen erdenklichen Herstellern

So meine bescheidene Meinung dazu

Ich seh aber auch kaum einen Nutzen, denn die meisten haben wohl Schalter Steckdosen Kombis, da würde dein System eh scheitern
Design usw wären weitere punkte
 
Ist das für dich zu Hause? Oder willst du das vertreiben?
Zu Hause kannst du dir einbauen was du willst, solange du niemanden gefährdest. Das man dafür einen Herstellernachweis erbringen muss gehört da wohl eher ins Reich der Fabeln und Märchen.

mfG
 
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Thema: magnetische Abdeckung für Lichtschalter
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