Terrassen-Einbaustrahler in Poolnähe

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DennisMenger

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei unseren Pool mit einem Holzdeck zu umranden. Jetzt möchte ich gerne in die Holzterrasse noch Bodenstrahler einbauen. Die Strahler sollen um und bei 30 cm von der Poolkante eingebaut werden.

Gibt es Ideen dazu? Hat jemand so was vielleicht schon selbst realisiert? Auf was sollte man achten? Schutzklasse 67 sicherlich sollten die Strahler haben oder?

Gruß
Dennis
 
Also technisch ist das mit den geeigneten Leuchten (Bodeneinbau / IP67) kein Problem, dies zu realisieren, aber keine gute Idee. Bei einem Bekannten habe ich vor Jahren auch mal so etwas installiert - zwar nicht in Holz, sondern in den Gehwegplatten rundherum.
Denn du wirst von den Leuchten geblendet, einmal wenn du aus dem Wasser kommst und einmal wenn du rein möchtest. Und du schaust immer nach unten, wenn man ins Wasser will oder heraus. Der Pool ist dann abends wie ein schwarzes Loch. Oder hältst einen großeren Abstand von minimum 1m von der Poolkante.

Genauso Flutlichtleuchten, wird man beim Schwimmen oder beim Sitzen am Pool geblendet, da sich diese ganz schön im Wasser spiegeln. Das hatten wir mal auf Sylt, bei solchen Superreichen.

Besser ist immer die Beleuchtung im Wasser, wenn es möglich ist. Wenn die Holzdielen über die Poolkante hinüberragen, könnte man ein Lichtband (12V) unterhalb anbringen, aber so dass diese nach unten oder indirekt nach hinten gegen die Poolwand leuchten.

mfG
 
Noch mal etwas gelesen.
SELV mit einer Nennspannung von nicht größer als AC 12 V oder DC 30 V erlaubt ist.Hiervon ausgenommen sind Schwimmbäder, bei denen es keinen Bereich 2 gibt – siehe hierzu die Abschnitte 702.530 und 702.55.104.
Quelle Link oben Fachzeitschrift de
Kann jemand mehr zur Ausnahme sagen?
 
s-p-s schrieb:
Noch mal etwas gelesen.
SELV mit einer Nennspannung von nicht größer als AC 12 V oder DC 30 V erlaubt ist.Hiervon ausgenommen sind Schwimmbäder, bei denen es keinen Bereich 2 gibt – siehe hierzu die Abschnitte 702.530 und 702.55.104.
Quelle Link oben Fachzeitschrift de
Kann jemand mehr zur Ausnahme sagen?

Das steht doch in dem von Dir genannten file:
Zitat:
https://www.weka.de/elektrosicherheit/v ... becken-co/

"In Becken mit kleinem Umgebungsbereich dürfen Schaltgeräte, Steuergeräte und Steckdosen auch im Bereich 1 errichtet werden wenn sie außerhalb des Handbereichs (1,25 m) von der Grenze zu Bereich 0 und mindestens 0,3 m über dem Fußboden errichtet werden. Dabei müssen aber folgende Vorgaben eingehalten werden:

Schutz durch Kleinspannung mittels SELV mit einer Nennspannung nicht größer als AC 25 V oder DC 60 V, wobei die Stromquelle außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet werden muss, oder
durch automatische Abschaltung der Stromversorgung durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer 30 mA, oder
Schutz durch Schutztrennung, wobei die Stromquelle außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet ist und nur ein Verbrauchsmittel versorgt."

Leprechaun
 
Was spricht gegen eine völlig vom Netz autarke (z.B. solargespeiste) Variante?

Ciao
Stefan
 
Von Solar halte ich nicht so viel bzw. finde ich, dass Solar nicht so lange hält. Ich würde gerne alle meine Leuchten am Pool und auf der Terrasse gemeinsam schalten können.
 
Kommt drauf an wie billig man das Zeug erwirbt.

230V hat in der Nähe von Badeeinrichtungen nichts verloren, Strom und Wasser bedeutet immer eine erhöhte Gefährdung.
 
Laut dem Artikel darf ich doch Leuchten auch innerhalb des Bereiches 0 und 1 haben, sofern sie durch Schutz Kleinspannung SELV mit max. AC 12 V betrieben werden und mit der DIN EN 60598-2-18 (VDE 0711-218) übereinstimmen.

Oder etwa doch nicht?

Da gibt es auch einige brauchbare Leuchten mit IP67.
 
deswegen schrieb ich auch 230V.

IP67 ist Wasserdicht gegen zeitweiliges Untertauchen.
Ob das für diesen Fall ausreichend ist mußt Du anhand der Gegebenheiten vor Ort entscheiden.

Können z.B. Wasserpfützen auf den Leuchten stehen bleiben ist IP67 nicht ausreichend.
 
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