Erdung aus UV

Diskutiere Erdung aus UV im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo ihr lieben ich brauch mal eure Hilfe. Ich bin ein verdummter Elektriker :( der seit Jahren BK Anlagen installiert und Steckdosen setzt oder...
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elektroblitzer schrieb:
Jetzt frage ich mich in stillen, darf ich nun als Rentner jetzt auch noch Elektroarbeiten machen?

Dann such dir jemanden aus der dich nicht in Regress nimmt, wenn etwas passiert, Du hast wahrscheinlich keine Betriebshaftpflicht.

Noch so ne blöde Antwort!

Siehe die Antworten von elo22, Oktavian, Moorkate zu diesem Thema, und halt den Ball flach!

Zum Nachlesen z.B. https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... obRBSrjxhA

Gruß Leprechaun
 
@Leprechaun

Im dem Artikel ist viel falsches enthalten das einleuchtend ist.

Es geht hier nur um die Ausführungen von Arbeiten durch Renter.

Einen Fall der Nachbarschaftshilfe der ein ganzes Gebäude baufällig gemacht hat mit einem Schaden von 300.000 Euro. Leider stellte dann die Privathaftpflicht fest das hierfür eine Betriebshaftpflicht zuständig sei, und ausserdem die Elektroarbeiten für Privatpersonen nach §13 als Änderungen nicht zulässig seien. Diesem Grundsatz folgte sah das Gericht auch so.
 
elektroblitzer schrieb:
@Leprechaun

Im dem Artikel ist viel falsches enthalten das einleuchtend ist.

Wirklich? Es haben aber einige Sachverständige, Ingenieure und ein Professor am Artikel gearbeitet und haben das auch noch belegt mit Messungen. Konkret, was ist dann falsch nach deiner Meinung?

elektroblitzer schrieb:
Es geht hier nur um die Ausführungen von Arbeiten durch Renter.

Darum ging es gar nicht.


elektroblitzer schrieb:
Einen Fall der Nachbarschaftshilfe der ein ganzes Gebäude baufällig gemacht hat mit einem Schaden von 300.000 Euro. Leider stellte dann die Privathaftpflicht fest das hierfür eine Betriebshaftpflicht zuständig sei, und ausserdem die Elektroarbeiten für Privatpersonen nach §13 als Änderungen nicht zulässig seien. Diesem Grundsatz folgte sah das Gericht auch so.

Wirklich? Aktenzeichen vorhanden? Oder mal wieder so einer fantasievolle Gedanken von dir?
 
Ich habe auch einige Bedenken zu diesem Artikel.

Er geht z.B. nicht darauf ein was bei Schäden am PEN passiert ohne eigenen Erder.
Das einzige was hieraus zu sehen ist, daß das öffentliche Netz als TN-C, Probleme bereiten kann, was allerdings nichts Neues ist.

Der Gesamterdugnswiderstand sinkt im Netz mit jedem zusätzlichen Erder was zum Thema Sicherheit im Fehlerfall ein wichtiger Punkt ist.
 
Stellen wir doch mal ketzerisch die Frage : PEN vor Hak unterbrochen: Kein FI im Stromkreis: Eigener Erder nicht vorhanden. Sicherung wird nicht rechtzeitig auslösen >>> Tot.
Erder jetzt vorhanden, Sicherung löst auch nicht rechtzeitig aus , da Erdungswiderstand zu hoch >> Tot. ( betrifft zB auch TT-Netze) So nun Eigener Erder und FI, Fehlerstrom reicht zum Auslösen des FI verbleibende Berührungsspannung und die darf nicht überschritten werden wird kleiner 50V AC Schutz durch Abschaltung erreicht!
Deshalb ist die Forderung nach Schutzpotentialausgleich und Fundamenter oder gleichwertigem Erder in Verbindung mit FI durchaus gerechtfertigt! Das bei einem Intaktem Netz der Schutz durch den PEN sichergestellt ist wird nicht bezweifelt, aber auch bei einem Fehler muss das Netz noch sicher sein und genau das ist es bei einem PEN -Bruch eben nicht mehr. Denn dann hängt der Schutz durch Abschalten nur noch vom Fehlerstrom und damit auch vom Erdungswiderstand ab!
Ich gehe da sogar noch einen Schritt weiter. Der Querschnitt des PEN ist in aller Regel geringer als der der Außenleiter und es besteht durchaus die Möglichkeit das der PEN durch Oberwellen oder unsymetrische Belastung überlastet werden kann. Hier wirkt der Betriebsstrom über die PEN-Stützung und die Vermaschung über die Erde dieser Überlastung entgegen.
 
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Thema: Erdung aus UV
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