VDE 0100-600 Prüfen von Anlagen Neu

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s-p-s

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Bei Elektrofachkraft gibt es einen Beitrag zur neuen VDE 0100-600

https://www.elektrofachkraft.de/experte ... e-0100-600

Überspannungseinrichtungen oder andere elektrische Betriebsmittel, die die Messung beeinflussen oder dabei beschädigt werden können, sollen vorher abgeklemmt werden.

Das wird ja gut werden wenn, hier die Anlage auseinander genommen werden muss.
Ich denke hier an LED, Dimmer, Leuchtstofflampen,EIB, Funkschalter,Relais ...

http://www.elektro.net/79830/errichten-von-niederspannungsanlagen-teil-6-pruefungen
Da ist dann vor Installation der Geräte wie Dimmer und Leuchten eine Teilprüfung zu machen.
 
Wenn man gescheite Ableiter verbaut hat braucht man nur die Steckbaren Ableiter aus dem Sockel ziehen.

Andere Elektrische Geräte müssen die Spannung von 500VDC aushalten, und wenn man dabei bedenken hat, kann man immer noch Phasen und Neutralleiter zur Messung brücken (vorher Abschalten logischerweise)
 
Hallo Octavian1977,
ich traue anderen Geräten wie Dimmer, LED ...
nicht viel zu.

Da alle Aktiven Leiter gegen einander zu messen sind fällt die Brücke gegen N als Lösung aus.
 
s-p-s schrieb:
...
Da alle Aktiven Leiter gegen einander zu messen sind fällt die Brücke gegen N als Lösung aus.
Tatsächlich?
auch wenn ich es auch so handhabe)
 
Octavian1977 schrieb:
Wenn man gescheite Ableiter verbaut hat braucht man nur die Steckbaren Ableiter aus dem Sockel ziehen.

Andere Elektrische Geräte müssen die Spannung von 500VDC aushalten, und wenn man dabei bedenken hat, kann man immer noch Phasen und Neutralleiter zur Messung brücken (vorher Abschalten logischerweise)
Nein es gibt auch Geräte mit fest eingebautem Überspannungsschutz und der ist in aller Regel auf 275V festgelegt also bleibt nur ISOMESSUNG mit 250V ! Die ISOmessung ist nur ein Teil der elektrischen Prüfung.
 
Welche Geräte sollen das sein?
 
Da alle Aktiven Leiter gegen einander zu messen sind fällt die Brücke gegen N als Lösung aus.

Nicht immer!
Bei Ex Schutz gilt dies nicht. Es muss jeder Leiter gegen jeden gemessen werden.
 
@elektroblitzer

hatte ich doch auch so geschrieben.
Wo siehst du einen Widerspruch
Das gilt nicht nur für Ex Schutz
Nach neuer Norm für alle Anlagen sind alle Aktiven Leiter gegen einander zu messen.

Für mich ist auch der N ein Aktiver Leiter
 
s-p-s schrieb:
@elektroblitzer

hatte ich doch auch so geschrieben.
Wo siehst du einen Widerspruch
Das gilt nicht nur für Ex Schutz
Nach neuer Norm für alle Anlagen sind alle Aktiven Leiter gegen einander zu messen.

Für mich ist auch der N ein Aktiver Leiter
nicht nur für dich ! Deshalb gibt es in industriellen Verteilern auch die N-Trennklemmen !
 
Bitte den Abschnitt der DIN VDE 0100-600 6.4.3.3 von 06-2017 komplett lesen:

"...Wenn zweckdienlich, z.B. wenn Betriebsmittel die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigt werden können, dürfen bei dieser Prüfung die aktiven Leiter miteinander verbunden werden..."
 
Octavian1977 schrieb:
Bitte den Abschnitt der DIN VDE 0100-600 6.4.3.3 von 06-2017 komplett lesen:

"...Wenn zweckdienlich, z.B. wenn Betriebsmittel die Messergebnisse beeinflussen oder beschädigt werden können, dürfen bei dieser Prüfung die aktiven Leiter miteinander verbunden werden..."

Wie soll ich damit alle aktiven Leiter gegeneinander Prüfen? Das steht ja auch dort
 
Hat eigentlich schon mal jemand einen Dimmer bei der Iso-Messung abgeschossen? Mir ist dabei noch nie einer hopps gegangen...
 
s-p-s schrieb:
Ist so ein langes Zitat noch Urheberrechtlich zulässig
Ich halte es für unzulässig, wenn eine DIN-EU-ISO-Norm von sich aus anmaßt "So wird es richtig gemacht, da ich Gesetzeskraft habe" dafür Geld zu verlangen.

Entweder ist die Norm gesetzgeberisch bindend und für alle frei zugänglich oder eben nicht, da nur die unverbindliche Empfehlung eines privatwirtschaftlich agierenden Klüngelvereines.

Besonders bedenklich finde ich das, wenn Landesbauordnungen, Prüf- oder Ausbildungsverordnungen Bezug auf Normen nehmen. Somit werden diese Normen Bestandteil der Verordnung und müssen daher gemeinfrei sein.
Meiner Ansicht nach auch textlich in den Verordnungen so inteplementiert, das diese von jedem einsehbar und für den fachkundigen Laien verständlich und nachvollziehbar sind, ohne das weitere (nichtöffentliche) Quellen herangezogen werden müssen.

mfG
 
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