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kmartin531 Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 25.07.2017 Beiträge: 33
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Verfasst am: 25.07.2017 19:04 Titel: FI 300mA für Brandschutz. Wo steht das? |
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Hallo liebe Kollegen!
Habe eine aktuelle Problematik. Ich weiß, dass es früher vorgeschrieben war, dass man in Holzhäusern für den Brandschutz 300mA Fehlerstromschutzschalter einsetzen musste.
Also Zählerplatz -> FI 300mA selektiv -> Unterverteilung
Mittlerweile sind für den Brandschutz in dem Fall ja für Wechselstromkreise AFDD vorgeschrieben.
Meine Frage: Gilt das mit dem 300mA FI noch und wenn ja, wo steht das?
VDE 0100-420 find ich nix, DIN-Vorschriften such ich mich auch dusselig... ich kann mich einfach nicht erinnern wo das geschrieben steht.
Jemand eine Idee? |
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Newbie
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Hallo!
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T.Paul [Moderator]
![[Moderator] [Moderator]](images/rang_6.jpg)
Anmeldungsdatum: 14.01.2011 Beiträge: 11251
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Verfasst am: 25.07.2017 19:17 Titel: |
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Suchst Du nach der VdS 2023: 2001-08 oder die DIN VDE 0100-482: 2003-06 ?
Die sind aber beide veraltet - erstere findet quasi keine Beachtung mehr und letztere ist zurückgezogen und in der DIN VDE 0100-520:2013-06 und DIN VDE 0100-420:2016-02 aufgegangen ... _________________ Hindernisse sind das was du siehst, wenn du den Blick von der Ziellinie nimmst (vince Lombardi).
Zuletzt bearbeitet von T.Paul am 25.07.2017 19:23, insgesamt 4-mal bearbeitet |
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Pumukel Inventar

Anmeldungsdatum: 22.07.2016 Beiträge: 2521
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Verfasst am: 25.07.2017 19:19 Titel: |
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Suche mal nach Räume mit erhöhter Gefährdung. Dazu zählen nicht nur Gefahren durch Wasser sondern auch erhöhte Brandgefährdung oder auch Gefährdung durch Stäube . |
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karo28 Inventar

Anmeldungsdatum: 25.07.2013 Beiträge: 1461
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Verfasst am: 25.07.2017 21:17 Titel: |
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T.Paul hat folgendes geschrieben: | Suchst Du nach der VdS 2023: 2001-08 oder die DIN VDE 0100-482: 2003-06 ?
Die sind aber beide veraltet - erstere findet quasi keine Beachtung mehr und letztere ist zurückgezogen und in der DIN VDE 0100-520:2013-06 und DIN VDE 0100-420:2016-02 aufgegangen ... |
Die VdS 2349-1 : 2015-03 (01) ist aber noch recht aktuell, oder? Dort finden sich im Anhang Verweise auf weitere VdS Richtlinien, u.a die VdS 2033
Und zum Thema AFDD (Sinn oder Unsinn?) gibt es eine ganz aktuelle Beschreibung des AMEV:
http://www.amev-online.de/AMEVInhalt/Planen/Elektrotechnik/EltAnlagen%202015/170530_AMEV_AGElt_E_DIN_VDE_0100_420_m_Anlage.pdf |
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elektroblitzer Inventar

Anmeldungsdatum: 12.07.2007 Beiträge: 3845 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 25.07.2017 22:06 Titel: |
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Zitat: | Und zum Thema AFDD (Sinn oder Unsinn?) gibt es eine ganz aktuelle Beschreibung des AMEV: |
Die nützt einem gar nichts, denn die VDE Regeln muss man leider einhalten.
Das in Abrede stellen die VDE in Teilbereichen als nicht den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen geht nicht durch. |
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karo28 Inventar

Anmeldungsdatum: 25.07.2013 Beiträge: 1461
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Verfasst am: 25.07.2017 23:06 Titel: |
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elektroblitzer hat folgendes geschrieben: | Zitat: | Und zum Thema AFDD (Sinn oder Unsinn?) gibt es eine ganz aktuelle Beschreibung des AMEV: |
Die nützt einem gar nichts, denn die VDE Regeln muss man leider einhalten.
Das in Abrede stellen die VDE in Teilbereichen als nicht den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen geht nicht durch. |
[] Du weisst, was der AMEV ist.
[] Du hast die Beschreibung gelesen *und* verstanden. |
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kmartin531 Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 25.07.2017 Beiträge: 33
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Verfasst am: 26.07.2017 07:30 Titel: |
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Vielen Dank für die vielen Antworten. In den VDE-Vorschriften steht tatsächlich nichts definitives zum geschilderten Problem.
Einzig die VdS 2023 2001-08 beschreibt die Sache genau so wie ich sie kenne. Sie fordert einen Fehlerstromschutz von min. 300mA. Ich finde keinen Hinweis, dass diese Norm ihre Gültigkeit verloren haben könnte. Im Gegenteil, die 300mA als Brandschutz haben nach wie vor ihre Berechtigung.
Es sei denn jemand von euch hat etwas gefunden? _________________ Aufpassen! |
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Octavian1977 Inventar

Anmeldungsdatum: 05.10.2006 Beiträge: 15634 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 26.07.2017 08:31 Titel: |
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Allerdings stellt sich dabei die Frage der Bezahlbarkeit, wenn in einem Holzhaus jeder Stromkreis zusätzlich 300€ kostet. (Brandschutzschalter + größerer Verteiler + Einbau) _________________ Besonders helle Erleuchtungen nennt man Verblendung |
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kmartin531 Cool Newbie

Anmeldungsdatum: 25.07.2017 Beiträge: 33
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Verfasst am: 26.07.2017 08:41 Titel: |
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Denke das mit der Bezahlbarkeit ist irrelevant. Die anerkannten Regeln der Technik müssen eingehalten werden. Wenn die Bude, aus welchem Grund auch immer, abfackelt, dann wird erst mal festgestellt, dass die Regeln nicht eingehalten wurden. Und wenn der Brand dann hätte verhindert werden können, hätte man die Regeln eingehalten... nicht auszudenken, wenn noch jemand umkommt. Da wird man nicht mehr glücklich _________________ Aufpassen! |
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Octavian1977 Inventar

Anmeldungsdatum: 05.10.2006 Beiträge: 15634 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 26.07.2017 09:19 Titel: |
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Prinzipiell geb ich Dir recht, aber für ein Wohnhaus würde das Zusatzkosten von ca 8.000€ bedeuten.
Meines Erachtens ist der Brandschutzschalter in seiner jetzigen Ausführung auch nicht sinnvoll anwendbar.
Es fehlt der Brandschutzschalter in Art eines 4 Poligen FI als Bereichsschalter für Drehstrom. _________________ Besonders helle Erleuchtungen nennt man Verblendung |
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