FI ohne Schutzleiter

Diskutiere FI ohne Schutzleiter im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich wollte in meinem Kellerraum (Mietwohung, Altbau) zusätzliche Steckdosen anschließen. Dabei ist mir aufgefallen, dass der...
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wayne

Guest
Hallo zusammen,

ich wollte in meinem Kellerraum (Mietwohung, Altbau) zusätzliche Steckdosen anschließen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Raum nur mit Phase und N versorgt wird. Damals wurde dann am Licht und Steckdosen L und N angeklemmt, Schutzleiterkontakte wurde gar nicht angeklemmt. :!:
Ich würde hier nun doch gerne die Sicherheit etwas erhöhen. Wenn man sich etwas beliest findet man die verschiedensten Empfehlungen.
Meine Idee wäre eine Nullung in den Steckdosen + ein FI.
FI würde dann erst auslösen, wenn Strom über eine Person->Erde abfließt, ansonsten nicht, da der Fehlstrom über N zurück fließt, korrekt?
Hierzu habe ich jedoch gelesen, dass es nicht so gut sein soll, da so auch N=PE mit getrennt wird.
Eine andere Empfehlung war FI-Steckdosen, doch wo liegt hier dann der Unterschied?

Eine größere Änderung an der Anlage ist leider nicht möglich, bevor der Ratschlag kommt, den Schutzleiter nachzuziehen =)

LG Sven
 
1. Die Anlage ist SOFORT außer Betrieb zu setzen.

2. Die Anlage entspricht keiner je gültigen Norm, somit ist diese komplett nach aktuellem Stand her zu stellen.

3. Da es sich um eine Mietwohnung handelt hat der Vermieter umgehend die Beseitigung der Mängel zu veranlassen. Dazu den Vermieter sofort informieren.

§49 Energiewirtschaftsgesetz:
"(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei
sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
..."
Wenn Dinge wie "Schutzleiter nachziehen" nicht gewünscht sind, gibt es auch keine Alternative zur Stillegung.

Die klassische Nullung ist seit 1973 untersagt und das aus gutem Grund, die klassische Nullung birgt etliche Brandgefahren, sowie Gefahren des elektrischen Schlages, zudem erzeugt diese erhebliche Ausgleichsströme die zusätzliche Schäden an leitfähigen Teilen verursachen.
 
Octavian1977 schrieb:
1. Die Anlage ist SOFORT außer Betrieb zu setzen.
Das ist richtig, da sie Gefahren birgt.

2. Die Anlage entspricht keiner je gültigen Norm, somit ist diese komplett nach aktuellem Stand her zu stellen.
Normen sind Vorschläge.
Aber hier geht es nicht um eine genormte Anlage, sondern darum, dass die Anlage noch nie einer gültigen Vorschrift und auch nicht den aRdT entsprach und gefährlich sein kann für Leib und Leben.

@wayne: Deine Idee mit FI und Brücken in der Steckdose ist nicht nur gefährlich, sondern funktioniert auch nicht.
>> Vermieter auf den Mangel aufmerksam machen und Abstellung des Fehlers verlangen.
 
Octavian1977 schrieb:
2. Die Anlage entspricht keiner je gültigen Norm, somit ist diese komplett nach aktuellem Stand her zu stellen.

Es könnte sich theoretisch um die Schutzmassnahme "Schutz durch nichtleitenden Raum" handeln.

Octavian1977 schrieb:
Die klassische Nullung ist seit 1973 untersagt und das aus gutem Grund, die klassische Nullung birgt etliche Brandgefahren, sowie Gefahren des elektrischen Schlages, zudem erzeugt diese erhebliche Ausgleichsströme die zusätzliche Schäden an leitfähigen Teilen verursachen.

Der TE hat offensichtlich bisher keine klassische Nullung. Und das was er installieren will ("eine Nullung in den Steckdosen + ein FI") funktioniert nicht.

Wenn es sich bei den Leitern um L und PEN handeln würde, könnte man die "vergessenen" Schutzleiteranschluesse in den Steckdosen anschliessen und hätte dann die vermutlich zum Ausführungszeitpunkt vorgesehene Schutzmassnahme klassische Nullung mit dem entsprechenden Schutzpotential vorliegen.
In diesem Fall (L und PEN liegen vor) wäre auch der Einsatz von Steckdosen mit integrierten FI möglich.
 
karo28 schrieb:
In diesem Fall (L und PEN liegen vor) wäre auch der Einsatz von Steckdosen mit integrierten FI möglich.
Das wird dir niemand bezahlen und war auch sicher nicht gemeint.

Lutz
 
OK, ihr habt mich soweit überzeugt, dass mein Vorhaben so nicht richtig ist.
Ich habe mich noch mal ausgiebig auf die Suche begeben und die UP Dose gefunden von der die Leitung abgeht. Dort ist auch ein Schutzleiter vorhanden.
Ich habe allerdings Bedenken, da eine Mantelleitung durch den alten Kabelkanal gezogen zu bekommen. Ist es erlaubt, die einzelnen Leiter ohne Außenmantel durch den Kabelkanal zu legen, oder gibt es extra dünne Kabel für so etwas?
 
Einzeladern dürfen nicht in Kabelkanälen gezogen werden.
Einzeladern müssen sich innerhalb von Gehäusen der Schutzklasse I oder II befinden die nur mit Werkzeug oder nicht allgemein zugänglichen Schlüsseln geöffnet werden können.

Warum kommt der Vermieter seiner Pflicht der Mangelbeseitigung nicht nach?
 
OK, ihr habt mich soweit überzeugt, dass mein Vorhaben so nicht richtig ist.
Ich habe mich noch mal ausgiebig auf die Suche begeben und die UP Dose gefunden von der die Leitung abgeht. Dort ist auch ein Schutzleiter vorhanden.
Ich habe allerdings Bedenken, da eine Mantelleitung durch den alten Kabelkanal gezogen zu bekommen. Ist es erlaubt, die einzelnen Leiter ohne Außenmantel durch den Kabelkanal zu legen, oder gibt es extra dünne Kabel für so etwas?

Es ist so das neue Anlagenteile grundsätzlich nach den neuen VDE Vorschriften zu errichten sind.
Da die Anlage zum damaliegen Zeitpunkt vermutlich korrekt installiert war. muss diese nur dann geändert werden, wenn es Änderungen in der Nutzung gibt.

Deine Flickschusterei kannst du vergessen.
 
Ohne funktionierende Schutzmaßnahme ist die Anlage nie korrekt gewesen.
Da in den Abzweigdosen wohl ein PE vorhanden ist, lässt sich keine Normgerechte Installation zu einem Zeitpunkt ableiten.
 
wayne schrieb:
ich wollte in meinem Kellerraum (Mietwohung, Altbau) zusätzliche Steckdosen anschließen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass der Raum nur mit Phase und N versorgt wird. Damals wurde dann am Licht und Steckdosen L und N angeklemmt, Schutzleiterkontakte wurde gar nicht angeklemmt
Wenn sich die Zählerschränke der Wohnungen im Kellerbereich befinden, dann kann man eine neue Zuleitung zum Mieterkeller verlegen und dort sich eine neue Anlage mit FI-LS verlegen zu lassen.
 
elektroblitzer schrieb:

Es ist so das neue Anlagenteile grundsätzlich nach den neuen VDE Vorschriften zu errichten sind.
Da die Anlage zum damaliegen Zeitpunkt vermutlich korrekt installiert war. muss diese nur dann geändert werden, wenn es Änderungen in der Nutzung gibt.

Deine Flickschusterei kannst du vergessen.
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Wenn an der Steckdose nur der L- und N-Kontakt angeklemmt wurde, war diese Dose noch nie korrekt angeschlossen. Auch zum Zeitpunkt der klassischen Nullung war der zweite Leiter (PEN) zwingend am Schutzleiterkontakt anzuschließen. Von da ist nach der Vorgabe Schutz vor Funktion nach dem N-Kontakt zu brücken.

Um die in Altbauten noch vorhandenen Installationen "klassische Nullung" zumindest partiell per FI abzusicheren, bieten alle namhaften Hersteller sog. FI-Schukosteckdosen an, die den geforderten Personenschutz entsprechend erhöhen.

Nach dieser FI-Steckdose dürfen sogar noch weitere Steckdosen nachgerüstet werden, deren Anschlüsse 3-adrig mit L/N/PE durchgeschleift werden.

Eine solche Nachrüstung würde dem TE die gewünschten zusätzlichen, FI-gesicherten Steckdosen ermöglichen.

Gruß H&O
 
wayne schrieb:
Ich habe allerdings Bedenken, da eine Mantelleitung durch den alten Kabelkanal gezogen zu bekommen. Ist es erlaubt, die einzelnen Leiter ohne Außenmantel durch den Kabelkanal zu legen, oder gibt es extra dünne Kabel für so etwas?
Mit "Kabelkanal" meinst du wahrscheinlich etwas anderes, als einen Kabelkanal, wie Octavian es versteht.
Mach mal ein Foto von dem Rohr, dann kann man dir hier sagen, ob du da Einzeladern durchziehen kannst.
 
Octavian1977 schrieb:
Da in den Abzweigdosen wohl ein PE vorhanden ist, lässt sich keine Normgerechte Installation zu einem Zeitpunkt ableiten.
Naja, ich würde hier nicht davon ausgehen das eine grün/gelbe Ader auch ein Schutzleiter ist. Da muss die Gesamtanlage überprüft werden.

Lutz
 
Hallo wen man schutzisolierte Geräte wie etwa die meisten Handwerkzeuge wie sie heutzutage meist üblich sind dann ist es völlig ungefährlich diese an den genannten Steckdosen zu betreiben. Man erkennt solche zum einem daran dass am Stecker nur die beiden Steckerstifte und sonst nichts metallisches zu sehen ist und zum anderen daran das an diesen das Schutzisolierzeichen /zwei Quadrate übereinander vorhanden ist.
mfg Sepp
 
Hallo zusammen,

es war zwar doch recht friemelig, aber ich konnte das Kabel durch das alte Leerrohr ziehen, somit jetzt auch Schutzleiter im Keller =)
 
wayne schrieb:
Hallo zusammen,

es war zwar doch recht friemelig, aber ich konnte das Kabel durch das alte Leerrohr ziehen, somit jetzt auch Schutzleiter im Keller =)
genau genommen wird es sich dabei lediglich um eine grüngelbe Ader handeln. Oder wurde tatsächlich die Schutzleiterfunktion an der abgehenden Dose messtechnisch überprüft?
 
schick josef schrieb:
wen man schutzisolierte Geräte wie etwa die meisten Handwerkzeuge wie sie heutzutage meist üblich sind dann ist es völlig ungefährlich diese an den genannten Steckdosen zu betreiben.
Das ist zwar ungefährlich, aber wer verhindert das Einstecken eine SKI-Gerätes oder eines defekten SKI-Gerätes? :shock:
 
Läuft der Keller über deinen Zähler oder Allgemeinstrom. Für des letzteren spricht das in den Kellern sk2 lampen vorhanden sein könnte. Da braucht es kein PE.
 
Die Schutzart der Leuchte hat nichts damit zu tun an welchem Zähler sie hängen.
Der Schutzkontkat der Steckdosen hat mit Zähler und Leuchten noch weniger zu tun.
 
Zidane schrieb:
Läuft der Keller über deinen Zähler oder Allgemeinstrom. Für des letzteren spricht das in den Kellern sk2 lampen vorhanden sein könnte. Da braucht es kein PE.
:roll: typisches zitrone Gewäsch - da hilft nicht mal ein DUSPOL® ugs. 2-poliger Spannungsprüfer.

g an z - l a n g s a m :
D e r - T E - w i l l - S t e c k d o s e n .
 
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