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leerbua Inventar


Anmeldungsdatum: 12.08.2010 Beiträge: 2949
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Hallo!
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Octavian1977 Inventar

Anmeldungsdatum: 05.10.2006 Beiträge: 15610 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 24.08.2017 08:03 Titel: |
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Der SLS ist von der Auslösung her ein Kurzzeitverzögerter Leitungsschutzschalter und ist dadurch zu anderen nachgeschalteten Leitungsschutzschaltern geringerer Nennstromstärke selektiv.
Würde man dort einen einfachen Leitungsschutzschalter verwenden, würde der beim Kurzschluß in beliebigen Endstromkreis mit auslösen.
Möglicherweise kann der auch zu einer 63A NH Sicherung selektiv sein, das ist aber nicht zu erwarten.
Für ein Hochhaus wären bei 10mm² 50A auch noch extrem zu hoch. _________________ Besonders helle Erleuchtungen nennt man Verblendung |
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Zidane Inventar

Anmeldungsdatum: 25.04.2010 Beiträge: 534
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Verfasst am: 24.08.2017 15:22 Titel: |
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leerbua hat folgendes geschrieben: |
6 abgehende Leitungen könnten tatsächlich 1,5 Dutzend .. NH-00 Sicherungen sein.
Wenn ich dann allerdings diese "windige" Einspeisung sehe werden wohl kaum im Vorfeld "deine" 6 Abgänge a 3 x 80A lt. Meinung entsprechend, adäquat vorgesichert sein. |
Hast du die Anlage hier erstellt, installiert. Und kennst du die benötigten Kabelquerschnitte hier, also behalt deinen Bullshit wie in den anderen Threads für dich, weil das keiner Wissen will.
Ich habe eigentlich genug Bild Material geliefert um Ansatzweise zu zeigen wie das hier aufgebaut ist.
@Octavian1977,
Hier mal ein mögliches Beispiel wie es aussehen könnte, da selbst mit Berechnungen nicht sichergestellt ist, ob benötigte Kabel aus verlegt wurden, aber es ist anzunehmen, nach dem damaligen Regelwerk als das Haus hier erbaut wurde.
1. HAK Erdkabel 4x 50qmm aus Kupfer
2. 6x Abgriffe 4x16qmm (L1-L3) 80A zur HV 3 Meter Lang
3. Pro Reihenklemme beziehen 3 Zähler Ihren Strom
4. Abgehend von den Zähler sind 1 Meter 4x 10qmm zu den 3x 50A Neozed-Vorsicherungen pro Wohnung
5. NYMO-UV Kabel 4x 10qmm zu den entsprechenden Wohnungen.
Erst muss ich mir sagen lassen, von einigen hier das ein 63er SLS auch geht, vom VNB nicht Zulässig. Und nun das 50A Zuviel sind, trotz 21KW DLE.
Was nimmt man wenn 63A Zuviel sind, aber 35A Zuwenig genau 50A und darauf sind die Leitungen hier mit Sicherheit ausgelegt.
Soweit ich weiß müssen DLEs angemeldet werden, und das wurde auch hier damals so gemacht, und durch West-Netz freigegeben. Wenn das alles nicht so wäre, wie hier einige vermuten, wäre die Anlage hier schon längst stillgelegt worden da sie nicht dem damaligen Regelwerk entsprach.
Das einzige was heute geändert werden muss, die alten FIs und H-Automaten raus, und das wurde hier bzw. wird bei der Allgemeinanlage passieren, sowie die Sat-Schüssel auf dem Dach entfernt das sie Blitzschutzanforderungen nicht erfüllt wurden.
Wenn ich da andere Sachen aus dem 70er sehe, kein FI, kein Automaten, lediglich Schraubsicherungen in der UV und bis heute noch bei einigen Buden so läuft da kann man dann durchaus von Pfusch reden. _________________ Ohne Duspol sollte man keine elektrischen Arbeiten durchführen! |
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Octavian1977 Inventar

Anmeldungsdatum: 05.10.2006 Beiträge: 15610 Wohnort: Wiesbaden
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Verfasst am: 24.08.2017 15:37 Titel: |
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1. Es ist die Länge der Leitung bei der ich bei Hochäusern mit 10mm² und 50A Bedenken haben.
in Verlegeart C und kurzes Stück ginge sogar 63A bei 10mm²
2. die Genehmigung eines Gerätes mit hoher Last durch den VNB (z.B. DLH 18kW) ist nur von der Versorgungsnetz Belastungs abhängig. (Eigentumsgrenze HAK Abgangsklemmen)
Die richtigen Querschnitte und Sicherungen etc, innerhalb der Immobilie auszuwählen liegt in der Pflicht des Immobilieneigentümers. Diese Verantwortung überträgt dieser aufgrund der fehlenden Befähigung an ein eingetragenes Fachunternehmen durch eine entsprechende Beauftragung. _________________ Besonders helle Erleuchtungen nennt man Verblendung |
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karo28 Inventar

Anmeldungsdatum: 25.07.2013 Beiträge: 1455
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Zidane Inventar

Anmeldungsdatum: 25.04.2010 Beiträge: 534
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Verfasst am: 24.08.2017 16:07 Titel: |
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Octavian1977 hat folgendes geschrieben: | 1. Es ist die Länge der Leitung bei der ich bei Hochäusern mit 10mm² und 50A Bedenken haben.
in Verlegeart C und kurzes Stück ginge sogar 63A bei 10mm²
2. die Genehmigung eines Gerätes mit hoher Last durch den VNB (z.B. DLH 18kW) ist nur von der Versorgungsnetz Belastungs abhängig. (Eigentumsgrenze HAK Abgangsklemmen)
Die richtigen Querschnitte und Sicherungen etc, innerhalb der Immobilie auszuwählen liegt in der Pflicht des Immobilieneigentümers. Diese Verantwortung überträgt dieser aufgrund der fehlenden Befähigung an ein eingetragenes Fachunternehmen durch eine entsprechende Beauftragung. |
Die 3 UV-Kabel gehen zusammen mit gutem Abstand zueinander in die Wand rein, dann auf eine offene breiten Kabelbahn und dann ist es nicht mehr einsehbar.
Ohne Häufung!
@karo28,
Wie sehe den deine Umschreibung aus, ich weiß kritisieren ist leichter als zu Erklären, geht mir genauso.
Nach aktuellem Regelwerk sind solche Ur-Alt Installationen heute nicht mehr Zulässig die keinen Personenschutz und Brandschutz haben, und komme mir jetzt nicht mit Bestandschutz des es laut VDE nicht gibt. Jeder Vermieter tut jedenfalls gut daran zu sanieren, da er dafür haftbar gemacht wird wenn jemand durch elektrische Mängel zu schaden kommt. _________________ Ohne Duspol sollte man keine elektrischen Arbeiten durchführen! |
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karo28 Inventar

Anmeldungsdatum: 25.07.2013 Beiträge: 1455
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Verfasst am: 24.08.2017 17:19 Titel: |
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Zidane hat folgendes geschrieben: |
Nach aktuellem Regelwerk sind solche Ur-Alt Installationen heute nicht mehr Zulässig die keinen Personenschutz und Brandschutz haben, und komme mir jetzt nicht mit Bestandschutz des es laut VDE nicht gibt. |
Kannst du deine Behauptung der Unzulaessigkeit solch einer Installation anhand eines Regelwerkes konkret benennen?
Es gibt kein Anpassungsverlangen an Altanlagen, sofern diese zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Gesetzen entsprachen.
Die Anforderungen an den Personenschutz (Abschaltung) werden im TN-C Netz auch ohne einen RCD erfüllt. Der RCD dient dem "zusätzlichen" Schutz von laienbedienbaren Steckdosen im Endstromkreis. |
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Zidane Inventar

Anmeldungsdatum: 25.04.2010 Beiträge: 534
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Verfasst am: 24.08.2017 18:04 Titel: |
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karo28 hat folgendes geschrieben: | Zidane hat folgendes geschrieben: |
Nach aktuellem Regelwerk sind solche Ur-Alt Installationen heute nicht mehr Zulässig die keinen Personenschutz und Brandschutz haben, und komme mir jetzt nicht mit Bestandschutz des es laut VDE nicht gibt. |
Kannst du deine Behauptung der Unzulaessigkeit solch einer Installation anhand eines Regelwerkes konkret benennen?
Es gibt kein Anpassungsverlangen an Altanlagen, sofern diese zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Gesetzen entsprachen.
Die Anforderungen an den Personenschutz (Abschaltung) werden im TN-C Netz auch ohne einen RCD erfüllt. Der RCD dient dem "zusätzlichen" Schutz von laienbedienbaren Steckdosen im Endstromkreis. |
Jep wie bei meinem Bruder vor der Sanierung!
Hast du Kinder ich schätze nicht, wie hättest du reagiert wenn dein Kind ums leben gekommen wäre, wenn es beim berühren einer Wama im Waschkeller Tod umgefallen wäre.
Grund, aufgrund eines Erdschlusses in der betreffenden Mietwohnung lieferte die dazugehörige Wama Steckdose am am PE 120V, das lag auch am Gehäuse der Wama an.
Die Bude war voller E-Mängel, aber hinterher ist man schlauer wenn es einen erwischt, weil man vorher ja so Großkotzig wie du warst. Der damalige Vermieter hat nichts mehr in die Bude investiert.
Zum Glück ist dem Kind nicht passiert, die Steckdose wurde sofort abgeklemmt.
Von daher sehe ich das kritischer als du.
Man hätte die Spannung in einen nicht kritischen Bereich bringen können, mit einem Potenzialausgleich mittels Fundamenterder, den gab es nicht. _________________ Ohne Duspol sollte man keine elektrischen Arbeiten durchführen! |
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Strippe-HH Inventar

Anmeldungsdatum: 04.04.2016 Beiträge: 1625 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 24.08.2017 18:39 Titel: |
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karo28 hat folgendes geschrieben: | Es gibt kein Anpassungsverlangen an Altanlagen, sofern diese zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Vorschriften entsprachen.
Die Anforderungen an den Personenschutz (Abschaltung) werden im TN-C Netz auch ohne einen RCD erfüllt. |
So ist es auch.
Unsere Wohnanlage ist von 1965 und hat noch viele Bestandsinstallationen bis in den Endstromkreisen diverser Wohnungen. Und solange da nichts dran verändert wird so ist es auch weiterhin bestand.
Und so ist es auch in der Anlage von Zidane wenn da noch alte Installationen sind.
Erst bei einer Erneuerung eines Sicherungsverteilers muss nach den heutigen Technischen Anforderungen gearbeitet werden aber nur in diesem Bereich.
So ist zum Beispiel rein Theoretisch ein RCD nur dann für Räume erforderlich wo auch was an der Anlage verändert wird, Räume wo die Bestandsanlage unangetastet bleibt brauchen daher auch keinen RCD in normalen sinne, man kann es machen, braucht es aber nicht. _________________ Immer das Beste draus machen |
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Zidane Inventar

Anmeldungsdatum: 25.04.2010 Beiträge: 534
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Verfasst am: 24.08.2017 18:53 Titel: |
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Strippe-HH hat folgendes geschrieben: | karo28 hat folgendes geschrieben: | Es gibt kein Anpassungsverlangen an Altanlagen, sofern diese zum Errichtungszeitpunkt den geltenden Vorschriften entsprachen.
Die Anforderungen an den Personenschutz (Abschaltung) werden im TN-C Netz auch ohne einen RCD erfüllt. |
So ist es auch.
Unsere Wohnanlage ist von 1965 und hat noch viele Bestandsinstallationen bis in den Endstromkreisen diverser Wohnungen. Und solange da nichts dran verändert wird so ist es auch weiterhin bestand.
Und so ist es auch in der Anlage von Zidane wenn da noch alte Installationen sind.
Erst bei einer Erneuerung eines Sicherungsverteilers muss nach den heutigen Technischen Anforderungen gearbeitet werden aber nur in diesem Bereich.
So ist zum Beispiel rein Theoretisch ein RCD nur dann für Räume erforderlich wo auch was an der Anlage verändert wird, Räume wo die Bestandsanlage unangetastet bleibt brauchen daher auch keinen RCD in normalen sinne, man kann es machen, braucht es aber nicht. |
Nur Interessiert dies kein Richter, wenn jemand zu Schaden oder zu Tode kommt, und der Gutachter Elektropfusch festgestellt hat. Pfusch ist es auch, wenn Mängel nicht vorher beseitigt wurden.
Als ELI bewegt man sich da auf sehr dünnem Eis, ist kein ELI haftbar zu machen, dann der Vermieter. Ich möchte dann nicht in dessen Haut stecken.
Aber das ist typisch Deutschland, es muss erst was passieren damit gehandelt wird.
z.B Erhöhte Brandschutzvorschriften seit 2016 bei Hausfassaden Dämmungen. Muss erst ein Flughafen abfackeln, dann Sanktionen, wobei jeder weiß das diese Polystyrol Platten leicht entflammbar sind.
Und diesen Eindruck habe ich beim E-Handwerk mittlerweile auch.
Aber klar, solange man nicht betroffen ist scheiß egal. _________________ Ohne Duspol sollte man keine elektrischen Arbeiten durchführen! |
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