Erdung über "kastrierten" Schuko möglich?

Diskutiere Erdung über "kastrierten" Schuko möglich? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und sehr beschränkte Kenntnisse im elektrischen Bereich. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, wenn das...
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Pid

Guest
Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und sehr beschränkte Kenntnisse im elektrischen Bereich. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, wenn das totaler Humbug ist, was ich erzähle, sagt mir das einfach. :)

Mein Vermieter hat in meiner Wohnung ein Patchpanel eingebaut, dieses ist mit einem Switch verbunden, der über einen Euro-Stecker in der Steckdose hängt. Das Patchpanel ist nicht geerdet. Wenn ich das richtig verstehe, müsste das Patchpanel doch geerdet sein. Leider hängt das Patchpanel unter der Decke auf einem Holzvorsatz und es gibt keinerlei Erdungsmöglichkeiten über Rohre o.ä.

Daher meine Frage:
1. Muss ich das Patchpanel erden?
2. Kann eine Erdung in der Weise erfolgen, dass man einen Schuko-Stecker um die stromleitenden Metallpinne "kastriert" und im Inneren nur die Erdung anschließt und den Steckerblock dann in die Steckdose steckt?
Mein Laienverständnis sagt, dass das geht. Aber wie gesagt, ich hab da echt kaum Ahnung.

Ich bedanke mich für alle Antworten!

Viele Grüße
Pid
 
Das Panel ist in den Potentialausgleich ein zu beziehen.
Dafür ist eine Ader mit mindestens 2,5mm² (ungeschützt verlegt 4mm²) zur Potentialausgleichsschiene zu ziehen.

Der Schutzleiter einer Steckdose ist dafür nicht zu mißbrauchen, der Anschluß ist fest vor zu sehen, also nur mit Werkzeug trennbar.
Zudem dürfte der Querschnitt bei der Steckdose üblicherweise 1,5mm² betragen.
Fremdgewerke wie Heizungsrohre o.ä. dürfen nicht zur Herstellung des PA verwendet werden.
 
Dankeschön! Sowas hatte ich schon befürchtet, dann muss ich nen Elektriker beauftragen, der das fachgemäß anschließt oder den Vermieter entsprechend ansprechen, dass der einen Fachmann beauftragt.
 
Der Vermieter ist hier in der Pflicht.
 
Welch ein Unsinn!

Ein Patchpanel braucht keine Erdung.
Selbiges ist kein aktives elektronisches Bauteil und hat auch keine Stromversorgung. Im Prinzip ist es nur ein Klemmbrett welches selbst über die Kabel geerdet ist, aber nicht wegen Personenschutz, sondern wegen Schirm gegen Störfelder.
Die Spannungen die auf den Kabeln vorkommen bewegen sich zwischen 0 und 3Volt.

Es gibt keine Vorschrift die eine Erdung fordert.
 
Es ist aber ein leitfähiges Bauteil über die Schirme der CAT Leitungen ist ein Fremdpotential einschleppbar.
Somit ist ein Potentialausgleich zu erstellen.
Auch ein Heizungsrohr hat keinen elektrischen Anschluß...

Des Weitern ist zur Sicherstellung der störungsfreien Funktion der angeschlossenen Geräte mindestens ein Funktionspotentialausgleich zu schaffen.
 
Dein Unsinn wird durch noch mehr Unsinn auch nicht richtiger.
 
Dann Frag ich mich warum in professionellen Einrichtungen solche Racks geerdet werden, auch wenn dort keine aktiven Teile drin sind.
 
Octavian1977 schrieb:
Dann Frag ich mich warum in professionellen Einrichtungen solche Racks geerdet werden, auch wenn dort keine aktiven Teile drin sind.
Es geht hier überhauptnicht um Racks. Es geht um ein Patchfeld.
Wenn du nicht weisst was das ist, dann mach dich erstmal schlau.
 
Der PE muss dran, schon allein damit Spannungen nicht verschleppt werden können! Ich kenne nur eine Art von Netz wo das wirklich nicht nötig ist und das sind Glasfasernetze!
 
Vor kurzem hat hier noch einer behauptet, dass LAN-Kabel nur an einem Ende geerdet werden sollen.

Alles Quatsch. Es genügt wenn die Endgeräte, sprich PC und Switches, geerdet sind. Dazwischen liegende Patchpanel müssen nicht nochmal geerdet werden.

Damit bin ich raus aus den Thema.
 
Bei mir sind sogar die Abschirmungen der Telefonleitungen geerdet.
 
Lieber sparky

den unterschied zwischen Schutzpotentialausgleich und Funktionspotentialausgleich nach VDE 0855 sollte man schon kennen.
 
elektroblitzer schrieb:
den unterschied zwischen Schutzpotentialausgleich und Funktionspotentialausgleich nach VDE 0855 sollte man schon kennen.
Ja, den Unterschied sollte man als EFK kennen, nur besagt die VDE 0855-1 nix dazu. :wink:

Sowohl die (noch) aktuelle DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 wie auch die neue Normausgabe von 2017-10 erwähnt nur PA-Querschnitte für Zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich mit min. 2,5 mm² (geschützt) und min. 4 mm² Cu (ungeschützt).

Andererseits heißt es aber auch, dass der PA nicht dem Personenschutz gilt, weshalb ein Mindestquerschnitt von 6 mm² Cu für Funktionspotenzialausgleich m. E. sachgerechter wäre.

Nebenbei: Für IEC 60728-11:2006 ist bereits eine Revision angekündigt.

Da mir nur abgelöste Ausgaben der Normenreihe VDE 0845 vorliegen, überlasse ich das Feld Usern mit aktuellem VDE-Auswahlabo. Mal sehen wie viele das außer @T.Paul sind. :?:
 
Uii die Nummer fehlt mir doch echt im Abo, muß ich gleich mal bestellen.

Je nach unterpunkt sind die von 2000-2014 aktuell
 
Dipol schrieb:
Da mir nur abgelöste Ausgaben der Normenreihe VDE 0845 vorliegen, überlasse ich das Feld Usern mit aktuellem VDE-Auswahlabo. Mal sehen wie viele das außer @T.Paul sind. :?:

Ich wuerde die Antwort auf die Frage eher im Bereich der EN 50310, EN 50174-2 und EN 50174-3 suchen...
 
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