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Diskutiere Kommentare erwünscht im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Ich habe eine Mietwohnung im TT-Gebiet wie folgt vorgefunden: Auf den ersten Blick sieht alles relativ akzeptabel aus. Zählertafeln mit FI und...
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Ich habe eine Mietwohnung im TT-Gebiet wie folgt vorgefunden:
Auf den ersten Blick sieht alles relativ akzeptabel aus. Zählertafeln mit FI und einer Reihe B16-LSS. In der Wohnung alles Schukosteckdosen mit einem irgendwie angeschlossenen Schutzkontakt. Mehr kann der Mieter nicht sehen.

Details: FI (300mA) für alles. E-Herd sowie eine Steckdose im Keller und eine Steckdose für GS sind 3-adrig angeschlossen und haben FI-Schutz. Die restliche Wohnung hängt an stoffummantelten Adern (2) im Bergmannrohr (ca. 90 Jahre alt), die teilweise mit 2-adriger Impu-Leitung (sz, ge/gn) für Steckdosen verlängert wurde (einschließlich Bad). Steckdosen sind dann "genullt" oder soll ich sagen "geneutralleitert"?

https://s1.postimg.org/72fwztojgr/Sasa1349.jpg
 
2 Adrige Stromkreise unverzüglich deaktivieren und demontieren.

Beim TT Netz garantiert der VNB die Niederohmigkeit der Neutralleitererdung nicht, somit kann eine gefährliche Spannung zwischen N und Erde nicht ausgeschlossen werden.

FI sollte man auf 30mA ändern, sofern 300mA zum Zeitpunkt der Erstellung ausreichend war, ansonsten zwingend.
 
Octavian1977 schrieb:
2 Adrige Stromkreise unverzüglich deaktivieren und demontieren.
Da kennst du aber den Eigentümer nicht. Haus steht unter Denkmalschutz. Der Maler ist soeben fertig. Nimmst du die Mieterfamilie auf?

"sollte" interessiert doch niemanden.
 
ich meinte ja eher, dass renoviert wurde (zumindest der Maler), aber der Elektrik in dem Zuge vorher keine Beachtung geschenkt wurde.
 
Hatte vor einem Jahr fast den gleichen Fall: Wohnung war zum Einzug fertig. Bad und Küche waren renoviert. Es sollten nur noch Schalter und Steckdosen gewechselt werden, da ein ziemliches Sammelsurium.

Dann kam das große Erwachen. :shock:
 
Ein "sollte" gibt es hier nicht sondern ein muß!

Du kannst auch einen anderen Weg gehen:
VNB über gravierende Mängel informieren, der legt die Anlage dann komplett bis zur Instandsetzung still.

hier gibt es kein sollte diese Anlage entspricht nicht den Regeln der Technik auch nicht zum Erstellungszeitpunkt der Anlage. Bei Umstellung des Netzes durch den VNB hätte spätestens eine entsprechende Anpassung/Sanierung der Anlage erfolgen müssen.

Siehe hierzu Energiewirtschaftsgesetz.
 
Octavian1977 schrieb:
Beim TT Netz garantiert der VNB die Niederohmigkeit der Neutralleitererdung nicht, somit kann eine gefährliche Spannung zwischen N und Erde nicht ausgeschlossen werden.
Doch kann. Wenn du klassische Nullung hast, gehört auf jeden Fall dein PEN mit auf den Schutzpotentialausgleich und ist damit auch mit der Erde oder dem Erder verbunden.
 
Doch kann. Wenn du klassische Nullung hast, gehört auf jeden Fall dein PEN mit auf den Schutzpotentialausgleich und ist damit auch mit der Erde oder dem Erder verbunden.

Wo hat das TT-Netz einen PEN Leiter.

Du bist im Falschen Film der heisst TN Netz.
 
elektroblitzer schrieb:
Doch kann. Wenn du klassische Nullung hast, gehört auf jeden Fall dein PEN mit auf den Schutzpotentialausgleich und ist damit auch mit der Erde oder dem Erder verbunden.

Wo hat das TT-Netz einen PEN Leiter.

Du bist im Falschen Film der heisst TN Netz.

Bei uns in Thüringen hat der neue Eigentümer sein Netz 1990 zum TT-Netz erklärt. Glaubst du, das sich tausende Gebäude über Nacht selbst restauriert haben? Da gibt es heute noch jede Menge mit klassischer Nullung. Und da hat man nun mal einen PEN, ob es dem Netzbetreiber gefällt oder nicht. Und dieser PEN gehört dann auf den Potentialausgleich weil ohne PA war auch keine Nullung je erlaubt, zumindest hier im Osten.
 
Bei uns in Thüringen hat der neue Eigentümer sein Netz 1990 zum TT-Netz erklärt. Glaubst du, das sich tausende Gebäude über Nacht selbst restauriert haben? Da gibt es heute noch jede Menge mit klassischer Nullung. Und da hat man nun mal einen PEN, ob es dem Netzbetreiber gefällt oder nicht. Und dieser PEN gehört dann auf den Potentialausgleich weil ohne PA war auch keine Nullung je erlaubt, zumindest hier im Osten.

Da hast du aber etwas nicht verstanden.

Die Schutznahmen in einem TT Netz bedingen immer einen zusätzlichen Schutz nach VDE 0100-410 um die Anschaltzeiten zu erreichen. Zusätzlich ist immer ein Erder durch den Betreiber zu errichten.

Wenn der Betreiber dem nicht nachkommt muss er haften.

Hier ist durch den konzessionierten Betrieb werner-1 gemäß §15 eine Meldung an den Betreiber und den Netzbetreiber zu adressieren.
 
Nein du hast etwas nicht verstanden. Jede Anlage kannst du ohne wesentliche Änderung weiter betreiben, wenn sie zum Errichtungszeitpunkt nach den Normen dieser zeit errichtet wurde.
 
Jede Anlage kannst du ohne wesentliche Änderung weiter betreiben, wenn sie zum Errichtungszeitpunkt nach den Normen dieser zeit errichtet wurde.

Bestimmt wird die Erbringung einer versogrungsleistung nach dem Energiwirtschaftsgesetz. Wenn es die Sicherheit nicht zulässt muss getrennt werden.
Wenn Schutzziele nicht errreicht werden, dann können Massnahmen erforderlich sein.
Die Anpassungsgrundsätze bestehen wie richtig erkannt nur für Änderungen. Bei Grundsätzlicher Schutzzielverschiebung ist der Betreiber zu Massnahmen aufgerufen.
 
elektroblitzer schrieb:
Jede Anlage kannst du ohne wesentliche Änderung weiter betreiben, wenn sie zum Errichtungszeitpunkt nach den Normen dieser zeit errichtet wurde.

Bestimmt wird die Erbringung einer versogrungsleistung nach dem Energiwirtschaftsgesetz. Wenn es die Sicherheit nicht zulässt muss getrennt werden.
Wenn Schutzziele nicht errreicht werden, dann können Massnahmen erforderlich sein.
Die Anpassungsgrundsätze bestehen wie richtig erkannt nur für Änderungen. Bei Grundsätzlicher Schutzzielverschiebung ist der Betreiber zu Massnahmen aufgerufen.
blablabla wie gewöhnlich.
Wie gesagt, das betraf 1990 ganz Thüringen, bis auf Jena und noch eine Kleinstadt, die haben damals geklagt und durften dann ihre Städte selber verwalten. Der Rest war Teac oder kann sein, die hießen vorher noch anders und später wurde es EON.
 
Im TT-Netz gibt und gab es nie einen PEN auch in älteren Anlagen war da zwingend ein Fehlerspannungsschutzschalter und danach ein Fehlerstromschutzschalter vorgeschrieben. Da es keinen PEN gibt ist auch klassische Nullung da ein Ding der Unmöglichkeit! Das Schalten des Schutzleiters war auch früher schon verboten und das auch in der DDR! Der PEN (nullleiter) ist und war zuerst Schutzleiter!
Hier ist ohne wenn und aber Gefahr im Verzug und dringender Handlungsbedarf gegeben. Auch wenn es dem Eigentümer nicht passt die 2 adrigen Stromkreise sind stillzulegen, oder ein PE nachzurüsten!
 
Pumukel schrieb:
Im TT-Netz gibt und gab es nie einen PEN auch in älteren Anlagen war da zwingend ein Fehlerspannungsschutzschalter und danach ein Fehlerstromschutzschalter vorgeschrieben. Da es keinen PEN gibt ist auch klassische Nullung da ein Ding der Unmöglichkeit! Das Schalten des Schutzleiters war auch früher schon verboten und das auch in der DDR! Der PEN (nullleiter) ist und war zuerst Schutzleiter!
Hier ist ohne wenn und aber Gefahr im Verzug und dringender Handlungsbedarf gegeben. Auch wenn es dem Eigentümer nicht passt die 2 adrigen Stromkreise sind stillzulegen, oder ein PE nachzurüsten!
Bis 1990 war das Netz TN-C. Dann änderte sich der Besitzer des Netzes und schrieb in die Tab, das Netz ist ab sofort TT.
Dann hab ich in allen Altanlagen trotzdem weiter TN-C, weil ich die ja nicht über Nacht umbauen kann oder?
 
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