Altbau neuinstalltion

Diskutiere Altbau neuinstalltion im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir haben einen Elektriker mit der Neuinstallation unserer Elektrischen Anlage (Stand 1958) beauftragt. Mir ist aufgefallen, dass der...
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tippex

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Hallo,
wir haben einen Elektriker mit der Neuinstallation unserer Elektrischen Anlage (Stand 1958) beauftragt. Mir ist aufgefallen, dass der Dachsparrenhalter keine Erdung erhalten hat und der Zählerplatz/Hauptverteiler keinen Potentialausgleich besitzt.

Ich habe diese beiden Punkte nicht explizit im Angebot beschrieben gefunden, bin mir aber nicht sicher ob grundlegende?! Einrichtungen der Installation extra aufgeführt werden sollten?

Ist die Erdung pflicht und sollte der Netzbetreiber bei inbetriebnahme des Zählerplatzes den Potentialausgleich überprüfen?

Vielen Dank und Grüße
 
Hat der Elektriker schon mit der Arbeit begonnen? oder was soll das ganze schon im Vorfeld?
 
leerbua schrieb:
Hat der Elektriker schon mit der Arbeit begonnen? oder was soll das ganze schon im Vorfeld?

Nein nein, ich warte schon seit drei Monaten, dass er endlich fertig wird.... :D

Aber mal im Ernst: Die ganze bis jetzt installierte Anlage macht einen wirklich guten Eindruck. Sprich, sehr sauber verlegte Aufputz insallation, sehr sauber verdrahtete Verteiler etc. pp.. Was jetzt noch fehlt ist der Anschluss des Netzwerkschranks, die restliche Anlage ist bereits in Betrieb.

Deshalb bin ich mir gerade nicht sicher, ob dies wirklich Pflicht ist, wurde die installation einfach vergessen?
 
tippex schrieb:
Hallo,
wir haben einen Elektriker mit der Neuinstallation unserer Elektrischen Anlage (Stand 1958) beauftragt. Mir ist aufgefallen, dass der Dachsparrenhalter keine Erdung erhalten hat und der Zählerplatz/Hauptverteiler keinen Potentialausgleich besitzt.

Was ist denn am Dachsparrenhalter dran? Sat-Schuessel, Antenne...? Hat da Gebaeude aeusseren Blitzschutz?

tippex schrieb:
Ich habe diese beiden Punkte nicht explizit im Angebot beschrieben gefunden, bin mir aber nicht sicher ob grundlegende?! Einrichtungen der Installation extra aufgeführt werden sollten?

In einem LV und in der dazugehoerigen Ausfuehrungsplanung eigentlich schon. Wenn du allerdings den Elektriker aufforderst, mach mal ein Angebot, dann kann dieser das Angebot zunaechst mal so gestalten, das er dir das anbietet, was er gerne (ver-)bauen moechte.
Das muss nicht immer schlecht sein, es kann aber durchaus sein, das der Elektriker seine "Leistungsgrenze" so definiert, das zum Bsp. Dachaufbauten, Blitzschutz, Erdung, Heizungssteuerungen... nicht in seiner Zustaendigkeit fallen.

tippex schrieb:
Ist die Erdung pflicht und sollte der Netzbetreiber bei inbetriebnahme des Zählerplatzes den Potentialausgleich überprüfen?

Bei Neubauten waere eine Erdungsanlage nach DIN 18014 gemaess TAB deines Versorgers vorzusehen. Bei Altbauten muss man in Abhaengigkeit Netzform, Bausubstanz und oertlicher Gegebenheiten dafuer eine Loesung suchen. In der Verantwortung ist hier aber der Bauherr. Nicht der Netzbetreiber!
 
tippex schrieb:
Mir ist aufgefallen, dass der Dachsparrenhalter keine Erdung erhalten hat und der Zählerplatz/Hauptverteiler keinen Potentialausgleich besitzt.
Ist die Erdung pflicht und sollte der Netzbetreiber bei inbetriebnahme des Zählerplatzes den Potentialausgleich überprüfen?
Ein Schutzpotenzialausgleich ist in jeder Elektroanlage Pflicht, gerade bei neu verlegten Anlagen.
Hier müssen alle metallischen Teile wie Wasser, Gas- und Heizungsrohre miteinander verbunden werden.
Dafür wird in der Nähe des Hausanschlusses eine Haupterdungsschiene montiert.
Ob nun im falle einer Oberleitung der Dachmast auch dazu gehört, das müsste vielleicht eine Sache des VNB sein, nur dazu weis ich nichts genaues, wir haben das hier in Hamburg nicht.
Aber dein Elektriker wird das wissen also wende dich vertrauensvoll an denen.
 
karo28 schrieb:
Was ist denn am Dachsparrenhalter dran? Sat-Schuessel, Antenne...? Hat da Gebaeude aeusseren Blitzschutz?

In einem LV und in der dazugehoerigen Ausfuehrungsplanung eigentlich schon. Wenn du allerdings den Elektriker aufforderst, mach mal ein Angebot, dann kann dieser das Angebot zunaechst mal so gestalten, das er dir das anbietet, was er gerne (ver-)bauen moechte.
Das muss nicht immer schlecht sein, es kann aber durchaus sein, das der Elektriker seine "Leistungsgrenze" so definiert, das zum Bsp. Dachaufbauten, Blitzschutz, Erdung, Heizungssteuerungen... nicht in seiner Zustaendigkeit fallen.

Bei Neubauten waere eine Erdungsanlage nach DIN 18014 gemaess TAB deines Versorgers vorzusehen. Bei Altbauten muss man in Abhaengigkeit Netzform, Bausubstanz und oertlicher Gegebenheiten dafuer eine Loesung suchen. In der Verantwortung ist hier aber der Bauherr. Nicht der Netzbetreiber!


Also am Antennenmast hängt eine SAT-Schüssel, auf Giebelhöhe, das Haus besitzt keine Blitzschutzanlage. Sonst würde ich auch nicht danach fragen.

Kann denn der Bauherr, als nicht Fach/Sachkundige Person überhaupt in der Verantwortung sein? Ich meine wozu beauftrage ich einen Elektriker für sehr viel Geld mit der Insatallation, wenn ich mich dann selbst noch kundig machen muss?
 
tippex schrieb:
Also am Antennenmast hängt eine SAT-Schüssel, auf Giebelhöhe, das Haus besitzt keine Blitzschutzanlage. Sonst würde ich auch nicht danach fragen.

Das Thema "Sat-Schuessel erden" gab es hier schon einige Male...

tippex schrieb:
Kann denn der Bauherr, als nicht Fach/Sachkundige Person überhaupt in der Verantwortung sein?

Ja. Sagt die NAV im Par. 13, 1) aus:

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.

tippex schrieb:
Ich meine wozu beauftrage ich einen Elektriker für sehr viel Geld mit der Insatallation, wenn ich mich dann selbst noch kundig machen muss?

Der Elektriker schuldet dir ein mangelfreies Werk. Um diesen Anspruch durchzusetzen, musst du allerdings wissen, was denn dieses "Mangelfreie Werk" alles beinhaltet, also wo ist die Leistungsgrenze usw.
Als erster Schritt koenntest du die Punkte ja mal direkt mit dem Elektriker ansprechen.
 
Strippe-HH schrieb:
Ein Schutzpotenzialausgleich ist in jeder Elektroanlage Pflicht, gerade bei neu verlegten Anlagen.
Hier müssen alle metallischen Teile wie Wasser, Gas- und Heizungsrohre miteinander verbunden werden.
Dafür wird in der Nähe des Hausanschlusses eine Haupterdungsschiene montiert.
Ob nun im falle einer Oberleitung der Dachmast auch dazu gehört, das müsste vielleicht eine Sache des VNB sein, nur dazu weis ich nichts genaues, wir haben das hier in Hamburg nicht.
Aber dein Elektriker wird das wissen also wende dich vertrauensvoll an denen.

Danke, das wollte ich wissen und zwar bevor ich mir evtl. die Story vom Pferd anhören kann.

Die Heizungsanlage wurde ebenfalls neu installiert und besitzt auch keinen Potentialausgleich...
 
karo28 schrieb:
Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich.

"...darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. In Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik gilt § 49 Abs. 2 Nr. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend. Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden..."

Ich deute den Abs. 1 eben so, dass meine Verantwortung als Anschlussnehmer darin besteht, ein eingetragenes Installationsunternehmen zu beauftragen.
 
Auch ein Überspannungschutz ist seit Ende 2016 vorgeschrieben! Ausführung kann man im Dehn Blitzplaner nachschlagen (download kostenlos bei Dehn)

Des weiteren sollte man als Bauherr darauf bestehen, daß grundsätzlich alle Endstromkreise über FI mit maximal 30mA geführt werden, auch wenn das keine Norm bis jetzt so vorschreibt.
Eine Aufteilung auf mehrere FIs ist dabei ohnehin obligatorisch.
 
Hallo,
der Potentialausgleich wurde vergessen... und jetzt nachgerüstet.

Die Schiene befindet sich jetzt unterm Dach, ist durch ein Erdungskabel mit dem Keller + Hauptsicherungskasten + Heizungsrohre etc verbunden und, wenn ich das recht gesehen habe, mit N des Dachständerst verbunden.

Und nun??
 
Entweder erhältst Du vom Dachständer keinen N sondern einen PEN (TN-C) oder hier liegt ein gravierender Mangel der Anlage vor.
Der Neutralleiter ist isoliert zu führen und darf NICHT geerdet oder mit dem PA verbunden werden.
 
Wie finde ich das denn heraus?

Octavian1977 schrieb:
Entweder erhältst Du vom Dachständer keinen N sondern einen PEN (TN-C) oder hier liegt ein gravierender Mangel der Anlage vor.
Der Neutralleiter ist isoliert zu führen und darf NICHT geerdet oder mit dem PA verbunden werden.
 
Die Netzform gibt der VNB vor.
TT Netz - vom VNB kommen 3Phasen + Neutralleiter.
TN-C Netz vom VNB kommen 3Phasen + PEN

Auf die Farbgebung des vierten Leiters kann man sich nicht verlassen, da bei Umstellung von Netzen zwischen TN-Cund TT die Kabel eher nicht getauscht werden.
Somit kann der vierte Leiter entweder blau oder grüngelb sein egal was er beinhaltet.

Der PEN darf allerdings auch nicht auf die PA Schiene, erst am Aufteilungspunkt(ZEP) darf (muß) dieser mit dem PA verbunden werden, dort ist dann allerdings schon der PE daraus entstanden.
Nach aktueller Norm ist der ZEP im Hausanschlußkasten vor zu sehen. Ab dort ist die Leitung 5 adrig.
 
tippex schrieb:
Ist die Erdung pflicht ...
Antennenanlagen außerhalb von nach IEC 60728-11 für Haushaltsantennen und DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen als sicher bezeichneten Fassadenbereichen sind mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht und nach Prüfnorm Klasse H = 100 kA zertifizierten Verbindern bzw. HES blitzstromtragfähig mit dem Schutzpotenzialausgleich und einem normkonformen Erder vom Typ A oder B zu verbinden.

Dachantennen unterliegen somit grundsätzlich der Erdungspflicht, es sein denn, dass diese in einer aufwändigen Risikoanalyse nach IEC 62305-2 mittels geschickter Parametereingabe ausgehebelt wird. Klappt praktisch nur mit einem DEHN Risk-Tool, selbst dann ist aber noch ein nicht blitzstromtragfähiger Potenzialausgleich auszuführen.

Mit Ausnahme der seit 2011 möglichen Befreiung von blitzstromtragfähiger Erdung ist das schon seit Jahrzehnten so, hat sich allerdings auch nicht zu jeder EFK herumgesprochen, die noch vertragstreu ein VDE-Auswahlabo vorweisen kann. Eine Firma mit einem eigenen Elektroplaner und 30 Angestellten war unlängst der abstrusen Meinung, dass man nur klassische Masten aber keine Dachsparrenhalter erden müsse. Nachzulesen in einem Bauforum. :roll:

tippex schrieb:
... und sollte der Netzbetreiber bei inbetriebnahme des Zählerplatzes den Potentialausgleich überprüfen?
Die Verteilnetzbetreiber haben diesbezüglich grenzenloses Vertrauen in deutsche Elektrofachkräfte. Denn die meisten Elis verfügen sogar über (Fachausdruck) paranormale Fähigkeiten, um mit einem Blick auf eine Anschlussfahne in den Zähleranmeldungen nie gesehene Erdungsanlagen von Neubauten nach DIN 18014 für normkormform zu testieren. :wink:

Elis die ohne Schuld sind, dürfen den ersten Stein werfen. :lol:

Bezüglich der Absicherung von Gebäuden mit Stromversorgung über Dachständer, lohnt es sich frei verfügbare Sekundärliteratur zur DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN VDE 0100-534:2016-10 zu lesen, die @Octavian bereits angedeutet hatte.

Aus meiner unmaßgeblichen Sicht als Nicht-EFK ist eine Anordnung der Haupterdungeschiene auch bei Dachständereinspeisung im Keller sinnvoller.
 
Als Nachtrag: Der Potentialausgleich wurde jetzt ordnungsgemäß erstellt, d.h. Tiefenerder, Heizung, Wasser usw. angeschlossen...

Ich hätte nie erwartet, dass eine nicht Fachkraft sowas einer Fachfirma bemängeln muss.

Danke und Grüße
 
Thema: Altbau neuinstalltion
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