Absicherung der Zuleitungen im TT-Netz

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ElektroMeister94

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Hey Leute,

in einem TT-Netz sind nunmal RCD'S vorgeschrieben, wenn diese in Reihe geschalten sind diese als Selektive auszulegen.

Wie ist das mit Zuleitungen die die 63A Schaltvermögen der RCD'S übersteigen?

Von meiner HV muss ich eine Zuleitung legen zu einer UV (Absicherung 200A), der Schutzleiter ist seperat mitzuführen und am Anlagenerder anzuschließen.

Wenn nun meine Schleifenimpedanz nicht ausreicht zum Sicheren Auslösen der Absicherung, die Abschaltzeiten übertrifft.

Wie gehe ich da vor?
 
Wenn nun meine Schleifenimpedanz nicht ausreicht zum Sicheren Auslösen der Absicherung, die Abschaltzeiten übertrifft.

Den Netzbetreiber nach geringerer Impedanz fragen oder einen MS Trafo einsetzen.
 
Lötzinn.

Der Hauptverteiler sowie die Unterverteilung und die Zuleitung sind schutzisoliert aufzubauen. Ergo gibt es auch keinen Schleifenwiderstand.
 
ElektroMeister94 schrieb:
Hey Leute,

in einem TT-Netz sind nunmal RCD'S vorgeschrieben, wenn diese in Reihe geschalten sind diese als Selektive auszulegen.

Wie ist das mit Zuleitungen die die 63A Schaltvermögen der RCD'S übersteigen?

Von meiner HV muss ich eine Zuleitung legen zu einer UV (Absicherung 200A), der Schutzleiter ist seperat mitzuführen und am Anlagenerder anzuschließen.

Wenn nun meine Schleifenimpedanz nicht ausreicht zum Sicheren Auslösen der Absicherung, die Abschaltzeiten übertrifft.

Wie gehe ich da vor?

Es gibt m.W. nach unterschiedliche Anforderungen an Abschaltzeiten und Ausloesestroeme fuer Verteilungsstromkreise und Endstromkreise (>32A oder <32A) im TT-Netz.
 
ElektroMeister94 schrieb:
...
Wie ist das mit Zuleitungen die die 63A Schaltvermögen der RCD'S übersteigen?
...
Was spricht dagegen RCD´s mit entsprechend höherem Nennstrom einzusetzen?
 
Auch für ein TT Netz sind nach VDE zunächst nur FIs für Steckdosen, Bad etc vorgeschrieben.

Kann man einen Erder Garantieren der einen entsprechend niedrigen Widerstand hat und somit auch mit einer Überstromsicherung die Abschaltzeiten einhält, muß kein FI eingebaut werden.

Im TT Netz ist der PE genauso in der Leitung mit zu führen wie im TN Netz und nicht separat zu ziehen.
Auch in den Hauptzuleitungen sollte man sich diesen nicht sparen um bei möglichen späteren Netzumstellungen auf TN keine großen Baustellen aufmachen zu müssen.

Nur weil etwas Schutzisoliert ist heißt das noch lange nicht, daß man Abschaltzeiten ignorieren darf.
Sicherungen sind gerade für den Fall gedacht wenn Schäden an der Anlage auftreten.
Nagetiere interessiert eine Schutzisolierung z.B. nicht auch die Zeit und somit die Alterung von Isolierstoffen und deren Zerfall macht davor nicht Halt,
 
Octavian1977 schrieb:
Auch für ein TT Netz sind nach VDE zunächst nur FIs für Steckdosen, Bad etc vorgeschrieben.
Kann man einen Erder Garantieren der einen entsprechend niedrigen Widerstand hat und somit auch mit einer Überstromsicherung die Abschaltzeiten einhält, muß kein FI eingebaut werden.
Vorsicht!
Außer den VDEs gibts auch noch die TAB. Die schreiben hier bei uns (TT) seit über 50 Jahren einen FI vor.
 
Das konnte ich bis jetzt noch in keiner TAB lesen.
Bitte mal die Stelle genau angeben.
 
Kann ich leider nicht mehr. Inzwischen wird auf TN umgestellt und mir liegt keine alte TAB mehr vor.
 
Octavian1977 schrieb:
Im TT Netz ist der PE genauso in der Leitung mit zu führen wie im TN Netz und nicht separat zu ziehen.
Auch in den Hauptzuleitungen sollte man sich diesen nicht sparen um bei möglichen späteren Netzumstellungen auf TN keine großen Baustellen aufmachen zu müssen.

Ich kenne es, als getrennte Verlegung von PE und den anderen Leitern. Grund sind zum Beispiel deine angeführten Nagetiere die einen L-PE Schluss in der Leitung zum UV verursachen. Ohne PE in der Leitung keine Gefahr
 
Nagetierschaden? Tatsächlich?

Ist es nicht egal, ob der L-Pe anknabbert oder L1-L2.

Ich kenne es eher, dass in Bestandsanlagen der Pe nachträglich ergänzt wurde3, und deswegen oft einzeln verlegt wurde.
 
fuchsi schrieb:
Nagetierschaden? Tatsächlich?

Ist es nicht egal, ob der L-Pe anknabbert oder L1-L2.

Da die Abschaltbedingung L-Pe (ohne RCD), in der Leitung zum Verteiler in der Regel nicht eingehalten wird ist hier das Problem.
Wenn kein PE in der Leitung vorhanden ist, gibt es auch kein Problem.
 
zufällig habe ich gerade in einer TAB den Passus entdeckt der die Führung des PEs in einer Leitung mit den Anderen Leitern fordert:
TAB NS Nord 2012 Ausgabe 2016 unter Punkt 6.1 Aufbau und Betrieb.
" Die Neutralleiter/Schutzleiter oder PEN-Leiter und die Außenleiter in Hauptstromversorgungssystemen werden in gemeinsamer Umhüllung verlegt."
 
Also ich kenne die verpflichtende Führung von Adern nur für AKTIVE Leiter, und da gehört der Pe (im Gegensatz eines z.B.: Pen) nicht dazu.

Allerdings ist das ja auch aus einer Tab, und die muss man ja nicht alle kennen.
 
@ Octavian1977

kann es sein der der VNB nur TN Systeme hat.
 
Die TAB 2012 ist erst mal bei allen gleich, lediglich die Zusatzblätter unterscheiden sich bei den VNBs oder es sind möglicherweise noch ältere TAB Versionen gültig.

Die TAB gilt für TN als auch für TT Netze.

Es gab mal die Forderung(oder war es eine Empfehlung???) bei TT netzen den Schutzleiter auf getrenntem Weg zu ziehen.
Dies hat aber zur Folge, daß dieser sich leicht mit einem Potentialausgleichsleiter verwechseln läßt und kaum noch eindeutig zu zu ordnen ist.
die Übersichtlichkeit einer Anlage leidet Stark darunter.
Auch für den heute zu installierenden Überspannungsschutz ist eine Getrennte Führung sehr von Nachteil, da sich beim Ableiten aufgrund der hohen Spannungen starke Felder zwischen den Leitern bilden. Bei gemeinsamer Führung bleiben diese einigermaßen in der Leitung, bei getrennter Führung ziehen sich die Felder sehr weit und können Schäden anrichten.
 
Ich denke mal, bei 200A zur UV braucht ihr nicht in der normalen Tab und bei normalen Zählerschränken zu suchen.
In unserer Tab noch vor ein paar Jahren hatte ein PE im Zählerschrank und allen Leitungen bis zum Stromkreisverteiler nichts verloren, wegen der Schutzisolierung. In der neuen Tab hat man da einen faulen Kompromiss gemacht, um die evtl. spätere Umstellung zu vereinfachen. Seitdem haben alle Zählerschränke 5 Schienen.
Es ist aber trotzdem nirgends verboten den PE separat zu verlegen oder auch alle Adern einzeln zu legen. Das ist gängige Praxis bei großen Querschnitten. Und im TT auch durchaus möglich den Erder vor Ort zu nutzen und gar keinen PE verlegen. Und dann gilt auch die Zuleitung als Schutzisoliert und wenn die Verteilung auch schutzisoliert aufgebaut wird, dann zählen die Abschaltbedingungen gegen Erde/PE erst ab dem Punkt. Denn vorher erreichst du die im gesamten Netz auch nicht.
 
Das ist an einigen Stellen fehlerhaft.
Die TAB gilt für alle Anschlüsse an das öffentliche Niederspannungsnetz egal mit wie viel Leistung.
Ansonsten würde die Angabe des maximalen Spannungsfalls für Anschlüsse mit größer 400kVA keinen Sinn machen.

Bei hohen Leistungen macht natürlich ein Anschluß an das Mittelspannungsnetz Sinn, dafür gibt es dann die TAB Mittelspannung.

Da es in der TAB gefordert ist, ist es durchaus nicht mehr erlaubt in Neuanlagen den PE separat zu ziehen.
In der VDE steht das meines Wissens nach auch drin, aber da bin ich zu faul zum Suchen, da es bereits in der TAB gefordert wird.
 
Wie gesagt das gilt dür Anlagen bis 63A. Wandlermessstellen sehen bei jedem EVU anders aus und ebenso die Schränke.
 
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