Abnahme der Elektroinstallation

Diskutiere Abnahme der Elektroinstallation im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe in 2014 ein teil saniertes Haus gekauft, die Umstände haben es ergeben, dass ich mich erst jetzt darum kümmern kann...
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Ulfhednar

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Hallo zusammen,

ich habe in 2014 ein teil saniertes Haus gekauft, die Umstände haben es ergeben, dass ich mich erst jetzt darum kümmern kann. Leider ist der Vorbesitzer nicht mehr greifbar und ich kann ihn zu den Gegebenheiten nicht befragen. Die Sanierung wurde 2009 unterbrochen.

Die Elektrik wurde ab HAK neu gemacht, allerdings gibt es noch noch zwei Bereiche die in der noch die alten Leitungen liegen (Schuppen und Garage), weil die noch nicht saniert sind. Auch sind noch ein Bad und das Wohn-/Esszimmer im Rohbau.

Da ich keine Unterlagen habe, gehe ich davon aus, dass die Anlage nicht abgenommen wurde.
Das dürfte jetzt auch nicht möglich sein, da eben nicht alles erneuert wurde und es auch nicht ganz den Vorgaben entspricht. Da sind zum einen die RCD, die nicht durch entsprechende Vorsicherungen abgesichert sind und und auch nicht durch die nachfolgenden LS eine Überlastung nicht ausgeschlossen werden kann. Da kann ich zum einen kleinere LS verbauen, da nicht alle die 16A benötigen, bzw. einen RCD durch eine 63A Variante ersetzen, dass entspricht dann dem SLS Schalter.

Aber, mein Zählerschrank ist nur 950mm hoch, laut VDE-AR-N 4101:2015-09 dürfen aber nur noch Schrankhöhen ab 1100mm eingesetzt werden. Zudem erfolgt die PEN Aufteilung nicht frühstmöglich, sondern in der Stromkreisverteilung einzeln für jeden RCD (4 im Keller) und jeweils in der UV im OG und DG.

Bekommt man das mit dem Schrank und der PEN Aufteilung so überhaupt noch abgenommen?
 
Wenn ich das richtig sehe ist die Anlage nicht in Betrieb?
Wer soll da was abnehmen?

Die Frage ist ob man so was in Betrieb nehmen will und dann mit den möglichen Problemen einer mehrfachen PEN Aufteilung leben will.
Meiner Meinung nach sollte man das auf jeden Fall ändern und eine Aufteilung im HAK realisieren.
Weitergehend wird der Anlage auch der mittlerweile vorgeschriebene Überspannungsschutz fehlen.

Die Höhe des Zählerschrankes sehe ich jetzt nicht als so kritischen Punkt an, zumal es wohl auch Ausnahmen geben darf bei Platzmangel.(müsst isch jetzt noch mal genau lesen)
 
Die Anlage ist in Betrieb, spätestens seit 2008, seit da läuft nämlich die PV Anlage.

An der Stelle muss ich auch kurz was zum Hintergrund loswerden. Der ursprüngliche Besitzer ist tödlich verunglückt, der Bruder hat dann das Haus verkauft. Es sah alles ordentlich gemacht aus, Gutachter hat das bestätigt.
Leider hat die Lebensgefährtin des verstorbenen noch in dem Haus gewohnt und bis wir dann einziehen konnten, hat es sich alles ein wenig verzögert. Kurz vor der drohenden Privatinsolvenz sind wir dann Anfang diesen Jahres in das Haus eingezogen. Jetzt muss ich diverse Versäumnisse aufarbeiten, leider mangelt es am finanziellen, sonst würde ich einfach alles machen lassen.

Ja der Überspannungsschutz fehlt auch.
Die PEN Aufteilung im HAK wird extrem viel Arbeit, immerhin sind das OG und DG und mit einer 4-adrigen Leitung versorgt :(
Auch die Verlegung vom HAK zum Zählerschrank ist 4-adrig und nicht einfach zu ersetzen.
 
Und wer soll da jetzt was abnehmen? Aus welchem Grund?

Die Anlage muß den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen und Richtlinien entsprechen.
Auch mit kleineren Mängeln ändert sich daran nichts.
Anders wäre es wenn die Anlage nie in Betrieb genommen worden wäre, oder so aufgebaut wurde, daß sie auch zum Erstellungszeitpunkt massiv von den Normen abweicht.

Klar ist, daß Mängel beseitigt werden müssen.
Die Beseitigung der verPENnten Installation sollte man auf jeden Fall angehen. Eine Gefahr im Verzug sehe ich dabei zunächst nicht, es kann halt zu Störungen führen. Drahtgebundene Netzwerkverbindungnen zwischen Anlagenbereichen die separate PEN Brücken haben sollte man dabei auf jeden Fall vermeiden.
Überspannungsschutz ist somit auch nicht nach zu rüsten, auch wenn sinnvoll zur Vermeidung von Überspannungsschäden.

Die wichtigste Frage ist was die Messwerte der Anlage aussagen.
Sind die Isolationswerte in Ordnung?
Ik und auch Spannungsfall eingehalten?
Sonstige Schäden?
Klemmverbindugnen in Ordnung?
 
Ok falschen Begriff verwendet, die Anlage wird verwendet.
Ob sie je durchgemessen wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Ulfhednar schrieb:
Die Anlage ist in Betrieb, spätestens seit 2008, seit da läuft nämlich die PV Anlage.
Ja der Überspannungsschutz fehlt auch.
Die PEN Aufteilung im HAK wird extrem viel Arbeit, immerhin sind das OG und DG und mit einer 4-adrigen Leitung versorgt
Auch die Verlegung vom HAK zum Zählerschrank ist 4-adrig und nicht einfach zu ersetzen.
Wenn diese vorhandene Anlage nach den Regelwerken von 2008 oder eher errichtet wurde, dann braucht diese auch nicht verändert zu werden und das betrifft auch den der Zähleranlage und 4-Poligen Steigleitungen zu den Etagenverteilern. Einen Überspannungsschutz kann man nachrüsten, das ist aber nur bei Neuanlagen Vorschrift.
Es sind nur die neu zu installierenden Anlagen nach den neuesten Vorschriften und Normen auszuführen.
 
Und ab wann gilt die Anlage als errichtet?
Die Originale aus 1963 ist es nicht mehr, das ganze wurde schon irgendwann zwischen 2004 und 12/2007 aufgebaut, denn seit 12/2007 ist die PV Anlage aktiv. Vermutlich gab es aber zu dem Zeitpunkt deutlich weniger Stromkreise und es waren, und sind bis heute, nicht alle Stromkreise komplett erneuert.
 
Also möchtest Du die Anlage gerne auf aktuellen Stand anpassen?

Du kannst alles mit der Anlage machen was zum Errichtungszeitpunkt in den Normen nicht verboten war.
Es ergibt sich für Dich keine gesetzliche Pflicht die Anlage zu verändern, sofern sie für das genutzt wird für was sie gebaut wurde.

Ein Ford T darfst Du auch heute noch ohne Anschnallgurte verwenden, das ein nachrüsten möglicherweise Sinn macht ist ein anderes Thema. Sind Fehler am Auto z.B. falsche Bremsen verbaut mußt Du diese natürlich berichtigen.

Ich würde Dir Empfehlen einen E-Check durch führen zu lassen.
 
Ulfhednar schrieb:
Und ab wann gilt die Anlage als errichtet?
Es gilt der Errichtungszeitpunkt der "Teil"anlagen. Z.B. muss der Zählerschrank den Vorschriften zum Errichtungszeitpunkt des Zählerschrankes entsprechen.

Wenn z.B. eine neue Steckdose hinzukommt, muss ein 30mA FI vorhanden sein oder nachgerüstet werden (egal, was in der Verteilung vorhanden oder nicht vorhanden ist).
 
Es macht aber keinen Sinn, ein ganzes Haus wieder aufzukloppen, nur weil in Octavians Welt ein PEN in einer Verteilerzuleitung Teufelswerk ist. Und nein, es kommt auch zu keinen Problemen, erst recht nicht in einem popeligem Wohnhaus!
 
Leider kommt es wegen dem PEN immer wieder zu Problemen.
Die VDE hat dies in Ihren Normen aber leider erst 2010 aufgenommen und erst 2016 die Anwendungsregel 4101 dahingehend auch aktualisiert.

Ich Kann Dir gerne mal unserer rohreile zusenden welche ich halbjählrich austausche wegen vagabundierender Ströme.

Wenn die Anlage immer wieder angebastelt wurde ist möglicherweise auch etliches flasch gelaufen, muß aber nicht. Deswegen nochmals die Empfehlung des E-Cheks durch eine Fachkraft.
Nur eine begehung vor ort sowie Messungen zeigen den Zustand einer Anlage.
 
@Thelver: Hast Du, seit Du im Forum angemeldet bist, schon eine hilfreiche bzw. sinnvolle Antwort gegeben? :roll:

audi-raser
 
Zu dieser Sache mal was gesagt:
Ich hatte mir letztens eine zu verkaufende Wohnung von 1968 in SH. angesehen und geprüft wo die Installationen im gesamten Haus überall an den Brennstellen und Steckdosen noch klassisch genullt sind.
In dieser Wohnung sind Anlagenteile ungefähr 1981 geändert worden, dazu sind Einbaugeräte 1:1 ausgetauscht worden.
Das einige was daran zu ändern ist, das die alten H-LSS gegen B-LSS in der UV auszutauschen sind, da diese den Abschaltbedingungen nicht mehr entsprechen und dann ist die Anlage auch weiterhin Nutzbar.
Da ich auch in den leitfähigen Deckenleuchten eine richtige Kontaktierung in der bewohnten Wohnung feststellte, kann ich beruhigt von ausgehen, dass diese seinerzeit schon fachmännisch angeschlossen worden sind.
Also, bis auf die LSS hat die Wohnung den E-Check bestanden.
 
Octavian1977 schrieb:
Leider kommt es wegen dem PEN immer wieder zu Problemen.
Die VDE hat dies in Ihren Normen aber leider erst 2010 aufgenommen und erst 2016 die Anwendungsregel 4101 dahingehend auch aktualisiert.

Ich Kann Dir gerne mal unserer rohreile zusenden welche ich halbjählrich austausche wegen vagabundierender Ströme.

Wenn die Anlage immer wieder angebastelt wurde ist möglicherweise auch etliches flasch gelaufen, muß aber nicht. Deswegen nochmals die Empfehlung des E-Cheks durch eine Fachkraft.
Nur eine begehung vor ort sowie Messungen zeigen den Zustand einer Anlage.


Kannst du mal ein Bild von den korrodierten Rohrteilen einstellen, die du angeblich halbjährlich austauschen musst.

Gruß H&O
 
Kannst du mal ein Bild von den korrodierten Rohrteilen einstellen, die du angeblich halbjährlich austauschen musst.

Zum Beispiel Einhebelmischer die die 30 mA die über Sie fliessen nicht aushalten und nach 3 Monaten undicht sind.
PEN Leiter im 14 Familienhaus für alle Wohneinheiten.
 
War das jetzt ironisch gemeint?

Bei einem Einhebelmischer kann ein Strom doch höchsten von der Warm- zur Kaltwasserleitung fließen. Bei den Mischern, die ich kenne, besteht das Gehäuse aus massivem Messing, in dem die Anschlussrohre eingeschraubt sind. Die Dichtelemente bestehen aus Viton und Keramik. Wo soll hier jetzt ein Stromfluss stattfinden? :shock:

Ich kenne das auch, dass Mischbatterien nicht lange dicht sind. Aber aus einem völlig anderen Grund: Wasser mit hohem Mineralien- und Kalkgehalt. Hierdurch verkalken die Armaturen und die O-Ringe werden zerstört.
 
Meine Rohre sind da etwas größer, da es sich um Kühlwasserleitungen handelt, bei denen das Wasser auch noch mit Korrosionsschutz behandelt ist entfallen grundsätzlich alle Dinge wie aggressives Wasser, Kalk auch Sauerstoff fehlt dem Wasser völlig.
Leider kann ich Hier keine Bilder einfügen muß ich zu hause mal probieren.
Typische Schadstellen sind in Rohrbögen Außenseite oder auch an Gewindeübergängen. Kurzum überall dort wo das Wasser schnell vorbeiströmt Schnelle Wirbel bildet etc.
An ruhigeren Stellen lagert sich das dann wieder ab und blockiert das Rohr dort.

Mit dem Wechselstrom der darüber fließt ergibt sich eine Ionenwanderung und Materialabtrag. Klar ist da´bei Wechselspannung sich dieser Effekt ständig umkehrt, nur lagert sich das Teilchen dann wo anders ab, da das Wasser es bereits etwas weiter getragen hat.
Kommen dann noch Gleichströme hinzu aus Netzteilen oder sonstigen elektronischen Bauteilen wird das Ganze noch beschleunigt.
Ist übrigens nicht das Erste Objekt in dem ich das Problem habe. Mein früherer Arbeitgeber hatte das gleiche Problem bei Dampf und Heißwasserleitungen.

Das sieht dann meist aus wie kleine Bombentrichter.
 
Es handelte sich um einen Stromfluss von 30 mA mit 50 Hz.
 
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