Mantel-Kabelfarben bei Installation in öffentlichen Gebäuden

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hallo und alles gute zum grinskistl...äh christkindl

welche mantelfarben werden für welche zwecke / aufgabengebiete eingesetzt.
habe in den sälen / hallen / kabelgängen usw. wo ich hie und da arbeiten muss folgendes in den kabeltassen / verteilern gesehen :

orange / grün / hellblau / dunkelblau / gelb ect.
gibt es eine Vorschrift, die das festlegt ?
was ist die gängige praxis ?
 
Also meiner Erfahrung nach:

orange: Netzwerkleitung
grün: Netzwerkleitung
hellblau: Netzwerkleitung
dunkelblau: Netzwerkleitung
gelb: Netzwerkleitung
etc: Netzwerkleitung
 
es gibt keine Vorschriften welche Farabe die Mäntel haben müssen.
rot sind oftmals Leitungen für Brandmelde und ähnliches.
Orange sind Netzwerkleitungen aber auch Funktionserhalt Leitungen.
Manche sind auch aus technischen Gründen mit einer bestimmten Farbe.
UV beständige Kabel sind fast immer schwarz, weil dies die UV Strahlung besser aushält.

Es ist ganz nett wenn man in einer Anlage bestimmte Farben auswählt um Verwechslungen aus zu schließen.
 
Octavian1977 schrieb:
Es ist ganz nett wenn man in einer Anlage bestimmte Farben auswählt um Verwechslungen aus zu schließen.
Es ist nicht nur nett, es sind ggf. auch Werksvorschriften zu beachten.
 
Größere und öffentliche Anlagen haben meist noch Technische Richtlinien, ähnlich einer FLB bei Neubauten, die bei Vergabe Vertragsbestandteil sind - Diese kann man umgangssprachlich auch Werksvorgaben/-vorschriften nennen. Dort können Dinge festgeschrieben sein, die häufig einer Vereinheitlichung dienen, die Normen nicht fordern. Ich habe da zumeist z.B. auch die Anordnung der Farben bei Drehstromkreisen oder Aderfarben im Schaltschrankbau drin stehen oder Vorgaben für Hersteller und Komponenten, die bereits in der Anlage vorhanden sind, ... Da kann auch drin stehen, dass Netzwerk-Installationsleitungen immer Gelb sein sollen, ggf. mit Hersteller und Typ. Das sind dann einfach vertragliche Grundlagen zwischen AG und AN.

Beispiel:
Allgemein: Die Verdrahtung muss halogenfrei ausgeführt werden. Es kann ein Nachweis
verlangt werden.
PEN-Leiter sind nicht zugelassen.
Der Neutralleiter darf nicht reduziert werden.
Blaue Leiter dürfen nie als Phasenleiter verwendet werden.

Das sind Dinge, die für den Betreiber Sinn machen, meist nicht sicherheitsrelevant sind und von den Normen/aRdT mehr Spielraum zulassen würden ...

Thema Netzwerk:

Das gesamte Netzwerk muss der Norm ISO/IEC, Kategorie 6A entsprechen. Eine volle Integration
aller bekannten und künftigen Protokolle mit Übertragungsraten bis 10GB/s muss gewährleistet
werden. Alle Link-Verbindungen müssen die Spezifikationen nach Klassifizierung
Klasse EA erfüllen.
Es sollen jeweils die dem Technikfortschritt angepassten Kabel eingesetzt werden.
• Grundsätzlich sollen Kabel AWG 22 eingesetzt werden, da vermehrt PoE-Anwendungen
zum Einsatz kommen.
• Aufschaltcode der 4x2 Kabel am Stecker nach EIA/TIA 568A
• Eine Kabelaufteilung auf 2 Stecker wird nicht zugelassen.
Die für die Installation vorgesehen Kabel müssen vom Netzwerk-Verantwortlichen der Informatikdienste
genehmigt werden (Vorzugliste gemäss Kapitel 6.2)

Die Verkabelung muss nach ISO/IEC 11801 (2008) oder EN 50173 ausgemessen werden.
 
Gut, dann dürfen aber auch die Kosten nicht immer die oberste Rolle spielen, wie es heutzutage meist der Fall ist. Wenn ich eine Leitung in einer bestimmten Farbe haben möchte, kann diese deutlich teurer sein, außer man nimmt gleich 1000km ab oder so.

Und wenn ich Blenden und Rahmen außerhalb 08/15 nehme, dann wird es auch deutlich teurer, obwohl das Innenleben gleich bleibt.

mfG
 
Wenn eine Anlage einen gewissen Umfang überschreitet, sind die Kosten durch solche Regulierung leicht wieder durch die erreichte Übersicht bei Wartung/Instandhaltung, Erweiterung und Reparatur einzuspielen, zumal in solchen Regelwerken u.U. auch Kosten eingespart werden - Hatte ich z.B. in einem Objekt mit eigener Haustechnik, die aufgrund eben selbiger auf gewisse Dinge verzichten, wie z.B. eine Leuchtenüberwachung der Sicherheitsbeleuchtung - Das wäre dort organisatorisch gedeckt ...
 
T.Paul schrieb:
....., die aufgrund eben selbiger auf gewisse Dinge verzichten, wie z.B. eine Leuchtenüberwachung der Sicherheitsbeleuchtung - Das wäre dort organisatorisch gedeckt ...
, was aber Arbeitsplätze sichert, da einer regelmäßig herumläuft und das kontrolliert.
Aber wenn erst mal sich die Anlagen selbst warten, die Kassen dich selber abkassieren, und der Warennachschub mit selbstfahrenden LKW erledigt wird, gibt es jede Menge Leute die zwar als Konsumenten aber nicht als Arbeitnehmer gefragt sind, wohin soll das führen?

Also doch das bedingungslose Grundeinkommen.

mfG
 
Werksvorschriften gibt es sicher die sind aber nur sofern bindend wenn sie im Auftrag beschrieben und vereinbart ist. da kann auch drin stehen "Bauteile vom Hersteller Müller dürfen nicht verwendet werden"

Wenn ich ein rotes Auto bestelle ist ein blaues Auto ein Mangel auch wenn die STVO, Norm, TüV, etc blaue Autos zulassen.
 
Octavian1977 schrieb:
....da kann auch drin stehen "Bauteile vom Hersteller Müller dürfen nicht verwendet werden"
Bei einer Ausschreibung seitens des ÖD wird das ohne genauen Sachgrund nicht in der Ausschreibung stehen. Du darfst keinen Hersteller per se ausschliessen, so wie es dir passt.

mfG
 
jo das war ja nur ein Beispiel, öffentlicher Dienst ist sowieso für die Füss.
 
In der Industrie ist es gang und gäbe, dass für bestimmte Materialien Fabrikat und Baureihe vorgeschrieben werden.
Beispiel: Reihenklemmen.
Der Betrieber möchte wegen der Ersatzteilhaltung nicht in jedem Anlagenteil andere Klemmen haben.
 
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