Pfusch am Bau :/

Diskutiere Pfusch am Bau :/ im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute! Ich komm mal gleich zum Thema: Neulich gabs beim Betätigen des Lichtschalters Knistern & Funkenschlag aus demselben. Das...
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Ich halte eine 5G6,0-Leitung zwischen HAK und Zählerschrank einfach für zu dünn, aber wird aus Kostengründen (um was denn sonst) in den Neubauen fast immer eingebaut und mit 50A abgesichert. Der Einbau erfolgte mit Sicherheit nicht durch Laien.

Anlage die nicht den anerkanten regeln der Technik entsprechen sind stillzulegen!!
 
Ich kann die Leitung auch Elfriede nennen, wenn du möchtest. NYM und NYY wird mit einem x in der mitte gekennnzeichnet, nicht anders.

Und 5x6 habe ich noch nirgends in einer Neuinstallation als Verteilerzuleitung zu gesicht bekommen, in unserer Gegend wird da 16mm² verlegt.
 
Ich auch nicht. allein Schon weil die TAB 16mm² fordert.
selbst in älteren Häusern kenne ich solch dünne Strippen nur wirklich in sehr alten Installationen
 
Hallo vielleicht eine doofe Frage,funktioniert die Steckdose überhaupt bei ausgeschalteten Licht
mfg Sepp
 
@ Octavian1977 nöö die TAB und die DIN 18015-1 fordert keinen Querschnitt sondern eine mögliche Absicherung mit mindestens 63A für die Hauptleitung! Je nach Verlegeart und Länge können da auch kleinere oder gößere Querschnitte erforderlich sein.
 
Pumukel schrieb:
@ Octavian1977 nöö die TAB und die DIN 18015-1 fordert keinen Querschnitt sondern eine mögliche Absicherung mit mindestens 63A für die Hauptleitung! Je nach Verlegeart und Länge können da auch kleinere oder gößere Querschnitte erforderlich sein.

"kleinere ....... Querschnitte erforderlich sein."

"Erforderlich" :?: wieso denn dat?

:roll:
.
 
Für die Leitung zwischen HAK und Zähler ist zusätzlich ein Mindestquerschnitt gefordert.
Das müsste genau genommen in der DIN 18015 stehen, deren Einhaltung in diesem Punkt die TAB fordert.

Die Mindestauslegung auf 63A gilt nach DIN 18015 für die Zuleitungen zu den Verteilern nach dem Zähler, hier ist wirklich kein Querschnitt gefordert.
 
In den "erläuterungen zur TAB" der ESWE steht folgendes:
"Als Mindestquerschnitt der ungemessenen Hauptleitung zwischen Hausanschlusskasten
und Zählerverteilung bzw. Hauptleitungsabzweig muss 16 mm² Cu verlegt werden. "
 
Die Leitung muss für 63 A ausgelegt sein . Das erfüllt unter bestimmten Bedingungen auch ein 10mm² CU. Damit ist die Forderung aber auch erfüllt!
Die Erläuterungen sind aber nicht bindend ! Die Tab ist eingehalten wenn die Leitung dauernd 63 A führen kann und der Spannungsfall kleiner 0,5 % bleibt.
Hier verhält es sich genau wie mit 1,5mm² und 2,5mm² für Steckdosenstromkreise. Die Leitung muss für 16 A ausgelegt sein und diese auch dauernd führen können und das bei Einhaltung des Spannungsfalls. Wie gesagt das 10mm² als Hauptleitung genau wie 1,5mm² für Schukosteckdosen auf Kante genäht sind besagt noch nicht das sie Unzulässig sind!
 
selbstverständlich ist die Erleuterung bindend, denn diese legt nur noch mal dar, was ohne hin schon in DIN und TAB gefordert ist.
Auslegung erfolgt nach der vom VNB vorgesehenen Sicherung aber mindestens in 16mm².

Erst nach dem Zähler gilt die Vorgabe mit den 63A was in seltenen Fällen ein 10mm² als ausreichend ergibt.
 
Schwachfug weder in der VDE noch in der Tab ist ein Querschnitt gefordert sondern nur der Bemessungsstrom von 63 A angegeben! Da ändert auch die Erläuterung nichts dran! Und wenn du es noch nicht wissen solltest die Hauptleitung ist die Verbindung vom HAK zum Zähler! Und nur weil dort ungezählter Strom fließt hat da der Netzbetreiber ein Mitspracherecht!
 
Von VDE hat keiner was gesagt, die kümmert sich um so was auch nicht.
Hierzu mußt Du schon die DIN 18015 lesen.
 
So dann mal für dich etwas zum Nachlesen https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... 5Tv0_mA6ap
Wenn in der TAB ein Mindestquerschnitt und ein Bemessungsstrom gefordert wäre würde das auch in der Tab so stehen . Da ist aber für die Hauptleitung nur ein Bemessungsstrom von 63 A gefordert und wie ich schon sagte erfüllt diese Bedingung auch ein 10mm² bei Berücksichtigung der Verlegung und der Länge! Es gibt aber auch Anlagen wo ein 16mm² diese Bedingungen nicht erfüllt!
 
Nur weil das ein regionales Standtwerk in seinen TAB fordert, gilt das ja nun noch lange nicht bundesweit.
 
elektroblitzer schrieb:
Anlage die nicht den anerkanten regeln der Technik entsprechen sind stillzulegen!!
Und wer prüft das und legt die Anlage still? Keiner!

mfG

PS:Man ist die Schrift wieder riesig hier. Bekommt man ja Augenkrebs.
 
Und wer prüft das und legt die Anlage still? Keiner!


Die Verpflichtung liegt beim Bereiber. Genauso wie ein Fahrer eines PKW dafür verantwortlich nicht bei rot über die Ampel zu fahren.
 
Ich kenne aber durchaus PKW-Fahrer die fahren bewusst bei rot über die Kreuzung! Wenn auch meist mit Sondersignal. :p
Fakt du als Fachkraft bist sogar verpflichtet eine Anlage die erhebliche Gefahren für Leib und Leben haben stillzulegen. (Gefahrenabwehr) Der Betreiber hat eine Anlage so zu betreiben , das keine Gefahren von der Anlage ausgehen. Das schließt die Prüfung und Wartung mit ein. Da aber die Anlage meist Eigentum eines anderen Ist und der Mieter diese nur nutzt ist er nicht der Betreiber!
 
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