Kabel im Zählerkasten

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walter12

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Hallo,

ich hab ein Platzproblem im Zählerkasten (6 EHZ Zähler, wovon 4 EHZs verbaut sind). Da ich gerne ein Unterzähler einbauen möchte (3 Einheiten), wollte ich mal Nachfragen, wie Ihr das so macht ?

Idee:
Ich lege einen EHZ Zähler Tod und schiebe die Kabel hinter die eHz Zähler blende. Dies dürfte nicht VDE komform sein oder ?
 
Ein Zwischenzähler (Unterzähler) hat an dem Platz eines eHZ nichts zu suchen. Dafür gibt es kleine REG-Zähler, die du ins Verteilerfeld setzen kannst.
Mach doch mal ein Foto von deinem Zählerschrank.
 
Hier kann die antwort nur lauten: Lass die Finger davon…

Lutz
 
elo22 schrieb:
Hier kann die antwort nur lauten: Lass die Finger davon…

Lutz

Darf ich fragen warum ?
Ich würde gerne es den Elektriker machen lassen, aber die Frage ist ja, ob dies überhaupt möglich ist ohne zuviel Umbau (kosten und Platz problem)
 
du schreibst von einem "Zählerkasten".

Was du willst bzw. brauchst ist eine Unterverteilung :!:
 
Hier kann nur eine Fachkraft feststellen, wie der Zählerschrank intern verdrahtet ist und die erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen festlegen.
 
Ich lege einen EHZ Zähler Tod und schiebe die Kabel hinter die eHz Zähler blende. Dies dürfte nicht VDE komform sein oder ?

Da entspricht keiner TAB oder VDE Anwendungsregel was du da veranstalten wirst.

Zusätzlich sehe ich den Wärmehaushalt bei Nennlast gestört.

Beauftrage einen konzssionierten Betrieb die Aufgabe zu erledigen.
 
der Einbau von Zwischenzählern in gleichen Anlagen wo sich auch VNB-Zähler befinden ist im jedem TAB verboten.
Auch werden Zwischenzähleranlagen zu Abrechnungszwecken nicht vom jeden Netzbetreiber toleriert, ein Weiterverkauf von Strom an dritte ohnehin nicht.
Ausnahme ist in einem Mehrfamilienhaus der Stromverbrauch der Heizungsanlage zu Kontrollzwecke für die Jahresabrechnung und der Umlage.
 
Strippe-HH schrieb:
der Einbau von Zwischenzählern in gleichen Anlagen wo sich auch VNB-Zähler befinden ist im jedem TAB verboten.
Beispiel?

Weshalb sollte es nicht zulässig sein, ein 3-Pkt-Zählerfeld ohne Stromschienen in einen Schrank zu bauen für einen Zwischenzähler.
 
Auch werden Zwischenzähleranlagen zu Abrechnungszwecken nicht vom jeden Netzbetreiber toleriert, ein Weiterverkauf von Strom an dritte ohnehin nicht.
Ausnahme ist in einem Mehrfamilienhaus der Stromverbrauch der Heizungsanlage zu Kontrollzwecke für die Jahresabrechnung und der Umlage.

1. Ist das Bundesweit gültiges Recht und hat mit den Netzbetreiber nichts zu tun.
2. Es muss unterschieden werden ob Strom(Arbeit) verkauft wird, dann wird eine Konzession benötigt als Stromverkäufer.
3. Zähler zur Leistungserfassung und Abrechnung müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Denn es handelt sich um Netz für Direktbezug nach §3 Nr. 12 mit Kundenanlagen.
4. Kontrollzwecke sieht das Gesetz nicht vor.
5. Wer verkauft unterliegt auch der Versteuerung. Wer steuern nicht zahlt macht sich strafbar.
 
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