Beachtung bei Anschliessen des Potentials an Gasleitung

Diskutiere Beachtung bei Anschliessen des Potentials an Gasleitung im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo werte Mitglieder, ich möchte die gasleitung im Haus an die Haupterdungsschiene mit 10mm flexibel anklemmen. Muss ich dabei etwas...
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Jacki

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Hallo werte Mitglieder,

ich möchte die gasleitung im Haus an die Haupterdungsschiene mit 10mm flexibel anklemmen.
Muss ich dabei etwas beachten, z.b. erst an hes und dann anklemmen an der gasleitung? Oder ist das egal.
Heizung ausmachen bzw Gashahn abstellen??

MfG
 
Flexibel ist nicht gut denn da benötigst du mindestens Adernendhülsen und eine Banderdungsschelle . dabei darauf achten , das du nur die Gasleitung und alle anderen metallische Leitungen in den Schutzpotentialausgleich einbeziehst. Das Isolierstück in der Gasleitung darf nicht überbrückt werden!
 
Ich sehe das Problem nicht. Aderendhüsen und flexibler PA-Anschluß ist zugelassen und eine Banderdungschelle brauchst du auf jeden Fall, wenn da keine Befestigungsmöglichkeit für den PA vorgesehen ist.

mfG
 
Ein massiver Leiter ist aber besser und haltbarer.
1x10mm² verkaufen auch bereits schon gutsortierte Baumärkte.
 
@Pumukel - Wie meinst du das? "dabei darauf achten , das du nur die Gasleitung und alle anderen metallische Leitungen in den Schutzpotentialausgleich einbeziehst."
Gasleitung soll nach meinem Stand einzeln geerdet werden.

Aber grundsätzlich ist ein NYM 1x10mm flexibel ( mit Aderendhülse ) für den Anschluss okay ???

MfG
 
Hallo,
alle leitfähigen Leitungen müssen einzeln in den PA einbezogen werden. NYM 1x10mm flexibel kenne ich nicht. Grundsätzlich ist flexibel zulässig, wenn Aderendhülsen verwendet werden.
 
10mm² erscheint mir zu gering, Ich persönlich nehme mindestens 16mm² Ein- bzw. Mehrdrähtig aber nicht flexibel (fein oder feinstdrähtig).
Dies ist auch für Überspannungsschutz und Blitzschutzpotentialausgleich geeignet, auch wenn das nicht zwingend gefordert ist.

nach dem Mindestquerschnitt für den Hautpotentialausgleich schau ich noch mal in der Norm nach aber ich meine hier werden auch 16mm² gefordert.

Abschalten muß man den Strom nicht um den PA zu installieren solange man nicht in der Nähe Spannungsführender Teile arbeiten muß. (z.B. für den Anschluß an der PEN Trennstelle)
 
elo22 schrieb:
Quelle? Ich kenne nur ungeschnitten.
Ich meinte damit, dass jede Leitung an die HES anzuschließen ist und nicht evtl. von der Gas- zur Wasserleitung und dann zur Antenne usw.
Dann kommt nach Änderungen an der Heizung sowas dabei raus:

https://s10.postimg.org/ecaw7o6kl/Bremen_01a.jpg

An dem Rest Heizungsrohr ist die Dachantenne "geerdet".
 
werner_1 schrieb:
Ich meinte damit, dass jede Leitung an die HES anzuschließen ist .......
Meines Wissens aber nur noch die Gasleitung und der Rest, wenn eine metallende Verbindung den Raum verlässt. Heutzutage wird aber alles aus Kostengründen in Plastik ausgeführt, mit Glück noch in Mehrschichtverbundrohr und generell gepresst. An den Stellen ist eh keine elektrische Verbindung mehr vorhanden.

mfG
 
Man darf durchaus den PA von Bauteil zu Bauteil brücken, was nicht zulässig ist, die Bauteile als PA Leitung zu nehmen.
Also z.B. im Keller die Wasserleitung an den PA und im OG dann von der Wasserleitung an die Etagenheizung, wäre unzulässig.

Der Querschnitt stimmt, selbst bei einem Blitzschutzpotentialausgleich ist nur 6mm² Cu gefordert, 16mm² nur für die Verbindungen zwischen verschiedenen PA Schienen.

Ohne Äußeren Blitzschutz darf 4mm² bei geschützter Verlegung (z.B. unter Putz) und 6mm² bei ungeschützter Verlegung verwendet werden
 
Das bedeutet also, das es reichen würde von der HES zur gasleitung ein 6mm erdungskabel zu legen und nicht 10mm h07v-k (mit aderendhülse) ???

MfG
 
Octavian1977 schrieb:
...
Ohne Äußeren Blitzschutz darf 4mm² bei geschützter Verlegung (z.B. unter Putz) und 6mm² bei ungeschützter Verlegung verwendet werden
:arrow: zusätzlicher (Schutz)Potentialausgleich:
waren die Werte nicht 2,5 mm² und 4 mm² :?:
 
Der Schutzpotentialausgleich an der HES nach 0100-540 erfordert 6mm²:
VDE 0100-540 544.1: " Der Schutzpotentialausgleichsleiter für die Verbindung zur Haupterdungsschiene muss einen Mindestquerschnitt haben von nicht weniger als:
-6mm² Kupfer oder
-16mm² Aluminium oder
-50mm² Stahl
"


Nur ein zusätzlicher oder Funktionspotentialausgleich langt mit 2,5 bzw. 4mm²
 
Octavian1977 schrieb:
Nur ein zusätzlicher oder Funktionspotentialausgleich langt mit 2,5 bzw. 4mm²
Nach dem Tippfehler beim Querschnitt für zusätzliche Schutzpotenzialausgleichsleiter mit (min.) 6 statt nur 4 mm² Cu eine prophylaktische Nachfrage eines RFT ohne VNB-Konzession: Wo kann man denn die 2,5 bzw. 4 mm² Cu für Funktions-PA nachlesen? :wink:
 
Hochschieb!

Nach 10 Tagen kommt wohl kein Quellennachweis mehr, oder?
 
Dipol schrieb:
Octavian1977 schrieb:
Nur ein zusätzlicher oder Funktionspotentialausgleich langt mit 2,5 bzw. 4mm²
Nach dem Tippfehler beim Querschnitt für zusätzliche Schutzpotenzialausgleichsleiter mit (min.) 6 statt nur 4 mm² Cu eine prophylaktische Nachfrage eines RFT ohne VNB-Konzession: Wo kann man denn die 2,5 bzw. 4 mm² Cu für Funktions-PA nachlesen? :wink:

Normativ wuesste ich es nicht. In der Sekundaerliteratur, z.B. VDE Schriftenreihe, Bd 126. (iirc S.183ff) wird aber darauf verwiesen, das die Mindestquerschnitte fuer einen Funktionspotentialausgleichsleiter sinnvollerweise genauso behandelt werden sollten, wie die eines zusaetzlichen Schutzpotentialausgleichleiters.
Ich wuesste auch keinen praktikablen Grund, warum das anders sein sollte, die mechanischen Belastungen der Leiter duerften sich nicht wesentlich unterscheiden.
 
Thema: Beachtung bei Anschliessen des Potentials an Gasleitung
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