Ist der Unterverteiler so vorschriftsmäßig?

Diskutiere Ist der Unterverteiler so vorschriftsmäßig? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Das Haus wurde in den 30er Jahren gebaut, Anbau 2008 - 2010 in diesem Zug wurde die Elektrik erneuert. Der Neutralleiter oben links ist...
Speaky schrieb:
Seine Aussage war auch, daß die Tür zu dem Raum in dem der Zählerkasten ist immer offen sein muss (daher lässt meine Schwiegermutter die Tür immer verkeilt offen stehen).
Damit hat er gemeint, dass sie nicht abgeschlossen werden darf.
 
Dem Elektriker der das 2010 mit 4x10 Quadrat also mit PEN errichtet hat, kann man keinen großen Vorwurf machen. Damals war es üblich, Unterverteilungen mit 4x10 anzufahren.

Die Diskussion über den Spannungsabfall auf dem PEN und dessen Schädlichkeit für Informationssysteme begann bei den Praktikern erst ganz langsam.

Kann mich erinnern, dass ich mich mit einem befreundeten Elektromeister (Meisterprüfung ca. 1999) über die Installation seines eigenen Einfamilienhauses unterhalten habe. Er meinte, da er einiges an 4x10 rumliegen habe, seine Unterverteilungen mit diesem anfahren werde. Die EMV Problematik war ihm nicht bewusst. Ich habe ihm dann vorgeschlagen, PE und N vorher zu trennen, damit sich der Spannungsfall nicht auf den PE auswirkt.

Als dann der Zählermonteur von eon-Bayern kam und sah, dass vom unteren Anschlussraum ein blaues und ein grüngelbes 10 Quadrat in den oberen Anschlussraum gehen, hat er gemeint, das wäre Unfug, der blaue muss weg. Die Auftrennung in N und PE soll erst im oberen Anschlussraum erfolgen.
 
mal von der EMV Problematik abgesehen, sollte auch schon 2010 einem Fachmann bekannt gewesen sein, daß ein PEN auch ein Risiko der Sicherheit bei Unterbrechung ist. Allein aus dieser Erkenntnis heraus sollte man zu der Zeit auch schon keinen PEN mehr verlegen.

Das die VNB noch PENnen ist wohl dem geschuldet, daß es sich dabei um gewinnorientierte Aktionunternehmen handelt, die jeden cent für die Gewinnausschüttung sparen.
 
Eingebaut haben dürfte es ein Handwerksbetrieb aus der Nachbarschaft, ob er die Fertigstellungsanzeige wahrheitsgemäß bestätigt hat dürfte unwahrscheinlich sein.

Der Elektriker war zu diesem Zeitpunkt schon über 60. Das OG wurde damals auf eine eventuelle Vermietung ausgelegt, deswegen eine neue Leitung für den Herd, an der bis heute noch nie etwas angeschlossen wurde.

Ich werde morgen einmal messen welchen Leitungsquerschnitt die 2-adrigen Leitungen haben. Und ob die anderen Etagen in einem anderen Zustand sind (da wurde teilweise renoviert und angebaut). Fotos vom HAK kommt auch.

Die größte Herausforderung wird es sein meine Schwiegermutter davon zu überzeugen das eine Modernisierung aus Sicherheitsgründen sehr angebracht ist.

Meine Schwiegermutter erzählt immer wieder von ihrem Stromunfall in den 80er Jahren mit der Gartenpumpe, den sie knapp überlebt hat. Aber auf die Idee das man aus diesem Unfall Konsequenzen ziehen sollte ist niemand gekommen. Es wurde weder im Haus ein FI installiert, noch wurde wenigstens die Steckdose zum Gartenhaus (an der bis heute eine Pumpe angeschlossen ist) mit einem FI ausgerüstet. Letztes Jahr habe ich dann beim Aufbau eines Pools bemerkt das es keine Sicherheitsvorkehrungen gibt und habe es für das Gartenhaus nachrüsten lassen.
 
Speaky schrieb:
Ich werde morgen einmal messen welchen Leitungsquerschnitt die 2-adrigen Leitungen haben.

Und deine erste Sorge war die Normgerechtheit des "neuen" Unterverteilers??

Leute gibt's....
 
Der Idealfall wäre, wenn man sich entschließen könnte, die alten zweiadrigen Leitungen stillzulegen und alles neu zu machen. Vor allem im Außenbereich und in Bädern. Und alles flächendeckend über mehrere RCDs 30mA laufen zu lassen.
 
Der Schutzpegel älterer Anlagen muss der neuer Anlagen entsprechen.
Auch der Herdanschluss hätte nicht mit drei Aussenleitern erfolgen müssen, wenn er unter 4,6 kVA liegt.
Wenn die Abschaltbedingungen nach Beiblatt 5 der VDE 0100 i.V.m. VDE 0100-520 liegen kann die Anlage weiterbetrieben werden.

Die losen Adern gehören auf Reihenklemmen oder Klemmen die Reihenklemmen ähnlich sind und berührshutz besitzen.

Siehst Du das genaus ego1?
 
In Schleswig-Holstein gibt es in vielen Gebäuden die vor 1973 erstellt wurden noch gePENte Elektroanlagen in den Wohnungen.
Wenn ich dort Steigleitungen und neue UV-s in Mehrfamilienhäusern verlegen soll, was ich ja in Norderstedt und Elmshorn vor ca. 20-25 Jahren gemacht hatte, da wurden die 2-Poligen Abgangsleitungen zu den Räumen ohne weiteres wieder angeschlossen und laut den Netzbetreibern musste zwischen N und PE in der UV eine Brücke gelegt werden.
Zuleitung vom Zähler 5x10mm² als TN-C-S ausgelegt.

Es ist ja so, solange ich als Installateur in den Anlagen der Wohnungen keinerlei Veränderungen vornehme und nur die abgehende Leitung an der neuen UV anschließe, ist das Legitim.
Einen Umrüstzwang gibt es da jedenfalls nicht.
 
Es ist ja so, solange ich als Installateur in den Anlagen der Wohnungen keinerlei Veränderungen vornehme und nur die abgehende Leitung an der neuen UV anschließe, ist das Legitim.
Einen Umrüstzwang gibt es da jedenfalls nicht.

Umrüstzwang was ist das? So etwas gibt es nicht.

Anpassen muss man immer dann, wenn auch ohne Änderung der Nutzung, Abschaltbedingungen nicht mehr eingehalten werden oder die Schutzmassnahmen nicht erreicht werden.
Dies stellt sich eigentlich bei der Wiederkehrenden Prüfung heraus.
Im Falle eines Mieterwechsel obliegt es dem Vermieter die Mietsache Ordnungesmäss zu übergeben. Also müsste eigentlich auch die Elektrik geprüft werden.
 
@Strippe HH:

Es war bei uns in Oberbayern früher auch so üblich, wenn ein vorgelagerter Teil schon in TN-S ausgeführt war, dass man, um alte zweiadrige Teile weiterversorgen zu können, den PE und N wieder zusammengeführt hat und mit dem alten grauen PEN weitergegangen ist.

War dann sozusagen ein TN-C-S-C System.

In den ersten Jahren der Einführung von getrennten Leitern für PE und N (damals noch SL und Mp genannt) in der festen Installation, herrschte bei vielen Installateuren noch Unkenntnis über Sinn und Zweck dieser Trennung. Das waren dann einfach zwei Nulleiter, die man teilweise irrwitzig anklemmte.

So kam es zu solchen Kuriositäten, dass eine kleine Firma, die Pumpen für die Landwirtschaft herstellte, beispielsweise den PE an das Motorgehäuse klemmte und den N an das Metallgehäuse des Stern-Dreieck-Schalters.

Später, bei Einführung der RCDs hatte man dann seinen Spass bei der Fehlersuche.
 
Das war auch damals schon unzulässig.
ich hatte hier in Frankfurt allerdings auch solche Anlagen in denen man in den Lampen den PE und den N wieder gebrückt hat. Baujahr ca. 1980 mit Farben blau und Grüngelb.
 
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