Fragen Bewerbungsgespräch VEFK

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misfit

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Guten Morgen Zusammen,

mal eine etwas andere Frage:

Wir haben demnächst Bewerbungsgespräche mit einigen Kandidaten, die sich für die Stelle als VEFK (verantwortliche Elektrofachkraft) beworben haben. Nun soll ich, neben der Personalabteilung, an den Gesprächen teilnehmen um fachliche Fragen zu stellen. Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten sollen diese wenn möglich in der Schwierigkeit ansteigend sein um zu schauen bis zu welchem Punkt das Fachwissen reicht.

Um das ganze ein wenig einzugrenzen. Der neue Mitarbeiter soll Vorgesetzter der Elektrowerkstatt und schwerpunktmäßig für die Wartung und Instandhaltung ortfester und ortsveränderlicher Geräte verantwortlich sein.

Ich tue mich ein wenig schwer damit Fragen zu definieren und dachte vl. hat der ein oder andere von euch ein paar gute Ideen.

Vorab vielen dank.
 
Für die VEFK ist es vor allem wichtig, daß das Wissen über VDE Normen auf einem aktuellen Stand ist.

Hierzu gehört z.B. die Einführung von Brandschutzschlatern in bestimmten Bereichen, Wissen um die Problematik von Oberwellenströmen, Forderung zu Überspannungsschutz, und die frühst mögliche Aufteilung des PEN zur Vermeidung von vagabundierenden Strömen.

Es ist meines Erachtens wesentlich wichtiger zu wissen was man nicht weiß und zu wissen wo man diese Lücken nachschlagen kann.

Den notwendigen Querschnitt von Leitungen sollte er ermitteln können, mit zur Hilfenahme aktueller Tabellenbücher/Normenwerken.
Die VDE 0105 ist für das Thema Wartung natürlich extrem wichtig.
Was wäre zu messen? Was wäre sinnvoll zu messen? Was kann man mit heutigen Meßmethoden (z.B. Wärmebildkamera) ermitteln und vor allem was nicht.

Netzformen und deren Schutzmaßnahen sollten hinreichend bekannt sein.

Wenn er das alles erfüllt, ist es für diese Position auch sehr wichtig sein Fachwissen gegenüber den Kollegen und auch gegenüber vermeindlichen Vorgesetzen durch zu setzen. Die VEFK ist direkt von der Geschäftsführung (oder einer übergeordneten VEFK) bestellt und frei von Weisungen im Bezug auf die elektrische Sicherheit.
 
Nicht nur in den Normen des VDE auch in der TRBS und den Betriebssicherheitsverordnungen muss er sattelfest sein. Als Mindestqualifikation hat er mindestens einen Meistertitel oder den Ing.
Neben der fachlichen Qualifikation zählt auch die Führungspersönlichkeit und eine Menge Durchsetzungsvermögen.
Die nötige Berufserfahrung zählt da auch ein Wörtchen mit. Nicht umsonst wird die VEFK als Silberrücken der Elektriker bezeichnet.
 
Pumukel schrieb:
Nicht nur in den Normen des VDE auch in der TRBS und den Betriebssicherheitsverordnungen muss er sattelfest sein. Als Mindestqualifikation hat er mindestens einen Meistertitel oder den Ing.
Neben der fachlichen Qualifikation zählt auch die Führungspersönlichkeit und eine Menge Durchsetzungsvermögen.
Die nötige Berufserfahrung zählt da auch ein Wörtchen mit. Nicht umsonst wird die VEFK als Silberrücken der Elektriker bezeichnet.

Laut Stellenbeschreibung ist das eher ein "Leitender Servicetechniker" der dort gesucht und wahrscheinlich entsprechend knapp dotiert ist. Je höher man die Anforderungen an das Personal stellt, desto mehr Bares wollen die auch sehen.

Ich würde mich da eher informieren, in welcher Gehaltsklasse die Perso, diese Person angesiedelt sieht und darauf hin das Neviau der Fragen ausrichten.

Und deine VEFK-Silberrücken scheitern doch schon im Auswahlverfahlen am latenten Altersrassismus. Die sind den Betrieben einfach zu teuer und mit +45 zu alt. Die kommen erst gar nicht bis zum Vorstellungsgespräch.

mfG
 
Kannst du uns mal verraten wo du Deine geistigen Ergüsse her nimmst ? Ich sehe weit und breit keine Stellenanzeige und auch keine Stellenbeschreibung ! Nur das da eine Stelle als VEFK ist und da Bewerber zum Vorstellungsgespräch kommen.
 
Aus eigener Erfahrung wie du weiß! Und das ganze drei dicke Leitzordner voll und da sind nur die Anschreiben und überwiegend nichtssagende Absagen gesammelt.
Das Märchen vom Fachkräftemangel wurde schon vor 10 Jahren an jeder Ecke erzählt und habe auch mal gedacht, jeder der Arbeit will, bekommt auch welche. Und ich war damals durchaus hoch qualifiziert, aber die Firmen sieben nun mal nach dem Alter und damals 2008 mit 50zig schon raus.

Und lese dir doch mal die Stellenbeschreibung genau durch: Leiter der E-Werkstatt überwiegend für die Wartung und Instandsetzung von mobilen und immoblen Geräten. -> Servicetechniker mit Führungsverantwortung; veranschlagtes Gehaltsniveau 30-33k€/a ± 5k€ je nach Region.

Die Perso wird schon darauf achten, dass der keine 60k€/a kostet und garantiert U45 ist.
Der TE kann ja hier berichten, wenn die jemanden geladen haben, der wirklich nur noch 15 oder weniger Jahre bis zur Rente hat.

mfG
 
Ich lese da nur VEFK und Leiter der E-Werkstatt und das da ortsfeste und ortsveränderliche Geräte geprüft , Instandgesetzt,und gewartet werden sollen. Nicht mehr und nicht weniger! Nur ein Beispiel ein Verwaltungsgebäude mit 2000 Büros, da hast du das volle Jahr zu tun um alle Geräte zu Prüfen und alle Verteiler! Die nötigen Kleinreparaturen lass ich mal außen Vor! Wenn du dann noch den Küchenbereich dazu nimmst bedeutet das flinke Füße . Sonst schwingt der Boulettenschmied die Keule !
 
Ein Verwaltungsgebäude mit E-Werkstatt?
Da gibt es höchstens einen Raum für den Hausmeister des FM-Dienstleisters.

Als Qualifikation sollte man den staatlich geprüften Elektrotechniker nicht vergessen, einen Ingenieur kann man nur in bestimmten Fällen dafür gebrauchen, wenn dieser entsprechende Berufserfahrungen nach seinem Studium mit bringt.
 
Als Qualifikation sollte man den staatlich geprüften Elektrotechniker nicht vergessen, einen Ingenieur kann man nur in bestimmten Fällen dafür gebrauchen, wenn dieser entsprechende Berufserfahrungen nach seinem Studium mit bringt.

Als Anmerkung der Meister ist einem Ingenieur entsprechender Fachrichtung gleichgestellt.
Eine solche Aussange stellt eine Diskriminierung dar.
Inwieweit jemand auf die Anforderungen passt muss erst durch eine Kompentenzanalyse festgestellt werden.
 
Guten Morgen Zusammen,

zunächst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Was die fachliche Qualifikation angeht habe ich mich natürlich im Vorfeld informiert. Diese ist nach DIN VDE 0100-10

:arrow: Ausbildung zum staatl. geprüfter Techniker/ zur staatl. geprüften Technikerin

:arrow: Ausbildung zum Industriemeister / zur Industriemeisterin

:arrow: Ausbildung zum Handwerksmeister / zur Handwerksmeisterin

:arrow: Ausbildung zum Diplomingenieur / zur Diplomingenieurin, Bachelor oder Master


Aber wir schweifen vom Thema ab. Interessant wären für mich konkrete Fragen womit man feststellen kann, ob der Bewerber fachlich geeignet ist.

@Octavian1977: Auch wenn wir hier keinelei Räumlichkeiten haben welche den Einsatz von Brandschutzschaltern vorschreiben könnte ich mir eine Frage dahingehend vorstellen. Einfach um zu testen in wie weit der Kandidat sich auf dem Laufenden hält.

Ansonsten dachte ich vl. daran eine Frage in die Richtung "Bestandsschutz" (Nachrüstpflicht) zu formulieren. Wie geht jemand damit um wenn eine Steckdose nachinstalliert werden muss (kein RCD, Verteilung ausgereitzt, Automaten ohne Berührungsschutz,...)
 
:evil:

Wenn du selbst Wörter wie "Bestandschutz" und "Nachrüstpflicht" in den Mund nimmst,
dann schließe ich daraus, dass du selbst nicht geeignet (qualifiziert) bist ein derartiges Gespräch zu führen
oder als Zuhörer eine Beurteilung abgeben zu können.

Erklärung: du zeigst mit der Nennung obiger Ausdrücke deine Unwissenheit auf diesem Gebiet.

Vielleicht ist ja heutzutage Unwissenheit ein Qualifikationsmerkmal?

Schade, dass man nicht weiß, was das für ein "merkwürdiger" Betrieb ist.

Hoffentlich haben "die" keine Ausbildungsberechtigung! :twisted:
.
 
Oweia, das ist ja echt schwierig hier im Forum.

Kannst du bitte erläutern was an meiner Aussage so falsch ist und warum ich deiner Meinung nach nicht qualifiziert bin ? Das Wort Bestandsschutz habe ich mit Absicht in Anführungszeichen geschrieben, da es in der Praxis gängig ist obwohl es in der Elektrotechnik nicht exisitert und aus dem Baurecht kommt. Ich habe schon etliche Schulungen und Fachforen (u.a mit DEM Brandschutzsachverständigen Dr. Manfred Lippe) besucht welche sogar das Wort Bestandschutz im Thema hatten. Zum Thema Nachrüstpflicht (oder auch Umrüstpflicht) gibt es wohl keine Diskussion. Würde mich aber interessieren warum es dich stört.
 
Genau so, hatte ich dich auch verstanden. Man kann die Bewerber ja mal testen, was sie dazu zu sagen haben. :wink:

PS: patois regt sich hier immer sehr leicht auf. :(
 
misfit schrieb:
Interessant wären für mich konkrete Fragen womit man feststellen kann, ob der Bewerber fachlich geeignet ist.

Wenn du die fachliche Eignung mit einschaetzen sollst, ist es erforderlich, das deine eigene fachliche Qualifikation die des Bewerbers mindestens erreicht oder besser noch deutlich uebersteigt. Ansonsten wird der Versuch einer fachlichen Einschätzung im Lächerlichen enden...

Das Aufgabengebiet der VEFK ist nicht irgendwas über "Steckdosen nachruesten" zu erzaehlen, oder über "Brandschutzschalter" zu fabulieren...hier geht es um organisatorische Aufgabenstellung, Aufbau entsprechender Strukturen innerhalb des Betriebes, Delegierung von Aufgaben und Verantwortungen, Ausführung innerbetrieblicher Massnahmen, Erstellung betriebsbezogener GeBe, Prüfungen intern/extern abwickeln, Überwachungspflichtige Anlagen und einrichtungen usw...
 
karo28 schrieb:
Wenn du die fachliche Eignung mit einschaetzen sollst, ist es erforderlich, das deine eigene fachliche Qualifikation die des Bewerbers mindestens erreicht oder besser noch deutlich uebersteigt. Ansonsten wird der Versuch einer fachlichen Einschätzung im Lächerlichen enden...

Genau das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt!

Das setzt voraus, dass deine eigene Position fachlich über der, der einzustellenden Fachkraft angesiedelt ist.

Solltest du dies allerdings verneinen, dann kannst du getrost die Aufgabe an die Administration zurück geben.

Derjenige in der Firma, der entschieden hat eine solche Fachkraft einzustellen, sollte auch ganz genau die Anforderungen kennen.
 
@karo28: Danke für deine Antwort. Hast natürlich mit allem recht. Habe vergessen zu erwähnen, dass wir mehrere Personen sind die am Vorstellungsgespräch teilnehmen. Unter anderem unser derzeitiger Werkstattmeister,welcher aber nicht die VEFK auf dem Papier darstellt weswegen die Stelle besetzt werden soll. Er wird Fragen in diese Richtung ohnehin stellen.

Ich werde mir nochmal Gedanken machen aber finde schon, dass solche aus dem Alltag gegriffenen Fragen eine Daseinsberechtigung haben, da er auch wie ich aus der Erfahrung weiss täglich genau solche Fragestellungen von den ausführenden Elektrikern beantworten muss und ich gerne testen würde wie er reagiert. Wenn er ins stottern kommt und nicht "sattelfest" ist wird u.U. seine Kompetenz und Authorität innerhalb der Elektrowerkstatt in Frage gestellt.
 
karo28 schrieb:
Genau das ist der Punkt wo der Hund das Wasser lässt!

Das setzt voraus, dass deine eigenet Position fachlich über der, der einzustellenden Fachkraft angesiedelt ist.

Auch wenn das wieder von der eigentlichen Frage abweicht finde ich die Fragestellung unter diesem Gesichtspunkt aber interessant. Rollen wir das Feld mal von hinten auf.

Wenn ich einen Betrieb habe der elektrische Anlagen betreibt bin ich lt. ArbSchG, gesetzt dem Falle ich bin fachlich selbst nicht geeignet, dazu verpflichtet die Wartung und Instandhaltung dieser Anlagen an eine Person zu deligieren die fachlich dazu in der Lage ist. Andernfalls redet man über ein Organisationsverschulden nach Paragraph 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Woher kann ich als Laie denn beurteilen ob die Person fachlich geeignet ist? Muss ich nicht aufgrund seiner Bewerbungsunterlagen und der daraus hervorgehenden Qualifikation (siehe mein letzter Beitrag) davon ausgehen können ? Oder muss ich erst jemanden einstellen der das beurteilen kann um dann wiederum diese Stelle auszuschreiben ?
 
misfit schrieb:
Woher kann ich als Laie denn beurteilen ob die Person fachlich geeignet ist?
Garnicht. Ein Laie hat bei solch einer Aufgabe nichts zu suchen.

Muss ich nicht aufgrund seiner Bewerbungsunterlagen und der daraus hervorgehenden Qualifikation (siehe mein letzter Beitrag) davon ausgehen können ? Oder muss ich erst jemanden einstellen der das beurteilen kann um dann wiederum diese Stelle auszuschreiben ?
Wenn es zur Ausübung des Jobs gesetzliche Vorgaben gibt,dann muss der Bewerber sie erfüllen und seine Qualifikation nachweisen.
Ansonsten können seine fachlichen Fähigkeiten nur nach Bewerbungsunterlagen beurteilt werden.
Du kannst ja nicht eine umfängliche Fachprüfung veranstalten.

Solche Dinge zu wissen, ist aber nicht deine Aufgabe,das obliegt der Firmenleitung.
 
Ich gebe dir noch etwas zu bedenken: Es könnte durchaus der Fall eintreten, dass der Bewerber DICH fachlich auseinander nimmt.
Dann stehst du ziemlich blamiert vor deiner Firmenleitung.

Ein Schuss ins Knie, sozusagen.
 
Wenn die Bewerbungsgespräche durch sind, kannst dich ja hier melden, wie es so gelaufen ist.
Mich würde auch mal interessieren, wieviele Bewerbungen es auf die Stelle so gab und aus welcher Altersgruppe die Bewerber so waren, die zum Bewerbungsgespräch geladen wurden.

mfG
 
Thema: Fragen Bewerbungsgespräch VEFK
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