Versicherungsschutz?

Diskutiere Versicherungsschutz? im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo wir haben vor ca. einem Jahr unsere Wochenendwohnung in Eigenregie renoviert, dazu auch die gesamte Elektroinstallation neugemacht. Der...
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floyd

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Hallo

wir haben vor ca. einem Jahr unsere Wochenendwohnung in Eigenregie renoviert, dazu auch die gesamte Elektroinstallation neugemacht. Der Verteilerkasten samt Zuleitung und DUrchlauferhitzer wurde von einem örtlichen Elektroinstallateur durchgeführt. Die Verdrahtung der Abgangsleitungen sowohl im Zähler aus auch in Dosen/Steckdosen etc wurde von mir durchgeführt. Ebenfalls habe ich die Leitungen selber verlegt.

Der Elektriker hat damals in den Sicherungskasten einen Vermerkt gemacht, das er keine Gewährleistung für die Anlage ab den Abgansleitungen geben kann.
Gut, mir ist das eigentlich "egal", es funktioniert alles, der FI löst aus wenn er auslösen soll. Jedoch besteht doch im Fall des Falles ein Problem mit dem Versicherungsschutzt oder?

Wenn ich jetzt von einem E-Meister die Bude abnehmen lasse, hab ich doch wieder versicherungsschutz oder?
 
-> Versicherungsschutz Elektro-Installation WE-Haus

Hallo floyd ,

so ein "E-Check" (R) beinhaltet ein Messprotokoll .
Dieses wird für die Versicherung im Normalfall ausreichend sein .

Hier bitte mit Versicherungsvertreter Rücksprache halten - und das bitte alles schriftlich (es wird
wohl die Haushaftpflicht betreffen) ;
falls diese Gesellschaft besondere Punkte mitaufgeführt haben möchte !

Gruß,
Gretel
 
Hallo Gretel

vielen Dank schonmal.
Weist du was so ein E-Check bei einem normalen E Betrieb aufm land ca. kostet?
 
->Kosten E-Check (R)

Hallo ,

Aufschluss über genaue Kosten (da ja auch die Haushaltsgeräte einer Prüfung nach VDE0701/0702 unterzogen werden sollten ) kann nur der örtliche Fachbetrieb geben !

Dort bei verschiedenen Fachfirmen anfragen !
Gleich die grobe Installation vorort (x-Steckdosen in den verschiedenen Räumlichkeiten und
Anzahl und Art der zu prüfenden Haushaltgeräte nennen !)

Tipp : Bei Kleingeräten wie Schutzklasse II und III (Handfön , Spielzeug , etc...) würde ich generell
zu keiner Prüfung ausser eigener Sichtprüfung (sollte eh schon vor Gebrauch immer gemacht werden ) anraten !

Gleich Anfangs betonen :
"Ich möchte für meine Versicherung ein schriftliches Prüfprotokoll !"
- dann trennt sich hierbei schon anfangs die "Spreu vom Weizen" !

Informationen dazu :
http://www.e-check-info.de/

Gruß,
Gretel
 
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