-> Potentialausgleich ...
Hallo school05,
erstmal Willkommen im Forum !
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Ein (örtlicher) Potentialausgleich besteht vom Prinzip her lediglich in einer niederohmigen Verbindung verschiedener leitfähiger Teile.
Also z.B. Wasserrohr, Heizungsrohr, Gasrohr, (durchgehendes) metallisches Geländer, metallische Verkleidungen, Ständerwerk einer Trockenbauwand, Badewanne etc.
Somit werden diese Teile auf das selbe Potential gebracht und damit verhindert, daß sie untereinander eine Spannung annehmen können.
Bei einem Hauptpotenialausgleich in solchen Installationen wird noch der örtliche PE mit dem PA verbunden.
Somit können die o.g. leitfähigen Teile auch kein wesentlich vom PE (und damit z.B. angeschlossenen Gerätegehäusen) abweichendes Potential annehmen.
Auch ein Erder verbessert die Wirksamkeit des PA, indem er den Wirkungsbereich erweitert. Die in den PA einbezogenen Teile können dann auch kein wesentlich vom (örtlichen!) Erdpotential verschiedenes Potential annehmen.
Der Sinn und Zweck eines PA besteht also darin, zu verhindern, daß sich (warum auch immer) zwischen verschiedenen berührbaren leitfähigen Teilen eine Spannung aufbauen kann.
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Je nachdem - was die Ausarbeitung erfordert :
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DIN VDE 0100 Teil 200 definiert:
"Elektrische Verbindung, die die Körper elektrischer Betriebsmittel und fremde leitfähige Teile auf gleiches oder annähernd gleiches Potential bringt".
Zur Prüfung
Die Prüfung des Potentialausgleichs erfolgt bei Erst- und Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0100 Teil 610. Sie umfasst folgende Prüfschritte:
1. Besichtigen
Vorhandensein und richtige Anordnung des zentralen Potentialausgleichs gemäß den Vorgaben von DIN VDE 0100 Teil 410 und der Anlagendokumentation.
Vorhandensein und richtige Anordnung des zusätzlichen Potentialausgleichs an den nach DIN VDE 0100 (Tafel ) festgelegten Orten.
Kontrolle des Einbeziehens aller fremden leitfähigen Teile des Gebäudes bzw. der jeweiligen Orte in den PA.
Ordnungsgemäße Auswahl (Prüfzeichen!) und bestimmungsgemäßer Einsatz der PAS sowie der Anschlussmittel.
Richtige Auswahl und Einsatz der PA-Leiterquerschnitte, ordnungsgemäßer Anschluss sowie richtige Kennzeichnung und Verlegung der PA-Leiter.
2. Erproben
Kontrolle des festen Sitzes der Leiter an den Anschlussstellen sowie der Anschlussmittel an den fremden leitfähigen Teilen durch eine Handprobe.
3. Messen
Nachweis der Wirksamkeit des Potentialausgleichs durch eine Messung des Widerstands zwischen
den fremden leitfähigen Teilen und der PAS sowie
den durch einen PA-Leiter verbundenen Teilen
mit einem dafür geeigneten Prüfgerät nach DIN VDE 0413. Sofern nicht durch die Länge des PA-Leiters ein höherer Widerstandswert bedingt ist, sollte der gemessene Wert nicht mehr als 0,1 Ohm betragen.
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Gruß,
Gretel