Fundamenterdung vergessen!

Diskutiere Fundamenterdung vergessen! im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, da ich zum ersten Mal hier bin, will ich euch gleich erstmal sagen, dass ich nicht viel Ahnung von dem habe was ich möglichst von euch...
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bertinho

Guest
Hallo,
da ich zum ersten Mal hier bin, will ich euch gleich erstmal sagen, dass ich nicht viel Ahnung von dem habe was ich möglichst von euch wissen möchte. Aber deshalb bin ich ja auch hier.

Ich lasse momentan über ein Bauunternehmen mein Haus bauen. Es handelt sich um ein Haus ohne Keller und nächste Woche kommt sehr wahrscheinich die Erdgeschossdecke.

Soweit, so gut!

Vor ein paar Tagen eröffnet mir allerdings mein Bauunternehmer, dass er die Fundamenterdung vergessen hat. Er müsse sich jetzt erstmal schlau machen was nun zu tun sei... :evil:

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mich paralell auch ein wenig schlau machen könnt. :idea:

Gibt es denn überhaupt Alternativen zur Fundamenterdung?

Worauf muss ich achten?

Vielen Dank schonmal im Voraus,
bertinho.
 
Es muss meiner meinung nach nun ein Stab- oder Kreuzerder gesetzt werden. Sprich, eine Lange Metallstange wird in den Boden geschlagen.
Unter Umständen kann es nötig sein, sehr lange Erder (mehrere Meter) oder mehrere davon zu setzen.

Was genau zu tun ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab, das sollte ein Elektriker übernehmen. Dieser führt dann am Ende auch die erforderlichen Messungen durch.
 
bertinho schrieb:
Vor ein paar Tagen eröffnet mir allerdings mein Bauunternehmer, dass er die Fundamenterdung vergessen hat. Er müsse sich jetzt erstmal schlau machen was nun zu tun sei... :evil:


Ich würde mal sagen, da es sich um einen Neubau handelt, Fundament neu machen.

Gibt es denn überhaupt Alternativen zur Fundamenterdung?

Es geht dabei weniger um die Erdung, als um den Potenzialausgleich im Schrittbereich der gesamten Bodenplatte. Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Einen einfachen Erder nachzurüsten, ist sicherlich kein Problem und bei bereits bestehenden Anlagen die Regel. Das Problem hier ist aber, dass bei einem Neubau mit Bodenplatte entsprechend den "Technischen Anschlussbedingungen der EVU (TAB)" und der Planungsnorm DIN 18015 Teil 1 ein solcher Fundamenterder zu errichten ist. Seine Ausführung hat gemäß DIN 18014 zu erfolgen. Ich würde mal sagen, der Bauunternehmer hat ein Problem und würde darauf bestehen, dass die Ausführung entsprechend der gültigen Vorschriften zu erfolgen hat, notfalls unter Einbeziehung eines entsprechenden Sachverständigen.

MfG
 
Oh, das wusste ich noch nicht...
Mag damit zusammenhängen, das ich gernerell nichts mit Neubauten zu tun habe ;)
 
Hemapri schrieb:
bertinho schrieb:
Vor ein paar Tagen eröffnet mir allerdings mein Bauunternehmer, dass er die Fundamenterdung vergessen hat. Er müsse sich jetzt erstmal schlau machen was nun zu tun sei... :evil:


Ich würde mal sagen, da es sich um einen Neubau handelt, Fundament neu machen.

Gibt es denn überhaupt Alternativen zur Fundamenterdung?

Es geht dabei weniger um die Erdung, als um den Potenzialausgleich im Schrittbereich der gesamten Bodenplatte. Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Einen einfachen Erder nachzurüsten, ist sicherlich kein Problem und bei bereits bestehenden Anlagen die Regel. Das Problem hier ist aber, dass bei einem Neubau mit Bodenplatte entsprechend den "Technischen Anschlussbedingungen der EVU (TAB)" und der Planungsnorm DIN 18015 Teil 1 ein solcher Fundamenterder zu errichten ist. Seine Ausführung hat gemäß DIN 18014 zu erfolgen. Ich würde mal sagen, der Bauunternehmer hat ein Problem und würde darauf bestehen, dass die Ausführung entsprechend der gültigen Vorschriften zu erfolgen hat, notfalls unter Einbeziehung eines entsprechenden Sachverständigen.

MfG
Hallo,
wie soll der Unternehmer denn das Fundament neu machen wenn die Bodenplatte und die Mauern schon drauf stehen?
 
Abrissfirma! Habt ihr eine gute in der Umgebung?
 
Gerold schrieb:
Hallo,
wie soll der Unternehmer denn das Fundament neu machen wenn die Bodenplatte und die Mauern schon drauf stehen?

Hatte ich nicht bereits bemerkt, dass der Bauunternehmer ein Problem hat? Normalerweise Mauern weg und Fundament neu.
Unter Umständen könnte der Metallkorb des Fundamentes einen Ringerder ersetzen, allerdings müßten dazu die Bewehrungseisen normenkonform verbunden sein und wenn schon der Fundamenterder vergessen wurde, dann ist das sicher auch nicht passiert.

MfG
 
Hallo alle zusammen!

Ich würde mal sagen, da es sich um einen Neubau handelt, Fundament neu machen.

Es geht dabei weniger um die Erdung, als um den Potenzialausgleich im Schrittbereich der gesamten Bodenplatte. Der Fundamenterder gilt als Bestandteil der elektrischen Anlage und erfüllt wesentliche Sicherheitsfunktionen. Einen einfachen Erder nachzurüsten, ist sicherlich kein Problem und bei bereits bestehenden Anlagen die Regel. Das Problem hier ist aber, dass bei einem Neubau mit Bodenplatte entsprechend den "Technischen Anschlussbedingungen der EVU (TAB)" und der Planungsnorm DIN 18015 Teil 1 ein solcher Fundamenterder zu errichten ist. Seine Ausführung hat gemäß DIN 18014 zu erfolgen. Ich würde mal sagen, der Bauunternehmer hat ein Problem und würde darauf bestehen, dass die Ausführung entsprechend der gültigen Vorschriften zu erfolgen hat, notfalls unter Einbeziehung eines entsprechenden Sachverständigen.

Abrissfirma! Habt ihr eine gute in der Umgebung?

Hatte ich nicht bereits bemerkt, dass der Bauunternehmer ein Problem hat? Normalerweise Mauern weg und Fundament neu.
Unter Umständen könnte der Metallkorb des Fundamentes einen Ringerder ersetzen, allerdings müßten dazu die Bewehrungseisen normenkonform verbunden sein und wenn schon der Fundamenterder vergessen wurde, dann ist das sicher auch nicht passiert.

Oh man, dass hört sich alles ziemlich niederschmetternd an. Ich danke euch trotzdem schonmal für die Infos.

Es muss meiner meinung nach nun ein Stab- oder Kreuzerder gesetzt werden. Sprich, eine Lange Metallstange wird in den Boden geschlagen.

Genau davon hat mein Bauunternehmer gestern Abend auch gesprochen. Er meinte diese Stange müsste dann bis zu 6 Meter tief in den Boden geschlagen werden. Er wollte sich aber nochmal mit einem Elektroinstallateur oder -ingeneur beratschlagen.

Mal abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, müsste ich denn bei der vorgeschlagenen Variante bzgl. der, ich sag mal, Funktionstauglichkeit Bauchschmerzen bekommen?

Gruß und danke,
bertinho.
 
bertinho schrieb:
Es muss meiner meinung nach nun ein Stab- oder Kreuzerder gesetzt werden. Sprich, eine Lange Metallstange wird in den Boden geschlagen.

Genau davon hat mein Bauunternehmer gestern Abend auch gesprochen. Er meinte diese Stange müsste dann bis zu 6 Meter tief in den Boden geschlagen werden. Er wollte sich aber nochmal mit einem Elektroinstallateur oder -ingeneur beratschlagen.

Damit wäre die Funktion eines Erders für die elektrische Anlage sichergestellt, nicht aber der Potenzialausgleich im Schrittbereich der Bodenplatte, wie er mittlerweile bei Neubauten gefordert ist. Ich würde unbedingt einen amtlichen Sachverständigen und einen Experten für Baurecht hinzuziehen.

MfG
 
Für den Potentialausgleich der Hausinstallation kann mit Staberdern prinzipiell derselbe Schutz erzielt werden. Die Fundamenterdung soll aber auch metallische Konstruktionselemente des Gebäudes (wie die Bewehrung des Fundaments) gegen elektrochemische Korrosion durch Schrittspannungen schützen - und das läßt sich nicht so einfach ersetzen...

Gruß Sevo
 
Es wurde bereits erwähnt, dass der Bauunternehmer ein Problem hat, was auch schnell dein Problem werden kann.

HAts du mit dem Bauunternehmer einen Vertrag wann das Haus fertig sein soll? Wenn nein, kann das auch dein Problem werden, da diesauberste Lösung ein Abriss ist, Abriss macht zwar dreck ich meine aber am besten.

Da der Bauunternehmer einen Fehler gemacht hat, haftet er dafür, also muss er alles abreißen und neubauen auf seine Kosten, sowürde ich das sehen,. ob ein eventuell einzuschaltender Sachverständiger das auch so sieht wäre zu klähren.

Aber auf jeden Fall mit dem EVU klären, nicht das dein Haus dunkel bleibt, wenn die sagen ohne Fundamenterder kein Anschluss, ist die Sache mit dem Abriss fast klar.
 
Chriss schrieb:
Aber auf jeden Fall mit dem EVU klären, nicht das dein Haus dunkel bleibt, wenn die sagen ohne Fundamenterder kein Anschluss, ist die Sache mit dem Abriss fast klar.

Dieser Hinweis ist auch ganz wichtig und möglichst schriftlich mit Alternativlösung geben lassen, denn das EVU kann wirklich den Hausanschluß verweigern, wenn es sich um einen Neubau mit Bodenplatte handelt und kein Fundamenterder vorhanden ist.

MfG
 
Hemapri schrieb:
Chriss schrieb:
Aber auf jeden Fall mit dem EVU klären, nicht das dein Haus dunkel bleibt, wenn die sagen ohne Fundamenterder kein Anschluss, ist die Sache mit dem Abriss fast klar.

Dieser Hinweis ist auch ganz wichtig

MfG

Natürlich, meinst du etwa ich schreibe unwichtiges?

:lol:
 
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