Änderung in der Hauselektrik - Wer darf?

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Doe_John

Doe_John

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Industrieelektroniker
Hallo alle zusammen,
ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft. Jetzt sollen Änderungen in der Beleuchtung der Tiefgarage vorgenommen werden. Wer darf diese denn ausführen?
 
....der Fachmann deines Vertrauens!! :D
Hallo Doe_John,
grundsätzlich kann es jeder. Es sollte jedoch für diese Arbeiten eine Fachfirma beauftragt werden. Wer führt denn sonst die Elektroinstallationen in dem Gebäude aus?
Gruß Kawa :)
 
Installationen werden normalerweise von Fachfirmen ausgeführt. Da aber der Sparwahnsinn ausgebrochen ist, kann es natürlich auch sein, das die anstehende Änderung von einem Eigentümer ausgeführt wird. Dieser ist zwar auch Elektriker, aber nicht immer so ganz nüchtern. Und hier bestehen meine Bedenken!
 
Hallo Doe_john, :)
in welcher Hinsicht bestehen bei dir Bedenken? Dass er besoffen von der Leiter fällt? ....oder sicherheitstechnisch? Solang er nur die Beleuchtung installiert, kann nicht allzuviel passieren, solang er einigermaßen verantwortungsvoll arbeitet. In Tiefgaragen werden in der Regel Kunststoffleuchten mit Wanne installiert. Die sind schutzisoliert und können auch bei einem Klemmfehler keine Spannung am Gehäuse führen. Sicherlich gibt es auch einige Richtlinien, die zu beachten sind.
guckst du:

http://www.licht.de/index.php?parkg_allgem_buero

Sobald er jedoch eine Steckdose installiert, sollte man diese von einem Fachmann prüfen lassen.

Gruß Kawa :D
 
Es soll eine vorhandene Beleuchtung geändert werden.
Momentan leuchten so ca. 15 von 30 Lampen dauerhaft, d.h. den ganzen Tag. Der Rest wird per Taster oder durch Öffnen des Tores (Nachts) dazu geschaltet werden. Die Beleuchtung soll dahin gehend geändert werden, das Tagsüber die Beleuchtung nur per Taster geschaltet werden kann und wenn es draußen dunkler wird, das die Beleuchtung dann angeht. Was man auch nicht vergessen darf, die Lampen, die jetzt an sind, werden bei Stromausfall noch von Notstrombatterien am leuchten gehalten. Dies ist eine Änderung, die nicht so ganz einfach ist. Jetzt war halt die Frage, wegen der Prüfung und Abnahme, ob das jeder (Elektriker) oder gar ein eingetragener Meister machen darf?
 
Die Haftung bei einem Unfall o.ä. liegt beim Betreiber der Tiefgarage, also der Eigentümergemeinschaft.
Kommt es beim Anschluß zu einem Defekt an der Notstromanlage, sollte man sich vorher darüber im Klaren sein, wer für die Kosten einer Reparatur aufkommt. Notstromanlagen sind nicht ganz billig!
Die Funktion der Notbeleuchtung kann man hinterher überprüfen, indem man nach erfolgter Installation die Beleuchtungssicherungen ausschaltet.
Auf alle Fälle hinterher von einem E-Installateur einen E-Check durchführen lassen!
Gruß Kawa
 
kawa schrieb:
Die Haftung bei einem Unfall o.ä. liegt beim Betreiber der Tiefgarage, also der Eigentümergemeinschaft.
Ist mir auch bekannt! Also hafte ich auch! Das war auch schon vorher klar, darum ja meine Bedenken.

kawa schrieb:
Auf alle Fälle hinterher von einem E-Installateur einen E-Check durchführen lassen!
Und was genau gehört dazu?
 
Hallo Doe_John,
was dazu gehört:
ein vernünftiges Prüfgerät und ein Fachmann, der es richtig bedienen kann. Der Fachmann weiß, welche Prüfungen durchzuführen sind. Je nach Netzform unterschiedlich: Schleifenwiderstand, Berührungsspannung, Isolationsmessung.....und Sichtprüfung!!
Anschließend gibt es auch ein Meßprotokoll, welches die Sicherheit der Elektroanlage bestätigt.
Für Infos guckst du:

http://www.e-check-info.de/meinesicherh ... inhalt=4#8

vielleicht hast du den E-Check Aufkleber schon bei einem Elektriker gesehen.
Einfach anrufen: da werden sie geholfen!
Gruß Kawa
 
Erstmal Danke für die Info´s. Werden wir mal abwarten, was die Gemeinschaft zu dieser Änderung beschließt.
 
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