Potenzialausgleich an der Dusche

Diskutiere Potenzialausgleich an der Dusche im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - :D Hi und einen Guten Tag. In meiner Wohnubg wurde die Dusche erneuert und dabei das Erdungskabel nicht wieder angeschlossen. Begründung: Dies...
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wauwi

Guest
:D Hi und einen Guten Tag.
In meiner Wohnubg wurde die Dusche erneuert und dabei das Erdungskabel nicht wieder angeschlossen. Begründung: Dies sei nach neuesten Richtlinien nicht mehr vorgeschrieben.
IST DAS RICHTIG ???? :?:
 
:p :p :p :p

Herzlichen Dank für die Antwort und bis denne mal wieder.
 
Hej wauwi, OEmaer

Ich sehe das etwas anders. Vor der Umstellung der VDE 0100-701 war es nicht zwingend erforderlich den Potentialausgleichsleiter vom Bad zum Hauptpotential zu führen, solange
...eine durchgehende leitende Verbindung von metallenen Wasserverbrauchsleitungen zum Hauptpotentialausgleich vorhanden ist...

Bei der neuen VDE 0100-701 ist diese direkte Verbindung (Potentialausgleichsleiter) entweder zur Hauptpotentialausgleichschiene oder zum Etagenverteiler aber gefordert. Ist dieser Potentialausgleichsleiter nicht vorhanden, bin ich der Meinung, daß die Dusche oder Badewanne auch wieder mit einbezogen werden muß, oder aber, nachträglich diese Verbindung entweder zur Hauptpotentialausgleichschiene oder zum Etagenverteiler hergestellt werden muß.

Ist sicherlich ein Sreitpunkt bzw. eine Auslegungssache, aber in solchen Fällen schließ ich die Dusche wieder mit an.

Grüße
Stefan
 
Wie begründet ihr denn das?
Potentialunterschiede dürfte man ja auschließen können, da metallische Rohrleitungen, sofern vorhanden, immer noch in den örtlichen PA müssen.
 
@OEmer

Es geht sich nicht um unterschiedliche Potentiale sondern darum, daß wenn man die Austauschdusche nicht wieder mit einbezieht, einen Potentialausgleich nach neuer VDE hat, welcher unter Umständen nicht korrekt ausgeführt ist. Wie schon geschrieben, in der neuen Version wird ein Potentialausgleichsleiter entweder zur Hauptpotentialausgleichschiene oder zum Etagenverteiler gefordert. In der alten Version aber nicht und ist meistens auch nicht gemacht worden. Somit hast du eine Veränderung vorgenommen, welche nicht VDE-konform ist. Da liegt das Problem.

Grüße
Stefan
 
Eure Antworten zeigen mir ein großes Problem: es ist Auslegungssache, ob der PA angeschlossen werden mußoder kann Also: wenn kabel schon vorhanden, dann anschließen. Ich denke, damit ist eigentlich der Handwerker auch ziemlich solo in seiner Entscheiddung und kann beide varianten gut begünden, falls er zur Rechenschaft gezogen werden sollte, oder?
:( :(
 
Grundsätzlich gilt, angeschlossen werden darf die Wanne oder Dusche immer. Es ist aber nicht mehr gefordert, wenn ein Potenzialausgleich gemäß der aktuellen DIN VDE 0100-701 vorhanden und ordnungsgemäß ausgeführt ist.

MfG
 
Pilz schrieb:
...in der neuen Version wird ein Potentialausgleichsleiter entweder zur Hauptpotentialausgleichschiene oder zum Etagenverteiler gefordert. In der alten Version aber nicht und ist meistens auch nicht gemacht worden. Somit hast du eine Veränderung vorgenommen, welche nicht VDE-konform ist. Da liegt das Problem.

Wie alt ist denn die alte Version? Ich arbeite überwiegend in Altbauten, und da ist der örtliche PA im Bad so gut wie immer mit dem Verteiler oder Haupt-PA verbunden.
Ist wohl auch von Region zu Region unterschiedlich...
 
wauwi schrieb:
Eure Antworten zeigen mir ein großes Problem: es ist Auslegungssache, ob der PA angeschlossen werden mußoder kann Also: wenn kabel schon vorhanden, dann anschließen. Ich denke, damit ist eigentlich der Handwerker auch ziemlich solo in seiner Entscheiddung und kann beide varianten gut begünden, falls er zur Rechenschaft gezogen werden sollte, oder?
:( :(
Yepp. Ich würde eine Bade- bzw. Duschwanne auf keinen Fall an einen Potentialausgleich anschließen, wenn die elektrische Anlage im Bad über einen Fehlerstrom- Schutzschalter geschützt wird. Dies auch dann nicht, wenn der zusätzliche Potentialausgleich nicht den Anforderungen der neuen Norm genügt.

Die Einbindung der Dusch- bzw. Badewanne führt bei einer solchen Anlage nicht zu mehr Sicherheit für die Benutzer des Bades. Eher ist das Gegenteil der Fall.

Grüsse

Marsu
 
Das stimmt allerdings, den möglichen Fehlerstrom muss man nicht auch noch in die Höhe treiben...
 
Das sehe ich etwas anders!
Es ist zwar richtig, dass nach der neuen Norm die Dusche nicht angeschlossen werden muss. Die Erdung nach der alten Norm kann deshalb aber nicht einfach
außer Betrieb genommen werden.

Der zusätzliche örtliche Potentialausgleich, wie er sich nennt, soll davor schützen, dass fremde leitfähige Teile ein erhöhtes Potential in das Bad hineinleiten. Deswegen sollen nach der neuen Norm von 2002 die Heizungs- und Wasserrohre im Bad nochmal mit dem Schutzleiter verbunden werden, obwohl sie ja schon an zentraler Stelle verbunden worden.

Eine Gefahr für Personen durch erhöhte Spannungspotentiale ist im Bad besonders groß, wegen der Feuchtigkeit und dem direkten Kontakt zwischen (unbekleidetem) Körper und Metallteilen. Die erhöhten Spannungspotentiale können z.B. entstehen bei:
-Kurzschlüssen an irgendeiner Stelle im Haus
-direkten Blitzeinschlägen in das Haus (trotz Blitzschutzanlage)
-unsachgemäßen Elektroinstallationen, Isolationsfehlern usw.

Dieser Schutz wird über einen FI in der Stromkreiszuleitung zum Bad überhaupt nicht gewährleistet, weil dieser nicht vor Überspannungen aus fremden leitfähigen Teilen, z.B. Rohrleitungen, schützt.

Nach das alten Norm von 1984 sollte die Leitung zur Dusche diesen Schutz übernehmen.

Es ist aus meiner Sicht unverantwortlich, den Potentialausgleichsleiter nicht wieder anzuklemmen.

Damit wird eindeutig der Bestandsschutz für den Potentialausgleich gemäß VDE von 1984 aufgehoben.
Dies hat zur Folge, dass ein zusätzlicher Potentialausgleich nach der neuen Norm installiert werden muss.
Im Link von OEmer zum Auszug aus VDE 0100-701 sieht man in dem einen Bild sehr gut, wie die Rohrleitungen zu verbinden sind.
 
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