Erdungsanlage in der Industrie

Diskutiere Erdungsanlage in der Industrie im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, gibt es eine Vorschrift, die in Industrieanlagen ( neue Stahlblech-Halle auf unbewehrter Bodenplatte ) eine Erdungsanlage vorschreibt...
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edi

edi

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Hallo,

gibt es eine Vorschrift, die in Industrieanlagen
( neue Stahlblech-Halle auf unbewehrter Bodenplatte )
eine Erdungsanlage vorschreibt ?
Wie gesagt , es geht nicht um Wohngebäude ( DIN 18015 und Ausführung nach 18014 )
 
Hallo Edi,

ich beziehe mich jetzt nur auf die Forderung des Fundamenterders nach der DIN 18015-1.

Im Musterwortlaut der TAB, Ausgabe 2000, der VNB's wird unter Abschnitt 12 "Auswahl von Schutzmaßnahmen" für Neubauten der Einbau eines Fundamenterders gefordert.

Allerdings werden in den TAB keine differenzierten Aussagen über die Neubauten gemacht, in deren Gebäudefundamente ein Erder einzubringen ist.

Generell fallen unter die Neubauten in jedem Fall alle Arten von Wohnhäusern, Zweckbauten wie z.B. Bürogebäude, Versammlungsstätten, Waren- und Geschäftshäuser, Lagerhallen, Werkhallen, Werkräume, Produktionsräume und Hallen.

Mehr kann ich dazu nicht mitteilen, ich hoffe es hilft Dir weiter.

viele Grüsse
 
Hallo zusammen,
wie wäre es mit Potentialausgleich
gruß madmex
 
Blitzschutz Thema Nr. 1

Hallo,

zuständig wäre u.U. Musterbauordnung §46 (Forderung nach Blitzschutz)
http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf

-
Bitte die Begriffe

Erdungsanlage

und

Potenzialausgleich

nicht mischen !
-

Gruß,
Gretel
 
ich beziehe mich jetzt nur auf die Forderung des Fundamenterders nach der DIN 18015-1.

Im Musterwortlaut der TAB, Ausgabe 2000, der VNB's wird unter Abschnitt 12 "Auswahl von Schutzmaßnahmen" für Neubauten der Einbau eines Fundamenterders gefordert.

Hallo,

du hättest recht, wenn nicht der Geltungsbereich
( TAB Abschnitt 1 ) dagegen sprechen würde.
Hier heisst es :

Sie gelten für den Anschluss und
den Betrieb von Anlagen, die gemäß § 1 Abs. 1 dieser Verordnung an das Niederspannungsnetz des
Elektrizitätsversorgungsunternehmens, im folgenden Verteilungsnetzbetreiber (VNB) genannt, angeschlossen sind
oder angeschlossen werden.1

Da fallen wir schon einmal raus , weil wir eine eigene Mittelspannungseinspeisung haben...die TAB trifft für uns nicht zu.....


Generell fallen unter die Neubauten in jedem Fall alle Arten von Wohnhäusern, Zweckbauten wie z.B. Bürogebäude, Versammlungsstätten, Waren- und Geschäftshäuser, Lagerhallen, Werkhallen, Werkräume, Produktionsräume und Hallen.

Wo ist das festgelegt ?


zuständig wäre u.U. Musterbauordnung §46 (Forderung nach Blitzschutz)

Zu "schwammig" , damit kann ich den Architekten der Halle nicht " beeindrucken....

Trotzdem danke für eure Ideen.........
 
hi habne dazu auch mal ne fraGE:
In dem Haus wo wi am umbbbauensin macen wir jett einen betonbodenplatte it fundamenten neu mndament länge ca 15 m könne wir da ne fundament erder reinmachen oder besser irgendwo nen staberder
 
frikkel typ schrieb:
hi habne dazu auch mal ne fraGE:
In dem Haus wo wi am umbbbauensin macen wir jett einen betonbodenplatte it fundamenten neu mndament länge ca 15 m könne wir da ne fundament erder reinmachen oder besser irgendwo nen staberder

Fundamenterder.

Lutz
 
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