Anlagen im Altbau

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ThomasD

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Hi,

in einem Bericht von Roland Müller vom VDE (etwa 2003) geht hervor, dass auch in Altbauten die Normen seit geraumer Zeit umgesetzt werden sein sollten. Unser Mieteobjekt ist ein alter Bauernhof, in dem im Schaltschrank nur Schmelzssicherungen
und kein FI sichtbar ist, ebenso gibt es keine separate Absicherung des Badezimmertraktes.

Vorletztes Wochenende haben Drucker, Notebook und weitere Peripherie einen Funkenschlag am USB Eingang gehabt,trotz Absicherung durch die neuen Stromleisten mit separaten Sicherungen. Darauf hin habe ich mir einen "Schraubendreher
mit Glimmlampe" besorgt und haben an den 2 Steckdosen festgestellt, das die Lampe auch bei den Schutzkontakten glimmt,sprich Potential auf den Kontakten liegt. Der "Bekannte der Vermieterin" ist Elektromeister und fing wollte uns glaubhaft versichern, daß die Glimmlampe keine Aussage sei. Er sagte die Steckdosen seien richtig angeschlossen, allerdings wären 2 Farben vertauscht....... :shock:

Nun meine Fragen:

a) Wie finde ich heraus, ob die Wohnung(en) VDE technisch überprüft wurden ?

b) Ist Klassische Nullung (vorausgesetzt richtig angeschlossen) erlaubt in Mieträumen ?

c) Ist ein FI mindestens für Badezimmer (es sind 3 Steckdosen und der Boiler installiert) Pflicht ?

d) Ist die Aussage "nur bei Renovierungen die ein einfaches Austauschen der Kabel und Einbau des FIs ermöglichen muß geändert werde" richtig?
 
Zu a. Es müsste ein Prüfprotokoll geben. (Macht aber kaum einer)
zu b. Für Klassische Nullung gibt es Bestands schutz.
Zu c. FI (RCD) ist In Feuchträumen Flicht
zu d. das mit den Kabeln Stimmt das ist schwer zu bewerkställigen aber einen FI (RCD) kann man schnell nachrüsten.
 
Halt hab mich vertahen bei d. Wenn du einen FI (RCD) nchrüsten willst brauchst du mindestenz 3 Adern , aber wenn du wie du sagst Klasische Nullung hast hast du nur 2 also nichts mit FI Nachrüsten. Sorry nochmals
 
Vielen Dank erstmal, dann rege ich mich erstmal über die Sache mit dem Spannungsprüfer auf und frage einen Elektriker der mir bestätigt, das das vertauschen der 2 Kabel (Gott lob nicht der Phase) sehr wohl unzulässig ist und ein Schutzkontakt keine Spannung füphren sollte, die ausreicht den Spannungsmesser zum Glimmen zu bewegen.

Naja, ich sollte Euch die Bilder vom Schaltschrank posten: hinten die Kabel, dann kommt eine Pappe mit der Beschriftung und die Löcher für die Schmelzsicherungen.
FI hat unser Trakt wohl nie gesehen......

Schönen Abend noch :)
 
Das "Messergebnis" deines Spannungsprüfers (auch Lügenstift genannt) hat leider keinerlei Aussagekraft. Ein sicheres Ergebnis bekommst du nur mit einem 2-poligen Spannungsprüfer
http://www.spaelti-ag.ch/de/img/ben_17_3.jpg
Du hast wahrscheinlich eine Induktionsspannung auf der Leitung, die unter Last sofort zusammenbricht, aber ausreicht, um deinen Phasenprüfer zum glimmen zu bewegen.
 
Hallo ThomasD,
in landwirtschaftlichen Betrieben sind schon seit mehr als 25 Jahren FI- und LS-Schalter vorgeschrieben und Schmelzsicherungen ausdrücklich verboten.

Gruß Kawa
 
Xologrim schrieb:
Halt hab mich vertahen bei d. Wenn du einen FI (RCD) nchrüsten willst brauchst du mindestenz 3 Adern , aber wenn du wie du sagst Klasische Nullung hast hast du nur 2 also nichts mit FI Nachrüsten. Sorry nochmals
Nicht ganz richtig es gieb denn Schukomaten eine steckdose mit eingebauten RCD (Fi) damit muss man nicht die ganzen kabel bis zur verteilung austauschen und es reichten Zwei adern. Und man kann von dort mit einem drei ader abgehen alle nachfolgenden steckdosen sind dann auch RCD gesichert sover richtig angeklemmt!

Der Phasen prüfer ich wiederhole es lieber ist keine sicherheit es kam schon vor das jemand nichts gemessen hat und es lag doch spannung an und es wurde auch schon öfter genau wie bei dir spannung gemessen obwohl keine spannung da war!

es ist nicht zwingend immer alles auf den neusten stand zu halten aber wenn die möglichkeit da ist dann muss es passieren!

Ich nehme an das das Bauernhaus schon sehr alt ist daher kann man dafon ausgehen das es richtig instaliert war als es gebaut wurde nur zu heutigen standarts ist es falsch aber damals hat man im rohr verlegt das solte mal geprüft werden dann ist es leichter leitungen auszutauschen ohne die wände auf zu machen aber mit solchen nachrüstungen muss man sich mit dem vermieter verständigen weil er nicht zwingen renovieren muss es sein die instalation ist lebensgefährlich und nicht mehr betriebsbereit (schalter steckdosen defeckt die leitungen sind sehr marode genau so wie die klemmen)
 
@ ThomasD,

gemäß AVBEltV § 12 (Kundenanlage)steht, dass für ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltund der Vermieter mit zuständig ist.
Soweit mir bekannt ist, steht im BGB (§ kann ich nicht bestimmt benennen), dass vermietete Anlagen betriebsbereit sein müssen.
Somit wäre der Vermieter verpflichtet die elektrische Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
Ein Bad ohne Fi ist sicherlich kein ordnungsgemäßer Zustand mehr.
Sollte die E-Anlage von einem Fachunternehmen geprüft worden sein muss es darüber ein Prüfprotokoll geben, das schreibt die VDE eindeutig vor.
Meiner Meinung nach, kann eine genaue Beurteilung der Anlage mit eventuellen Kompensationsmaßnamen kann nur bei einer Prüfung erfolgen.

Gruß Uli
 
@ Marsu,

mit der Gefahr für Leib und Leben.

Gruß Uli
 
daisan schrieb:
@ Marsu,

mit der Gefahr für Leib und Leben.

Gruß Uli
Das ist ja schön und gut. Nur wird es dem Threaderöffner wenig nützen, wenn er seinem Vermieter mitteilt, dass er im Internet jemanden gefunden habe, der die Elektroinstallation in der Wohnung des Threaderöffners für gefährlich erachtet.

Vielleicht könnte es hilfreich sein, wenn du eine maßgebliche Stelle finden würdest, die deine Ansicht teilt.

Grüsse

Marsu
 
@ Marsu,

ich würde mich freuen wenn du uns mit einer eindeutigen Aussage dazu unterstützen könntest, ich kann es leider nicht.
Wenn du Diskussionen über dieses Thema verfolgt hast, ist dir bekannt, dass die VDE leider keinen gesetzlichen Charakter hat. Sie erlangt immer nur dann einen gesetzlichen Charakter wenn sie durch Verordnungen oder ähnliches gestützt wird.
Es geht hier also weniger um das Fachliche sondern eher um das Rechtliche.
Ein Richter folgt fast immer einem Sachverständigen in der fachlichen Argumentation, das Urteil entscheidet allein der Richter aufgrund der gesetzlichen Lage. Fachlich gesehen müsste die Installation überarbeitet werden, das zu erzwingen wird wahrscheinlich jedoch nur über Anwalt und Gericht gehen. Ein Richter würde sich in so einem Fall wahrscheinlich eines Sachverständigen bedienen, dieser würde feststellen, dass die Installation nicht mehr den Sicherheitsanforderungen entspricht und in der Zusammenfassung eine Überarbeitung der Anlage fordern. Aber das ist alles nur meine Meinung und muss nicht tatsächlich zutreffen.

Gruß Uli
 
daisan schrieb:
@ ThomasD,

gemäß AVBEltV § 12 (Kundenanlage)steht, dass für ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltund der Vermieter mit zuständig ist. ...

...Somit wäre der Vermieter verpflichtet die elektrische Anlage in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. ...

Gruß Uli

OK Ich glaube erst mal was du geschrieben hast aber in deiner beschreibung des § steht nicht das er dafür zuständg ist die alage auf dem neusten stand zu halten und mir ist nicht bekannt das man das muss!

Mir ist nur bekannt das bei erweitern oder ändern einer bestehendem anlage die geltenden vorschriften einzuhalten sind also wenn ich z.b. jetzt bei jemanden eine steckdose im Bad austausche dann muss ich einen Fi nachrüsten.
 
alleine das auswechseln einer steckdose führt noch nicht zum nachrüsten eines FI vde 0100 beiblatt * hmm irgendwas zwischen 1-5
 
wenn ein elecktiker an einer alage was macht ist er für die ordnungs gemäse funktion zuständig also wenn er im bad eine steckdose austauscht ist er dafür verandwortlich das diese auch etsprechend abgesichet ist!
 
steckdosen tausch weil abdeckung gebrochen ist oder schutzkontakt verbogen führt nicht automatsich zum nachrüsten von FI (steht fast wörtlich in der vde) erst der zusätzliche einbau einer steckdose (oder ähnlichen) führt zum nachrüsten!
 
wolli1982 schrieb:
wenn ein elecktiker an einer alage was macht ist er für die ordnungs gemäse funktion zuständig also wenn er im bad eine steckdose austauscht ist er dafür verandwortlich das diese auch etsprechend abgesichet ist!

das hier steht auch in der vde!!
und wer redet denn von einer abdeckung?
 
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