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ThomasD
Guest
Hi,
in einem Bericht von Roland Müller vom VDE (etwa 2003) geht hervor, dass auch in Altbauten die Normen seit geraumer Zeit umgesetzt werden sein sollten. Unser Mieteobjekt ist ein alter Bauernhof, in dem im Schaltschrank nur Schmelzssicherungen
und kein FI sichtbar ist, ebenso gibt es keine separate Absicherung des Badezimmertraktes.
Vorletztes Wochenende haben Drucker, Notebook und weitere Peripherie einen Funkenschlag am USB Eingang gehabt,trotz Absicherung durch die neuen Stromleisten mit separaten Sicherungen. Darauf hin habe ich mir einen "Schraubendreher
mit Glimmlampe" besorgt und haben an den 2 Steckdosen festgestellt, das die Lampe auch bei den Schutzkontakten glimmt,sprich Potential auf den Kontakten liegt. Der "Bekannte der Vermieterin" ist Elektromeister und fing wollte uns glaubhaft versichern, daß die Glimmlampe keine Aussage sei. Er sagte die Steckdosen seien richtig angeschlossen, allerdings wären 2 Farben vertauscht....... :shock:
Nun meine Fragen:
a) Wie finde ich heraus, ob die Wohnung(en) VDE technisch überprüft wurden ?
b) Ist Klassische Nullung (vorausgesetzt richtig angeschlossen) erlaubt in Mieträumen ?
c) Ist ein FI mindestens für Badezimmer (es sind 3 Steckdosen und der Boiler installiert) Pflicht ?
d) Ist die Aussage "nur bei Renovierungen die ein einfaches Austauschen der Kabel und Einbau des FIs ermöglichen muß geändert werde" richtig?
in einem Bericht von Roland Müller vom VDE (etwa 2003) geht hervor, dass auch in Altbauten die Normen seit geraumer Zeit umgesetzt werden sein sollten. Unser Mieteobjekt ist ein alter Bauernhof, in dem im Schaltschrank nur Schmelzssicherungen
und kein FI sichtbar ist, ebenso gibt es keine separate Absicherung des Badezimmertraktes.
Vorletztes Wochenende haben Drucker, Notebook und weitere Peripherie einen Funkenschlag am USB Eingang gehabt,trotz Absicherung durch die neuen Stromleisten mit separaten Sicherungen. Darauf hin habe ich mir einen "Schraubendreher
mit Glimmlampe" besorgt und haben an den 2 Steckdosen festgestellt, das die Lampe auch bei den Schutzkontakten glimmt,sprich Potential auf den Kontakten liegt. Der "Bekannte der Vermieterin" ist Elektromeister und fing wollte uns glaubhaft versichern, daß die Glimmlampe keine Aussage sei. Er sagte die Steckdosen seien richtig angeschlossen, allerdings wären 2 Farben vertauscht....... :shock:
Nun meine Fragen:
a) Wie finde ich heraus, ob die Wohnung(en) VDE technisch überprüft wurden ?
b) Ist Klassische Nullung (vorausgesetzt richtig angeschlossen) erlaubt in Mieträumen ?
c) Ist ein FI mindestens für Badezimmer (es sind 3 Steckdosen und der Boiler installiert) Pflicht ?
d) Ist die Aussage "nur bei Renovierungen die ein einfaches Austauschen der Kabel und Einbau des FIs ermöglichen muß geändert werde" richtig?