Wer meldet unverplombte Hausanschlüsse?

Diskutiere Wer meldet unverplombte Hausanschlüsse? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Ich habe hier ein altes Bremer Reihenhaus an der Hand (50er Jahre), bei dem die Installation sehr zu wünschen übrig lässt (Bleirohre mit...
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Taliesin

Taliesin

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Hallo

Ich habe hier ein altes Bremer Reihenhaus an der Hand (50er Jahre), bei dem die Installation sehr zu wünschen übrig lässt (Bleirohre mit Textilkabel) :?

Naja, ich werde demnächst die Installation erneuern. Positiv finde ich dabei, dass die (Schraub-)Vorsicherungen vor dem Zähler nicht (mehr) verplombt sind. So ist mir sicheres Arbeiten erlaubt :)

Gerne würde ich auch die Zählertafel rausschmeißen.
Rein technisch habe ich damit keine Probleme, hab das oft genug gemacht (und das auch gelernt).

Allerdings bin ich in keiner offiziellen Elektrofirma mehr beschäftigt. (und Bremer bin ich auch nicht)
Sehe ich es richtig, dass ich mich erst mit einer ansässigen Firma in Verbindung setzen muss, damit die am Ende meiner Arbeiten selbige überprüft und die erneute Verplombung der Zählertafel veranlasst?

Gruß
Tali
 
arbeiten dürfte erlaubt sein aber den Zähler darfst du nicht selber ein- oder ausbauhen dafür must du eine elektrofirma holen die ist aber nicht orts gebunden! die anlage mus dann noch von Fachmann abgenommen werden wenn du sie fertig gestellt hast und du must die geltenden vorschriften einhalten!
 
Moin,

würde beim EVU nachfragen ob der Hausanschlußkasten bei den bevorstehenden Arbeiten nicht dirkt gegen einen neuen mit Stecksicherungen getauscht werden kann.

Die Hausanschlußkästen die bei uns in Essen täglich gewechselt werden, werden von uns und dem RWE nachher auch nicht verplombt. Somit dürfte die Plombengeschichte erledigt sein.

Gruß

Poldi
 
Ha, ja,...

Hallo erst mal!

Also, grundsätzlich gilt.

Bis zum Zähler "gehöhrt" die Anlage dem EVU und darf nicht ohne weiteres bearbeitet werden.
Und dann fangen die regionalen unterschiede an....
die einen verplomben die Hausanschluss-Sicherung, die nächsten nicht,.... usw.

Allgemein gilt:

Bis du dir nicht Sicher ob der Hausanschluss Sicherungskasten verplombt sein muss: Beim EVU nachfragen.

Am Zählerplatz arbeiten: Nur eine Elektrofirma.

Melden einer Defekten oder Fehlenden plombe: Kann jeder!
--> Is sehr ungünstig eine Defekte oder fehlende Plome hin zu nehmen, da das EVU sonst eventuell an Betrug denkt und forderungen stellen kann!


Ja, und dein Problem micht der Abnahme.
--> Bitte korrigiert mich fals ich Falsch liege!
Fals du ausgelernter Elektroinstallateur bist, also mindestens Geselle, dann darfst du auch die Messungen, (naturlich zu aktuell geltenden Vorschriften) durchführen und das Protokoll selbst unterschreiben. keine Elektrofirma notwendig.
Jedoch ist zu bedenken: Falls durch die Elektrik irgend ein Fehler zu satnde kommt, durch diesen menschen oder Sachschäden entstehen, und die an einem fehlerhaften Protokoll (Falsche Messungen, Falsche Richtwerte, Normen, etc.) entstanden sind, haftest du mit vollem umfang!
D.h. Keine versicherung zahlt, eventuell Strafverfahren, etc!

Jo, hoffe ich konnte weiter helfen!

mfg DaKufa
 
ich habe gerade mal die
"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden",
den ich hier von der hiesigen EVU (EWE)habe, durchgelesen. Dort steht wörtlich:

§12
Kundenanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlußsicherung, mit Ausnahme der der Meßeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmen, ist der Anschlußnehmer verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und unterhalten werden...
(3)Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, können plombiert werden..."

usw

ich denke, das beantwortet einiges :wink:

Gruß
Tali
 
Hallo,
Taliesin hat recht ,

wenn du ganz streng nach den Vorschriften gehst,
darfst du selbst als Elektromeister( der keine
eigene ,in das Handwerkerverzeichnis-Handwerksrolle
eingetragene Firma hat ) nicht mal in der eigenen
Wohnung eine Steckdose nachrüsten.
Ich weiss das es jetzt Proteste hageln wird,
aber wie gesagt -ganz streng nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden
ist das so

edi
 
Hallo edi,

wenn du ganz streng nach den Vorschriften gehst,
darfst du selbst als Elektromeister( der keine
eigene ,in das Handwerkerverzeichnis-Handwerksrolle
eingetragene Firma hat ) nicht mal in der eigenen
Wohnung eine Steckdose nachrüsten.
stimmt nicht ganz:
natürlich darf er installieren, er darf nur die Anlage nicht plombieren.

Gruß Kawa :D
 
Miete - dann keine Inst.erlaubnis ohne Zustimmung Eigentümer

Grob einschränkend :

Auch ein eingetragender Elektromeister mit ansässigem Betrieb darf , wenn er in Miete wohnt , nicht einfach (dort) eine elektrische Anlage (Mietwohung) uminstallieren - er benötigt die Erlaubnis des Eigentümers !
Deshalb meist die (meine) Frage nach dem Eigentumsverhältnis !

Gruß ,
Gretel
 
Hallo Gretel,

kennst du einen selbständigen Elektromeister, der in einer Mietwohnung wohnt? :lol:
Ich nicht!!

Gruß Kawa :D
 
sag das nicht

der letzte Elektriker, der den damaligen Elektrobetrieb in diesem Haus geführt hat, wohnte hier zur Miete

ganze 11 Jahre lang (bis er pleite ging)

(nein, ich arbeitete zu dem Zeitpunkt nicht bei ihm :wink: )

Gruß
Tali
 
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