Wiederholungsprüfung von Geräten
Zur Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher Geräte habe ich folgende Fragen:
Welche Schutzklasse ist einem Gerät (z. B. PC-Monitor) zuzuordnen, das
- ein Kunststoffgehäuse ohne berührbare leitende Teile aufweist
- nicht mit dem Doppelquadrat als schutzisoliert ausgewiesen wird und
- mit einem dreiadrigen Netzanschlusskabel und Schutzkontaktstecker ausgerüstet ist?
Ist bei der Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0702 der Schutzleiterstrom oder der Berührungsstrom zu messen?
Schutzklasse. Da das Gerät ein berührbares leitfähiges Teil - den Schutzkontakt des Anschlusssteckers der fest angeschlossenen Anschlussleitung - aufweist, entspricht es den Merkmalen der Schutzklasse I. Dies ist auch der Fall, wenn die Anschlussleitung über eine Steckverbindung mit dem Monitor verbunden ist, da dann der Schutzkontakt des Gerätesteckers am Monitor ein berührbares leitfähiges Teil darstellt.
Dieses Gerät der Schutzklasse I hat jedoch keine berührbaren Teile, die in die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag der Anlagen einzubeziehen sind und daher an den Schutzleiter angeschlossen werden müssen. Der "Schutzleiter" übernimmt eine diesbezügliche Schutzfunktion eigentlich nur für sich selbst und die Schutzleiterkontakte der Steckvorrichtungen. Er ist im Sinn des Schutzes gegen elektrischen Schlag überflüssig.
Natürlich kann dieser grün/gelb gekennzeichnete Leiter andere Schutz- oder funktionelle Aufgaben haben - Anschluss der Entstörungsbeschaltung, Abschaltung bei Isolationsfehlern gegenüber inneren leitenden Teilen. Dies muss im Zusammenhang mit der Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0702 jedoch nicht berücksichtigt werden. Natürlich hat das Gehäuse des Geräts für den Benutzer nicht nur den Basisschutz, sondern auch den Fehlerschutz zu sichern. Das heisst, unabhängig von der Schutzklasse des Geräts, muss seine Isolierstoffumhüllung den Merkmalen der Schutzklasse II entsprechen, um die Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag zu gewährleisten.
Schutzleiter- oder Berührungsstrom? Da dieses Gerät der Schutzklasse I keine berührbaren leitenden Teile hat,
kann und braucht der Schutzleiterwiderstand nicht gemessen zu werden (das Öffnen des Geräts zu diesem Zweck wird nicht gefordert, es wäre ja auch wirklich nicht sinnvoll) und es
kann auch keine Messung des Widerstands der Isolation der aktiven Teile des Geräts gegenüber berührbaren Teilen vorgenommen werden. Der verantwortliche Prüfer sollte sich in den Fällen, in denen ihm bezüglich der Zuordnung zu einer Schutzklasse etwas unklar ist, immer fragen: "Was ist zu prüfen, um Mängel an den die Sicherheit gewährleistenden Teilen zu erkennen und eine Aussage über den Zustand dieser Teile, also der Sicherheit für den Anwender, treffen zu können." Das heisst in diesem Fall:
Besichtigen und dabei bedenken, dass die Isolierstoffumhüllung den Vorgaben der Schutzklasse II genügen muss.
Isolationswiderstandsmessung wie bei einem Gerät der Schutzklasse I, egal ob nur die Anschlussleitung oder auch innere Teile in die Messung einbezogen werden. Anstelle dieser Messung kann auch die Schutzleiterstrommessung vorgenommen werden.
Befindet sich auf der Isolierstoffumhüllung jedoch ein leitendes berührbares Teil, so ist an diesem Teil die Isolationswiderstandsmessung (Skl. II) oder die Berührungsstrommessung vorzunehmen.