Kabelverlegung / Kabelinstallation

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Hallo Leute ich bin gelernter Elektriker und seit ca. 2 Jahren Selbständig als Kabelverlegung im Hoch u. Tiefbau. Leider ist es für einige schwer nachzuvollziehen was kabelverleger tun. Deshalb habe ich mir gedanken drüber gemacht wie ich es am besten fomulieren kann. Im prinzip Installiere ich wohnungen ohne die Anschlussarbeiten und wollte mich aus diesem grund Kabelinstallation nennen nur weiß ich nicht, ob ich das schreiben darf oder nicht.
 
Hallo Leute ich bin gelernter Elektriker und seit ca. 2 Jahren Selbständig als Kabelverlegung im Hoch u. Tiefbau. Leider ist es für einige schwer nachzuvollziehen was kabelverleger tun. Deshalb habe ich mir gedanken drüber gemacht wie ich es am besten fomulieren kann. Im prinzip Installiere ich wohnungen ohne die Anschlussarbeiten und wollte mich aus diesem grund Kabelinstallation nennen nur weiß ich nicht, ob ich das schreiben darf oder nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen, das man sich unter den Begriff Kabelverleger nichts vorstellen kann. Also was soll deine Frage hier bewirken? Wie du dich nennst, ist deine Sache. Oder soll das ein ungeschickter Versuch fuer deplatzierte Eigenwerbung werden?
 
Das ist Elektrohandwerk. Dann nenn dich doch einfach Elektroechnik.
 
Nein das soll keine Werbung sein will einfach nur wissen ob der Begriff kabelinstallation nur für Meister Betriebe ist oder auch ohne Meister genommen werden kann
 
Sofern der Name nicht durch irgendwen geschützt ist, kannst du den nehmen, egal, ob mit/ohne Meister, Dr., oder Professor.
 
Meister, Doktor, Professor, das ist alles gesetzlich geregelt.

Mein Betrieb heisst:

"Elektrotechnik und Elektromontage".

Achte auf ein paar Begriffe wie " Meister", "meisterähnlich" und "E-check", die können Dich den Kopf kosten.

Die Nennung der zugehörigen Handwerkskammer mit Betriebsnummer auf Visis, Angeboten und Rechnungen ist aber erlaubt und sinnvoll.

Leprechaun
 
"Elektrotechnik und Elektromontage".

Wenn Tätigkeiten aus HWO Anhang A ausgeführt werden und dafür keine Eintragung vorliegt kann das Strafen bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Ich vermute das das der Themenstarter wissen möchte.
Es kommt nicht darauf an wie man sich nennt, sondern was man ausführt.

Genau bekommt man das durch ein Gespräch mit dem Berater der Kammer raus.
 
Würde eher sagen: > Vorname > Nachname und: Fachbetrieb für Kabel- und Leitungsbau.
 
Thema: Kabelverlegung / Kabelinstallation
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