Erdung Normgerecht ausgeführt?

Diskutiere Erdung Normgerecht ausgeführt? im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, wir sind gerade in einen Neubau gezogen und haben eine Frage zur fachgerechten Ausführung der Erdung, da unterschiedliche Meinungen im Raum...
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Marian

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Hallo,
wir sind gerade in einen Neubau gezogen und haben eine Frage zur fachgerechten Ausführung der Erdung, da unterschiedliche Meinungen im Raum stehen. Da die Erdungsfahne als Verbindung zum Ringerder/Fundamenterder wohl gekappt wurde ist nun folgende Konstruktion wie im Bild ersichtlich umgesetzt worden. Die Stadt hat dies bei der Bauabnahme so abgenommen, wir haben jedoch ein ungutes Gefühl, ob dies so der Norm entsprechend ausgeführt ist. Das sichtbare Eisen ist in der tragenden Mittelwand in einem Doppelhaus mit dem Eisen der Bodenplatte verbunden.
Danke für eure Meinungen!
 

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Hallo und Willkommen im Forum!

Die Stadt hat dies bei der Bauabnahme so abgenommen, wir haben jedoch ein ungutes Gefühl, ob dies so der Norm entsprechend ausgeführt ist. Das sichtbare Eisen ist in der tragenden Mittelwand in einem Doppelhaus mit dem Eisen der Bodenplatte verbunden.
Baukontrolleure nehmen gewiss keine zur Elektroanlage gehörende Erdungsanlage ab, dafür sind die nämlich nicht ausgebildet.

Nach DIN 18014 müssen alle Anschlussfahnen ohne Wenn und Aber mit dem Funktionspotenzialausgleichsleiter in Fundamenten mit erhöhten Übergangswiderständen, wie auch dem für die Erdung erforderlichen Ringerder verbunden sein.

Wer immer diese "Lösung" mit einem Anschluss an der Wandbewehrung ausbaldowert hat, hat von der Norm keinen blassen Schimmer. Zudem ist der verwendete Kreuzverbinder aus St/tZn mit Kupfer nicht korrosionsverträglich und nur für 8 bis 10 mm Runddraht ausgelegt. Den Anschluss eines gefalteten Kupferdrahts kann man auch bei größter Toleranz und falls keine erdungspflichtige Antenne an der HES angeschlossen ist, nur als inkompetenten Oberpfusch bezeichnen. :rolleyes:

Ich unke, dass dieser Murks nicht der einzige grobe Verstoß gegen die DIN 18014 ist.
 
Weiss man, wer die Erdungsfahne gekappt hat? Der müsste normalerweise auf seine Kosten das Ganze wieder auf Vordermann bringen.

Kann es sein, dass die Erdungsfahne nicht gekappt wurde, sondern in der Kellerwand eingemauert oder einbetoniert wurde? Wenn man wüsste, wo das ist, könnte man sie evtl. wieder freilegen durch aufstemmen?

Vielleicht gibt es eine Erdungsfahne im anderen Teil des Doppelhauses? Und könnte damit die Anlage verbinden?
 
@Marian
Da vielen Baubeteiligten selbst die abgelöste Ausgabe von 2007-09 der DIN 18014 noch immer unbekannt ist, muss man befürchten, dass auch diese Erdungsanlage in leider normwidriger Normalität durch die Maurer und nicht durch eine Elektrofachkraft verlegt wurde und es auch keinen Verlegeplan nebst mit Detailfotos belegte Messdokumentation gibt.

Falls es anders ist, bitte den Plan einstellen, ansonsten wenn vorhanden eigene Fotos der Bewehrung der Bodenplatte und den UG-Grundriss.
 
Mangel schriftlich anzeigen. Ich würde dabei anzweifeln, daß es überhaupt einen Erder gibt.
Es wäre sonst ein leichtes an der gekappten Fahne auf zu stemmen und dort eine Verlängerung normgerecht an zu bringen.
Ganz wichtig Geld bis zur Behebung der Mängel und Nachweis der fachgerechten Ausführung einbehalten!

Mal von den unzureichenden Material abgesehen, kann durch Fremdgewerke ( in dem Fall Moniereisen) deren elektrische Verbindung gar nicht bekannt ist und wenn dann nicht dauerhaft sicher ist, keine Verbindung zu anderen Bauteilen hergestellt werden.

Das auf dem Foto gezeigte kann maximal als Potentialausgleich dienen, wenn die Verbindung fachgerecht hergestellt wird.
Ein Potentialausgleich ist sicher eine gute Sache, ersetzt aber keinen zwingend notwendigen Erder.
 
...
Es wäre sonst ein leichtes an der gekappten Fahne auf zu stemmen und dort eine Verlängerung normgerecht an zu bringen.
...
OFF Topic, bzw. hat nichts mit dem geschilderten Fall zu tun, passt aber wie "Faust auf´s Auge" zum Thema normgerecht.
Vorgefunden vor ca. 4 Wochen auf einer benachbarten Baustelle.
Neubau - Hausanschlußraum
FA-Personal.jpg
 
Vorgefunden vor ca. 4 Wochen auf einer benachbarten Baustelle.
Neubau - Hausanschlußraum
Anhang anzeigen 320
Dass Anschlussfahnen seit den VDEW-Richtlinen von Anno dazumal satte 1,5 m lang über den Boden herausstehen sollen, ist m. E. übertrieben. In diesem Fall gehe ich zugunsten der Installateure dieser gequirlt und ohne Isolation aus dem Boden austretenden feuerverzinkten (?) Anschlussfahne davon aus, dass das Bandeisen zu Ende war und der Beton schon eingebracht wurde.
 
Was soll das heißen. Bei mir kommt bei dem Link nur das gepostete Foto.

Wäre es in diesem Fall nicht "besser" gewesen, die HES direkt an den Stummel zu setzen?

Das sieht mir nicht nach RFB aus, eher nach einem Estrich? Anschlussfahne grosszuegig freilegen und vernünftig verlaengern, Korrosionschutz (zur Not ein Stück Schrumpfschlauch drueber) und dann kann man damit gut leben.

Wenn das Ende im RFB verschwunden wäre, sieht es schon wieder anders aus...dort muss man abwägen, ob man da grosszuegige freilegt. Die Ausfuehrung als WU-Bopla oder weisse Wanne mögen solche Schwächungen nicht wirklich.
 
Was soll das heißen? Bei mir kommt bei dem Link nur das gepostete Foto.
Nix anderes war zum Text in der QUOTE. :)
Wäre es in diesem Fall nicht "besser" gewesen, die HES direkt an den Stummel zu setzen?
So knapp über dem Boden würde ich keine HES wollen. Ab ~ 0,15 m mehr Länge würde ich eine Schnittstelle weniger vorziehen .

Normativ genügt es selbst nach Blitzschutzkriterien und für blitzstromtragfähige Antennenerdungen, wenn zwei Bandstähle min. 10 cm² Überlappungskontakt haben und mit mittig gesetzten Schrauben fachgerecht verbunden sind.
 
Weiss man, wer die Erdungsfahne gekappt hat? Der müsste normalerweise auf seine Kosten das Ganze wieder auf Vordermann bringen.
Kann es sein, dass die Erdungsfahne nicht gekappt wurde, sondern in der Kellerwand eingemauert oder einbetoniert wurde? Wenn man wüsste, wo das ist, könnte man sie evtl. wieder freilegen durch aufstemmen?
Vielleicht gibt es eine Erdungsfahne im anderen Teil des Doppelhauses? Und könnte damit die Anlage verbinden?
Laut Bauleiter wurde die Erdungsfahne gekappt, allerdings müsste dann ja wie von Octavian1977 vorgeschlagen eine Verlängerung möglich sein. Das Doppelhaus hat einen gemeinsamen Technikraum und daher auch nur einen Zentralen Zähler-Schrank. Geld behalten wir auf jeden Fall ein.

Mangel schriftlich anzeigen. Ich würde dabei anzweifeln, daß es überhaupt einen Erder gibt.
Es wäre sonst ein leichtes an der gekappten Fahne auf zu stemmen und dort eine Verlängerung normgerecht an zu bringen.
Ganz wichtig Geld bis zur Behebung der Mängel und Nachweis der fachgerechten Ausführung einbehalten!
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Das auf dem Foto gezeigte kann maximal als Potentialausgleich dienen, wenn die Verbindung fachgerecht hergestellt wird.
Ein Potentialausgleich ist sicher eine gute Sache, ersetzt aber keinen zwingend notwendigen Erder.
Schriftlich haben wir dies bereits moniert bzw. ich werde auf Basis der hier genannten Argumente dies nochmal bekräftigen. Vielen Dank an alle Rückmeldungen!
 
Laut Bauleiter wurde die Erdungsfahne gekappt, ...
Das ist doch keine Antworf auf die Frage WER die Fahne sinnloserweise gekappt haben soll und WARUM.
...allerdings müsste dann ja wie von Octavian1977 vorgeschlagen eine Verlängerung möglich sein.
Wenn man nicht veralbert werden will, ist der Nachweis ordnungsgemäßen Erdereinbaues nach den Kriterien der DIN 18014 überfällig. Ein Bauleiter muss nicht Elektrotechnik studiert haben um zu wissen, dass der Anschluss einer Haupterdungsschiene an der Wandbewehrung selbst mit 8 mm Rund- oder 30 mm x 3,5 mm Bandstahl kein Ersatz für eine hirnlos abgeschnittene Anschlußfahne ist. Wer so einen Pfusch akzeptiert, hat erfahrungsgemäß auch einen Grund dafür.

Wundere dich nicht falls sich herausstellt, dass kein Fundamenterder + Anschlussfahne und bei erhöhtem Erdübergangswiderstand auch nicht der dann fällige Ringerder + Anschlussfahne + Potenzialausgleichleiter eingebaut wurden.
 
Das ist doch keine Antworf auf die Frage WER die Fahne sinnloserweise gekappt haben soll und WARUM.

Wenn man nicht veralbert werden will, ist der Nachweis ordnungsgemäßen Erdereinbaues nach den Kriterien der DIN 18014 überfällig. Ein Bauleiter muss nicht Elektrotechnik studiert haben um zu wissen, dass der Anschluss einer Haupterdungsschiene an der Wandbewehrung selbst mit 8 mm Rund- oder 30 mm x 3,5 mm Bandstahl kein Ersatz für eine hirnlos abgeschnittene Anschlußfahne ist. Wer so einen Pfusch akzeptiert, hat erfahrungsgemäß auch einen Grund dafür.

Wundere dich nicht falls sich herausstellt, dass kein Fundamenterder + Anschlussfahne und bei erhöhtem Erdübergangswiderstand auch nicht der dann fällige Ringerder + Anschlussfahne + Potenzialausgleichleiter eingebaut wurden.

Naja, das WER ist auf einer Baustelle, auf der zig Handwerker parallel arbeiten ja vermutlich nicht eindeutig zuzuordnen...

Fundamenterder und Anschlussfahne sind bzw. waren vorhanden. Davon hatten wir uns selbst überzeugt.
 
Den Erder kann man seber rob mit einem Multimeter nachmessen, indem man den Widerstand zwischen der Erdungsfahne und den Schutzleiter des Baustromkasten misst. Die Anschlussleitungen sollten aber nicht zu lang werden. Mehr als 20Ω solten es nicht sein.
Dann kann man immer noch einen anderen Elektriker mit der richtigen Messung beauftragen

Mit freundlichen Grüßen
:( Hopfen und Malz ....
Daß ein Multimeter kein zugelassenes Erdungsmeßgerät ist versuch ich dir gar nicht zu erklären.

Die Anschlußleitungen ....., ja ja, wenn du unter 20 Ohm bleiben willst da machen 100m 1,5mm² schon den Kohl fett :D

Der letzte Satz sollte besser lauten: Der Bauherr sollte generell "richtige" Elektriker mit den Arbeiten beauftragen.
 
20 Ohm für nen Erder ist extrem bescheiden, auch wenn man mit einem Multimeter eh kein Ergebnis bekommt mit dem man irgendwas anfangen kann.
 
Sicher waren früher 20 Ohm bescheiden, mann muss mit herkömlichen Messgeräten noch den R der Anschlussleitungen berücksichtigen.
Heutzutage bei den ausgetauschten Sandboden sind Werte unter 200 Ohm schon ein klasse Wert, sofern man keine Bodenverbesserung vorgenommem hat.
Was soll dein Blödsinn mit Bodenaustausch usw.? Deutschland ist etwas größer als dein begrenzter Arbeitsbereich. Niemand käme hier auf die Idee einen Boden auszutauschen. :eek:
 
Das, was du da beschreibst, mag es zwar geben. Aber das kannst du doch nicht als Standard darstellen! :eek:
Komme mal hierher und schau dir an, wie hier gebaut wird.
 
Meine Arbeit steht auch auf Pfählen, teilweise auch mit Bauschutt von Abbruchgebäuden aufgefüllt.
Ich habe trotzdem fast alle Erder (Blitzschutz Staberder) unter 2 Ohm.
Hab auch mal einen bis 200 Ohm der ist aber defekt und wird ersetzt.
 
Ja, natürlich kann man überall einen vernünftigen Erder erstellen. :D
 
Und wenn der Füllboden furztrocken ist, mus man einen Bodenverbesserer einbauen.
Was soll der Blödsinn?
Du schreibst oben, dass die Böden nass und moorig sind. Dann ist es doch ein Leichtes, mit ein paar Meter Tiefenerder einen guten, dauerhaft funktionierenden Erder zu erstellen, wo du keine "Chemie" brauchst.:cool:
 
Thema: Erdung Normgerecht ausgeführt?
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