Gastank und Leitung nicht geerdet - ist das richtig so?

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wennderbiber

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Hallo ihr Lieben,

ich stehe gerade recht panisch vor einer Frage: In wie fern muss ein auf dem Grundstück stehender Gastank gerdet/an den Potentialausgleich angeschlossen werden?

Hintergrund: Wir haben mangels Anschluss an das Gasnetz seit Januar einen 6000l-Gasttank 8m vom Haus entfernt unter einem Baum stehen. Dieser Tank wurde vom Gasversorger aufgestellt (gemietet), auch die Gasleitung (Kupfer mit Hartplastikummantelung) wurde im Zuge des Installationsservices bis ins Haus gelegt. Das Unternehmen war recht pappnasig unterwegs, wir mussten z.B. zuerst darum betteln, dass die Leitung vom Tankdom in den Boden nicht einfach frei steht, sondern an einem Stab befestigt wird.

Diese Gasleitung geht nun auf das Haus zu (8m) und dann ca. 10m entlang des Hauses, bis sie durch das Mauerwerk in den Keller geht. Dort ist direkt an der Wand der Haupthahn (Zähler am Tank). Draußen wurden weder Staberder noch irgendwelche anderen Erdungsmaßnahmen getroffen, der Tank steht oberirdisch auf 2 Fertigbeton-Fundamenten. Auch drinnen im Haus ist an der Leitung, die dort blankes Kupfer ist, keinerlei Erdungsleitung oder sonstige Verbindung zur Potentialausgleichsschiene gelegt.

Hinter dem Gashahn beginnt nun die von unserem Heizungsbauer gelegte Gasleitung. Diese führt noch ca. 4m zur Heizungsanlage und über eine Abzweigung ca. 8m quer durch den Keller, dort soll sie später nach oben gehen und einen Gasherd versorgen, noch ist eine Endkappe drauf. Auch an diesem gesamten Abschnitt ist nirgendwo eine Erdung angebracht, die Leitung läuft einfach so.

Wir haben durchaus eine Erdungsschiene im Haustechnikraum, da hängt aber leider nur der Hausanschlusskasten und die Hauptverteilung direkt dran...

Nun meine Frage: Ist das so korrekt? Also zum einen kann es doch sein, dass durch eine Fehlfunktion im Haus Strom auf die Leitung kommt, die dann bis zum Tank geht und dort dann...? Und andersherum kann doch ein Blitzschlag in den Tank/dessen Umgebung a) den Tank und b) die Heizungsanlage und über deren Steckdose die Elektrik im Haus zerlegen? Oder macht man das so und alles ist in Ordnung?

Auch sämtliche Heizungs- und Warmwasserleitungen sind nicht verbunden - das wissen wir, weil seit der Installation der Anlage kein Elektriker mehr bei uns war und das auch vom Heizungsbauer nicht gefordert wurde, die meinten sie wären fertig. Zwar ist die Fußbodenheizung ein Plastik-Rohr, die Leitungen dorthin und die Trinkwasserleitungen aber sind aus Kupfer. Ist das so korrekt?

Das mag jetzt sicherlich völlig dämlich klingen, aber wir sind auf das ganze Thema tatsächlich nur durch den Einbau eines Netzwerkschrankes aufmerksam geworden. Weder der Heizungsbau-Chef noch dessen Elektriker, der das Steuergerät der Heizung angeschlossen hat, hat auch nur irgendwas zu dem Thema gesagt, jetzt geht mit hier total die Flatter, dass das nicht richtig gelaufen ist.
 
Stichwort waere die Einbeziehung fremder leitfaehiger Teile in den Schutzpotentialausgleich des Hauses. Wenn der Gastank eigene elektrische Betriebsmittel enthaelt, muss man ueber den Hersteller die erforderlichen Anschluesse, Schutzmassnahmen u.dgl. erfragen.
 
Also zum einen kann es doch sein, dass durch eine Fehlfunktion im Haus Strom auf die Leitung kommt, die dann bis zum Tank geht und dort dann...?
Dann passiert noch gar nichts. Auch bei einem Blitzeinschlag passiert so noch nichts. Es muss erst Gas austreten und sich mit Luft vermischen, dann entsteht ein explosives Gemisch.

Aber: Sämtliche raumübergreifenden metallischen Rohrleitungen sind an den Potentialausgleich anzuschließen.
 
Ich habe heute mit unserem Tankaufsteller telefoniert, der meint, es sei direkt hinter dem Hahn ein Bauteil verbaut, das das ganze trennt. Ist das Normgerecht? Muss ich dann nur noch die Leitungen hinter dem Hahn erden?
 
Ich habe heute mit unserem Tankaufsteller telefoniert, der meint, es sei direkt hinter dem Hahn ein Bauteil verbaut, das das ganze trennt. Ist das Normgerecht? Muss ich dann nur noch die Leitungen hinter dem Hahn erden?
Das wird ein Isolierstück sein. Ja die Leitung im Haus muss in den Schutzpotenzialausgleich.

Lutz
 
"Was kostet es, den Potentialausgleich und Blitzschutz herzustellen?", wäre die richtige Frage an den Elektriker.
Wahrscheinlich wurde das nicht in Auftrag gegeben, da es Geld kostet und jetzt jammert man so lange herum, bis einer das für lau installiert.

Muss man bei einer Neuinstallation eines EFH den Schutzpotentialausgleich im Haus wirklich separat beauftragen??? Das ist eine Grundfunktion. Hier muss die Frage an den Elektriker eigentlich lauten: Warum wurde der Schutzpotentialausgleich nicht ordnungsgemaess errichtet?
 
Der Potentialausgleich muss sein. Blitzschutz ist nice to have.
 
Potentialausgleich gehört zur Schutzmaßnahme. sollte also im Preis inbegriffen sein. Problem. wenn der Eli fertig war und sein protokoll gemacht hat, bevor irgend ein Rohr vorhanden ist, dann kann er auch keins in den PA einbinden.
 
Wohl kaum. Blitzschutz ist teilweise vorgeschrieben und nach einer Risikoanalyse nach VDE 0183 erforderlich.
In welcher Bauordnung oder Norm kann man das denn nachlesen?

Mit der Normbezeichnung kann nur eine Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2, vollständige deutsche Klassifikation DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02 gemeint sein. :)

Solche Risikoanalysen kann man auch für normale Wohngebäude mit oder ohne Blitzschutzanlage machen. Auch konzessionierte Elis, die nicht "vergessen" haben, dass sie sich gegenüber dem VNB zu einem VDE-Auswahlabo verpflichtet haben und die Norm korrekt benennen können, sind ohne Zusatzqualifikation als Blitzschutzfachkraft mit der Komplexität der Risikoanalyse überfordert.

Ohne DEHN Toolbox geht praktisch nichts und welcher normale Eli hat die und kann damit umgehen?
 
In welcher Bauordnung oder Norm kann man das denn nachlesen?

Fast jede LBO enthaelt einen Gummiparagrafen der Form..."wenn nach Lage, Art, Nutzung des Gebaeudes eine Gefahr durch Blitzeinschlag besteht, ist eine Blitzschutzanlage vorzusehen.." Tja, wie will man eine Aussage zur Notwendigkeit treffen, ohne Risikoanalyse?

In den Sonderbauverordnungen (SchulBauR, VStaettVO...) wird es dann konkreter, da steht unmissverstaendlich drin, das eine Blitzschutzanlage gefordert ist. In der guten alten Zeit gab es sogar in den TechPruefVO Vorschriften, wie eine solche Anlage wiederkehrend zu pruefen sei. Wurde allerdings in den letzten Jahren irgendwie rauskomplimentiert und mit Verweis auf die allgemeinen Betreiberpflichten dem Bauherr/Betreiber aufgedrueckt.
 
Wurde allerdings in den letzten Jahren irgendwie rauskomplimentiert und mit Verweis auf die allgemeinen Betreiberpflichten dem Bauherr/Betreiber aufgedrueckt.
Der Bauherr bestimmt ob überhaupt eine aufwändige Risikoanalayse erstellt wird und es ist auch Vertragssache, in welcher Blitzschutzklasse ein Objekt eingestuft werden soll.

Eine Bestimmung, die wegen einem Gastank an einem normalen Wohnhaus ohne baurechtlich vorgeschrieben Blitzschutzanlage explizit eine Risikoanalyse fordert, kennst somit auch du nicht und es würde mich wundern, wenn @elektroblitzer so tiefschürfend wie du antworten würde.

Wer mit den weit gespreizten Parametern der Risikoanalyse nach IEC 62305-2 zu spielen versteht, erreicht durch gezielte Eingabe fast jedes gewünschte Ergebnis. Mit IEC 62305-2 lässt sich auch relativ einfach die Erdungspflicht von Dachantennen aushebeln, so z. B. durch Einbau von Überspannungsschutz in die Energieleitungen (logischer Zusammenhang, oder?), ergänzend auch durch die Installation von Feuerlöschern.

Prophylaktischer Hinweis gegen Nachfragen: Durch missverständliche Übersetzung ist unklar ob die Befreiung von blitzstromtragfähiger Antennenerdung auch für Deutschland gilt, nach dem Text der Normausgabe von 2005-10 war das noch klar ausgeschlossen.
 
Darf man als Laie überhaupt eine Erdung selber vornehmen oder gilt die als Eingriff in die elektrische Anlage? Ich habe gestern bei mir mal den Durchgang von der Gasleitung (Kupferrohr) zur Erdungsschiene geprüft und da war auch einfach mal nix... Glücklicherweise im selben Raum mit 1,5m Entfernung - also einfach zu realisieren. Ich werde es einfach machen - kostet ja nix und ist selbst für mich zu bewerkstelligen..
 
Darf man als Laie überhaupt eine Erdung selber vornehmen oder gilt die als Eingriff in die elektrische Anlage?
Erdung und Potenzialausgleich sind integraler Betandteil der Elektroanlage und für Installationen gilt NAV § 13.

Dein unvollständiger PA, den ja eine Elektrofachkraft installiert haben muss, beweist, dass nicht jede konzessionierte Elektrofachkraft auch fachgerecht arbeitet. Ob nur "vergessen" wurde das Kupferrohr oder auch mehr an der Haupterdungssciene anzuklemmen, ist aus der Distanz nicht zu beurteilen..
 
Wenn man weis, was man macht. Nur Gasleitungen im Haus gehören z.B. auf den Schutzpotentialausgleich An der Hauseinführung (Haupthahn) ist ein Isolierstück. Die Leitung nach außen darf nicht angeschlossen werden.
 
Dein unvollständiger PA, den ja eine Elektrofachkraft installiert haben muss, beweist, dass nicht jede konzessionierte Elektrofachkraft auch fachgerecht arbeitet. Ob nur "vergessen" wurde das Kupferrohr oder auch mehr an der Haupterdungssciene anzuklemmen, ist aus der Distanz nicht zu beurteilen..
Soviel zu Fachkräften:D Wobei man in diesem Fall natürlich fragen muss, war das Rohr schon da, als der Eli seine Anlage gebaut hat. Theoretisch sollte der Heizungsbauer aber zumindest darauf hinweisen, das da sich etwas geändert hat. Aber das wird wohl ein ewiger Wunschtraum bleiben.
 
Thema: Gastank und Leitung nicht geerdet - ist das richtig so?
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