Klima-Splitgerät an Unterverteilung

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dr.smurfy

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Hallo liebe Gemeinde,

ich möchte mein neues Klima-Splitgerät (das max 10A zieht) direkt an meine Unterverteilung in der Wohnung anschließen. In der Unterverteilung ist mir erstmal aufgefallen, dass ich nur 1,5 qmm Querschnitt habe, interessant - ich dachte, das sei bei Leitungen von 20-30 Meter, die in meiner Wohnung verlegt wurden, nicht zulässig. Aber ok.

Ich habe mir ein 2,5 qmm NYM besorgt (ca. 15 Meter bis zum Installationsort).
N und PE sind klar, aber wo zapfe ich denn am besten die Phase an? (Sicherungsautomat 16A habe ich mir natürlich schon bereitgelegt) - die obere Leiste kann ich ja nicht verlängern...

Vielen Dank für eure Hilfe
Smurfy.
 

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Hallo,
1,5mm² kann auch für größere Längen verwendet werden, dann muss aber die Absicherung verringert werden.
Ich sehe auf dem Foto alles "L"-Automaten. Die sollten in dem Zuge möglichst ersetzt werden.

Das sollte eine Fachkraft durchführen. Die kann dann problemlos einen weiteren LSS einbauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde hierbei auch alle Automaten tauschen und zwar dringlich, da die Typen L und auch H keinen ausreichenden Leitungsschutz darstellen.
Beim FI gehe ich von aus, daß es sich um einen TYP A handelt den könnte man drin lassen.
Allerdings würde ich es auf 2 Fis aufteilen.
für die Klimaanlage würde ich überlegen welche Stromkreise zusammen gelegt werden können, für weitere Stromkreise ist der Verteiler eigentlich zu klein.

Das ganze ist Arbeit für eine Fachkraft, denn spätestens bei der Prüfung Deiner Installation fehlt dir Meßgerät und Fachwissen, was sicher ein deutlich schwereres Problem ist als die kleine Überschreitung des Spannungsfalls durch die Überlänge der Leitungen.
 
N und PE sind klar, aber wo zapfe ich denn am besten die Phase an? (Sicherungsautomat 16A habe ich mir natürlich schon bereitgelegt) - die obere Leiste kann ich ja nicht verlängern...
Entweder fertige Brücke oder wie beim RCD massiv (H07 V-U) in 6 mm². Ist aber Aufgabe einer Fachkraft die auch die notwendigen VDE Messungen macht.

Lutz
 
Hmm, das sieht nach einer Verteilung aus den Achtzigern aus, im Grunde schön übersichtlich und ordentlich installiert. Ist das zufällig im Versorgungsbereich der Süwag? Trotzdem schreit es im Grunde nach einer Rundumerneuerung, wenn man da schon mal dran geht. Da Du ja wohl eh oben aufstemmen musst, um mit der neuen Leitung rein zu kommen, könnte man fast drüber nachdenken, die ganze Kiste auszutauschen. Das ist dann allerdings doch ein bisschen mehr Arbeit. Oder ist es ein Hohlwandverteiler? Die einfachere Lösung, wäre das NYM nicht in den Verteiler zu führen, sondern in eine Schalter- oder Abzweigdose eines schwach ausgelasteten Stromkreises (z.B. Flur oder Schlafzimmer) und das Klimagerät einfach da mit dran zu hängen.

Tja, große Lösung oder kleine Lösung, das ist jetzt die Frage ...
 
Bei meinem Nachbarn hing solch ein Gerät an der Steckdose im Schlafzimmer und das Lichtnetz hat 10A. mit alten H-Automaten.
Es gab keine Probleme damit.
Das man nun wegen einer Erweiterung gleich immer den ganzen Sicherungsverteiler sanieren muss, halte ich auch für ein böses Gerücht, wie viele Sicherungsautomaten mit L oder H sind noch im Umlauf und mir ist noch kein Gebäude bekannt was deswegen abgebrannt ist.
Es ist lediglich eine Empfehlung aber kein Muss.
 
Wusste gar nicht, daß Du Brandursachenermittler bist und die Statistiken pflegst.

Das Austauschen ist nur deswegen kein muß da es in Deutschland leider gar keine Anpassungspflicht an irgendwelche neuen Normen gibt. Trotzdem ist es bei diesen Automaten dringend zu empfehlen.
 
Das Austauschen ist nur deswegen kein muß da es in Deutschland leider gar keine Anpassungspflicht an irgendwelche neuen Normen gibt.

Wenn es eine Anpassungspficht gibt, dann wird diese in D in Form eines Gesetzes, Richtlinie o.dgl. verfasst. Siehe z.B. Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder.

Normen werden von privatrechtlichen Vereinen verfasst. Diese haben per se keinerlei Gesetzeskraft. Auch wenn die Verfasser derselben immer vollmundig erklären, alles in der Norm geschriebene sei nun "Pflicht" (siehe einschlägige Werbeflyer von Dehn, Siemens, Hensel usw..: "Überspannungsschutz ist Pflicht", "Brandschutzschalter sind Pflicht", "Reihentrennklemmen sind Pflicht"...usw.)
 
VDE ist an zu wenden das steht so im Energiewirtschaftsgesetz §49, auch wenn man den Text erst juristisch deuten muß, auf jeden Fall wird dieses Gesetz so angewandt.
 
(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.
Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2.
Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind. Die Bundesnetzagentur kann zu Grundsätzen und Verfahren der Einführung technischer Sicherheitsregeln, insbesondere zum zeitlichen Ablauf, im Verfahren nach § 29 Absatz 1 nähere Bestimmungen treffen, soweit die technischen Sicherheitsregeln den Betrieb von Energieversorgungsnetzen betreffen. Dabei hat die Bundesnetzagentur die Grundsätze des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. zu berücksichtigen.


Da steht aber was völlig anderes!
VDE-Normen haben keinerlei rechtliche Grundlage da sie private Normen sind.
Anders sieht es mit EU-Normen ( EN) aus die haben rechtsverbindlichen Charakter und sind im Gegensatz zu VDE-Normen auch frei öffentlich zugänglich!
 
Wusste gar nicht, daß Du Brandursachenermittler bist und die Statistiken pflegst.
Das Austauschen ist nur deswegen kein muß da es in Deutschland leider gar keine Anpassungspflicht an irgendwelche neuen Normen gibt. Trotzdem ist es bei diesen Automaten dringend zu empfehlen.
Ich war aber dafür zu lange in meinem Beruf gewesen und kenne mich aus.
Es ist ja so, nur bei größeren Veränderungen in der elektrischen Anlage ist diese den aktuellen technischen Regelwerken anzupassen aber nicht wenn ich irgendwo bei Tante Meyer eine Steckdose austausche oder einen Herd anschließe.
Wäre das sonst so, dann hätten Deutschlands Elektriker viel zu tun wegen jeder Kleinigkeit gleich alle Sicherungseinrichtungen zu erneuern und den Kasten gleich mit.
Und wenn du das mal siehst was bei uns in den Häusern von 1964-66 noch für alte Gurken in Betrieb sind:
IMG_1384 (640x413).jpg
IMG_1383 (640x402).jpg
-- dann weist du auch über was ich hier schreibe.
 
Was, die hatten damals schon so'ne fortschrittliche Phasenschiene?

Mit freundlichen Grüßen
 
Auch VDE ist öffentlich ein zu sehen. Da mußt Du Dich nur nach Offenbach oder Berlin bewegen und kannst alle VDE Normen dort einsehen.

Wer meint die VDE Normen haben nur empfehlenden Charakter kann ja mal Versuchen im Streitfall vor Gericht mit dieser Meinung zu gewinnen.
 
Was, die hatten damals schon so'ne fortschrittliche Phasenschiene?
Ach @PEN, das Ding ist Schrott.
Ich hoffe ja dass dieser inzwischen mal erneuert wurde nachdem später die Wohnung verkauft wurde.
Beanstandet hatte ich sie jedenfalls damals weil die völlig versifft ist.
Aber damals stieß es wahrscheinlich auf taube Ohren.
 
Eine Anlage ist auch zu erneuern/ an zu passen, wenn die Anforderungen an die Anlage sich ändern.
Eine wesentliche Änderung der Anforderungen hat der Einzug von Rechnersystemen in den Privathaushalt mit gebracht.
Weitere sind zusätzliche Lasten wie 11kW Herd, Spülmaschine, oder Waschmaschnie.
Nur werden diese Anforderungen fast immer ignoriert und nur einfach noch was dran gebastelt.
 
Eine Anlage ist auch zu erneuern/ an zu passen, wenn die Anforderungen an die Anlage sich ändern.
Eine wesentliche Änderung der Anforderungen hat der Einzug von Rechnersystemen in den Privathaushalt mit gebracht.

Aber doch wohl nur in deinen wie leider so oft völlig an der Realität vorbeigehenden Träumen!
 
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