Neue Zähleranlage, alte Leitung zum Unterverteiler

Diskutiere Neue Zähleranlage, alte Leitung zum Unterverteiler im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich soll in einem Mehrfamilienhaus (10 Wohnungen) eine neue Zähleranlage installieren. Die alte Zähleranlage ist noch mit Zählertafeln...
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Andidos

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Hallo,

ich soll in einem Mehrfamilienhaus (10 Wohnungen) eine neue Zähleranlage installieren. Die alte Zähleranlage ist noch mit Zählertafeln realisiert. Die neue Zähleranlage soll entweder an die selbe Stelle oder in einem anderen Raum als bisher installiert werden, das ist noch nicht raus, wegen dem Brandschutz.
Das Haus wird zurzeit noch über das Dach mit einer Freileitung gespeist, die Erdleitung mit Hausanschlusskasten ist aber schon im Haus.
Nun zu meinem Problem, die Steigleitungen von der Zähleranlage zu den Wohnungen sind 4x4mm² ausgelegt.
Wenn die Zähleranlage an die selbe Stelle installiert wird könnte ich diese direkt an die neue Zähleranlage anschließen. Ich weiß aber nicht ob ich das machen soll, gilt da der Bestandsschutz? Wohl wäre mir dabei nicht, man müsste sich auf jeden Fall die Frage gefallen lassen warum man bei einer solchen Sanierungsmaßname nicht gleich auch die Steigleitung zur den Unterverteilern der aktuellen Norm angepasst hat.
Wenn nun die Zähleranlage in den Nebenraum verlegt wird müsste ich mit einem 5x16mm² bis zu den alten Steigleitungen fahren und dann dort auf die alten 4x4mm² anklemmen. Das möchte ich aber auf keinen machen.
Wie seht ihr das?
 
Eigentlich sollte hierbei auch der Rest erneuert werden.

Wie sind denn die Stromkreise der Wohnungen ausgeführt?
Wenn diese wenigstens nicht klassisch genullt sind könntest Du über einen Anschluß der 4 adrigen Leitung als TN-S mit 2 Phasen zumindest die Problematik des PEN umgehen.
Auf jeden Fall solltest Du sehr genau auf Mängel prüfen und deine Bedenken auch schriftlich dem Auftraggeber mitteilen.
Anlagenteile die bei Deiner Prüfung durchfallen auf keinen Fall wieder in Betrieb nehmen.

Eigentlich wird hier ein neuer Anschluß erstellt und auch wesentliche Teile der Anlage erneuert, die ein belassen von Teilen welche nicht aktuellen Normen entsprechen ausschließt.
 
Wenn der PEN in PE und N aufgeteilt wurde, darf er nicht wieder zu einem PEN wiedervereinigt werden.
Ein PEN darf aber immer in einen PEN und einen N aufgeteilt werden. Auf korrekte Kennzeichnung der Ader achten!
Soweit zu deinem konkreten Problem.

Darüberhinaus: Im Jahr 2018 ist eine Zuleitung mit 4 mm² schon ziemlich knapp. Insofern ist es eine gute Idee, die Steigleitungen gleich fünfadrig und in größerem Querschnitt zu erneuern. Problem: Es kostet Geld.

Ciao
Klaus
 
Auf jeden Fall vorher !!! mit dem EVU abklären!!!
5 * 16 wirst Du nicht brauchen, aber mind. 4..5 * 10 mm² . Vor einigen Jahren hatte ich einen ähnlichen Fall, da wurde mir der Anschluß verweigert, weil die Steigleitungen nur 4 * 6mm² waren. Den Mehraufwand für die Erneuerung der Steigleitungen musste ich tragen.
Bei der ersten Abnahme seitens des EVU wurde mir gesagt: Ja, hätten sie das mal beantragt...

Leprechaun
 
Üblicherweise sind solche Zähleranlagen ja früher im Treppenhaus angeordnet worden. Das bedeutet meist, das eine Neuerrichtung dort aus Brandlastgründen heute nicht mehr gestattet ist. Dazu gehört auch die Verlegung eventueller Zuleitungen, ohne diese durch Brandschutzkoffer zu sichern.

Das sinnvollste kann hier nur sein, die Zuleitungen der Wohnungen und wahrscheinlich auch die dortigen Verteiler zu erneuern.
 
Mit Dem EVU (oder auch VNB) da was abklären wird wohl wenig bringen, denn der wird ganz klar sagen "Einhaltung der VDE, TAB etc"
Und die VDE verlangt ab HAK ein TN-S (TT) Netz
 
Vielen dank für die Antworten.
Ich werde mein Angebot nur mit Erneuerung der Steigleitungen abgeben. Mich hat nur etwas verunsichert das kein Mitbewerber den Auftraggeber darauf angesprochen hat, er sagte ich sei der erste der die obere Zählerabdeckung aufgemacht hätte.

Grüße
Andi
 
ich soll in einem Mehrfamilienhaus (10 Wohnungen) eine neue Zähleranlage installieren. Die alte Zähleranlage ist noch mit Zählertafeln realisiert. Die neue Zähleranlage soll entweder an die selbe Stelle oder in einem anderen Raum als bisher installiert werden, das ist noch nicht raus, wegen dem Brandschutz.

Wenn die Zähleranlage an die selbe Stelle installiert wird könnte ich diese direkt an die neue Zähleranlage anschließen. Ich weiß aber nicht ob ich das machen soll, gilt da der Bestandsschutz? Wohl wäre mir dabei nicht, man müsste sich auf jeden Fall die Frage gefallen lassen warum man bei einer solchen Sanierungsmaßname nicht gleich auch die Steigleitung zur den Unterverteilern der aktuellen Norm angepasst hat.

Wenn nun die Zähleranlage in den Nebenraum verlegt wird müsste ich mit einem 5x16mm² bis zu den alten Steigleitungen fahren und dann dort auf die alten 4x4mm² anklemmen. Das möchte ich aber auf keinen machen.

Wenn ich das so lese, scheint es niemanden zu geben, der die Erneuerung der Zählerverteilung und Wohnungsanschluesse plant? Das bleibt somit, samt damit verbundener Haftung, an dir als Ausfuehrenden hängen. Das wird immer dann lustig, wenn der erste Mieter sich über zu gering dimensionierten Anschluss beklagt, weil sein Herd, Kochinsel, DLE... was auch immer nicht anzuschliessen geht.

Ich werde mein Angebot nur mit Erneuerung der Steigleitungen abgeben. Mich hat nur etwas verunsichert das kein Mitbewerber den Auftraggeber darauf angesprochen hat, er sagte ich sei der erste der die obere Zählerabdeckung aufgemacht hätte.

Dann vergiss in deinem Angebot auch nicht den Rest, HES/PA, ÜSP, Brandschottungen, TK-Anschluss für APL usw.
 
Thema: Neue Zähleranlage, alte Leitung zum Unterverteiler
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