Fundamenterder nicht fachgerecht - Problemlösung fachgerecht?

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Schuldenuhr

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Hallo,

vor einigen Monaten wurde beim Errichten unserer Streifenfundamente der Fundamenterder einfach in den "Dreck" gelegt, darauf die Bewehrungskörbe gestellt und dann mit Beton ausgegossen. Das verzinkte Bandeisen hat also direkten Kontakt zur feuchten Erde und wird nicht vollständig vom Beton umschlossen. Hinzu kommt, dass der Beton nicht verdichtet wurde was ja der Korrosionsanfälligkeit nochmals schadet. Alles in allem nicht fachgerecht.

Aus den Streifenfundamenten wurde in jeder Ecke das Bandeisen nach oben geführt. In der Bodenplatte wurde noch einmal ein kleiner Ring aus Bandeisen (Potentialausgleich?) eingelegt und dieser kleinere Ring wurde dann mit den 4 Bandeisen des Fundamenterders verbunden. Die Bodenplatte selbst ist aus WU Beton und hat noch 6 cm Dämmung drunter, als Erdung also ungeeignet.

Als ich den nicht fachgerechten Fundamenterder bemängelt habe, hat man einfach von dem kleineren Ring der Bodenplatte (der mit dem größeren Ring der Streifenfundamente verbunden ist) zwei V4A Rundleiter nach "draußen" verlegt und 1,50 ins Erdreich gesteckt.

Nun meine Frage wie diese "Lösung" einzuschätzen ist? Wir stehen nämlich kurz vor der Abnahme und das Bauunternehmen schreibt nun, dass diese Lösung fachgerecht sei. Ist das so?

Herzlichen Dank
 
Dazu wäre die Dokumentation der Erdungserstellung zu sichten.

Prinzipiell ist das erst mal so wie Beschrieben nicht falsch.
Der Erder muß unter die WU Platte in die Erde das ist richtig. Auch wenn ich dazu nur V4A nehmen würde, ist Zinkstahl nach Norm je nach Auslegung nicht falsch. Den Korosionschutz übernimmt die Zinkauflage.

Auch das Einlegen eines Potentialausgleiches in die Bodenplatte ist richtig und der gehört da hin.

Was ich allerdings nun etwas problematischer sehe ist die Verschlimmbesserung des vermutlich nicht vorhandenen Problemes.
Die V4A Erderchen bilden nun mit dem unter dem Fundament liegenden unedleren Zinkstahl ein galvanisches Element was zur Auflösung des Fundamenterders führt.

Ob ein Erder ausreichend niederohmig ist wäre durch Messung nach zu weisen.
 
Vielen Dank für eure Antworten

ist Zinkstahl nach Norm je nach Auslegung nicht falsch. Den Korosionschutz übernimmt die Zinkauflage.
Aber doch nicht wenn der verzinkte Stahl einfach so in der Erde liegt und nur darüber Beton ist. Über die Jahrzehnte wird der doch von unten zumindest teilweise verrosten oder? Und wenn das irgendwann der Fall sein sollte dann habe ich (oder meine Kinder als Nachbesitzer) dann nur noch die beiden V4A Rundleiter die 1,50 in die Erde reichen (weit entfernt vom Grundwasser).

Die V4A Erderchen bilden nun mit dem unter dem Fundament liegenden unedleren Zinkstahl ein galvanisches Element was zur Auflösung des Fundamenterders führt.
An der Stelle an der Sie miteinander verbunden sind oder wo? Die Anschlussfahne im HAR ist doch auch mit dem verzinkten Bandeisen verbunden.

Du hättest die Erstellung des Erders herausnehmen und an einem Fachunternehmen abgeben sollen.
Das macht man vielleicht beim zweiten Haus ;-) Das die Erdungsanlage vom Bauunternehmen ausgeführt wurde hat der Architekt so ausgeschrieben, dem habe ich natürlich vertrauensvoll zugestimmt.

Das die Ausführung des Fundamenterders nicht fachgerecht ist, ist unstrittig. Mich beschäftigt nun ob ich die beiden V4A Rundleiter als Lösung akzeptieren kann oder ob ich Anspruch auf einen Ringerder um das Haus habe (noch ist der Arbeitsbereich nicht verfüllt).

Viele Grüße
 
Wozu meinst Du ist die Zinkauflage da?
In der VDE0100-540 heißt es dazu nur " Die Anforderungen an Erdungsanlagen dienen dazu, eine Verbindung zur Erde herzustellen, die... für die vorhersehbaren äußeren Einflüsse geeignet ist...z.B. mechansiche Beanspruchung und Korrosion"
In der DIN 18014 werden dazu sicher keine anderen Angaben stehen, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, daß V4A die bessere Wahl ist, da ich prinzipiell versuche für die Ewigkeit zu bauen.

Zinkwasserrohre lagen ettliche Jahrzente im Boden bis diese ausgetauscht wurden und selbst im löchrigen Zustand waren diese als Erder sicher noch ausreichend.

Innerhalb des Betons (mit passender Überdeckung) kannst Du sogar unverzinkten Stahl verwenden. Oder meinst Du die Moniereisen der Betonbauer rosten innerhalb des Betons weg? Das wär noch dramatischer denn einen Erder kann man auch als Ringerder nachträglich recht einfach einbauen, versuch das mal mit tragender Konstruktion auf der ein Haus steht.

Sollte Dein Erdreich allerdings in einer Zusammensetzung sein, die Korrosion stark begünstigt wäre dann V4A an zu wenden, das ist aber in den meisten Fällen nicht der Fall.
Zwischen dem in die Erde gesteckten V4A und dem in Erde liegenden Zinkbandstahl werden Ionen ausgetauscht die den Zinkerder abtragen.
Und zwar nicht an Verbindungsstellen sondern am Kompletten in Erde liegenden Band.
Dies ist eine weitaus größere Gefahr der Korrosion des Erders.
 
beim Errichten unserer Streifenfundamente der Fundamenterder einfach in den "Dreck" gelegt, darauf die Bewehrungskörbe gestellt und dann mit Beton ausgegossen. Das verzinkte Bandeisen hat also direkten Kontakt zur feuchten Erde und wird nicht vollständig vom Beton umschlossen.

Die Anforderungen an den Fundamenterder lauten (ganz vereinfacht) St/tZn allseitig betonüberdeckt in den Streifenfundamenten einlegen. Mit Bewehrung aller 2m (ca.) verbinden.

Aus den Streifenfundamenten wurde in jeder Ecke das Bandeisen nach oben geführt.

Auslassfahnen, ob nun für Blitzschutz, HES o.dgl. sollten dauerhaft korrosionsbeständig ausgeführt werden.

In der Bodenplatte wurde noch einmal ein kleiner Ring aus Bandeisen (Potentialausgleich?) eingelegt und dieser kleinere Ring wurde dann mit den 4 Bandeisen des Fundamenterders verbunden.

Wenn es in den umlaufenden erdfühligen Streifenfundamenten schon einen Fundamenterder gibt, ist der zusaetzliche PA_Ring in der BoPla überfluessig.

Nun meine Frage wie diese "Lösung" einzuschätzen ist?

Planloser Murks.

Aber doch nicht wenn der verzinkte Stahl einfach so in der Erde liegt und nur darüber Beton ist. Über die Jahrzehnte wird der doch von unten zumindest teilweise verrosten oder?

Je nach Bodenbeschaffenheit und Sauerstoffzufuhr kann St/tZN in Erde korrodieren. Oder auch nicht. Für reine Blitzschutzerder nach EN 62305 oder Erder Typ A sind m.W. auch Ausführungen in St/tZn zulaessig. Die Forderung nach V4A Materialnummer 1.4.. irgendwas ist eine nationale Vorgabe aus der DIN 18014

Und wenn das irgendwann der Fall sein sollte dann habe ich (oder meine Kinder als Nachbesitzer) dann nur noch die beiden V4A Rundleiter die 1,50 in die Erde reichen (weit entfernt vom Grundwasser).

Netzform? Bei TN-C dient der häusliche Anlagenerder der "Erderstützung". Die dauerhaft niederohmige SPE bleibt erhalten.
 
Es geht hier nicht um Blitzschutz sondern um einen einfachen Fundamenterder einer elektrischen Anlage.
Hierzu ist der Potentialausgleich in der Bodenplatte auch vorgeschrieben.
Bei den herausführungen im Innenbereich bin ich mit bezüglich der Materialwahl nicht ganz sicher aber hier könnte durch Aufstemmen abflexen und verbinden mit einer V4A Fahne und anschließendem Wieder Verschließen etwas bewirkt werden.

Hier ein Zitat aus einer Information der Firma Dehn von 2016:
"Fundamenterder/Funktionspotentialausgleichsleiter Durch die Verlegung des Materials in Beton mit mindestens 5 cm Umhüllung sind keine Korrosionserscheinungen zu erwarten. Für den Fundamenterder bzw. Funktionspotentialausgleichsleiter kann verwendet werden: • Rundstahl mit mindestens 10 mm Durchmesser oder • Bandstahl mit mindestens 30 mm x 3,5 mm Der Stahl kann verzinkt oder unverzinkt sein."
selbes Dokument:https://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/eb/ds162_d_fundamenterder.pdf
Seite 17 Bild oben zeigt eindeutig die PA Masche in der WU Bodenplatte und den Erder im Erdreich darunter.
Auch dazu interessant die Auswahlmatrix auf Seite 15 auch hier ist für den unter der Bodenplatte liegenden Erder ein "dauerhaft korosionsbeständiges" Material gefordert. Hier ist es jetzt Auslegungssache das als V4A oder eben verzinkten Stahl zu deuten. Allgemein auch von Gutachtern oder Sachverständigten wird das mit verzinktem Stahl als ausreichend betrachtet.
 
Die Bodenplatte selbst ist aus WU Beton und hat noch 6 cm Dämmung drunter, als Erdung also ungeeignet.
Bei den herausführungen im Innenbereich bin ich mit bezüglich der Materialwahl nicht ganz sicher aber hier könnte durch Aufstemmen abflexen und verbinden mit einer V4A Fahne und anschließendem Wieder Verschließen etwas bewirkt werden.

Hast du noch mehr solche brilliante Ideen? Loecher stemmen in BoPla aus WU Beton...

Funktionspotentialausgleichsleiter
Seite 17 Bild oben zeigt eindeutig die PA Masche in der WU Bodenplatte und den Erder im Erdreich darunter.

Nochmal: Wenn es bereits erdfuehlige Fundamente gibt, die um das Gebaeude herum angeordnet sind, und in diesem ein Fundamenterder liegt, dann bringt der zusaetzliche Funktionpotentialausgleich in der Bodenplatte nichts. Bei Gebaeuden mit tragender BoPla, also ohne Streifenfundamente drumrum wird der Funktionspotentialausgleich benoetigt, wenn die Bopla selbst nicht erdfuehlig ist.

Der TE hat hier die Kombination aus mangelhaften Fundamenterder + ueberfluessigen Funktionspotentialausgleich. Im guenstigsten Fall bekommt er einen Ringerder aus V4A (Werkstoffnr 1.4...ihr wisst schon was) um das Gebaeude gelegt und mit den Anschluessen Fundamenterde bzw. den V4A Fahne verbunden.
Das ist zwar nicht perfekt, aber schon "relativ" gut geloest unter den nun mal herschenden Gegebenheiten.

Hier ist es jetzt Auslegungssache das als V4A oder eben verzinkten Stahl zu deuten. Allgemein auch von Gutachtern oder Sachverständigten wird das mit verzinktem Stahl als ausreichend betrachtet.

Na wenn du mal so ein Gutachten siehst, lass es mich wissen. Die DIN18014 fordert fuer Verlegung in Erde dauerhafte Korrosionsbestaendigkeit und die (Mit-)Verfasser der Norm (zu denen mit Sicherheit auch der ein oder andere Hersteller von Erdungsmaterial gehoeren) haben daraufhin die Anforderungen recht schnell auf die Werkstoffnummer 1.4571 ausgerichtet (siehe z.B. Publikationen von Dehn usw.). Es gibt natuerlich noch weitere Materialien, Kupfer z.B. die genauso gut geeignet sind. Die DIN EN 62305 sieht eine ganze Tabelle von Materialien vor, diese Norm ist aber explizit fuer Blitzschutzanlagen definiert. Allerdings, im Gegensatz zur DIN 18014 eben europaweit gueltig.
 
@Octavian1977: Ich finde Du nimmst in Deinen Ausführungen zu wenig Rücksicht auf den konkreten und von mir ausführlich beschrieben Fall. Mir ist schon klar, dass IM Beton verzinkter Stahl absolut in Ordnung ist aber in meinem Fall ist das Bandeisen ja nicht vom Beton umschlossen. Es hat über die gesamte Länge direkten Kontakt zum feuchten Erdreich. Hier möchte ich mich auch ungern damit trösten, dass es wohl 30-40 Jahre halten wird.

@karo28 : Deine Einschätzung deckt sich mit meiner bisherigen Sicht.

Die Frage ist nur ob ich überhaupt Chancen auf eine fachgerechte Ausführung habe. Nehmen wir an ich nehme die jetzige Lösung (1,50 m Rundleiter ins Erdreich) nicht ab, wie geht es dann weiter? Hat da jemand Erfahrungen? Der Rohbauer wird den V4A Ringerder vermutlich nicht freiwillig verlegen.

Kann man mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt behaupten, dass die jetzige Erdungsanlage (Fundamenterder nicht von Beton umschlossen und stattdessen 2 V4A Rundleiter ins Erdreich) NICHT fachgerecht / zulässig ist?

Möchte noch hinzufügen, dass im LV ausdrücklich definiert war, dass das verzinkte Bandeisen vollständig und mit mind. 5 cm Beton umgeben sein muss. Das wurde ja wie beschrieben nicht gemacht.
 
Die Frage ist nur ob ich überhaupt Chancen auf eine fachgerechte Ausführung habe. Nehmen wir an ich nehme die jetzige Lösung (1,50 m Rundleiter ins Erdreich) nicht ab, wie geht es dann weiter? Hat da jemand Erfahrungen? Der Rohbauer wird den V4A Ringerder vermutlich nicht freiwillig verlegen.

Wenn du die Abweichung vom Soll nachweisen kannst, Fotos, Messergebnisse, Materialprobe... usw. dann kannst du den Rohbauer den Mangel anzeigen. Zum genauen Procedere kann man dir aber eher im Nachbarforum (expertenforum bau) weiterhelfen. Da spielt ja auch deine Vertragssituation mit Rohbauer/GÜ...was auch immer mit rein.

Kann man mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt behaupten, dass die jetzige Erdungsanlage (Fundamenterder nicht von Beton umschlossen und stattdessen 2 V4A Rundleiter ins Erdreich) NICHT fachgerecht / zulässig ist?

Ja. Kann man, die Anforderungen an Erdungsanlagen sind ja in diversen Publikationen (von DIN18014 bis hin zu den herstellereigenen7verbandseigene Quellen in der Sekundaerliteratur) sehr schön beschrieben. Ein Satz wie: "Es genuegt, ein Stück verzinktes Eisen in den Dreck zu werfen und das funktioniert schon" wirst du da nicht finden.

Möchte noch hinzufügen, dass im LV ausdrücklich definiert war, dass das verzinkte Bandeisen vollständig und mit mind. 5 cm Beton umgeben sein muss. Das wurde ja wie beschrieben nicht gemacht.

Wer überwacht denn die Ausführung des Baus?
 
Wer überwacht denn die Ausführung des Baus?
Unser Architekt. Dieser war mit mir der Meinung, dass der Fundamenterder so wie ausgeführt nicht fachgerecht/zulässig ist. Er ist aber leider der Meinung, dass diese beiden V4A Rundleiter die 1,5 m ins Erdreich stechen als Lösung ausreichend sind. Das sehe ich wie gesagt anders. Aus meiner Sicht hätte es einen V4A Ringerder um das Haus geben müssen, wäre ja auch noch unproblematisch da der Arbeitsbereich noch nicht verfüllt ist. Das wird der Rohbauer aber nicht freiwillig machen.
 
Unser Architekt. Dieser war mit mir der Meinung, dass der Fundamenterder so wie ausgeführt nicht fachgerecht/zulässig ist. Er ist aber leider der Meinung, dass diese beiden V4A Rundleiter die 1,5 m ins Erdreich stechen als Lösung ausreichend sind.

Dann frage deinen Architekten mal, auf welche Ausführung eines Erders (Typ A oder Typ B, Fundamenterder, Ringerder...) nach welcher Norm sich seine Aussage bezieht. Wie ist denn die Einbindung der Bewehrung (in den Fundamente, BoPla..) erfolgt? Vermutlich gar nicht?

Ich kenne keine Variante eines halben Funktionspotentialausgleiches mit angeschlossenen Fundamenterder mit 1,5m langen unterirdischen Edelstahlfangspitzen...
 
Wie ist denn die Einbindung der Bewehrung (in den Fundamente, BoPla..) erfolgt?
Bei den Streifenfundamenten indem man die Körbe darauf gestellt hat. Bei der Bodenplatte indem man das Bandeisen zwischen die Bewehrungsmatten gelegt hat. Richtige Verbindungsklemmen zwischen Bandeisen und Bewehrungsstahl gibt es nicht. Zwischenzeitlich ist mir klar, dass auch das nicht fachgerecht ist.
 
@Schuldenuhr

Wenn der Errichter keine Dokumentation nach DIN 18015 vorlegt, die Abnahme verweigern!! Mängel explizit Rügen.
Die Dokumention wird von dem verantwortlichen und in das Installateursverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenen Elektrobetrieb geplant und bescheinigt.
 
Wenn der Errichter keine Dokumentation nach DIN 18015 vorlegt ... Die Dokumention wird von dem Elektrobetrieb geplant und bescheinigt.
Bei uns war es so, dass das Rohbauunternehmen die Erdungsanlage errichtet hat. Einen Elektriker hatten wir in dieser Bauphase noch nicht. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinerlei Kenntnisse zu dieser Thematik und habe mich voll und ganz auf den Architekten verlassen.

Der Errichter (Rohbauer) hat da ganz sicher nichts dokumentiert oder fotografiert, zum Glück habe ich jede Menge Fotos gemacht. Vom Rohbauer gab es auch nie eine Art Protokoll oder dergleichen. Unseren Elektriker könnten wir ja nur noch mit einer Messung beauftragen. Denke auch nicht, dass der auf Grund der nicht fachgerechten Ausführung da seinen Stempel gibt.
 
Ohne Protokoll und Fotodoku der Erdungsanlage würde ich diese nicht annähernd bezahlen.
Auch dem Arschitekten würde ich dabei seine anteiligen Beträge abziehen, da er als Bauleitung das hätte überwachen müssen.

Eine Erdungsanlage gehört zur elektrischen Anlage des Hauses und darf nur von Elektrofachkräften oder unter deren Aufsicht errichtet werden.
 
Bei den herausführungen im Innenbereich bin ich mit bezüglich der Materialwahl nicht ganz sicher ...
Weniger beschönigend als "nicht ganz sicher" würde es lauten: "Ich weißt es nicht". :rolleyes:
Für den Fundamenterder bzw. Funktionspotentialausgleichsleiter kann verwendet werden: • Rundstahl mit mindestens 10 mm Durchmesser oder • Bandstahl mit mindestens 30 mm x 3,5 mm Der Stahl kann verzinkt oder unverzinkt sein."
Nutzlose Abschreiberei! Dass im Beton schon lange auch blanker Stahl zulässig ist, hat hier keinerlei Relevanz.
Hier ist es jetzt Auslegungssache das als V4A oder eben verzinkten Stahl zu deuten. Allgemein auch von Gutachtern oder Sachverständigten wird das mit verzinktem Stahl als ausreichend betrachtet.

Mit dem Wechsel von der DIN 18014:2007-09 zur DIN 18014:2014-03 wurde die Zuordnung bei Anschlussfahnen aus NIRO (V4A) bei Ringerdern bzw. NIRO oder St/tZn mit Kunststoffmantel bei Fundamenterdern getauscht, was m. E. ein Kopierfehler ist, den ich hier nicht weiter vertiefen will.

Das mehrfache (!) Verbot von verzinktem Stahl in den Kapiteln 6.3 und 6.4 ist nicht zu überlesen und ebenso eindeutig welche Stahlarten als dauerhaft korrosionsbeständig definiert sind.

FAZIT: Mal wieder ein typischer Beitrag von @Octavian1977 ohne Aussicht auf Besserung.
 
DIN18014 fordert fuer Verlegung in Erde dauerhafte Korrosionsbestaendigkeit und die (Mit-)Verfasser der Norm (zu denen mit Sicherheit auch der ein oder andere Hersteller von Erdungsmaterial gehoeren) haben daraufhin die Anforderungen recht schnell auf die Werkstoffnummer 1.4571 ausgerichtet (siehe z.B. Publikationen von Dehn usw.).
In DIN 18014:2007-09 hieß es noch Werkstoffnummer 1.4571 oder gleichwertig.

So steht es zwar nicht mehr in der aktuellen Normausgabe, aber die geforderte dauerhafte Korrosionsbeständigkeit mit insbesondere min. 2 % Molybdän in der Legierung wird auch von den Werkstoffnummern 1.4401, 1.4404 und 1.4435 als austenitisches V4A erfüllt.
Es gibt natuerlich noch weitere Materialien, Kupfer z.B. die genauso gut geeignet sind. Die DIN EN 62305 sieht eine ganze Tabelle von Materialien vor, diese Norm ist aber explizit fuer Blitzschutzanlagen definiert. Allerdings, im Gegensatz zur DIN 18014 eben europaweit gueltig.
So stimmt es nicht ganz:

EN-Normen mit einer 5 als erster Ziffer sind von den CENELEC-Mitgliedern europäisch harmonisiert. EN-Normen mit einer 6 an erster Stelle wurden auf IEC-Ebene harmonsiert und sind - wie die Normenreihe IEC 62305, deutsche Klassifikation DIN EN 62305 (VDE 0185-305), auch in diversen Mitgliedsländern in Übersee gültig.
 
Wäre es möglich, Beträge so zu verfassen, dass auch minderbemittelte Elektriker - also so wie ich - die Beträge lesen können, ohne sich durch Sekundärliteratur wie Wikipedia schlagen zu müssen.
Offenbar differieren unsere Ansichten als gelernte RFT auch dahingehend, wer eine Elektrofachkraft ist. RFT, die versäumt haben einen TREI-Schein nachzuholen, sind definitiv keine Elektriker!

Wie ich schon mal ausgeführt habe, setze ich in meinen Beiträgen ein Minimum an Interesse und Mitarbeit voraus. Wer von Basics überfordert ist und es als Zumutung betrachtet auch mal nachzuschlagen, setzt mich am besten auf seine Ignorierliste. In Vorträgen wie auch Foren habe ich gemäß dem Motto, "dumm ist nur wer nicht nachfragt, wenn etwas nicht verstanden wurde", noch jede Nachfrage beantwortet.

Da @karo28 unüblicherweise sogar die Normenreihe EN 62305 kennt, bitte ich ihn um Nachsicht, falls er wegen den Oldie-Folien von 2014 gähnen muss.

Normdiskrepanzen_dieSteckdose_Fo20.jpg Normdiskrepanzen_dieSteckdose_Fo21.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es so ist das außerhalb der Bodenplatte noch eine Verlegung eines Erdungsbandes möglich ist, würde ich ganz einfach ums Haus rundherum das Band in die Erde eingraben und an einigen Positionen, wo man noch zum bereits verlegtem Erdungsband in der Bodenplatte ran kommt, beide Bänder verbinden. Um die Klemmstellen vor Korrosion zu schützen, diese verkleben mit eigens dafür erhältlichen Bändern.

Ich denke, dann mußt Du genügend "Erde" für Deine elektr. Anlage haben.
 
Thema: Fundamenterder nicht fachgerecht - Problemlösung fachgerecht?
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