Abschlussprüfung „Sicherheitseinrichtungen prüfen“

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Shmosby

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Hallo,

ich habe im Januar mein Fachgespräch für die Abschlussprüfung zum Mechatroniker und habe bereits den Antrag für meinen betrieblichen Auftrag (Spannungsversorgung als Baugruppenträger) bei der IHK eingereicht, welcher jedoch wegen eines Punktes abgelehnt wurde.
Und zwar habe ich in diesem Baugruppenträger Glassicherungen verbaut (10A für den 230V-Stromkreis und 2A für den 24V-Stromkreis) und den Punkt „Sicherheitseinrichtungen prüfen“ in der Matrix so erläutert, dass ich die Sicherungen auf Funktion prüfe. In der Ablehnung stand dann die Begründung, wie man denn so eine Sicherung auf Funktion überprüfen kann, was im Nachhinein natürlich sinnlos war. Da habe ich wohl zu überstürzt geschrieben.

Jedenfalls wollte ich fragen, wie ich die Glassicherungen es am besten für den Punkt „Sicherheitseinrichtungen prüfen“ beschreiben kann.
Bisher habe ich die Ideen zu schreiben, dass die Sicherungen mit der abschließenden DGUV 3 Prüfung geprüft werden. Außerdem könnte ich die Durchgängigkeit der Sicherungen mit einem niedrigeren Strom als dem Auslösestrom messen, oder? Und ich wollte noch beschreiben, warum und wie ich diese Dimensionierung der Glassicherungen gewählt habe. Wäre für Hilfe echt dankbar, habe die Ablehnung heute erhalten und nun vom 27.09.-01.10. Zeit, eine neue Version nachzureichen.
 
So wenn du Streichhölzer prüfen willst musst du diese Anzünden . Und nach dem Anzünden sind die unbrauchbar.
Genauso verhält es sich mit Sicherungen und die kannst du auch bei der DGUV3 Prüfung nur darauf prüfen ob sie in Ordnung ist! Sicherheitseinrichtungen sind zb Notaus , Endschalter usw! Auch eine Strombegrenzung ist solch eine Sicherheitseinrichtung.
 
Also werde ich nur mit den Glassicherungen keine Genehmigung erreichen, weil ich die nicht direkt prüfen kann? Eine Erweiterung um einen Not-Aus würde ausreichen?
Und ist eine Glassicherung dann keine Strombegrenzung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie eine Glassicherung abschaltet, da habe ich keine Daten. Bei einem LSS könnte mit der Schleifenwiderstandsmessung geprüft werden ob der Auslösestrom. reicht.
 
Ich werde dann wohl einfach auf Nummer sicher einen Not-Aus verbauen, das dürfte dann ja „Sicherheitseinrichtungen prüfen“ abdecken, da ich diesen ja betätigen kann.
 
Eine Sicherung ist ein Schutz vor den Auswirkungen von Kurzschlüssen und Überlast.
Sicherungen begrenzen keinen Strom, sie schalten ab bei Überschreitung des Nennstrom nach bestimmten Zeiten.
Weder Schmelzsicherungen noch Leitungsschutzschalter oder Leistungsschalter werden auf ihr Auslösen geprüft.
Es wäre selbst für Automaten viel zu aufwändig entsprechende Stromstärken zu erzeugen und Auslösezeiten zu messen, das ist was fürś Labor und die Entwicklung.
Nach VDE langt hierfür der rechnerische Nachweis, sowie die Messung der Innenwiderstände der Spannungsquelle.
 
Thema: Abschlussprüfung „Sicherheitseinrichtungen prüfen“

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