Fundamenterder Neubau

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blade999

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Ist es bei einem Neubau Vorschrift den Fundamenterder aus Edelstahl zu errichten?
Habe das erzählt bekommen. Dachte man darf auch das Verzinkte Band nehmen.
 
Erdfühlig nur in V4A (1.4571) V2A ist auch Edelstahl aber nicht zulässig.
Allerdings gibt es heute kaum noch Erderausführungen innerhalb von Bodenplatten, da diese kaum noch Leitfähigen Kontakt zur Erde haben, oder selbst nicht ausreichend leitfähig sind.
Für Blitzschutz ist 1.4571 auf jeden Fall zwingend.

Zudem empfiehlt es sich dringend auch wenn je Möglicherweise irgendwo nicht gefordert, für Erder ausschließlich V4A zu verwenden, auch im Beton.
 
würde das bedeuten, dass Kreuzerder eigentlich gar nicht zulässig sind?
 
Zumindest ist ein Kreuzerder für Neubauten nicht ausreichend.
Nicht zulässig ist da falsch ausgedrückt denn wenn Du willst kannst Du so viele zusätzliche Erder wie Du möchtest anbringen.
Dabei ist allerdings immer im Auge zu behalten, das die Werkstoffe der einzelnen Erder keine galvanischen Elemente Bilden und sich dann gegenseitig auflösen.
 
Ist es bei einem Neubau Vorschrift den Fundamenterder aus Edelstahl zu errichten?
Habe das erzählt bekommen. Dachte man darf auch das Verzinkte Band nehmen.
Für Neubauten gilt:
DIN 18014:2014-03 schrieb:
2.4 Fundamenterder
Leitfähiges Teil, das im Beton eines Gebäudefundamentes als geschlossener Ring eingebettet ist,

2.5 Ringerder
Leitfähiges Teil, das außerhalb der Gebäudefundamente in das Erdreich als geschlossener Ring eingebettet ist.

Anmerkung 1 zum Begriff: Der Ringerder wird in DIN VDE 100-540 (VDE 0100-540) als "Fundamenterder in Erde verlegt" bezeichnet.
Wenn ein "Fundamenterder in Beton" gemeint ist und min. 5 cm Betondeckung eingehalten werden, genügt verzinkter und schon lange auch blanker Stahl. Für Ringerder ist seit DIN 18014:2007-09 NIRO (V4A) Pflicht, nach aktueller Ausgabe sind auch 50 mm² Kupferseil (blank oder verzinnt) zulässig,.

ACHTUNG: Die Kapitel über die Anschlussfahnen wurden gegenüber DIN 18014:2007-09 in der aktuellen DIN 18014:2014-03 getauscht.

Mein bereits unmittelbar nach Inkrafttreten in diesem gepinnten Beitrag geäußerter Verdacht, dass dies ein Kopierfehler sein muss, blieb von der DIN Geschäftstelle seit Jahren unbeantwortet. Letzte Woche hat mir ein Mitglied im NABau ohne Umschweife bestätigt, dass dies zutrifft. Ich kenne in Normen weniger gravierende Fehler, denen umgehend ein Corrigendum folgte. :rolleyes:
 
Kreuzerder ist kein Fundamenterder, sondern ein Erder.
Genauer ausgedrückt ein Tiefenerder (Typ A).

Zusätzliche Tiefenerder können nach Blitzschutznormenreihe erforderlich sein, wenn die von Fundament- oder Ringerdern umfasste Fläche zu klein ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es bei einem Neubau Vorschrift den Fundamenterder aus Edelstahl zu errichten?
Habe das erzählt bekommen. Dachte man darf auch das Verzinkte Band nehmen.
Ist es dein eigener privater Bau? Die Gefahr bei verzinkten Material sind immer Einbaufehler oder dass es doch zu fehlender Betonunterdeckung beim Schütten kommt, da etwas von der Kante oder Ecken abbricht und den Erder begräbt oder dieser heruntergetreten wird.
Deswegen würde ich auf VA4 als Erdermaterial bestehen und/oder sich selber mit min zwei Mann und Kameras auf der Baustelle hinstellen und jeden Fehler sofort dokumentieren und schriftlich bei der Bauleitung anzeigen.
 
Deswegen würde ich auf VA4 als Erdermaterial bestehen und/oder sich selber mit min zwei Mann und Kameras auf der Baustelle hinstellen und jeden Fehler sofort dokumentieren und schriftlich bei der Bauleitung anzeigen.
Wer zahlt schafft an, ohne Aufpreis bekommt man aber kein V4A anstelle St/tZn. In bewehrten Fundamenten oder Sohlplatten ist 5 cm Betondeckung doch kein Problem.

Bei @blade999 ist die Vermutung begründet, dass er als fachfremder Laie trotz fehlender Norm- und Fachkenntnis und ohne Messequipment sich auch nicht durch den Verweis im Nebenthema auf NAV § 13 von Eigenleistungen abhalten lässt.
 
Nachträglich entdeckt:
Für Blitzschutz ist 1.4571 auf jeden Fall zwingend.
Einmal mehr mit einer auf profunder Unkennnis beruhenden Falschaussage einen Beitragspunkt ergattert.

Ohne Lesezeichen verliert man den Überblick über deine Litanei falscher Postings.
 
Wer zahlt schafft an, ohne Aufpreis bekommt man aber kein V4A anstelle St/tZn. In bewehrten Fundamenten oder Sohlplatten ist 5 cm Betondeckung doch kein Problem.
Die Betonung liegt denn auf herkömlich bewehrte Fundamente mit Körben und schlaffen Bewehrungsstahl . Diese werden zusehens durch Alternative Bewährungstechniken (Textil, CFK, Stahlfaser etc.) oder einfach noch breitere Fundamente ersetzt.
Richtige Körbe, wo noch Eisen eingeflochten ist, findet sich im niedriggeschossigen Hochbau regional fast gar nicht mehr. Sind alles Optimierungsgründe zur Kostenersparnis, auch Antwort auf erhöhte statische Forderungen oder Haltbarkeit. Der nächste Schritt werden Fertigfundamente aus Glas- oder Carbonfasern sein, da hier Materialersparungen von bis zu 80% zu erwarten sind. Etwa vergleichbar mit den Brettbinderdachstühlen vs herkömmlichen abgezimmerten Dachstuhl. Letzteres findet sich kaum noch in der Anwendung, die Materialersparnis und Konstruktionsmöglichkeiten sind immenz. D.h. als Fundament wird eine dünne CKF-Betonscheibe eingelassen, die unten einen breiteren Fuß haben. Diese Materialien sind auch besser mit riesigen 3D-Druckern zu verarbeiten. In 20 Jahren lädt man sich die Konstruktionspläne herunter und mietet sich einen passenden 3D-Drucker.

D.h. Bei Erdern aus St/Zn sind Einbaufehler schon fast vorprogrammiert. Ich selber kenne keins von mir betreutes BV, wo der Einbau wirklich reibungslos gelaufen wäre. Es kam immer zu Reklamationen, was meist ein weiteren Erder aus VA4 um das Objekt zur Folge hatte. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation durch Unabhängige, um solchen Mangel nachzuweisen.

Bei @blade999 ist die Vermutung begründet, dass er als fachfremder Laie trotz fehlender Norm- und Fachkenntnis und ohne Messequipment sich auch nicht durch den Verweis im Nebenthema auf NAV § 13 von Eigenleistungen abhalten lässt.
Da befindert er sich denn in guter Gesellschaft. Die Truppen, die heutezutage über Baustellen gejagt werden, zeichnen sich doch durch kollektive Ahnungslosigkeit aus, was Kenntnis der DIN-Normen und der NAV betrifft, sofern diese über ein ausreichendes Leseverständnis verfügen. Muss man leider so sagen.
 
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