Wer zahlt schafft an, ohne Aufpreis bekommt man aber kein V4A anstelle St/tZn. In bewehrten Fundamenten oder Sohlplatten ist 5 cm Betondeckung doch kein Problem.
Die Betonung liegt denn auf herkömlich
bewehrte Fundamente mit Körben und schlaffen Bewehrungsstahl . Diese werden zusehens durch Alternative Bewährungstechniken (Textil, CFK, Stahlfaser etc.) oder einfach noch breitere Fundamente ersetzt.
Richtige Körbe, wo noch Eisen eingeflochten ist, findet sich im niedriggeschossigen Hochbau regional fast gar nicht mehr. Sind alles Optimierungsgründe zur Kostenersparnis, auch Antwort auf erhöhte statische Forderungen oder Haltbarkeit. Der nächste Schritt werden Fertigfundamente aus Glas- oder Carbonfasern sein, da hier Materialersparungen von bis zu 80% zu erwarten sind. Etwa vergleichbar mit den Brettbinderdachstühlen vs herkömmlichen abgezimmerten Dachstuhl. Letzteres findet sich kaum noch in der Anwendung, die Materialersparnis und Konstruktionsmöglichkeiten sind immenz. D.h. als Fundament wird eine dünne CKF-Betonscheibe eingelassen, die unten einen breiteren Fuß haben. Diese Materialien sind auch besser mit riesigen 3D-Druckern zu verarbeiten. In 20 Jahren lädt man sich die Konstruktionspläne herunter und mietet sich einen passenden 3D-Drucker.
D.h. Bei Erdern aus St/Zn sind Einbaufehler schon fast vorprogrammiert. Ich selber kenne keins von mir betreutes BV, wo der Einbau wirklich reibungslos gelaufen wäre. Es kam immer zu Reklamationen, was meist ein weiteren Erder aus VA4 um das Objekt zur Folge hatte. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation durch Unabhängige, um solchen Mangel nachzuweisen.
Bei
@blade999 ist die Vermutung begründet, dass er als fachfremder Laie trotz fehlender Norm- und Fachkenntnis und ohne Messequipment sich auch nicht durch den Verweis im Nebenthema auf NAV § 13 von Eigenleistungen abhalten lässt.
Da befindert er sich denn in guter Gesellschaft. Die Truppen, die heutezutage über Baustellen gejagt werden, zeichnen sich doch durch kollektive Ahnungslosigkeit aus, was Kenntnis der DIN-Normen und der NAV betrifft, sofern diese über ein ausreichendes Leseverständnis verfügen. Muss man leider so sagen.