Mauernutfräse welches Gerät das auch den Mittelkern entfernt? Empfehlung ???

Diskutiere Mauernutfräse welches Gerät das auch den Mittelkern entfernt? Empfehlung ??? im Forum Produkte, Material, Elektrowerkzeug & Werkstoffe im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Leute, ich Suche eine vernünftige Mauernutfräse für hohe Beanspruchungen wie z.B. Stahlbeton etc., bisher kannte ich nur die Eibenstock EMF...
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bergbauninja

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Hallo Leute,
ich Suche eine vernünftige Mauernutfräse für hohe Beanspruchungen wie z.B. Stahlbeton etc., bisher kannte ich nur die Eibenstock EMF 180.1 Fräse.
Kennt oder kann jemand eine Fräse empfehlen, die auch das Mittelstück schon entfernt ???
Vielen Dank im voraus!
 
Was ist schon dabei das Mittelstück herauszustemmen bei einen breiteren Schlitz?
Das haben wir immer so gemacht und eine Fräse die das damit herausnimmt, braucht länger damit.
Außerdem wenn du einen Schlitz nur für ein NYM3x1,5 machst, da bricht die Mitte fast schon von alleine heraus.
Wir hatten immer die Maschinen von Flex gehabt, die waren auch für Beton gut.
Aber die DIA-Scheiben sind wichtig es gibt nämlich solche und solche.
 
Ja, verstehe ich, wir wollen es lieber aber ohne rauszustemmen probieren ...
Wenn du es rausstemmst, bleiben manchmal verschiedene Rückstände an spitzen oder höhe drin. Manche fräsen die das aber komplett rausholen, lassen erst gar keine bzw. nur minimale Rückstände oder Abweichung in der Fuge.
Beispiel:
Super geeignet für den Ecken schnitt... aber am Besten ohne Wasser und vielleicht auch ein Markenhersteller und keine NoName Ware...
 
Habe den Film gesehen überzeugt mich aber nicht.
Scheibenwechsel auf Grund der Handhabung kompliziert, geht ein Teil beim Wechsel verloren, dann stehen die Scheiben still.
4 Trennscheiben macht die Bedienung schwierig, bedenke mal das du es auch auf einer Leiter auf über 2 Meter höhe machen musst.
Und leicht vom Gewicht wird diese Maschine auch nicht sein, also da kannst du schnell lange Arme von bekommen
Und das um die Ecke fräsen, habe gesehen das sich der Nutzer selber mit abmühte.
Und mit den Wasser mit der Eheim-Pumpe vom Aquarium mit dieser Zuleitung mit Schnurschalter, das ist für den Baubetrieb überhaupt nicht zulässig.
Dazu noch diese ganze Überschwemmung weil sich die Pumpe nicht abschaltet wenn die Maschine nicht läuft.
 
Fazit: Kennst du eine?
Oder könnte ich auch eine Eibenstock EMF 180.1 mit den den Distanzscheiben so umbasteln das ich vielleicht auch mit 4 Scheiben die Fräse nutzen könnte ???
 
45mm Schlitztiefe bei der im Video gezeigten Fräse! Da kannst du denn nur hoffen, dass ich nicht den Prüfauftrag für das Gewerk bekomme - da fordere ich gerne den statischen Nachweis an, ob die Restwand noch entsprechend hält.
 
Bei einer 24´er Wand ? Wenn nicht sogar noch auf dem Putz, der Putz hat doch schon allein meist 1,5-2cm ...
PS: So etwas habe ich noch nie gehört, was sollen dann die Sani´s machen wenn die 50mm Rohre bei einer Schlitztiefe von 60mm fräsen bzw. verlegen müssen ?!
 
Bei einer 24´er Wand ? Wenn nicht sogar noch auf dem Putz, der Putz hat doch schon allein meist 1,5-2cm ...
PS: So etwas habe ich noch nie gehört, was sollen dann die Sani´s machen wenn die 50mm Rohre bei einer Schlitztiefe von 60mm fräsen bzw. verlegen müssen ?!
Das du davon noch nie gehört hast, wundert mich jetzt nicht, da bist du kein Einzelfall. Das ist eher ein kollektives Unwissen oder Nichtwissenwollen des Elektro- und Sanitärhandwerks. Schauen mich auch alle regelmäßig wie ein D-Zug an, wenn ich das reklamiere.
Aber es gibt sie, diese DIN, dass man nicht unbegrenzt tief schlitzen darf - und zwar immer bezogen auf Rohbaumaße, denn Putz gehötzt nicht zu den tragenden Schichten. Für alle Schlitze länger als 1250mm gilt: max10mm in einer 115er, max 20mm in einer 175 und max 30mm in einer 240er Wand. Und zwar einseitig, senkrecht - nicht auf der anderen Seite noch ein Schlitz oder wohlmöglich diagional.
Bis zu einer Höhe von diesen 1250mm darf tiefer geschlitzt werden, um auch Wasserleitungen loszuwerden, aber auch
keine 900mm wie Klempner es gerne tun und dies dann gerne mit Bauschaum verfüllen oder für den Duschkopf bis in Deckenhöhe, sofern eine tragende Wand. Dass ist Pfusch hoch 3.
Das macht auch alles Sinn, denn die ganze Statik der Wand ist gefährdet, wenn da wild drauf losgeschlitzt wird. Wenn die Fräse auch noch 45mm kann, wird es gemacht. Die an der Fräse stehen haben oft noch weniger Ahnung, als gar keine, denn die werden sich von Personaldienstleister oder aus Osteuropa zugekauft. Bei denen reicht als Qualifikation schon, die Fräse halten zu können und den Einschaltknopf zu finden.

Die DIN ist leider nicht für jeden zugänglich und kostet viel Geld, selbst Handwerker kennen die selten. Ich behaupte sogar keiner kennt die, sondern den Inhalt nur vom Hören und Sagen. Ich kenn diese Sprüche: Haben wir immer schon so gemacht, das hält, der Chef hat gesagt, dass sollen wir so machen, einer sogar, ist nach der DIN XXXXX. War eine über Reißfertigkeit von Zurrgurten - sollte man auch kennen.:mad:
Das die DIN nicht frei zugänglich, hier meine Leseempfehlung für Handwerker: https://www.dgfm.de/fileadmin/downloads/04_Merkblaetter/46453_ZdB_MB_Schlitze_150dpi_2015.pdf
 
Ui:eek: Krasse Kake! Vielen Dank für deine Mühe, werde es mir nochmal genau durchlesen ...
 
Aber es gibt sie, diese DIN, dass man nicht unbegrenzt tief schlitzen darf - und zwar immer bezogen auf Rohbaumaße, denn Putz gehötzt nicht zu den tragenden Schichten.
Hallo, schön, dass du das hier etwas näher erläutert hast. Aber es fehlt noch ein entscheidender Hinweis. Die DIN ist eine Norm, an die ich mich halten kann.
Beispiel: Ich kann in meinem Haus Türen nach DIN einbauen oder solche mit den Maßen 93,5x113,25cm. Da hat niemand was dagegen, außer mein Geldbeutel.
Um eine DIN verbindlich werden zu lassen, bedarf es weiterer Vorschriften oder Verträge, die die Einhaltung bestimmter Normen vorschreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die DIN ist eine Norm, an die ich mich halten kann.
Um eine DIN verbindlich werden zu lassen, bedarf es weiterer Vorschriften oder Verträge, die die Einhaltung bestimmter Normen vorschreiben.
Klar, was du für dich selber machst, da kannst du dich dran halten oder auch nicht.
Da wo ich tätig bin gibt es immer Verträge z.B. zwischen den privaten BH und den in dessen Auftrag das Haus errichtet wird - kürze ich mal mit GÜ ab. Dort gilt zunächst generell die VOB als Vertragswerk und dort ist die Einhaltung gängiger Normen, fachlicher Ausführung und Vorschriften festgeschrieben, wozu auch die DIN gehört. Und es gibt immer wieder Bereiche, da klaffen Wunschdenken des BH, wirtschaftliche Realität und die Normenerfordernis auseinander. Vieles ist auch gar nicht geregelt, insbesondere wenn es um optische Mängel geht. Und ich muss immer meinem Prüfungsauftrag im Auge behalten, wenn ich Sachen prüfe, die ich nicht im Auftrag habe, leiste ich dies quasi umsonst und darf es teilweise auch nicht reklamieren, auch wenn der Mangel offentlich ist.
 
Wenn ich das so mit den Schlitzen so durchlese, dann müsste ja schon so manches Haus eingestürzt sein.
Auch meine Wohnung die 11,5cm Innenwände hat da ist jede Wand im Stein 1,5-2 cm tief an geschlitzt egal ob Senkrecht oder Waagerecht.
Und das ist jetzt über 13 Jahre her, aber das Haus steht noch.
Und in der Wand zum Treppenhaus gibt es 11,5x11,5 cm Installationsausparungen, teilweise beidseitig und UP-Verteiler und das hält auch schon über 50 Jahre.
 
Da hat der der "Strippe-HH) gar nicht so unrecht, das sehe ich auch so ...;)
 
Da wo ich tätig bin gibt es immer Verträge z.B. zwischen den privaten BH und den in dessen Auftrag das Haus errichtet wird - kürze ich mal mit GÜ ab.

Wenn es einen privaten Bauherren gibt, dann wird in dessem Auftrag ein Haus errichtet. Nicht im Auftrag des GU/GÜ. Anders sieht es bei BT-Modellen aus, da gibt es keinen privaten Bauherr nur einen privaten Erwerber/Kaeufer.

Dort gilt zunächst generell die VOB als Vertragswerk

Wenn ein Vertragspartner privater Bauherr ist, gilt als Grundlage zunaechst mal das BGB *Werkvertragsrecht", da man nicht davon ausgeht, das eine Privatperson sich mit den Tiefen der VOB auskennen muss. Man kann aber die VOB vereinbaren, als Grundlage,

und dort ist die Einhaltung gängiger Normen, fachlicher Ausführung und Vorschriften festgeschrieben, wozu auch die DIN gehört

Die im Anhang C benannten DIN werden Vertragsbestandteil. Alles andere sollte vereinbart werden, die DIN18015 z.B. ist nicht im Anhang der VOB C drin.

Vieles ist auch gar nicht geregelt, insbesondere wenn es um optische Mängel geht.

Nur weil ein Www oder PEN die Regelungen nicht kennt, heisst es ja nicht, das es diese nicht geben kann...

Und ich muss immer meinem Prüfungsauftrag im Auge behalten, wenn ich Sachen prüfe, die ich nicht im Auftrag habe, leiste ich dies quasi umsonst und darf es teilweise auch nicht reklamieren, auch wenn der Mangel offentlich ist.

Wenn man jemand mit Pruefungen beauftragt, sollte derjenige schon ueber sehr, sehr viel an Sachverstand verfuegen, bevor er anderen erklaert, was Mangel oder nicht ist. Und diese Erklaerungen auch fachlich fundiert hinterlegen koennen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@karo28 : Ach - noch so einer. Beim Kunden rumpfuschen und sich dann beschweren wenn man bei der Kontrolle auffliegt. Bin ich gewohnt - werde selten mit offenen Armen empfangen.

@Strippe-HH : Es geht hier nicht um 15-20mm Schlitztiefe in einer 115er-Wand - die wären für mich noch ok - sondern um 45mm evtl noch beidseitig, dann blieben noch 25mm von der Wand stehen. Und die Maximaltiefe wird erfahrungsgemäß ausgenutzt und gefräst von oben nach unten durch, egal ob 0 oder 6 Leitungen eingelegt werden. Zumal viele Bediener gar nicht wissen, dass ihre Fräse eine Tiefenbegrenzung hat
 
Für alle Schlitze länger als 1250mm gilt: max10mm in einer 115er, max 20mm in einer 175 und max 30mm in einer 240er Wand.

Ich weiß ist schon ein alter Beitrag. Aber ich hätte gerne die Norm hierzu

Die max. Tiefen halte ich für total übertrieben. Meistens bekomme ich Tiefen von 30-35mm zu Gesicht, egal bei welcher Wanddicke. Und oh Wunder, die Häuser stehen ja alle noch!
 
Thema: Mauernutfräse welches Gerät das auch den Mittelkern entfernt? Empfehlung ???
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