Begründung zum Abschalten

Diskutiere Begründung zum Abschalten im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Kollegen, meine Firma prüft für eine Elektronikhandelskette die Filialen. Also die ortsfesten Anlagen und die Ortsveränderungen...
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ingo.ehrenberg

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Hallo Kollegen, meine Firma prüft für eine Elektronikhandelskette die Filialen. Also die ortsfesten Anlagen und die Ortsveränderungen Betriebsmittel. Jetzt werden immer häufiger gravierende Mängel, wie z.B. zerfliessende Isolierungen, vorgefunden. Jetzt meine Frage: Gibt es eine Norm oder ein Gesetz was den Betreiber verpflichtet es entweder sofort reparieren zu lassen oder aber die Anlage abzuschalten. Leider habe ich nicht wirklich was gefunden. Danke!
 
Also erstens bin ich nicht der Betreiber dieser Firma, und zweitens würde ich schon sagen das wir wissen was wir machen. Ich habe eben nur dieses eine Problem das ich keinen passenden Normen- oder Gesetzestext finde. Aber vielen Dank!
 
meine Firma prüft für eine Elektronikhandelskette die Filialen. Also die ortsfesten Anlagen und die Ortsveränderungen Betriebsmittel.

Jetzt meine Frage: Gibt es eine Norm oder ein Gesetz was den Betreiber verpflichtet es entweder sofort reparieren zu lassen oder aber die Anlage abzuschalten.

Wenn ich das lese, sollte sich eure Firma nochmal ganz dringend mit den Anforderungen an solche Pruefungen, den Anforderungen an die befähigte Person zum Pruefen und daraus resultierenden Pflichten kundig machen. Nur Plakette im Akkord kleben reicht da nicht aus...
 
Auch das ist aber Sache des Unternehmens und nicht eines Dienstleisters. Es sei denn, der Dienstleister ist als verantwortliche EFK bestellt. Dann hat der Dienstleister auch Weisungsbefugnis.

Das stimmt. Und genau danach wird in #1 gefragt:

Gibt es eine Norm oder ein Gesetz was den Betreiber verpflichtet...

Der Prüfer weist den Auftraggeber auf die Mängel hin. Der Auftraggeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern Pflichten gemäß oben genannter Vorschriften.
 
Erstens gibt es ein Prüfprotokoll und zweitens gibt es auch Sperraufkleber. Verantwortlich ist und bleibt der Auftraggeber und der hat im Schadensfall dann ein mächtiges Problem. Bei ortsveränderlichen Geräten wird kein halbwegs vernünftiger Mensch diese Geräte mit Sperrvermerk in Betrieb nehmen, denn es ist seine Sicherheit. Noch etwas ob ein Gerät in Ordnung ist oder nicht entscheidet einzig und allein der Prüfer. Dieser ist nicht umsonst Weisungsfrei gestellt.
Sinnvoll ist es in diesem Fall die Prüfplakette so über den Sperraufkleber anzubringen, das sie bei entfernen des Sperraufklebers mit entfernt wird! Nach einer Instandsetzung muss eh erneut geprüft werden.
Bei Ortsfesten Anlagen verhält es sich genauso . Nur wenn da akute Gefahr im Verzug ist bist du sogar verplichtet die Anlage stillzulegen , das solltest du dir aber gründlich überlegen und immer den Auftraggeber klar und deutlich auf die Folgen seiner Handlung hinweisen, er entscheidet ob und wann die Fehlerhafte Anlage Instand gesetzt oder Stillgelegt wird, zwingen kannst du ihn nicht!
 
Diese Dinge sollten unbedingt schriftlich vor dem Beginn der Prüfungen mit dem Auftraggeber geklärt werden.
Sollte der Auftraggeber nicht damit einverstanden sein, daß der Prüfer Geräte außer Betrieb nimmt und z.B. diese einsammelt und dem Auftraggeber als defekt übergibt, sollte man den Auftrag nicht annehmen.
 
Nur wenn da akute Gefahr im Verzug ist bist du sogar verplichtet die Anlage stillzulegen
Nö, du darfst fremdes Eigentum nicht still legen. Du kannst in einer fremden Anlage gar nicht die Folgen einschätzen, wenn du etwas still legst. Daraus können unter Umständen noch größere Gefahren entstehen.
 
Das kenne ich leider auch aus meinem Tätigkeitsbereich. Wenn zuviel bemängelt wird, wird das Prüfunternehmen gewechselt und du kannst deinem Chef erklären, warum er den Auftrag verloren hat. Wer das Geld hat, hat die Macht.
 
Du meinst Petizid anlagen oder Kernreaktoren?
Also wir sind kein Kernkraftwerk, aber wenn du bei uns die eine Verteilung abschaltest, dann ist die Gefahr groß, das du Schrott für mehrere tausend € produziert hast. Und es gibt bei jeder modernen CNC Maschine auch Restrisiken, wenn die unkoordiniert stoppt.
Schon vor 25 Jahren war ich mal bei Mannesman. Da gab es einen Stromausfall am Samstag. Die EDV Abteilung brauchte bis Mittwoch, bis alles wieder reibungslos lief. Ich möchte mal das Gesicht von deinem Chef sehen, wenn dir der Ausfall nach so einer Abschaltaktion in Rechnung gestellt wird.
Aber wie gesagt, wir haben durchaus Werkzeuge in Maschinen, dei mehrere tausend € kosten. Und wenn so eins im Eingriff ist, wenn der Strom ausfällt ist es kaputt. Weil eine Maschine mit geregelten antrieben nicht einfach stehen bleibt, wenn sie vorher in Bewegung war.
 
Wenn die Maschine nach dem Stromausfall Schrott ist, ist da irgenwas falsch konzepiert worden. Entweder die Maschine oder das Notstromkonzept mit redudanter Einspeisung. Wenn diese in bestimmten Positionen nicht stehenbleiben darf, dann muss die von sich aus schon so weit laufen können, bis sie es darf. Strom kann immer ausfallen und wenn die Hauptleitung vom Bagger getroffen wird oder im Umspannwerk der Blitz einschlägt.
Ich weiß gar nicht, wie die solche Maschinen im Ausland betreiben, wo die Stromverfügbarkeit geringer ist, als bei uns.
Wenn die Bahn auch so denken würde - ach Stromausfall, dann gehen die Schranken halt nicht herunter und das Rotlicht bleibt aus - egal, wird schon gut gehen. In diesen Steuerhäuschen ist alles dreifach vorhanden - mit Brandschott dazwischen, damit dies eben nicht passiert.
 
Kar, du baust eine USV für 1MW. Komm mal zurück in die Realität. Klar kann Strom ausfallen, und klar hast du da auch Schäden. Wenn ein Unternehmer aber diese weiterreichen kann, wird er es tun, garantiert. An den Stromversorger kann er es aber nicht weiterreichen. An einen Handwerker, der ohne Erlaubnis in einer fremden Anlage etwas abschaltet schon.
 
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