Installationszonen auf Rohfußboden vs. in Filigrandecke

Diskutiere Installationszonen auf Rohfußboden vs. in Filigrandecke im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, mich interessiert mal folgendes. Warum darf in der Filigrandecke auf kürzestem Weg verlegt werden und auf dem Rohfußboden muss...
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Markus89

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Hallo zusammen,

mich interessiert mal folgendes. Warum darf in der Filigrandecke auf kürzestem Weg verlegt werden und auf dem Rohfußboden muss unter Einhaltung der Installationzonen verlegt werden?

In der Filigrandecke könnte ich doch auch Leitungen beschädigen, wenn ich eine Lampe, Sitzsack, Boxsack oder oder oder an die Decke schraube, in der eben entsprechend Leitungen/Kabel verlegt worden sind - das scheint jedoch kein ausschlaggebendes Argument zu sein hier die Installationszonen zu fordern - viel mehr wird es hier sicher um die Statik gehen (wegen den Häufungen, wenn man alles in Zonen verlegt)?

Wenn ich mir nun aber überlege, dass auf den Rohfußboden dann noch Dämmung + schwimmender Estrich kommt (z.B. 18cm Fußbodenaufbau für Fußbodenheizung), dann ist es doch auch sehr unwahrscheinlich jemals eine Leitung durch Anbohren von oben zu beschädigen - von unten sowieso nicht, wenn man hier erst die 20cm Filigrandecke durchbohren müsste um auf die zwischen Filigrandecke und 18cm Fußbodenaufbau verlegten Leitungen/Kabel zu treffen.

Kann hier jemand Licht ins dunkle bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Vorschrift Mitleid mit Demjenigen hat, der dann den Mehraufwand beim Zurechtschneiden der Dämmung für den Fußbodenaufbau hat.

Vielen Dank im Voraus.
 
In einer Filigrandecke dürfen die Leitungen Diagonal verlegt werden also Lampenleitungen im direktem Wege zum Schalter .
Querverbindungen kann man auch über einer Wand verlegen, man sieht ja oft an den Spalten zwischen den Deckenplatten wo eine Wand längs läuft. Filigrandecken haben eine Plattenstärke von 6cm mit normaler Bohrung für Leuchtenmontage bohrt man in der Regel nichts an für ein 6mmDübel reicht eine Lochtiefe von 4 cm.
Auf dem Rohfußboden gilt genauso wie an den Wänden die DIN.18015 wo die Abstände zu den Wänden von 10-15cm einzuhalten sind, die Raummitte sollte stets freigehalten werden. In den Übergangsbereichen von Durchgängen ist Schutzrohr über die Leitungen zu ziehen wegen Beschädigungsgefahr. Sonst kann NYM mit entsprechender Befestigung ( Isoliertes Lochband) direkt auf dem Betonboden befestigt werden.
Leitungen für Telefon, Antenne und Cat. sind durchgängig in Rohr zu verlegen.
 
Ganz einfach: Weil die DIN es so bestimmt. Eine DIN muss nicht immer einen sachlichen Grund haben. Man hat wohl die Heizungsleitungen im Blick gehabt und alles über einen Kamm geschert. Das auch Lüftungsleitungenauf dem Rohfussboden verlegt werden könnten, das haben die Macher der DIN gar nicht auf dem Schirm gehabt.

PS: Wenn ich die 18015 wirklich wörtwörtlich auslegen würde, wäre nahezu jeder Bau zu stoppen und mangelhaft. Das machtz man auf sonst mängelfreien Baustellen, um etwas Geld herauszuleiern, damit der Bauherr merkt, dass man sein Geld wert war. Traurig - ist aber leider so - ein Bausachverständiger, der gar nichts findet, kann nichts taugen, also findet er immer was!
 
Wenn ich die 18015 wirklich wörtwörtlich auslegen würde, wäre nahezu jeder Bau zu stoppen und mangelhaft. Das machtz man auf sonst mängelfreien Baustellen, um etwas Geld herauszuleiern, damit der Bauherr merkt, dass man sein Geld wert war. Traurig - ist aber leider so - ein Bausachverständiger, der gar nichts findet, kann nichts taugen, also findet er immer was!
Ach so einer bist du.
Dabei kann ein Bauherr doch nur damit zufrieden sein dass sein Bau mängelfrei ist.
Aber solche Typen die immer was suchen und sich an jeder Kleinigkeit hochziehen, die hasse ich!
Solche pingeligen Abnehmer hatte ich auf meinen letzten größeren Bau gehabt, 195 Mängelpunkte in einer Wohnung dann wurde die Abnahme abgebrochen. Und was hatte ich gehabt: zwei etwas schief eingesetzte Steckdosen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz einfach: Weil die DIN es so bestimmt. Eine DIN muss nicht immer einen sachlichen Grund haben.
Wenn ich die 18015 wirklich wörtwörtlich auslegen würde, wäre nahezu jeder Bau zu stoppen und mangelhaft.

(Fuer das Auslegen von Normen gibt es Normenauslegestellen, findet man z.B. in Hochschulbibliotheken. Nein ich erklaer dir jetzt nicht was eine Hochschule ist. Oder eine Bibliothek :)

Bevor du irgendwas stoppst oder Kraft deiner Wassersuppe als mangelhaft erklaeren moechtest, wuerdest du gut daran tun, erstmal die Grundlagen (Vertragsgestaltung,Anwendung BGB, VOB...) und die daraus resultierende Verbindlichkeit oder eben auch Unverbindlichkeit von Normen deinem AG darzulegen. Eine DIN bestimmt gar nichts. Nicht das du etwas forderst, was gar nicht vertragsmaessig vereinbart war...

Das machtz man auf sonst mängelfreien Baustellen, um etwas Geld herauszuleiern, damit der Bauherr merkt, dass man sein Geld wert war. Traurig - ist aber leider so - ein Bausachverständiger, der gar nichts findet, kann nichts taugen, also findet er immer was!

Wenn du mal auf einen normen- und sachkundigen Gegenueber triffst, laesst der dich mit deinem Halbwissen ueber die Klinge springen. Hoch und weit und zur allgemeinen Belustigung vor versammelter Mannschaft...
 
Ach so einer bist du.
Dabei kann ein Bauherr doch nur damit zufrieden sein dass sein Bau mängelfrei ist.
Da wäre ich auch, das erspart mir ein Haufen Arbeit, aber es ist wirklich so, wenn in deinen Berichten nichts drinnensteht, da alles chico ist, dann kommen beim Bauhernn schnell Zweifel auf, wofür er sein Geld ausgegeben hat. Also schreibt man auch Kleinigkeiten auf oder schaut sich die Bilder vom Bauherren genauer an.
Aber solche Typen die immer was suchen und sich an jeder Kleinigkeit hochziehen, die hasse ich!
Solche pingeligen Abnehmer hatte ich auf meinen letzten größeren Bau gehabt, 195 Mängelpunkte in einer Wohnung dann wurde die Abnahme abgebrochen. Und was hatte ich gehabt: zwei etwas schief eingesetzte Steckdosen.
195 Mängelpunkte bei einer Abnahme - entweder Beamter oder der Bau war wirklich mangelhaft. Wenn da wenig ist, nimmt man den Bauherren an der Seite und sagt "Passt schon", wenn mehr, wird auch alles notiert. Und Bedienungsfehler mit der Wasserwaage und Schnur kommt bei den Handwerkern häufiger vor. Querbeet über alle Gewerke.
Das Andere liegt auch am Internet. Einige Bauherren führen öffentlich Bautagebücher, andere bewerten auch die Kontrolleure. Wenn ein Kollege im Netz als harter Hund gilt, bekommt er leichter Folgeaufträge, als wenn da steht, die Firma XY-Hausbau hat so sauber gearbeitet, dass wir uns den teuren Gutachter hätten sparen können.
Und - ich hatte auch schon mal einen Bauherr, der die Fugen der Fliesen mit der Schieblehre nachgemessen. So was kann auch nervig werden.

@karo28
Dich müssen die mal so richtig angepisst haben. :D Faustregel: Je mehr Pfusch, desto unsachlicher die Kommentare
 
Es gibt jedenfalls Richtlinien wie Leitungen sachgemäß auf dem Rohfußboden verlegt werden sollen und wenn das so gemacht wird, dann gibt es auch keine Probleme. Natürlich lässt es nicht immer ein Grundriss so zu es danach zu machen, aber es gibt ja auch "Eselsbrücken":
001 (1280x960) (640x480).jpg
Rohrverlegung Antenne Multimedeia.jpg
IMG_1221.JPG
 
Mal ein Blick auf Filigrandecken vor den Betonieren:
IMG_1126 (640x480).jpg
IMG_0187 (640x478) (640x478).jpg
IMG_0188 (640x480) (640x480).jpg
IMG_0189 (640x480) (640x480).jpg
 
Die Kabel auf der Filigrandecke sind nicht richtig geschützt, nach VDE 0100-520. VDE 0100-520 schreibt vor das auch während der Montage ein Schutz bestehen muss. Hier stört den Eisenbieger eine Mantelverletzung nicht. Das Kabel wird bei der Menge und Länge mit Sicheheit verletzt. Das führt hinterher zum Ausfall bei der Inbetriebsetzung. Es ist zwar richtig das Kabel im Beton verlegt werden dürfen, aber für die vorhandenen Eisen ist ein Kabelschutz am besten betonfestes Kunststoffrohr erforderlich.
 
Die Kabel auf der Filigrandecke sind nicht richtig geschützt, nach VDE 0100-520 schreibt vor das auch während der Montage ein Schutz bestehen muss.
Das ist NYY und für das Einlegen in Beton zugelassen! Das noch zusätzlich in Leerrohr zu verlegen wäre zu Zeit- und Kostenaufwändig.
Und es gab keinerlei Probleme bei der Inbetriebnahme, außer eine Leitung wurde durch spätere Kernbohrungen unbrauchbar gemacht aber das hätte mit Schutzrohr ebenso passieren können.
 
Das ist NYY und für das Einlegen in Beton zugelassen!
Das Gegenteil behauptet keiner.

Nach VDE 0100-520:2013 522.8.1 Kabel- und Leitungsanlagen müssen so ausgewählt und errichtet werden, dass während der Errichtung, des Betriebs und der Instandhaltung eine Schädigung von Kabeln und isolierten Leitern und ihren Anschlüssen vermieden wird.

Als Massnahme da kann schon nichts passieren ist die schlechteste. Es gibt betonfestes, zugelassene Käasten etc..
Ausserdem baut der hersteller der Filigranplatten die Elektrosysteme gleich fachgerecht und Milimetergenau ein.
Nach herschender Meinung handelt es sich pfusch Kabel direkt einzubetonieren.

Aber wenn schon ein Fundamenterder mit 1.500 bis 1.800 zu teuer ist kann ich die Fehlentscheidungen auf dem Bau verstehen.
 
Das ist NYY und für das Einlegen in Beton zugelassen! Das noch zusätzlich in Leerrohr zu verlegen wäre zu Zeit- und Kostenaufwändig.
Habe auch noch nie gesehen, dass einer Betonkabel oder NYY zusätzlich mit einem Leerrohr schützt. Gut kann man machen - besser geht immer, sollte man sich in dem Fall, wenn man es haben möchte auch was kosten lassen.

Das Gegenteil behauptet keiner.

Nach VDE 0100-520:2013 522.8.1 Kabel- und Leitungsanlagen müssen so ausgewählt und errichtet werden, dass während der Errichtung, des Betriebs und der Instandhaltung eine Schädigung von Kabeln und isolierten Leitern und ihren Anschlüssen vermieden wird.
NYY erfült diese. Schädigung vermieden wird ist etwas anderes als Schädigung nicht zugelassen sind.

Ausserdem baut der hersteller der Filigranplatten die Elektrosysteme gleich fachgerecht und Milimetergenau ein.
Nach herschender Meinung handelt es sich pfusch Kabel direkt einzubetonieren.
Ach - Miilimetergenau und Pfusch direkt einzubetonieren. Steht wo genau? "Herrschende Meinung" kann ich leider nicht als Begründung eines Mangels angeben.
 
Ausserdem baut der hersteller der Filigranplatten die Elektrosysteme gleich fachgerecht und Milimetergenau ein.
Ausschnitte für Einbauleuchten bestimmt, aber das lässt er sich auch gut bezahlen. Aber auch da stimmt nicht immer alles.
Und ich hatte das mal auf einem Bau gehabt wo in Betonfertigteilen von Laubengängen die Leerrohre für die Deckenleuchten herstellerseitig verlegt wurden und da war die Hälfte falsch verlegt worden und das konnten die alles schön ändern.
 
Habe auch noch nie gesehen, dass einer Betonkabel oder NYY zusätzlich mit einem Leerrohr schützt. Gut kann man machen - besser geht immer, sollte man sich in dem Fall, wenn man es haben möchte auch was kosten lassen.
Wahrscheinlich noch nie etwas von betonverrohrung gehört Herr Gutachter????

NYY erfült diese. Schädigung vermieden wird ist etwas anderes als Schädigung nicht zugelassen sind.
Wortklauberei

Und ich hatte das mal auf einem Bau gehabt wo in Betonfertigteilen von Laubengängen die Leerrohre für die Deckenleuchten herstellerseitig verlegt wurden und da war die Hälfte falsch verlegt worden und das konnten die alles schön ändern.
Planungsfehler
 
Nein leider nicht, geplant waren die Auslässe genau auf der Höhe der Wohnungstüren der Laubengänge.
Aber da es mehrere Fertigteile waren, da wurde wohl was an den Positionsnummern verwechselt.
Mir jedoch damals egal gewesen war ja nicht meine Sache.
 
Thema: Installationszonen auf Rohfußboden vs. in Filigrandecke
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