Pfusch am Bau-Wer darf was genau ?

Diskutiere Pfusch am Bau-Wer darf was genau ? im Forum News, Informationen & Feedback im Bereich ALLGEMEINES - Hallo liebes Forum :) Es geht hierbei um die Frag wer nach Aktueller Lage der DIN/VDE/BG --noch Elektroinstallationen in Gebäuden durchführen...
Also wer an einer elektrischen Anlage arbeiten darf steht ganz klar in der NAV §13 und in Energiewirtschaftsgesetz §49, .....

Das darfst du mir mal zeigen, wo das im Energiewirtschaftsgesetz §49 zu lesen ist. Entweder du kannst ganz schlecht lesen, oder hoffst nur, dass durch unzählige Wiederholungen etwas unwahres, wahr wird.
 
Das darfst du mir mal zeigen, wo das im Energiewirtschaftsgesetz §49 zu lesen ist. Entweder du kannst ganz schlecht lesen, oder hoffst nur, dass durch unzählige Wiederholungen etwas unwahres, wahr wird.
In der NAV steht eindeutig das neu Errichtungen, Änderungen und Erweiterungen nur durch eingetragene Betriebe durchgeführt werden dürfen.
Da gibt es auch nichts zu diskutieren.
 
@LED_Supplier, hat man dir noch nicht gesagt daß es immer Eindruck macht wenn man Paragrafen oder Vorschriften in den Raum wirft?

Es ist nichts ungewöhnliches daß beide angesprochene regelmäßig ihre Probleme haben wenn nach konkreten Quellen gefragt wird.
 
Wer eine Elektrofachkraft nicht von einer Unterwiesenenen Person unterscheiden kann sollte nicht mit §§ um sich werfen. Auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine Elektrofachkraft !
 
Wer eine Elektrofachkraft nicht von einer Unterwiesenenen Person unterscheiden kann sollte nicht mit §§ um sich werfen. Auch die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine Elektrofachkraft !
Dir passiert genau das wenn du eine EUP meinst und eine unterwiesene Person benennst. Das sind zwei verschiedene wobei die eine womöglich nicht in der Elektrotechnik arbeiten darf.
 
@LED_Supplier, hat man dir noch nicht gesagt daß es immer Eindruck macht wenn man Paragrafen oder Vorschriften in den Raum wirft?

Es ist nichts ungewöhnliches daß beide angesprochene regelmäßig ihre Probleme haben wenn nach konkreten Quellen gefragt wird.

Ich werde einfach rebellisch wenn ich Paragraphen und Uniformen sehe… ;)

Ich wiederhole nochmal meine Frage für @Octavian und mittlerweile auch @elektroblitzer:
Meine Frage an @Octavian war, wo steht das in Energiewirtschaftsgesetz §49??
 
lieber LED Supplier es wäre schön wenn Du nicht wie einst Bismarck Texte so zerpflückst bis das drin steht was Du gerne lesen willst.
lies den Satz bitte ganz bevor Du hier herumpolterst, und wenn Du ihn zitierst dann auch so, daß der Sinn erhalten bleibt.
 
Nein eine EUP ist keine Elektrofachkraft, sie ist nur eine unterwiesene Person, im Gegensatz zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten.
Das steht für alle sichtbar sogar in der Bezeichnung. Elektrotechnisch unterwiesene Person und Elektrofachkraft
Die EFKffT darf weil Elektrofachkraft eigenständig festgelegte Tätigkeiten ausführen. zb Herdanschluss oder Motoren oder auch Boiler anschließen und in Betrieb nehmen. Die EUP darf das nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.
 
lieber LED Supplier es wäre schön wenn Du nicht wie einst Bismarck Texte so zerpflückst bis das drin steht was Du gerne lesen willst.
lies den Satz bitte ganz bevor Du hier herumpolterst, und wenn Du ihn zitierst dann auch so, daß der Sinn erhalten bleibt.
Was soll ich zerpflückt haben. Du schreibst, dass etwas im Energiewirtschaftsgesetz par. 49 steht, was hier Relevanz haben sollte. Also bitte, zitier die Stelle worin das steht was du hier vortragen möchtest ("wer an einer Elektroanlage arbeiten darf"). S. vielleicht auch mal Beitrag #24
 
Das EWG ist öffentlich einsehbar also zitiere ich es hier nicht.
Der Satz endet mit "bzw wird dort auf die VDE verwiesen...."
In der Hälfte die du hier herausgeschnipselt hast ist dieser Zusammenhang dann verloren. also lasse das bitte.
 
Also dann zitiere ich deinen eigenen Beitrag nochmal vollständig und machen die von mir gerügten Passagen fett:

Also wer an einer elektrischen Anlage arbeiten darf steht ganz klar in der NAV §13 und in Energiewirtschaftsgesetz §49, bzw verweisen diese auf die VDE in der verlangt wird, daß mindestens Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten zu Verwenden sind.
Eine EFKffT arbeitet NICHT eigenverantwortlich sondern muß immer einer Elektrofachkraft unterstellt sein welche auch für die Arbeiten der EFKffT die Verantwortung trägt. Eine EFKffT darf nur die Arbeiten ausführen in denen sie von der Fachkraft unterwiesen wurde. Das kann ein Herdanschluß sein oder auch der Wechsel von Vorschaltgeräten in Leuchten als Beispiel. Jedenfalls nur einfache gleichartige Aufgaben.

Dies entbindet das Unternehmen nicht davon eine fachgerechte Arbeit gegenüber dem Kunden ab zu liefern!

Also "verweisen diese" bezieht sich grammatikalisch völlig korrekt auf NAV §13 und auf Energiewirtschaftsgesetzt par. 49.

Du magst ja recht haben, dass im Energiewirtschaftsgesetz (an mehreren Stellen) auf die / den VDE verwiesen wird, aber dann solltest du das mal nicht selber zerpflücken und einfach lesen was du lesen möchtest, sondern genau den Text anschauen.

Die einzigste Stelle worin in §49 EnWG auf den VDE verwiesen wird wäre:

(1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
(2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von
1.Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.,
2.Gas die technischen Regeln der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.
eingehalten worden sind.​

Also hier steht nichts mehr und nichts weniger als, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind. Nirgendwo ist daraus abzuleiten, dass "die VDE" einzuhalten ist, und noch weniger ist daraus abzuleiten, dass der VDE in Deutschland bestimmen darf wer an Anlagen arbeiten darf oder eben nicht. Das mag der VDE - als Interessenverein für seine Mitglieder - gerne bestimmen, und vielleicht tut er es auch mit Definition von EFK etc., aber ein gesetzlicher Bezug besteht nicht. Zumindest nicht in §49 EnWG
 
Absatz (2) ist eindeutig ein Verweis auf die VDE wenn da auch ausgeschrieben verwendet.
 
oktavian komm mal von deinem hohem Roß runter und schau mal in die DGUV3 da steht wer Elektrofachkraft ist. Die EFKffT ist eine solche und kann und darf eigenverantwortlich die festgelegten Tätigkeiten ausführen! Den laut Verordnung ist sie eine Elektrofachkraft!
 
Die DGUV ist erst mal nur für das Arbeitgeber Arbeitnehmerverhältnis zuständig, dient dem Arbeitsschutz und hat für die Sicherheit elektrischer Anlagen nur Bewandnis wenn diese gewerblich genutzt werden. Denn dies sind Vorschriften der Berufsgenossenschaft,
Darauf kann sich keiner berufen der eine Anlage bestellt hat und nun feststellt, daß hier keine Fachleute dran gearbeitet haben.
Definition von VEFK, EFK, EuP übernimmt die VDE 1000-10.:
"5.1 Die Tätigkeiten nach Abschnitt 1 dürfen grundsätzlich nur von Elektrofachkräfen nach 3.1 oder 3.2 selbständig, von anderen Personen nur unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften nach 3.1 oder 3.2 durchgeführt werden."
Tätigkeiten nach Abschnitt 1 sind ne ganze Menge Planen, Errichten, Prüfen, Warten, Betreiben,...
Fachkraft nach 3.1 = verantwortliche Elektrofachkraft, nach 3.2 = Elektrofachkraft.

Die DGUV bedient sich nur der Definitionen aus der VDE.
Die DGUV erfindet dabei selbst den Begriff der EFKffT und erlaubt dieser an elektrischen Anlagen zu arbeiten. In wie fern hierbei eine Aufsicht durch eine Fachkraft erfolgt definiert diese nicht, dies ist aber wie oben geschrieben in der VDE zu lesen auf welche die DGUV in Ihren Quellenangaben ausdrücklich hinweist.
 
Nochmal die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine Elektrofachkraft und bleibt es denn sonnst dürfte diese nicht an elektrischen Anlagen selbständig arbeiten! Oder denkst du das mich als Elektrofachkraft die Verantwortliche Elektrofachkraft beaufsichtigen muss. Noch etwas wenn der Möbelbauer den Herd anschließt so hat das Fachgerecht durch eine Elektrofachkraft zu erfolgen ohne wenn und aber. Ob das nun eine Elektriker als Elektrofachkraft tut oder eben eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten spielt da gar keine Rolle. Dieser Monteur steht genau wie der Elektriker bei einem Schaden vor dem Kadi.
 
Diesen Zusammenhang sehe ich nicht so.
Diese EFKfft Sache ist eine reine Definition der BG und ist nur im Zusammenhang des Arbeitsschutzes relevant.
Eine elektrische Anlage ist aber nicht nur im Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes zu betrachten sondern auch in allen anderen Bereichen, welche durch die VDE beschrieben werden.
Dieser Hilfselektriker hat keine Ausbildung im Sinne der VDE erhalten und ist dort auch nicht definiert.
Meines Erachtens kann dies nur als EuP dort definiert werden, wenn man die Beschreibung zur EFKffT in der DGUV durchliest.
Es ist aber auch nochmal völlig EGAL was die Berufsgenossenschaften gerne für ihre Versicherungsverträge an Bedingungen aufstellen, auch wenn diese nach Arbeitsschutzgesetz ein zu halten sind, wenn es um die Errichtugn an sich und nicht um den Arbeitsschutz bei der Errichtung geht.
 
Also kurz und knapp Du bist der Meinung das der Anschluss einer Heizungspumpe oder eines Boilers oder eines Herdes immer durch einen ausgebildeten Elektriker erfolgen muss und damit mittlerweile meilenweit von der Realität entfernt! Fakt nach Handwerksordnung und bestehender Rechtsordnung ist die EFKffT nun mal geltendes Recht.
 
Nein das bin ich nicht, sondern unter AUFSICHT einer Elektrofachkraft!
Die EuP (oder bei der BG eben EFKffT genannt) darf das anschließen sofern es sich im Rahmen ihrer Schulung befindet.
Die vorgesetzte Fachkraft hat aber die Verantwortung zu tragen und die Arbeiten zu überwachen (z.B. durch Stichproben)
Es gibt nur leider häufig Unternehmen denen diese Aufsichtführenden Fachkräfte fehlen, in diesem Fall darf die EuP/EFKffT eben nicht eingesetzt werden, auch nicht mit dem was diese gelernt hat.
 
nochmal damit auch du das begreifst eine EUP ist keine Elektrofachkraft ! Im Gegensatz zur EFKffT !
 
Thema: Pfusch am Bau-Wer darf was genau ?

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