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Fluxkompensator
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Hallo zusammen!
Zur Verbindung zweier Wohnhäuser wurden im Erdreich in einem flexiblen Kabelschutzrohr DN70 (Innendurchmesser 7 cm) Schwachstrom- und Datenleitungen parallel zu einer Hausanschlussleitung verlegt, Länge der Parallelstrecke: ca. 15 Meter. Herstellung erfolgte durch einen Elektrofachbetrieb in 2017.
Da ich mich - leider erst seit kürzerer Zeit und nicht bereits 2017 - etwas näher mit dieser elektrotechnischen Anlage beschäftige, mache ich mir nun Sorgen, dass es wegen der Parallelführung zu möglichen Problemen durch eine elektromagnetische Beeinflussung der Kleinspannungsleitungen oder durch induzierte Überspannungen kommen könnte (Zerstörung angeschlossener Endgeräte).
Bisher konnte ich diesbezüglich jedoch keine Erfahrungen sammeln, da ausschließlich die Hausanschlussleitung in Betrieb ist, alle anderen Leitungen aber noch nicht genutzt wurden.
Im Einzelnen befinden sich konkret folgende Leitungen in dem Leerrohr:
Besagte Hausanschlussleitung gehört nicht dem EVU, sondern mir als Privatperson, da sie zwei Häuser auf Privatgelände verbindet. Der EVU stellt bezüglich Leitungen auf meinem Grundstück keine Anforderungen. Die 5x16 -Leitung ist in einem Mi-Sicherungsgehäuse (Schmelzsicherungen) direkt an das von außerhalb ankommende Erdkabel (Außendurchmesser 35 mm) angebunden und führt vom Keller des einen Hauses in den Keller des anderen Hauses (wie gesagt über Erdrohr).
Da die 3 Fernmeldeleitungen als J-Y(St)Y 4x2x0,8mm angeboten und abgerechnet, aber nicht verlegt wurden, kommt die Firma aufgrund meiner Mängelrüge in Kürze und tauscht die fälschlicherweise verlegten 4x2x0,6mm gegen 4x2x0,8mm -Leitungen aus. Anscheinend will sie die 3 Leitungen tauschen können und dabei alle anderen Leitungen drin lassen (Flexrohr ist in großzügigem Bogen verlegt) – ich bin mal gespannt…
Ich hatte der Firma meine Bedenken wegen der Parallelführung mitgeteilt und darum gebeten, in dem Zuge doch gleich auch das NYM-J 5x16 mit auszutauschen. Nach dem, was ich als elektrotechnischer Laie recherchieren konnte, muss zusätzlich zur Schirmung der Schwachstrom- und Datenleitungen auch eine Schirmung der Starkstromleitung vorhanden sein, um induzierte Überspannungen bei einer abstandslosen Parallelverlegung auszuschließen.
Daher hatte ich der Firma vorgeschlagen, dass sie das vorhandene NYM-J gegen ein geschirmtes (N)YM(ST)-J 5x16 RM/2,5 auszutauschen soll und dass ich die Materialmehrkosten (und Mehraufwand für Anschluss etc.) hierfür übernehme. Dies hat die Firma abgelehnt mit der Begründung, dass die Parallelführung mit dem NYM-J unproblematisch sei und keine Probleme verursachen würde.
Wie sieht man es hier? Bin ich als Laie übervorsichtig da unkundig und das ist alles kein Problem? Hat die Firma recht wenn sie sagt, dass das unproblematisch ist? Gibt es andere Lösungsansätze? Was würdet Ihr dazu sagen?
Vielen Dank vorab für hilfreiche Kommentare
Zur Verbindung zweier Wohnhäuser wurden im Erdreich in einem flexiblen Kabelschutzrohr DN70 (Innendurchmesser 7 cm) Schwachstrom- und Datenleitungen parallel zu einer Hausanschlussleitung verlegt, Länge der Parallelstrecke: ca. 15 Meter. Herstellung erfolgte durch einen Elektrofachbetrieb in 2017.
Da ich mich - leider erst seit kürzerer Zeit und nicht bereits 2017 - etwas näher mit dieser elektrotechnischen Anlage beschäftige, mache ich mir nun Sorgen, dass es wegen der Parallelführung zu möglichen Problemen durch eine elektromagnetische Beeinflussung der Kleinspannungsleitungen oder durch induzierte Überspannungen kommen könnte (Zerstörung angeschlossener Endgeräte).
Bisher konnte ich diesbezüglich jedoch keine Erfahrungen sammeln, da ausschließlich die Hausanschlussleitung in Betrieb ist, alle anderen Leitungen aber noch nicht genutzt wurden.
Im Einzelnen befinden sich konkret folgende Leitungen in dem Leerrohr:
- die Hausanschlussleitung NYM-J 5x16 qmm
- 3 Fernmeldeleitungen J-Y(St)Y 4x2x0,6mm (Datenbusse für Video-Gegensprechanlage und Alarmanlage)
- 4 Koaxialkabel TELASS 110 (Verteilung Sat-TV von einem Haus zum anderen)
- 1 CAT.7 Leitung
- 1 Brandmeldekabel BMK J-Y(St)Y 4x2x0,6mm
Besagte Hausanschlussleitung gehört nicht dem EVU, sondern mir als Privatperson, da sie zwei Häuser auf Privatgelände verbindet. Der EVU stellt bezüglich Leitungen auf meinem Grundstück keine Anforderungen. Die 5x16 -Leitung ist in einem Mi-Sicherungsgehäuse (Schmelzsicherungen) direkt an das von außerhalb ankommende Erdkabel (Außendurchmesser 35 mm) angebunden und führt vom Keller des einen Hauses in den Keller des anderen Hauses (wie gesagt über Erdrohr).
Da die 3 Fernmeldeleitungen als J-Y(St)Y 4x2x0,8mm angeboten und abgerechnet, aber nicht verlegt wurden, kommt die Firma aufgrund meiner Mängelrüge in Kürze und tauscht die fälschlicherweise verlegten 4x2x0,6mm gegen 4x2x0,8mm -Leitungen aus. Anscheinend will sie die 3 Leitungen tauschen können und dabei alle anderen Leitungen drin lassen (Flexrohr ist in großzügigem Bogen verlegt) – ich bin mal gespannt…
Ich hatte der Firma meine Bedenken wegen der Parallelführung mitgeteilt und darum gebeten, in dem Zuge doch gleich auch das NYM-J 5x16 mit auszutauschen. Nach dem, was ich als elektrotechnischer Laie recherchieren konnte, muss zusätzlich zur Schirmung der Schwachstrom- und Datenleitungen auch eine Schirmung der Starkstromleitung vorhanden sein, um induzierte Überspannungen bei einer abstandslosen Parallelverlegung auszuschließen.
Daher hatte ich der Firma vorgeschlagen, dass sie das vorhandene NYM-J gegen ein geschirmtes (N)YM(ST)-J 5x16 RM/2,5 auszutauschen soll und dass ich die Materialmehrkosten (und Mehraufwand für Anschluss etc.) hierfür übernehme. Dies hat die Firma abgelehnt mit der Begründung, dass die Parallelführung mit dem NYM-J unproblematisch sei und keine Probleme verursachen würde.
Wie sieht man es hier? Bin ich als Laie übervorsichtig da unkundig und das ist alles kein Problem? Hat die Firma recht wenn sie sagt, dass das unproblematisch ist? Gibt es andere Lösungsansätze? Was würdet Ihr dazu sagen?
Vielen Dank vorab für hilfreiche Kommentare