Verteilung erneuern

Diskutiere Verteilung erneuern im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe begonnen meine Haus zu sanieren. Nun ist die Elektroinstallation an der Reihe. Es soll die Hauptverteilung mit...
W

Wo.wo

Beiträge
12
Hallo zusammen,

ich habe begonnen meine Haus zu sanieren. Nun ist die Elektroinstallation an der Reihe.

Es soll die Hauptverteilung mit Zählerplatz und 3 Unterverteilungen erneuert werden

Wie sehen die Anforderungen an einen neuen Zählerplatz aus?
welche Geräte und Absicherungen müssen vorhanden sein?



Grüße aus dem Allgäu
wo.wo
 
Hilfe zur Selbsthilfe, heute ist wieder Freitag, bzw. gab es sicher in den letzten 4 Jahren die Möglichkeit.
PA und Erdungen im Umbau
Das damals gesagte ist auch heute noch weitestgehend gültig.

Technische Anschlussbedingungen: Niederspannung | LVN

Netzanschluss: Überblick LEW Verteilnetz GmbH | LVN

Auch der größte Teil der damaligen Fragen sind bei diesem Thema von Belang, also kannst du doch zumindest "vorarbeiten" und hoffentlich dann Fakten und nicht wieder nur "glaube, kann ich?, dürfte, … "

… und letztlich: was wurde denn seitdem tatsächlich gemacht?
 
Dei Anforderungen lassen sich aus der VDE und den TAB ersehen
 
Was da wann , wie und durch wenn gemacht wird entscheidet der Elektriker der die neue Anlage errichtet und nicht Du! Also kläre deine Fragen mit dem Errichter der Anlage!
 
Was da wann , wie und durch wenn gemacht wird entscheidet der Elektriker der die neue Anlage errichtet und nicht Du! Also kläre deine Fragen mit dem Errichter der Anlage!

Der Elektriker bin in dem Fall ich ;-) darum Frage ich hier und hoffe auf kompetente Antworten
 
Ich würde dir ja helfen aber ich glaube meine Lösung würde dir nicht gefallen :D
 
Hilfe zur Selbsthilfe, heute ist wieder Freitag, bzw. gab es sicher in den letzten 4 Jahren die Möglichkeit.
PA und Erdungen im Umbau
Das damals gesagte ist auch heute noch weitestgehend gültig.

Technische Anschlussbedingungen: Niederspannung | LVN

Netzanschluss: Überblick LEW Verteilnetz GmbH | LVN

Auch der größte Teil der damaligen Fragen sind bei diesem Thema von Belang, also kannst du doch zumindest "vorarbeiten" und hoffentlich dann Fakten und nicht wieder nur "glaube, kann ich?, dürfte, … "

… und letztlich: was wurde denn seitdem tatsächlich gemacht?
..... das von damals ist schon lange erledigt, es wurde ein neuer Edelstahl Ringerder mit 4 Erdspiesen gelegt


das heute ist eine anderes Haus das ich renoviere,
 
Neue Anlage , damit greifen alle aktuellen Normen! Das beginnt am HAK mit der PEN-Trennung (TN-C-S-Netz ab Hak als TN-S-Netz) geht weiter über den Überspannungsschutz bis hin zur RCD-Plicht Die Anforderungen an den Zählerplatz stehen in der TAB deines Netzbetreibers. Und wenn du eh schon neu machst denke über FI/LS nach!
 
Weil deine Anlage danach sehr sehr weit von allen Normen entfernt währe !
 
Weil deine Anlage danach sehr sehr weit von allen Normen entfernt währe !
Meine Schalter sitzen auch nicht auf Normhöhe, meine Fenster haben keine Normmaße, meine Zimmerdecke ist nicht auf Normhöhe usw.
Das interessiert niemanden, solange es gegen keine Vorschriften, Gesetze oder Verträge verstößt.

Also, die Anlagen von @creativex entsprechen nicht den aRdT, sind somit gesetzeswidrig, sind schon beim Einbau veraltet und nicht sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
..... das von damals ist schon lange erledigt, es wurde ein neuer Edelstahl Ringerder mit 4 Erdspießen gelegt
Ok, gab bis dato keine Rückmeldung. ;)
Das heute ist ein- anderes Haus das ich renoviere,
Und damit bist du der Meinung daß alle Fragen, bzw. Antworten die dir damals schon nicht entlockt werden konnten, jetzt nicht von Belang sind?

Zumindest für die LEW habe ich dir die entsprechenden Antworten in #2 bereits verlinkt.
Nachdem es sich um ein anderes Objekt handelt wäre natürlich als erstes der VNB, vorhandene Netzform, etc. pp. zu klären. :rolleyes:
 
Meine Schalter sitzen auch nicht auf Normhöhe.
Die Normhöhe der Schalter sind auf 105cm ü.0kff. also höhe vom Türgriff.
So habe ich es bei mir auch in der Wohnung nach dem Umbau.
Aber sonst im Haus sind diese alle noch auf 125cm ü.0kff was vor 50 Jahren auch so üblich war.
In Behindertenwohnungen werden diese sogar auf 85cm ü.0kff gesetzt.
 
Was da wann , wie und durch wenn gemacht wird entscheidet der Elektriker der die neue Anlage errichtet und nicht Du! Also kläre deine Fragen mit dem Errichter der Anlage!
Nein. Das entscheidet der Auftraggeber auf Grundlage der Beratung, die hoffentlich stattfand bzw. -findet.
 
Der Auftraggeber entscheidet ob er das Angebot der Fachkraft annimmt und er entscheidet welchen Umfang die Anlage erhält.
Wie die Sicherheit der Anlage umgesetzt wird, entscheidet aber die Fachkraft unter dessen Leitung und Aufsicht errichtet wird.
 
Der Elektriker bin in dem Fall ich ;-) darum Frage ich hier und hoffe auf kompetente Antworten
Und Du glaubst nach der VDE AR-N 4100 findest Du noch jemanden der Dir einen Zählerantrag unterschreibt?
Selbst für das Umsetzen von Bestandszählern fordern die überwiegende Anzahl von VNB einen Zählerantrag.
 
Und den SLS-Schalter nach dem ÜSP vor dem Zähler nicht vergessen, das gehört heute quasi zu dem Standard. Damit kann die Anlage bei bedarf nach dem HAK Spannungsfrei geschaltet werden, oder ermöglicht durch den VNB mittels Spezialschlüssel eine Sperrung des Zugangs falls die Stromrechnung nicht bezahlt wird. Kenne jedenfalls keine Neubauten ohne SLS-Schalter.
 
Entscheidend sind die TAB des örtlichen Energieversorgers und das sollte wohl jeder Elektriker wissen. Die sind im Normalfall auch auf dessen Internetseiten einsehbar. Da es hier örtliche Unterschiede gibt, kann hier niemand die Fragen beantworten.

MfG
 
Thema: Verteilung erneuern
Zurück
Oben