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peterling87
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Hallo zusammen,
ist wohl etwas off-topic, konnte auch über die Suchfunktion nichts zu dem Thema finden:
Ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Befinde mich nach Immobilienkauf erst einmal im Grundversorgungstarif der regionalen Stadtwerke. Im Haus sind zwei Stromzähler, ein neuerer Zwei-Richtungs-Zweitarif-Zähler und ein Zweitarif-Zähler mit Rundsteuerempfänger, verbaut.
Einer der beiden Zähler soll bald außer Betrieb gesetzt werden, um die Zählergrundgebühr einzusparen. Der verbleibende Zähler kann die Last problemlos übernehmen.
Für den verbleibenden Zähler möchte ich in einen günstigeren Tarif wechseln. Bei den meisten Anbietern auf Vergleichsportalen wird nur ein Eintarifzähler "unterstützt". Um einen HT-/NT-Verbrauch anzugeben, muss ich laut telefonischer Auskunft bei Verivox Wärmestrom auswählen. Nur, bei mir wird nicht elektrisch geheizt. Es würde mir ja nichts ausmachen, im HT und NT denselben Preis zu zahlen (das wäre vermutlich ohnehin so), ich möchte nur vermeiden, den Zähler austauschen lassen zu müssen. Die Grundgebühr für den Zweitarifzähler mag geringfügig höher sein, das würde ich aber in Kauf nehmen.
Grundsätzlich scheinen solche Heizstromtarife aber in Summe wesentlich günstiger zu sein (auch bei Verbrauchsverhältnis HT/NT 6:1).
Nun meine Fragen:
-Darf/Muss ich tatsächlich in einen HEIZStromtarif wechseln, wenn elektrischer Strom nicht zur Wärmegewinnung genutzt wird (keine Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpe)
-Für die Anbieter ergibt sich der geringere Preis evtl. dadurch, dass sie das Netz mit Heizstromabnehmern stabilisieren können, indem sie über den Rundsteuerempfänger Last abwerfen. Fände ich aber nicht so schön, da ich gerne auch mal nachts Server etc. betreibe. Könnte so etwas im NT stattfinden, wenn es im Vertrag "Heizstrom" lautet? Wann passierte so etwas zuletzt im Süden Deutschlands, eher "einmal alle 5 Jahre" oder eher "jede Nacht 3-4 Mal"? Ich habe keine Einschätzung.
Besten Dank für jegliche Information!
ist wohl etwas off-topic, konnte auch über die Suchfunktion nichts zu dem Thema finden:
Ich stehe momentan vor folgendem Problem:
Befinde mich nach Immobilienkauf erst einmal im Grundversorgungstarif der regionalen Stadtwerke. Im Haus sind zwei Stromzähler, ein neuerer Zwei-Richtungs-Zweitarif-Zähler und ein Zweitarif-Zähler mit Rundsteuerempfänger, verbaut.
Einer der beiden Zähler soll bald außer Betrieb gesetzt werden, um die Zählergrundgebühr einzusparen. Der verbleibende Zähler kann die Last problemlos übernehmen.
Für den verbleibenden Zähler möchte ich in einen günstigeren Tarif wechseln. Bei den meisten Anbietern auf Vergleichsportalen wird nur ein Eintarifzähler "unterstützt". Um einen HT-/NT-Verbrauch anzugeben, muss ich laut telefonischer Auskunft bei Verivox Wärmestrom auswählen. Nur, bei mir wird nicht elektrisch geheizt. Es würde mir ja nichts ausmachen, im HT und NT denselben Preis zu zahlen (das wäre vermutlich ohnehin so), ich möchte nur vermeiden, den Zähler austauschen lassen zu müssen. Die Grundgebühr für den Zweitarifzähler mag geringfügig höher sein, das würde ich aber in Kauf nehmen.
Grundsätzlich scheinen solche Heizstromtarife aber in Summe wesentlich günstiger zu sein (auch bei Verbrauchsverhältnis HT/NT 6:1).
Nun meine Fragen:
-Darf/Muss ich tatsächlich in einen HEIZStromtarif wechseln, wenn elektrischer Strom nicht zur Wärmegewinnung genutzt wird (keine Nachtspeicheröfen oder Wärmepumpe)
-Für die Anbieter ergibt sich der geringere Preis evtl. dadurch, dass sie das Netz mit Heizstromabnehmern stabilisieren können, indem sie über den Rundsteuerempfänger Last abwerfen. Fände ich aber nicht so schön, da ich gerne auch mal nachts Server etc. betreibe. Könnte so etwas im NT stattfinden, wenn es im Vertrag "Heizstrom" lautet? Wann passierte so etwas zuletzt im Süden Deutschlands, eher "einmal alle 5 Jahre" oder eher "jede Nacht 3-4 Mal"? Ich habe keine Einschätzung.
Besten Dank für jegliche Information!