Länge von Erdkabel für Beleuchtung

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Hanno1985

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Hallo zusammen,

von meinem Haus geht ein 3x1,5mm Erdkabel zu meiner Garage. Da ist ein kleiner Abzweigkasten. Daran angeschlossen sind zwei Lampen in der Garage und zwei 240V Steckdosen. Das Erdkabel ist abgesicht mit einer Sicherung 16A, die auch einen FI beinhaltet. Das wurde alles durch eine Fachfirma gemacht.

Hinter der Garage geht es in den Garten. Dort möchte ich gerne Strom haben für Beleuchtung. Mein Plan war jetzt der, von dem bereits existierenden Abzweigkasten mit einem Erdkabel weiter zu gehen in den Garten. Da das heutzutage alles LEDs sind bin ich mir sicher, dass 16A volkommen ausreichen.

Wo ich mir aber unsicher bin ist bei der Länge des Kabels. Ich weiß, dass bei 240V, 16A und 1,5mm die maximale Länge 25m ist. Das Erdkabel, das aktuell von dem Sicherungskasten im Haus zur Garage geht, ist geschätzt 10-15m lang. Demzufolge blieben noch ca. 10-15m in den Garten hinein bis zur letzten Lampe.

Frage 1: Ist das mit den 25m bei 240V/16A wirklich so eine harte Grenze oder wäre es auch OK, in 30m noch eine 5 Watt Lampe anzuschließen?

Falls die Antwort auf Frage 1 lautet: Bei 25m ist definitiv Schluss: Was wäre denn eine gute Alternative, um noch weiter in den Garten mit Strom hinein zu gehen? Das Erdkabel vom Haus zur Garage liegt ja bereits seit einigen Jahren, das möchte ich natürlich nicht alles frei legen. Könnte man mit 2,5mm von der Garage in den Garten gehen, um noch mehr Reichweite zu haben?

Und bevor jetzt gemeckert wird: Natürlich mache ich das nicht selbst, sonden ein Elektriker. Vorbereitungen wie Erdarbeiten usw. mache ich abr schon selber. Und natürlich habe ich keine große Lust, dass ich wie wild Gräben ziehe und dann kommt der Elektriker und sagt mir, dass das was ich mir vorgestellt habe gar nicht möglich ist.

Hoffe ihr wisst was ich meint und könnt meine Fragen beantworten.

P.S.: Ich bin kein Elektriker. Falls ich irgendwo einen Begriff verwendet habe, der nicht ganz korrekt ist, seht mir das bitte nach :)

Viele Grüße
Hanno
 
Hallo Hanno,
bei 16A und 1,5mm² ist definitiv nach 18m Schluss.
Die 18m gelten, wenn die Leitung ab Zählerschrank liegt. Wenn dazwischen noch eine UV sitzt, wird das noch weniger.
Lösung: Sicherung herabsetzen auf 13A oder 10A.
 
Frage 1: Ist das mit den 25m bei 240V/16A wirklich so eine harte Grenze oder wäre es auch OK, in 30m noch eine 5 Watt Lampe anzuschließen?

Es gibt keine harte Grenze. Es gibt Empfehlungen zum maximal zulaessigen Spannungsfall auf der Leitung. Sowohl in der TAB deines EVU als auch in der DIN VDE sind dazu Werte angegeben...und die unterscheiden sich ganz erheblich. Entscheidende Groesse fuer die Berechnung des Spannungsfalls ist nicht nur Leiterquerschnitt und Laenge. Sondern auch die tatsaechliche Last am Ende der Leitung. Und mit den Leistungen der LED sind da 30-40m voellig unproblematisch.
 
Es gibt keine harte Grenze. Es gibt Empfehlungen zum maximal zulaessigen Spannungsfall auf der Leitung. .... Und mit den Leistungen der LED sind da 30-40m voellig unproblematisch.
1. Ist die TAB keine Empfehlung, sondern gibt mit 3% ab Zähler einen Grenzwert an.
2. Vielleicht sind davon bis UV schon 1,5% verbraucht (wissen wir nicht).
3. Baut der Nächste am Ende der Leitung eine Steckdose an und steckt einen Heizlüfter rein.
 
Wenn die vorhande Sicherung einen RCD, FI- Schalter, mit Auslösestrom kleiner/gleich 30mA beinhaltet, kannst Du dahinter machen, was Du willst.

Leprechaun
 
1. Ist die TAB keine Empfehlung, sondern gibt mit 3% ab Zähler einen Grenzwert an.

...den man in der oben beschriebenen Konstellation nicht erreicht. Und den auch praktisch keiner nachprueft, da ein hoeherer Spannungsfall nach dem Zaehler nicht zu Lasten des EVU geht. Fuer die Funktion einer LED mit entsprechenden Konverter und Spannungsbereich von - bis ...V unerheblich. Abschaltbedingung wird eingehalten, Zuleitung ist durch RCD geschuetzt.

2. Vielleicht sind davon bis UV schon 1,5% verbraucht (wissen wir nicht).

Keine UV, nur ein Klemmkasten.

3. Baut der Nächste am Ende der Leitung eine Steckdose an und steckt einen Heizlüfter rein.

Entscheidend ist der jetzige IST-Zustand. Es gibt keine Verpflichtung, bei einer Installation alle Eventualitaeten vorherzusehen. Genauso gut koennte man ja vermuten, das in der naechsten Ausgabe der TAB ein Spannungsfall von 5% zulaessig sein wird...

Ein LSS ist nicht zur Begrenzung des Spannungsfalls auf der Leitung vorgesehen. Der hat genau 2 Aufgaben, Schutz der Leitung und Personenschutz durch Abschaltung. Dafuer wird der dimensioniert.
 
Hallo Hanno,
bei 16A und 1,5mm² ist definitiv nach 18m Schluss.
Nö, der Spannungsfall richtet sich nach dem Verbraucher. Wenn da also nur eine Lampe mit 1A dran hängt und keine Steckdose, kannst du das Kabel sehr lang machen.
Und zur Not kann man das sogar mit 24V machen. und in der Garage ein Netzteil setzen.
 
Nö, der Spannungsfall richtet sich nach dem Verbraucher. Wenn da also nur eine Lampe mit 1A dran hängt und keine Steckdose, kannst du das Kabel sehr lang machen.
Und zur Not kann man das sogar mit 24V machen. und in der Garage ein Netzteil setzen.
Der Spannungsabfall richtet sich an der bemessenen Sicherung für den Kurzschlußfall, damit die Auslösezeiten eingehalten werden. Auch bei kleinen Verbrauchern kann ein Kurzschluß auftreten. Solltest du wissen!
Was man machen kann, man setzt in der Garage für die Gartenleitung eine kleinere Sicherung dazwischen. 2A müssten für LED-Beleuchtung dicke reichen und man hätte das Problem gelöst.
 
Der Spannungsabfall richtet sich an der bemessenen Sicherung für den Kurzschlußfall, damit die Auslösezeiten eingehalten werden
Spannungsfall und Kurzschlussstromauslösung sind ganz verschiedene Baustellen. Das sollte ein Gutachter aber wissen.
 
Der Spannungsfall ist GRUNDSÄTZLICH anhand der Vorsicherung zu berechnen.

Deswegen ist, wenn die Leitung länger werden soll, entweder der Querschnitt drastisch zu erhöhen oder die Absicherung zu verringern bis Leitungslänge und Spannungsfall zusammenpassen.
Wenn die Absicherung dann zu gering ist für das Vorhaben geht das eben nicht.
 
Ich glaub's ja nicht, was hier wieder geschrieben wird; gerade von denen, die sonst so pingelig sind.
...den man in der oben beschriebenen Konstellation nicht erreicht. Und den auch praktisch keiner nachprueft.
Du weißt nicht, ob die Leitung am Zähler oder einer UV angeschlossen ist und du weißt nicht, ob der TE am Ende eine Steckdose montiert. Machst du nur etwas richtig, wenn es jemand nachprüft? :eek:

Keine UV, nur ein Klemmkasten.
Im Haus, nicht in der Garage!

Entscheidend ist der jetzige IST-Zustand.
s.o.
Nö, der Spannungsfall richtet sich nach dem Verbraucher.
Woher weißt du, dass er die LED nicht per Stecker anschließt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sind wir wieder bei dem vieldiskutierten Problem, dass die Abschaltbedingung mittels magnetischem Schnellauslöser bei einem L-N-Schluss nicht mehr gegeben ist, während ja der RCD bei L-PE Schluss für Sicherheit sorgt.

Aber wenn Laien zum Beispiel 200m Leitungsroller kaskadiert an irgendeiner Steckdose betreiben, für eine Party im Gelände? Dann hoffen wir, dass der Steckdose eine RCD vorgeschaltet ist.
 
Hallo,

erst einmal danke für die vielen Antworten. Wenn ich das korrekt verstanden habe sind bei der beschriebenen Konstellation (240V,16A, FI mit Auslösestrom 30mA) maximal 25m zugelassen. In der Vorschrift wird aber berücksichtigt, dass auch an der am weitesten entfernten Stelle (25m) noch eine gewisse Leistung möglich ist. Würde ich nach 30m einen starken Verbraucher anschließen, dann wäre das Ganze nicht mehr zulässig. Wird aber nach 30m nur ein kleiner Verbraucher angeschlossen, z.B. eine LED mit 8 Watt, dann ist das ganze zulässig und mein Elektriker würde das auch so installieren und freigeben. Um ganz sicher zu gehen könnte man in der Garage noch eine kleine Sicherung, z.B. 2A dazwischenschalten. 2A*240V=480Watt. Bei 8 Watt LEDs macht das theoretisch 60 mögliche Lampen, das sollte doch dicke reichen.

Habe ich als Laie das so korrekt verstanden?

Allerdings muss ich auch den Leuten Recht geben, die sagen, was ist wenn man später mal etwas mehr anschließen möchte. Z.B. Außensteckdose für elektrische Gartengeräte. Wenn ich da jetzt schon einmal dran bin macht es doch Sinn, das Ganze etwas leistungsfähier zu dimensionieren. Deswegen kommt mir immer mehr das Folgende in den Sinn:

1) Das aktuelle 3x1,5mm Erdkabel vom Haus zur Garage auszugraben, Leerrohre legen und dann vom Elektriker ein 3x2,5mm Kabel legen zu lassen
2) Von der Garage mit 2,5mm in den Garten zu gehen und dann irgendwo noch eine Außensteckdose zu setzen

Ist zwar bisschen mehr Arbeit und kostet auch sicherlich ein paar Euro mehr, aber denke das lohnt sich.
 
Wenn du schon buddelst dann mach es richtig und lege ein Erdkabel 5*6mm² Oder wenn es möglich ist geht auch 5*10mm² Alu ! Evl kommt in 5 bis 10 Jahren dann ein E-Auto und da werden dann die 5*6mm² gerade so ausreichen, Die 3*2,5mm² garantiert nicht!
Damit hast du erstens Drehstrom zur Verfügung und Zweitens auch eine Möglichkeit die Leistung dem Bedarf nach oben anzupassen! 5*6mm² kannst du da bis max 35A Absichern, musst es aber nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
...den man in der oben beschriebenen Konstellation nicht erreicht. Und den auch praktisch keiner nachprueft.
Du weißt nicht, ob die Leitung am Zähler oder einer UV angeschlossen ist und du weißt nicht, ob der TE am Ende eine Steckdose montiert. Machst du nur etwas richtig, wenn es jemand nachprüft? :eek:

1. Ich lese und glaube zunaechst mal das, was der TE hier beschrieben hat:

von meinem Haus geht ein 3x1,5mm Erdkabel zu meiner Garage. Da ist ein kleiner Abzweigkasten.
Das Erdkabel ist abgesicht mit einer Sicherung 16A, die auch einen FI beinhaltet.
Mein Plan war jetzt der, von dem bereits existierenden Abzweigkasten mit einem Erdkabel weiter zu gehen in den Garten.
Das Erdkabel, das aktuell von dem Sicherungskasten im Haus zur Garage geht, ist geschätzt 10-15m lang.

2. Ich kenne die hiesige TAB. Und deren Forderung lautet 0,5% Spannungsfall im Hauptversorgungssystem bis Zaehler. Das ist nachvollziehbar, das EVU moechte die im Vorzaehlerbereich anfallenden Leitungsverluste gering halten, da es seine Kosten sind. Mehr steht da nicht zum Spannungsfall.

3. Die Angaben zum moeglichen, erlaubten Spannungfall nach Zaehler und deren Methoden zur Berechnung schwanken von Norm zu Norm. Ja, es macht einen Unterschied, ob man den Spannungsfall vom HAK bis Verbraucher, oder Zaehler bis Verbraucher angibt. Inkl. Rechnungsfehler, Lastabhaengigkeit usw. Wer nachlesen moechte, bitte: Deutsches Kupferinstitut: Spannungsfall

4. Der TE will eine oder ein paar Aussenleuchten betreiben. Das waere ein Beleuchtungsstromkreis, richtig? Da gelten z.B. in der DIN 0100-520 3% Spannungfall. Nun kommst du mit dem Argument, er koennte ja auch eine Steckdose anbringen und da Beleuchtung oder irgendwas anderes anschliessen. Da gelten dann aber in der DIN 0100-520 5% Spannungfall fuer andere Anwendungen...

5. Zur Aussage "Spannungsfall ist nach der Vorsicherung zu bemessen": Ich kenne dafuer keine Quelle...es gab mal einen Vorschlag im Normungsverfahren dazu...das wars dann aber auch.

6. Die entscheidenden Groessen beim TE sind a) Einhaltung der Abschaltbedingung, Schleifenwiderstand am Ende der Leitung, Schutz durch RCD. b) Betriebsmittel am Ende der Leitung sind fuer die anliegende Spannung (inkl. evtl. Spannungsfall) ausgelegt. LED Konverter kommen mit Eingnagsspannungen von ...- ...V zurecht, ein Rasenmaeher interessieren ein paar Volt weniger auf der Leitung nicht, der funktioniert genau nicht anders wie bei Betrieb an einer 50m Kabeltrommel.
 
Thema: Länge von Erdkabel für Beleuchtung
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